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241762 · Beschlussvorlage

Zusätzlicher Personalbedarf für die Abteilung Steuern, Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Korrespondenz

Nummer
241762
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.01.2025
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 03.12.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 241762-02 AA BBB-Änderungsantrag: Zusätzlicher Personalbedarf für die Abteilung Steuern, Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Korrespondenz
  2. 241762-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Zusätzlicher Personalbedarf für die Abteilung Steuern, Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Korrespondenz Antrag zur Vorlage 241762

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Beschlussvorlage
öffentlich
241762
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Zusätzlicher Personalbedarf für die Abteilung
Steuern, Sachgebiet Grundbesitzabgaben und
Korrespondenz
Beratungsfolge
Hauptausschuss 07.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt zur Neueinrichtung von drei
Sachgruppenleitungen im Kassen- und Steueramt im Zusammenhang mit der
Haushaltsplanung 2025/2026 die Schaffung von drei zusätzlichen,
unbefristeten Stellen im Sachgebiet 21-31, Grundbesitzabgaben und
Korrespondenz (eine Stelle „Sachgruppenleitung Korrespondenzstelle“ (A12
LBesG/E11 TVöD) sowie zwei Stellen „Sachgruppenleitungen
Grundbesitzabgaben“ (A9 LBesG/E9a TVöD)).
Die mit der Einrichtung dieser Stellen verbundenen Kosten werden, soweit nicht
durch Gebühren refinanziert, in der Haushaltsplanung 2025/2026
berücksichtigt.
Begründung
Bereits mit der Vorlage DS 241272 und der ergänzenden Stellungnahme hierzu
(DS 241272-01 ST) wurde der zusätzliche Personalbedarf für das Sachgebiet
Grundbesitzabgaben und Korrespondenz im Kassen- und Steueramt
ausführlich dargelegt und begründet. Der zusätzliche Personalbedarf ergab
sich einerseits aus dem absehbaren, befristeten Zusatzaufwand zur Umsetzung
der in 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform sowie der grundsätzlich
gebotenen, strukturellen Neuaufstellung des v. g. Sachgebiets.
Mit Ratsbeschluss vom 26.09.2024 wurden lediglich die drei, auf drei Jahre
befristeten Stellen (A11 LBesG/E10 TVöD) für die Korrespondenz zur
Bewältigung der Grundsteuerreform freigegeben. Die aus Sicht der Verwaltung
ebenfalls zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung und zur strukturellen
Neuaufstellung des Sachgebiets dringend erforderlichen drei Stellen zur
Etablierung einer zusätzlichen Sachgruppenebene wurden demgegenüber in
die Haushaltsberatungen verwiesen.
Die Abteilung Steuern im Kassen- und Steueramt veranlagt sämtliche SteuernSeite 1 von 4
Seite 2
und Gebühren aus dem Grundbesitz, die von der Bundesstadt Bonn festgesetzt
werden. Diese belaufen sich auf einen jährlichen Gesamtwert von rund 580
Mio. Euro, was bezogen auf das Haushaltsjahr 2025 rund einem Drittel der
Erträge des städtischen Gesamthaushalts entspricht. Die Tätigkeit in der
Abteilung Steuern und somit auch des Sachgebiets Grundbesitzabgaben und
Korrespondenzstelle ist daher für die finanzielle Stabilität und zur
Liquiditätssicherung der Bundesstadt Bonn – gerade in Anbetracht der
aktuellen Haushaltslage – von entscheidender Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund wurde die personelle und organisatorische Situation
des Sachgebiets nochmals einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen, in
welche die strukturelle Situation, die bisherige personelle Entwicklung sowie die
Herausforderungen der anstehenden Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025
einbezogen wurden. Aufgrund dessen bedarf es im Ergebnis aus Sicht der
Verwaltung struktureller Veränderungen im Sachgebiet, welche personelle
Implikationen notwendigerweise nach sich ziehen, die sich insbesondere auf
die Einrichtung einer weiteren Leitungsebene (Sachgruppenstruktur) im
Sachgebiet beziehen.
Hierdurch wird nach derzeitiger Einschätzung gewährleistet, dass künftig –
anders als dies in der Vergangenheit der Fall war – ein erneuter Aufbau von
Rückständen vermieden wird, welche neben rechtlichen Risiken auch
finanzielle Nachteile, aufgrund des sehr hohen Abgabenvolumens
insbesondere in Form von Zinsnachteilen, zur Folge haben können. Bei den
Stellen zur strukturellen Neuausrichtung des Sachgebiets handelt es sich um
einen zusätzlichen, dauerhaften Personalbedarf. Die organisatorische
Aufteilung unterhalb der Ebene der Sachgebietsleitung soll konkret derart
vollzogen werden, dass für die Korrespondenzstelle eine eigene Sachgruppe
gebildet sowie der personell größere Bereich der Grundbesitzabgaben in zwei
Sachgruppen aufgeteilt wird.
Mit dem dauerhaften Einziehen dieser durchgängigen Sachgruppenstruktur,
wie sie auch in anderen Sachgebieten dieser Größe üblich ist, geht
notwendigerweise die unbefristete Schaffung der drei in dieser Vorlage
beschriebenen Stellen (eine Stelle „Sachgruppenleitung Korrespondenzstelle“
(A12 LBesG/E11 TVöD) sowie zwei Stellen „Sachgruppenleitungen
Grundbesitzabgaben“ (A9 LBesG/E9a TVöD)) einher.
Wie bereits in der o. g. Vorlage (DS 241272) beschrieben, ist die
Untergliederung des Sachgebiets in mehrere Sachgruppen sowohl aufgrund
der personellen Größe als auch aufgrund von Themen mit deutlich erhöhter
Komplexität sowie vor allem wegen der herausgehobenen Bedeutung des
Tätigkeitsfelds für die gesamtstädtische Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
aus Sicht der Verwaltung dringend geboten.
Die derzeit nicht vorhandene Sachgruppenstruktur und damit einhergehende
übergroße Führungsspanne (26 Stellen zzgl. 8 befristet eingerichtete Stellen für
die Rückstandssachbearbeitung) führt insbesondere in Kombination mit der
langjährigen Rückstands- und Belastungssituation im Sachgebiet zu
Herausforderungen, die sich explizit nicht nur auf das Thema
Grundsteuerreform beschränken, sondern auch die anderen Tätigkeitsbereiche
des Sachgebiets betreffen (Gebühren aus dem Grundbesitz sowie
Korrespondenztätigkeit auch für den Gewerbe- und Aufwandssteuerbereich).Seite 2 von 4
Seite 3
Exemplarisch für diese organisatorisch und finanziell nachteilige sowie bei
unveränderten Rahmenbedingungen absehbar anhaltende Situation, die auch
von einer belastenden Arbeitssituation für die Mitarbeitenden geprägt ist, wird
an dieser Stelle auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus April 2024
über die Prüfung des Erhebungsprozesses von Straßenreinigungsgebühren
nach Änderung des Straßenverzeichnisses zum 1. Januar 2020 (vgl. DS
241146) verwiesen.
Viele der dort getroffenen Prüfungsfeststellungen, z. B. die gebotene
Qualitätssteigerung der Aufgabenwahrnehmung mittels neuer konzeptioneller
Ansätze, die unzureichenden Zeitressourcen zur Wahrnehmung originärer
Führungsaufgaben oder die Nachholung unterbliebener
Gebührenveranlagungen, sind hierbei aus Sicht der Verwaltung auch auf die
beschriebene, aus o. g. Gründen strukturell unzureichende
Organisationsstruktur im Sachgebiet sowie übermäßig hohe Arbeitsbelastung
auch auf Ebene der Sachgebietsleitung zurückzuführen. Insoweit könnte bei
Beibehaltung der jetzigen Situation nicht sichergestellt werden, dass die
Ausräumung dieser Prüfungsfeststellungen, die auch der
Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinweis auf Mängel in der personellen
Ausstattung im Sachgebiet explizit einfordert, in angemessener Frist sowie der
gebotenen Art und Weise erfolgt.
Die Schaffung der zusätzlichen Stellen zur Implementierung der
Sachgruppenstruktur wird daher für unabweisbar erachtet, damit das
Sachgebiet – anders als in der Vergangenheit der Fall – grundsätzlich in die
Lage versetzt wird, sich für die Zukunft besser aufzustellen und künftigen
Herausforderungen angemessen begegnen zu können.
Da sich die Tätigkeit des Sachgebiets nicht nur auf das Thema Grundsteuer,
sondern auch auf die Gebühren aus dem Grundbesitz erstreckt, sind die mit der
Stelleneinrichtung verbundenen Kosten überwiegend gebührenrefinanziert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.22 Verw. von Steuern und
Benutzungsgebühren
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen / 2025: 121000122/70.1000 2025:Seite 3 von 4
Seite 4
Aufwendungen 282.552,27
2026:
292.056,07
2027:
300.757,98
2028:
309.720,91
2029:
318.952,70
282.552,27
2026:
292.056,07
2027:
300.757.98
2028:
309.720,91
2029:
318.952,70
Einzahlungen /
Erträge
240.000,00 166001103/63.1000
170001102/63.1000
170001208/63.1000
2025ff.
Haushaltsbelastung
jährlich
2025:
42.552,27
2026:
52.056,07
2027:
60.757,98
2028:
69.720,91
2029:
78.952,70
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de