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241763-01 · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Mögliche Bauvorhaben auf dem Gelände der Thomaskapelle in Plittersdorf

Nummer
241763-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241763 BBB-Anfrage: Mögliche Bauvorhaben auf dem Gelände der Thomaskapelle in Plittersdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241763-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Mögliche Bauvorhaben auf dem
Gelände der Thomaskapelle in Plittersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über die beabsichtigte Bebauung des
Geländes der „Thomaskapelle“ an der Kennedyallee vor bzw. wurde für das
Grundstück bereits eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt und wenn ja,
was ist im Einzelnen geplant?
Der Verwaltung liegen bislang weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag
für das Gelände der „Thomaskapelle“, Kennedyallee 113 in Bad Godesberg,
vor.
2.1 Ist bei der Stadt Bonn ein Antrag auf Abbruchgenehmigung der derzeit auf
dem Grundstück stehenden Gebäude (Kita, Thomaskapelle und Nebengebäu-
de) eingegangen und wenn ja, mit welche Auflagen kann ein Abriss an dieser
Stelle genehmigt werden?
Der Gebäudekomplex müsste als Gebäudeklasse 3 - sonstige Gebäude bis zu
einer Höhe von 7 m – zu qualifizieren sein, so dass dessen Beseitigung nach §
62 Abs. 3 der Landesbauordnung – BauO NRW – verfahrensfrei ist. Der Ver-
waltung liegt dementsprechend auch keine Abbruchanzeige vor.
2.2 Für den Fall, dass keine Abbruchgenehmigung gemäß BauO NRW für die
Beseitigung der Gebäude erforderlich ist und auch nicht beantragt wird, welche
Vorgaben müssen für den Abriss eingehalten werden?
Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung
übriger öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Hierfür ist bei verfahrensfreien Vor-
haben der Bauherr eigenverantwortlich. Regelmäßig werden nachstehende
öffentlich-rechtliche Belange durch den Bauherrn bei den zuständigen Stellen
abzufragen sein: Denkmalschutz (hier wegen Bodendenkmal und Umgebungs-
schutz Amerikanische Siedlung), Artenschutz, Baumschutz, Gewässerschutz,
Entsorgung des Abbruchmaterials und Einhaltung immissionsschutzrechtlicher
Vorschriften, beim Abbruch von Wohnraum – Zweckentfremdungsverbot, und
ggf. einiges mehr.Seite 1 von 2
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3. Wird die Verwaltung bei der Beurteilung eines etwaig eingehenden bzw. be-
reits eingegangenen Bauantrags für ein auf diesem Grundstück zu errichtendes
Gebäude berücksichtigen, dass dieses Grundstück in unmittelbarer Nachbar-
schaft zu der komplett unter Denkmalschutz stehenden Amerikanischen Sied-
lung Plittersdorf liegt und demnach die Bestimmungen von § 9 (2) des Denk-
malschutzgesetzes zu beachten sind?
Im Rahmen einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrags wird im Hinblick auf
Bodendenkmäler und die in der Nachbarschaft befindliche denkmalgeschützte
Amerikanische Siedlung die Untere Denkmalbehörde beteiligt. Diese prüft die
Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf denkmalschutzrechtliche Anforde-
rungen. Etwaige Auflagen der Unteren Denkmalbehörde finden Einfluss in eine
Baugenehmigung.
4. Welche Anzahl von Geschossen bzw. Gebäudehöhe ist für Neubauten auf
dem in Rede stehenden Grundstück nach Auffassung der Verwaltung geneh-
migungsfähig?
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so
dass ein Neubauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – zu beurteilen
ist. Hier sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
In der maßgeblichen näheren Umgebung finden sich sowohl zwei- als auch
dreigeschossige Wohngebäude teilweise mit ausgebautem Dachgeschoss.
Einzelheiten können jedoch erst im Rahmen einer Bauvoranfrage bzw. eines
Bauantrages geprüft werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de