241758-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen
Kerndaten
- Nummer
- 241758-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241758-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Klimagerechte Umgestaltung von Schulhöfen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1. An welchen Schulen in Bad Godesberg werden zurzeit Begrü- nungsmaßnahmen wie Fassadenbegrünung, Entsiegelung und/oder die (Teil-)Begrünung von Schulhöfen durchgeführt? Zurzeit werden auf Bestandsgeländen keine Begrünungsmaßnahmen, wie Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen oder die Begrünung von Schulhöfen umgesetzt. Bei größeren Schulhofumgestaltungen ist zu berücksichtigen, dass Anteile der Schulhofflächen ganzjährig und ganz- tägig intensiv u.a. auch als Bewegungs- und Laufspielflächen genutzt werden, so dass ein hoher Nutzungsdruck insbesondere auf den häufig kleinen Grundschulgeländen besteht. Gleichzeitig werden die Schul- hofflächen durch erforderliche Erweiterungsbauten verkleinert. Größere Entsiegelungen und Extensivierungen, die zu einer Einschränkung der Nutzungs-, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für die Schüler und Schülerinnen führen würden, sind auf kleinen Schulgeländen daher nicht geplant. Die Verwaltung prüft derzeit an welchen Schulstandorten kleinflächige Maßnahmen wie z.B. Baumpflanzungen und sonstige Gehölz- oder Staudenpflanzungen, Wiesenextensivierungen möglich sind. 2. An welchen Schulen sind Begrünungsmaßnahmen geplant? Im Stadtgebiet Bad Godesberg befinden sich im Zuge der Umstellung von G 8 auf G 9 der Neubau von Schulgebäuden am Konrad-Adenauer- Gymnasium und am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium im konkreten Pla- nungsprozess. In den nächsten Jahren sind weiterhin für verschiedene Grundschulen Planungen für umfangreichere Hochbaumaßnahmen zur Erweiterung der Offenen Ganztagsbetreuung vorgesehen. Im Zuge dieser Hochbaumaßnahmen erfolgt eine Neuge- staltung bzw. Aufwertung der Freianlagen unter Berücksichtigung der Aspekte Klimafolgenanpassung und der Biodiversitätssteigerung. Diese beinhalten u.a. auch umfangreiche Baumpflanzungen, insektenfreundli- che Bepflanzungen und Dachbegrünungen sowie Versickerungen. Die- se Ziele sind auch im Bonner Freiraumplan umfassend festgelegt wor-Seite 1 von 2 Seite 2 den. Die Verwaltung wirkt im Rahmen gesamtstädtischer Konzeptionen auf eine an den Klimawandel angepasste Entwicklung im Bestand sowie im Neubau hin. Gerade Gelegenheitsfenster wie die genannte Umstellung von G8 auf G9 und dadurch oder aus anderen Anlässen resultierende Planungen z.B. zu Erweiterungsneubauten sollten daher genutzt werden, um eine Verbesserung der Schulhöfe und Schulgebäude im Sinne der Klimaan- passung zu erwirken. In dem im April dieses Jahres beschlossenen Bonner Schwammstadt- konzept sind mit der Karlschule (Bezirk Bonn) beispielhaft bereits ver- waltungsintern abgestimmte Ideenskizzen zur klimagerechten Schulhof- gestaltung dargelegt. Aktuell wird zudem ein integriertes, gesamtstädtisches Klimaanpas- sungskonzept erarbeitet. Dieses beinhalte u.a. die Ziele „Mehr sichtbare Begrünung an städtischen Gebäuden“ als auch „Schulhöfe klimaange- passter gestalten“. Aus der bereits abgeschlossenen Phase der Bürger- beteiligung zur Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes liegen Vor- schläge zu Gebäuden und Schulhöfen im Sinne dieser Maßnahmenvor- schläge auch für Bad Godesberg vor. Diese Vorschläge werden derzeit verwaltungsseitig geprüft und um Vorschläge der jeweils zuständigen Verwaltungseinheit ergänzt. Zudem wird an Standards auch im Sinne der Klimaanpassung für den Neubau und umfangreiche Sanierungen gearbeitet. Das SGB hat hierzu bereits einen Planungsleitfaden für die eigenen Liegenschaften entwickelt, sodass die Begrünung von Dächern und fensterlosen Fassaden beim Neubau und der Großsanierung städti- scher Liegenschaften zur Regel werden soll. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de