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241757-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Installation eines Absperrpfostens im Bereich des Gehweges Sertürnerstraße 6

Nummer
241757-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Sertürnerstraße Straße· Venusberg, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241757 Bürgerantrag: Installation eines Absperrpfostens im Bereich des Gehweges Sertürnerstraße 6

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241757-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Installation eines Absperrpfostens im
Bereich des Gehweges Sertürnerstraße 6
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei einem Poller rot/weiß handelt es sich um eine Verkehrseinrichtung, die
gemäß StVO durch die Straßenverkehrsbehörde anzuordnen ist (Geschäft der
laufenden Verwaltung).
Eine Aufstellung wurde bereits im Jahr 2023 überprüft, damals schien eine
temporäre Baustellensituation zu Konfliktsituationen zu führen. Damals hat die
Verwaltung sich gegen die Installation eines Pollers ausgesprochen.
Mittlerweile hat die Verwaltung die Stelle erneut aufgesucht und die Situation
überprüft. Dabei wurden keine Konfliktsituationen beobachtet, jedoch kann sie
nachvollziehen, dass der Ausgang von Hausnummer 6 auf den Gehweg besser
geschützt werden kann. Bei der Überprüfung kam die Verwaltung zu dem
Schluss, dass dafür die Installation eines Pollers nicht notwendig ist, sondern
die Versetzung von einem Verkehrszeichen in Richtung Fahrbahnrand ausrei-
chend ist. Die Versetzung des Mastes hat die Verwaltung bereits angeordnet,
ein rot-weißer Poller erübrigt sich dadurch.
Sollte sich die Situation dadurch nicht verbessern, wird die Verwaltung die
Schaffung von einer Ausweichfläche zu Lasten von Parkplätzen in Erwägung
ziehen müssen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli-
chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirks-
vertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürge-
ranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Anlage 1 zu DS 241757 (öffentlich)Seite 1 von 2
Anlage 1 zu DS 241757
Versetzung des MastesSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de