241762 · Beschlussvorlage
Zusätzlicher Personalbedarf für die Abteilung Steuern, Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Korrespondenz
Kerndaten
- Nummer
- 241762
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.01.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241762 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Zusätzlicher Personalbedarf für die Abteilung Steuern, Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Korrespondenz Beratungsfolge Hauptausschuss 07.11.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt zur Neueinrichtung von drei Sachgruppenleitungen im Kassen- und Steueramt im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2025/2026 die Schaffung von drei zusätzlichen, unbefristeten Stellen im Sachgebiet 21-31, Grundbesitzabgaben und Korrespondenz (eine Stelle „Sachgruppenleitung Korrespondenzstelle“ (A12 LBesG/E11 TVöD) sowie zwei Stellen „Sachgruppenleitungen Grundbesitzabgaben“ (A9 LBesG/E9a TVöD)). Die mit der Einrichtung dieser Stellen verbundenen Kosten werden, soweit nicht durch Gebühren refinanziert, in der Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt. Begründung Bereits mit der Vorlage DS 241272 und der ergänzenden Stellungnahme hierzu (DS 241272-01 ST) wurde der zusätzliche Personalbedarf für das Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Korrespondenz im Kassen- und Steueramt ausführlich dargelegt und begründet. Der zusätzliche Personalbedarf ergab sich einerseits aus dem absehbaren, befristeten Zusatzaufwand zur Umsetzung der in 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform sowie der grundsätzlich gebotenen, strukturellen Neuaufstellung des v. g. Sachgebiets. Mit Ratsbeschluss vom 26.09.2024 wurden lediglich die drei, auf drei Jahre befristeten Stellen (A11 LBesG/E10 TVöD) für die Korrespondenz zur Bewältigung der Grundsteuerreform freigegeben. Die aus Sicht der Verwaltung ebenfalls zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung und zur strukturellen Neuaufstellung des Sachgebiets dringend erforderlichen drei Stellen zur Etablierung einer zusätzlichen Sachgruppenebene wurden demgegenüber in die Haushaltsberatungen verwiesen. Die Abteilung Steuern im Kassen- und Steueramt veranlagt sämtliche SteuernSeite 1 von 4 Seite 2 und Gebühren aus dem Grundbesitz, die von der Bundesstadt Bonn festgesetzt werden. Diese belaufen sich auf einen jährlichen Gesamtwert von rund 580 Mio. Euro, was bezogen auf das Haushaltsjahr 2025 rund einem Drittel der Erträge des städtischen Gesamthaushalts entspricht. Die Tätigkeit in der Abteilung Steuern und somit auch des Sachgebiets Grundbesitzabgaben und Korrespondenzstelle ist daher für die finanzielle Stabilität und zur Liquiditätssicherung der Bundesstadt Bonn – gerade in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage – von entscheidender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurde die personelle und organisatorische Situation des Sachgebiets nochmals einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen, in welche die strukturelle Situation, die bisherige personelle Entwicklung sowie die Herausforderungen der anstehenden Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 einbezogen wurden. Aufgrund dessen bedarf es im Ergebnis aus Sicht der Verwaltung struktureller Veränderungen im Sachgebiet, welche personelle Implikationen notwendigerweise nach sich ziehen, die sich insbesondere auf die Einrichtung einer weiteren Leitungsebene (Sachgruppenstruktur) im Sachgebiet beziehen. Hierdurch wird nach derzeitiger Einschätzung gewährleistet, dass künftig – anders als dies in der Vergangenheit der Fall war – ein erneuter Aufbau von Rückständen vermieden wird, welche neben rechtlichen Risiken auch finanzielle Nachteile, aufgrund des sehr hohen Abgabenvolumens insbesondere in Form von Zinsnachteilen, zur Folge haben können. Bei den Stellen zur strukturellen Neuausrichtung des Sachgebiets handelt es sich um einen zusätzlichen, dauerhaften Personalbedarf. Die organisatorische Aufteilung unterhalb der Ebene der Sachgebietsleitung soll konkret derart vollzogen werden, dass für die Korrespondenzstelle eine eigene Sachgruppe gebildet sowie der personell größere Bereich der Grundbesitzabgaben in zwei Sachgruppen aufgeteilt wird. Mit dem dauerhaften Einziehen dieser durchgängigen Sachgruppenstruktur, wie sie auch in anderen Sachgebieten dieser Größe üblich ist, geht notwendigerweise die unbefristete Schaffung der drei in dieser Vorlage beschriebenen Stellen (eine Stelle „Sachgruppenleitung Korrespondenzstelle“ (A12 LBesG/E11 TVöD) sowie zwei Stellen „Sachgruppenleitungen Grundbesitzabgaben“ (A9 LBesG/E9a TVöD)) einher. Wie bereits in der o. g. Vorlage (DS 241272) beschrieben, ist die Untergliederung des Sachgebiets in mehrere Sachgruppen sowohl aufgrund der personellen Größe als auch aufgrund von Themen mit deutlich erhöhter Komplexität sowie vor allem wegen der herausgehobenen Bedeutung des Tätigkeitsfelds für die gesamtstädtische Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus Sicht der Verwaltung dringend geboten. Die derzeit nicht vorhandene Sachgruppenstruktur und damit einhergehende übergroße Führungsspanne (26 Stellen zzgl. 8 befristet eingerichtete Stellen für die Rückstandssachbearbeitung) führt insbesondere in Kombination mit der langjährigen Rückstands- und Belastungssituation im Sachgebiet zu Herausforderungen, die sich explizit nicht nur auf das Thema Grundsteuerreform beschränken, sondern auch die anderen Tätigkeitsbereiche des Sachgebiets betreffen (Gebühren aus dem Grundbesitz sowie Korrespondenztätigkeit auch für den Gewerbe- und Aufwandssteuerbereich).Seite 2 von 4 Seite 3 Exemplarisch für diese organisatorisch und finanziell nachteilige sowie bei unveränderten Rahmenbedingungen absehbar anhaltende Situation, die auch von einer belastenden Arbeitssituation für die Mitarbeitenden geprägt ist, wird an dieser Stelle auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus April 2024 über die Prüfung des Erhebungsprozesses von Straßenreinigungsgebühren nach Änderung des Straßenverzeichnisses zum 1. Januar 2020 (vgl. DS 241146) verwiesen. Viele der dort getroffenen Prüfungsfeststellungen, z. B. die gebotene Qualitätssteigerung der Aufgabenwahrnehmung mittels neuer konzeptioneller Ansätze, die unzureichenden Zeitressourcen zur Wahrnehmung originärer Führungsaufgaben oder die Nachholung unterbliebener Gebührenveranlagungen, sind hierbei aus Sicht der Verwaltung auch auf die beschriebene, aus o. g. Gründen strukturell unzureichende Organisationsstruktur im Sachgebiet sowie übermäßig hohe Arbeitsbelastung auch auf Ebene der Sachgebietsleitung zurückzuführen. Insoweit könnte bei Beibehaltung der jetzigen Situation nicht sichergestellt werden, dass die Ausräumung dieser Prüfungsfeststellungen, die auch der Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinweis auf Mängel in der personellen Ausstattung im Sachgebiet explizit einfordert, in angemessener Frist sowie der gebotenen Art und Weise erfolgt. Die Schaffung der zusätzlichen Stellen zur Implementierung der Sachgruppenstruktur wird daher für unabweisbar erachtet, damit das Sachgebiet – anders als in der Vergangenheit der Fall – grundsätzlich in die Lage versetzt wird, sich für die Zukunft besser aufzustellen und künftigen Herausforderungen angemessen begegnen zu können. Da sich die Tätigkeit des Sachgebiets nicht nur auf das Thema Grundsteuer, sondern auch auf die Gebühren aus dem Grundbesitz erstreckt, sind die mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten überwiegend gebührenrefinanziert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.22 Verw. von Steuern und Benutzungsgebühren Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / 2025: 121000122/70.1000 2025:Seite 3 von 4 Seite 4 Aufwendungen 282.552,27 2026: 292.056,07 2027: 300.757,98 2028: 309.720,91 2029: 318.952,70 282.552,27 2026: 292.056,07 2027: 300.757.98 2028: 309.720,91 2029: 318.952,70 Einzahlungen / Erträge 240.000,00 166001103/63.1000 170001102/63.1000 170001208/63.1000 2025ff. Haushaltsbelastung jährlich 2025: 42.552,27 2026: 52.056,07 2027: 60.757,98 2028: 69.720,91 2029: 78.952,70 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de