241763-01 · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Mögliche Bauvorhaben auf dem Gelände der Thomaskapelle in Plittersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 241763-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241763-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Mögliche Bauvorhaben auf dem Gelände der Thomaskapelle in Plittersdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über die beabsichtigte Bebauung des Geländes der „Thomaskapelle“ an der Kennedyallee vor bzw. wurde für das Grundstück bereits eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt und wenn ja, was ist im Einzelnen geplant? Der Verwaltung liegen bislang weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag für das Gelände der „Thomaskapelle“, Kennedyallee 113 in Bad Godesberg, vor. 2.1 Ist bei der Stadt Bonn ein Antrag auf Abbruchgenehmigung der derzeit auf dem Grundstück stehenden Gebäude (Kita, Thomaskapelle und Nebengebäu- de) eingegangen und wenn ja, mit welche Auflagen kann ein Abriss an dieser Stelle genehmigt werden? Der Gebäudekomplex müsste als Gebäudeklasse 3 - sonstige Gebäude bis zu einer Höhe von 7 m – zu qualifizieren sein, so dass dessen Beseitigung nach § 62 Abs. 3 der Landesbauordnung – BauO NRW – verfahrensfrei ist. Der Ver- waltung liegt dementsprechend auch keine Abbruchanzeige vor. 2.2 Für den Fall, dass keine Abbruchgenehmigung gemäß BauO NRW für die Beseitigung der Gebäude erforderlich ist und auch nicht beantragt wird, welche Vorgaben müssen für den Abriss eingehalten werden? Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung übriger öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Hierfür ist bei verfahrensfreien Vor- haben der Bauherr eigenverantwortlich. Regelmäßig werden nachstehende öffentlich-rechtliche Belange durch den Bauherrn bei den zuständigen Stellen abzufragen sein: Denkmalschutz (hier wegen Bodendenkmal und Umgebungs- schutz Amerikanische Siedlung), Artenschutz, Baumschutz, Gewässerschutz, Entsorgung des Abbruchmaterials und Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften, beim Abbruch von Wohnraum – Zweckentfremdungsverbot, und ggf. einiges mehr.Seite 1 von 2 Seite 2 3. Wird die Verwaltung bei der Beurteilung eines etwaig eingehenden bzw. be- reits eingegangenen Bauantrags für ein auf diesem Grundstück zu errichtendes Gebäude berücksichtigen, dass dieses Grundstück in unmittelbarer Nachbar- schaft zu der komplett unter Denkmalschutz stehenden Amerikanischen Sied- lung Plittersdorf liegt und demnach die Bestimmungen von § 9 (2) des Denk- malschutzgesetzes zu beachten sind? Im Rahmen einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrags wird im Hinblick auf Bodendenkmäler und die in der Nachbarschaft befindliche denkmalgeschützte Amerikanische Siedlung die Untere Denkmalbehörde beteiligt. Diese prüft die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf denkmalschutzrechtliche Anforde- rungen. Etwaige Auflagen der Unteren Denkmalbehörde finden Einfluss in eine Baugenehmigung. 4. Welche Anzahl von Geschossen bzw. Gebäudehöhe ist für Neubauten auf dem in Rede stehenden Grundstück nach Auffassung der Verwaltung geneh- migungsfähig? Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass ein Neubauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – zu beurteilen ist. Hier sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. In der maßgeblichen näheren Umgebung finden sich sowohl zwei- als auch dreigeschossige Wohngebäude teilweise mit ausgebautem Dachgeschoss. Einzelheiten können jedoch erst im Rahmen einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrages geprüft werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de