← Vorlagen

241756 · Beschlussvorlage

Übernahme Trägerschaft für die sechsgruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Süd-Ost, Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.)

Nummer
241756
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 06.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,5 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (69.606 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241756
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Übernahme Trägerschaft für die sechsgruppige
Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-
Hardtberg-Süd-Ost, Edith-Stein-Anlage (ehemals
Fritz-Bauer-Str.)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 06.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die neue sechsgruppige Kindertageseinrichtung
in der Edith-Stein-Anlage (auf dem Gelände der ehemaligen Gallwitzka-
serne) im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Süd-Ost wird mit der nach-
stehend aufgeführten Gruppenstruktur
a) 1 x Gruppenform I b für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden)
1 x Gruppenform I c für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden)
2 x Gruppenform II für 20 Kinder vom ab 4 Monaten bis unter
drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden
und 10 Plätze mit 45 Stunden)
2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden
und 20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden)
der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH übertragen. Die Über-
tragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaub-
nis durch das Landesjugendamt.
b) Die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH erhält ab Inbetrieb-
nahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2025/26) der Kin-
dertageseinrichtung „Edith-Stein-Anlage“ einen gesetzlichen Zu-
schuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage §
36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2% %.
Die Liegenschaft wird an den Träger für die Zwecke des Betrie-Seite 1 von 39
Seite 2
bes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen
Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet. Für
die Errichtung der Einrichtung wurden investive Zuschüsse in
Form von Neubaumitteln beantragt. Sollten diese bewilligt wer-
den, ist eine Anrechnung auf die gesetzliche Mietförderung zu
berücksichtigen (sog. Verbot der Doppelförderung)
c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu-
sammen aus den Kindpauschalen sowie einer gekürzten Miet-
pauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8.
Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche,
Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie
deren Einbau erfolgt durch die Stadt Bonn.
Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs-
und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünf-
tigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven
Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter
Berücksichtigung der Übernahme des 10% Eigenanteils des
Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist
ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaf-
fen.
Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus
Sand-, Rasen- und Pflanzflächen) des gesamten Außengelän-
des erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung und Installati-
on der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Be-
reich erfolgt ebenfalls durch die Stadt Bonn.
Die bauliche Fertigstellung der Einrichtung soll im 4.Quartal
2025 erfolgen.
Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem
KiBiz sind in dem Entwurf des Haushaltes 2025/26 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die Förderung steht un-
ter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltsplanes
2025/2026 durch den Rat der Stadt Bonn.
2. Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Einrichtung
Die Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils i.H.v. 7,8 % am Einrich-
tungsbudget (nach Inbetriebnahme und auf Basis der jeweils gültigen
Betriebserlaubnis) wird für max. 2 Jahre zu 100 % durch die Bundes-
stadt Bonn übernommen. So soll dem Umstand Rechnung getragen
werden, dass in der Anfangsphase beim Aufbau/Eröffnung einer neuen
Einrichtung zusätzliche Kosten anfallen (bspw. Personalakquise, Finan-
zierung Eigenanteil bei investiver Förderung, Beschaffung loses Spiel-
u. Beschäftigungsmaterial etc.). Die Förderung steht unter dem Vorbe-
halt des Beschlusses des Haushaltsplanes 2025/2026 durch den Rat
der Stadt Bonn.Seite 2 von 39
Seite 3
Begründung
zu 1.)
Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 10 Be-
werbungen zum Stichtag 15.02.2023 fristgerecht eingegangen.
Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem ge-
setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben
➢ DRK Kreisverband Bonn e.V.
➢ ISS-Mehrsprachige Kindertagesstätten gGmbH
(im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung zurückgezogen)
➢ Global Education gGmbH
➢ Step Kids Education gGmbH
➢ Terminal for Kids gGmbH
(Bewerbung für diese Einrichtung explizit zurückgezogen)
➢ educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH
➢ Lebenshilfe Bonn gGmbH
➢ Interessengemeinschaft Ev. Tageseinrichtungen für Kinder in Bonn
➢ Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH
➢ Dibber gGmbH
(im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung aus finanziellen Grün-
den - weil keine dauerhafte 100 % Finanzierung darstellbar- zurückge-
zogen).
Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend
aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern
der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus
verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be-
werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen.
Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo-
difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder-
tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer-
tungsmatrix.
Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH insgesamt 835 Punkte.
Die restlichen 6 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 680-815 Ge-
samtpunkten.
Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend
das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt
➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 195 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 170-200 Punkten
➢ Personal (max. mögliche Punkte 90)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 70 PunkteSeite 3 von 39
Seite 4
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 30-80 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Querschnittsaufgaben- (max. mögliche Punkte
280)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 280 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 230-270 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Bildungsbereiche- (max. mögliche Punkte 60)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 60 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 40-60 Punkten
➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 80 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 70-100 Punkten
➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 110 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 80-120 Punkten
➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes /Finanzierung (max. mögliche
Punkte 40)
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 40 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 0-30 Punkten
Bei allen Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete
Kriterien erfüllt. (die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in
einer Spanne zwischen 1 -12). Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber
eine überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben des modifizierten Verfahrens
zur Vergabe von Trägerschaften und deren inhaltliche Bindung schlägt die
Verwaltung vor, die Übernahme der Trägerschaft an die Fröbel Bildung und
Erziehung gGmbH zu vergeben.
zu 2)
Bis zum Abgabetermin der Bewerbungen für das Interessenbekundungsverfah-
ren am 15.02.2023 gab es zu dieser Thematik noch keine verbindliche Ent-
scheidung durch die politischen Gremien der Bundesstadt Bonn. In der Sitzung
des Rates der Bundesstadt Bonn am 23.03.2023 wurde eine bis zum
31.07.2028 befristete freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile in
einem Stufenmodell für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beschlossen
(DS 230479).
Die Bewerber wurden daraufhin von der Fachverwaltung über diese Änderun-
gen in Kenntnis gesetzt und parallel die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Punkt
7. Finanzierung gegebenenfalls Aktualisierungen der bis dato gemachten An-
gaben vorzunehmen. Von den Trägern hat keiner seine ursprünglichen Anga-
ben angepasst.
Hinsichtlich der verschiedenen Optionen zur Finanzierung des gesetzlichenSeite 4 von 39
Seite 5
Trägeranteiles wird auf die Beschlussvorlage „Übernahme Trägerschaft für die
dreigruppige Kindertageseinrichtung Am Ledenhof“ (DS 231818) und die dazu
erfolgte inhaltliche Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Ju-
gend und Familie am 10.04.2024 verwiesen.
Von den schlussendlich ausgewerteten 7 Bewerbungen gaben 4 Träger an,
eine 100 % Finanzierung zu benötigen. Zwei Träger sagten die Erbringung von
3 % bzw. 3,1 % des gesetzlichen Trägeranteiles zu. Ein Träger ist bereit, den
vollen gesetzlichen Trägeranteil i.H.v. 7,8 % zu erbringen (Fröbel Bildung und
Erziehung gGmbH).
Auch wenn hier die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH im Rahmen der ab-
gegebenen Bewerbung die grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, den gesetz-
lichen Trägeranteil erbringen zu wollen, so ist doch im Rahmen der Gleichbe-
handlung aller Bewerber auch diesem Träger die temporäre Übernahme des
gesetzlichen Trägers gemäß Beschlussvorschlag zu gewähren. Gleichwohl ist
festzuhalten, dass diese Vorgehensweise neben der aktuellen Vorlage nur für
die Trägerauswahlverfahren Am Ledenhof, (Freudestr.) und Bonner Talweg 1a
angewandt worden ist.
Die Haushaltsmittel für die freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile
für max. 2 Jahre sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 enthalten.
Für den Beschlussvor-schlag müssen zusätzliche Finanzmittel von mindestens
40 % (maximal 60 %je nach gewähltem Stufenmodell) des gesetzlichen Träge-
ranteiles zusätzlich bereitgestellt werden.
Bei Annahme des Beschlussvorschlages zu Ziffer 2 müssen in diesem Einzel-
fall zusätzliche Haushaltsmittel für das Kita-Jahr 2025/26 von rund 72.100 €
bereitgestellt werden. Eine Deckung dieser Mehrkosten im Gesamtbudget ist
nicht darstellbar. Da die Fortschreibungsrate der Kindpauschalen sowie der
Mietförderung für das Kita-Jahr 2025/26 gem. § 37 KiBiz noch nicht bekannt
sind, wurde fiktiv mit den Plandaten aus dem Haushaltsentwurf 2025/26 ge-
rechnet. Diese beinhaltet gegenüber dem vorherigen Kitajahr eine Erhöhung
um 3 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Kita-Jahr 2025/2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen für Kinder
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 5 von 39
Seite 6
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.539.918,01 € 151000602/
731000
2025/2026
Einzahlungen /
Erträge
868.513,76 € 151000602/
611000,
631000
2025/2026
Haushaltsbelastung
jährlich
671.404,25 €
Anlage/n
1 Ermittlung_Mehrkosten_Trägeranteil_Edtih_Stein_Anlage (öffentlich)
2 Endversion_Fröbel_Trägerauswahlverfahren_Edith-Stein-Anlage (öffentlich)
3 Endversion Step_Kids_Education Trägerauswahlverfahren_Edtih-Stein-
Anlage (öffentlich)
4 Endversion_DRK_Trägerauswahlverfahren_Edtih-Stein-Anlage (öffentlich)
5 Endversion_Educcare_gGmbH-Trägerauswahlverfahren_Edtih-Stein-Anlage
(öffentlich)
6 Endversion_ev._Interessengemeinschaft_Trägerauswahlverfahren_Edith-
Stein-Anlage.pd (öffentlich)
7 Endversion_Lebenshilfe_Trägerauswahlverfahren_Edith-Stein-Anlage
(öffentlich)
8 Endversion_Global_Education_Trägerauswahlverfahren_Edith-Stein-Anlage
(öffentlich)Seite 6 von 39
Berechnungsmodell Mehrkosten bei Übernahnmne 100 % Trägeranteil
Anzahl normale
Plätze
Anzahl
betriebliche
Plätze
Pauschalen Kindpauschalen 2024/25
Hochrechnung
Kindpauschalen für
2025/26 (Annahme 3 %)
Summe normale
Plätze auf 100 %
Basis
Summe
Trägeranteil 7,8 %
Summe freiwillige
Übernahme von 40 % des
Trägeranteils 7,8 %
Mehrkosten
0 I a 7.343,89 € 7.564,21 € - € - € - € - €
20 I b 9.872,60 € 10.168,78 € 203.375,56 € 15.863,29 € 6.345,32 € 9.517,98 €
20 I c 12.673,56 € 13.053,77 € 261.075,34 € 20.363,88 € 8.145,55 € 12.218,33 €
II a 15.570,40 € 16.037,51 € - € - € - € - €
10 II b 21.069,61 € 21.701,70 € 217.016,98 € 16.927,32 € 6.770,93 € 10.156,39 €
10 II c 27.024,56 € 27.835,30 € 278.352,97 € 21.711,53 € 8.684,61 € 13.026,92 €
III a 5.758,37 € 5.931,12 € - € - € - € - €
25 III b 7.748,84 € 7.981,31 € 199.532,63 € 15.563,55 € 6.225,42 € 9.338,13 €
20 III c 11.260,46 € 11.598,27 € 231.965,48 € 18.093,31 € 7.237,32 € 10.855,98 €
behind. Ü3 Kinder 25.255,42 € 26.013,08 € - € - € - € - €
behind. U 3 Kinder II c 29.162,97 € 30.037,86 € - € - € - € - €
behind. U3 Kinder 25.255,42 € 26.013,08 € - € - € - € - €
105 0 - €
Summe
Pauschalen 1.391.318,95 € 108.522,88 € 43.409,15 € 65.113,73 €
pauschale
Miete/qm Fördersatz/qm
1060 13,40 € 170.448,00 €
Gruppen Erhaltungs- pauschalen je Gruppe
6 3.641,49 € 21.848,94 €
Summe bereinigte
Miete 148.599,06 € 148.599,06 € 11.590,72 € 4.636,29 € 6.954,43 €
Einzelbudgets 1.539.918,01 € 120.113,60 € 48.045,44 € 72.068,16 €
LZ andere Träger 40 % 615.967,21 €
16,4 % fiktives Elternbeitrgsaufkommen 252.546,55 €
JA-Anteil 35,80 % 551.290,65 €
Auszahlung Ziffer 1 a-c der
Beschlussvorlage (Basis 92,2 %) 1.419.804,41 €
plus temporäre Übernahme gesetzlicher
Trägeranteil von 7,8 % 120.113,60 €
Gesamtbelastung 2025/26 1.539.918,01 €
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 39
Trägerauswahlverfahren Kriterien Edtih-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.)
Bewerber: Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
regionale Fachberatung/ S 6/S. 34
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
betreibt über 170 Kitas/S. 5
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
regionale Kischu FK vorhanden,
Kischu Konzept Hinweis, S. 27
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5
nicht in jeder, wird allerdings
zukünftig angestrebt
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
Inklusion dargestellt, S. 14/15 ohne
Konkretisierung/Zusatz: entspr.
Rahmenbedingungen sind
Voraussetzung. Siehe auch S. 9
(Punkt 2.2) Bewerbung
195
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 8 von 39
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Haustarifvertrag (abgeschlossen mit
der GEW)
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Fröbel
Curriculum,Weiterbidlungsmögl.
eigene Ausbildung,
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Fokussiert auf Leitbild, berufl
Perspektiven// Q E/ S. 6/31/33 f/
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 keine Aussage dazu
3. Pädagogisches Konzept 70
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Prinzipien, Grundhaltung, Bezug zu
Fröbel
S. 11/12/13/17/20
Leitbild 2 0 5 10
20
enthält alle wichtigen
Schlüsselbegriffe, flexibel für
Standorte , S. 7/9
Eingewöhnung 3 0 5 10 30 vage, Berliner Modell als
Möglichkeit
S. 3/21f
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
als eines der 3 Prinzipien
hervorgehoben, Teil ist die Öffnung
der Gruppen/S. 11 f/26/29
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Eltern einbezogen, erhenamtlich
willkommen, konkrete Bsp benannt.
Elternabend, versch. Formate/10/25
f
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Fröbel Kischu Netzwerk,
Verhaltenskodex Prävention und
Kischu Ordner S. 27-29
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 7 (Punkt 2.1.4 Bewerbung)
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
indiv. Dokumentation, mit Kindern
und Eltern im Dialog, anerkannte
Verfahren werden genutzt-
welches? S. 23
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Raum S. 21 kurz erwähnt,
detaillierte Beschreibung im
Jahresbericht. JB S. 27-29
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 Nachhaltigkeitsziele UN, detailliert
im JB S. 71. Seite 12 (Punkt 2.4.)
der Bewerbung280
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 9 von 39
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
allgemein genannt, beziiehen sich
auf die Einhaltung der Programme
der jeweiligen Länder und
verpflichten sich diese einzuhalten
/S. 16
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 S. 24
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
Fröbel Konzept, offene Arbeit,
Bilingualität,individuelle
Schwerpunkte s. 17 f
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
NKK, Fachberatung vor Ort,
Teamentwicklung,
Konzeptentwicklung S. 27/ S 31-34
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Begleitung Fachberatung Seite 34
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 NKK, S. 17
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 0 JB S. 52
80
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Sozialaraumbezug , Kooperationen,
Fröbel Konezpt auf Sozialraum
abstimmbar, S. 8 und 14
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
Eingewöhnung, Übergänge
innerhalb des Tagesablaufs, Schule,
S. 20-22/ 241
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Kooperationen, Netzwerk,
Grundschulen, Ehrenamtler/ S.
19/26/29
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0
keine Aussage dazu
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
grds. Bereitschaft , von 77 Kitas in
NRW sind 21 Familienzenternerfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 10 von 39
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
zuchnäst nicht erfüllt, auf Nachfrage
hat Bewerber innerhalb der Frist
belastbare Angaben gemacht und
somit Kriterium erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 11 von 39
110
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20
40
Gesamtpunktzahl 835
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 12 von 39
Trägerauswahlverfahren Kriterien Edtih-Stein_Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.)
Bewerberauswahl:
Step Kids Education gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Fachberatung regional vor Ort steht
zur Verfügung. Jedoch keine
spitzenverbandliche Fachberatung
sondern Trägerintern.
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher.
(§ 8a SGB VIII)
3 0 10 30
Verfahrensablauf
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0
Wird nicht ersichtlich. Übergreifend
ist eine Kinderschutzfachkraft im
Beratungsprozess benannt.
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher
(§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz)
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
170
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 13 von 39
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Träger beschreibt angelehnt an
TVöD
Träger hat ein Ausbildungskonzept (§ 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0
40
3. Pädagogisches Konzept
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Wird in der pädag. Konzeption
unter Punkt 16 beschrieben.
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung
(§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament)
(§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0
250
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alle zehn Bildungsbereiche sind
berücksichtigt
Eingewöhnung 3 0 5 10
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 14 von 39
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
Reggio Pädagogik,
Englischsprachige Angebote
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 0
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 10
70
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs
2 0 5 10 0
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB
VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 0 Allgemeiner Text - kein Bezug
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 Keine Aussage zu den
Aufnahmekriterien gefunden.
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
zunächst nur teilweise erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
80
erfüllt nicht erfüllt
teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 15 von 39
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 10 0
Fragestellung Stadt Bonn Punkt 6.
bezieht sich auf Flexibilität eine 47
Wstd. Öffnungszeit gemäß § 48
wird nicht benannt.
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 10
Fragestellung der Stadt Bonn Punkt
7. Es kann ein Eigenanteil von 3%
zugesichert werden.
10
Gesamt 680
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfülltSeite 16 von 39
Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.)
Bewerber: DRK Kreisverband Bonn
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
200
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 17 von 39
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20
3. Pädagogisches Konzept 80
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Leitbild 2 0 5 10 20
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0
260
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 18 von 39
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 0
40
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 0
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 10
70
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 5
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 0
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 19 von 39
95
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 0
keine Aussage in den
Bewerbungsunterlagen dazu
getroffen
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0
keine Aussage in den
Bewerbungsunterlagen dazu
getroffen
0
Gesamtpunktzahl 745
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 20 von 39
Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.)
Bewerber: educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Gründungsmitglied im Deutschen
Kitaverband
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Regionalmanager*in/S. 27
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
46 Kitas
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
S.36 /owohl AG 78 nicht explizit als
Gremium benannt, aber Arbeit in
verschiedenster Form (auch
Trägerkonferenzen) angeboten
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 Dito, Weiterbildungen der MA im
Kinderschutz wird erwähnt
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
S. 10 -12
175
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 21 von 39
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 tarifliche Entlohnung in Anlehnung
an TVöD SuE
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 sehr ausführliches PE Konzept ohne
Bezug auf Ausbildung
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 S. 30 ff
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 K.A.
3. Pädagogisches Konzept 50
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S 8 f
Leitbild 2 0 5 10 20
S. 9 Edducare Leitbild
Eingewöhnung 3 0 5 10 30 S. 13 Züricher und Berliner Modell
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 10 und Leitbild
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 S. 25/33f
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
S. 10 ff und Leitbild
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 23 / 34
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
S. 9/ S. 32
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Reggio, Raum als 3. Erzieher, S. 14
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 S. 7
280
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Bildungsansätze, S. 16-22
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 22 von 39
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 S. 16f
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
edducare Bildungs-und Erziehungs
Konzeption, S. 16, Bilingualität S. 20
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
S. 27-28
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 S. 6/7/8 ff
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Family app, eigene QM Struktur S.
26ff
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 S. 23-25
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
S. 34-36
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 20
S. 13
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 S. 35 f
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
S. 12
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
S. 5 Prolog
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
S. 35 f
erfüllt nicht erfüllt
teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 23 von 39
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
S. 34 Bewerbung. Aber § 48 KiBiz
nicht explizit benannt.
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 10
Träger sichert Übernahme von 3,1 %
des gesetzlichen Trägeranteiles von
7,8 % zu
30
Gesamtpunktzahl 815
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 24 von 39
Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (Fritz-Bauer-Str.)
Bewerber: Interessengemenschaft Ev. Kindertageseinrichtungen in Bonn
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
Begleitung durch das Team der der
evangelischen Fachberatung
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
Träger übernimmt Kitas, die von
evangelischen Gemeinden
abgegeben werden (z.B. in
Buschdorf und Sechtem seit 2023),
evangelische Fachberatungen
haben langjährige Erfahrung bei der
Betreuung evangelischer Kitas,
derzeit 13 Kitas in Bonn und
Bornheim unter dieser Trägerschaft
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
durch FFE Stadt Bonn, keine eigene
Insoweit erfahrene
Kinderschutzfachkraft
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5
Mitarbeiter*innen erhalten in
regelmäßigen Abständen
Fortbildung durch Fachberatung,
keine genaue Angabe zu Art und
Umfang oder einer bestimmten
Fachkraft mit diesem Schwerpunkt
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 25 von 39
195Seite 26 von 39
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0
Träger zeigt Interesse
Auszubildende anzuleiten und
Praxianleitende zu schulen, jedoch
kein konkretes Konzept ersichtlich,
es wird erwähnt, dass ein Konzept
enstehen soll
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 scheint in Bearbeitung zu sein, wird
nicht näher erläutert
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0
Träger betont, dass dies kaum
möglich ist. "Verschiedene
Szenarien" werden besprochen, auf
die zurück gegriffen werden kann,
kein Konzept ersichtlich
3. Pädagogisches Konzept 30
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Leitbild 2 0 5 10
10
christliches Leitbild, wenig
ausdifferenziert (Tabelle
Interessensbekundung)
Eingewöhnung 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB
VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 27 von 39
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 10
arbeitet mit BasiK und Portfolio,
Beobachtungen werden ohne
festgelegte Verfahrensweise
dokumentiert
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0
kein Konzept. Bewerber verweist
darauf, dass er darauf erst
eingehen kann, wenn die
Räumlichkeiten fertig gestellt sind.
Möchte sich an Empfehlungen des
LVR orientieren.
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0
liegt noch nicht vor, Bereitschaft
vorhanden ein Konzept zu
entwickeln
230
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
Bewerber gibt an, danach zu
arbeiten (BaSiK). Fachkräfte
werden entsprechend fortgebildet.
Keine Ausführung dazu wie dies in
der Praxis gestaltet wird oder
welche Schwerpunkte dem
Bewerber dabei wichtig sind.
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5
Bewerber nennt:
Religionspädagogik, Partizipation
und Inklusion. Es bleiben
Schwerpunkte, die nicht praxisnah
beschrieben werden. Woran
erkennt man diese Schwerpunkte in
der alltäglichen päd. Arbeit? Hier
nicht ersichtlich
45
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
zunächst teilweise nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10 BETA Gütesiegel, nachdem die
Mitarbeitenden arbeiten, auch hier
fehlt der Praxisbezug
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 28 von 39
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 0 Bewerber erklärt sich bereit einen
entsprechenden Caterer zu suchen
70
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz)
2 0 5 10 10
Berliner Modell zur Eingewöhnung
wird angestrebt, Bereitschaft zur
Kooperationen mit Grundschulen
vorhanden.
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5
Netzwerkarbeit wird angestrebt
durch Fachberatung,
Arbeitsgemeinschaften teilweise
vorhanden, Bewerber möchte sich
auf Stadtteilebene einbringen
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
Bereitschaft zur Kooperation
vorhanden
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 29 von 39
105
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 10
Abwägung mit Blick auf vorhandene
personelle Ressourcen
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 vollständige Übernahme
Trägeranteil erbeten
10
Gesamtpunktzahl 685
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 30 von 39
Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.)
Bewerber: Lebenshilfe Bonn gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung
des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 20
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher
(§ 6, § 47 KiBiz)
3 0 10 30
S. 2
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10
S. 2/ inklusive Kitas und 1 HP
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
S. 2 f/Kinderschutzkonzept
vorhanden/Anlage
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5
noch nicht in jeder Kita aber durch
Weiterbildung zeitnah/ S. 3
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8
KiBiz)
3 0 5 10 30
langjährige Erfahrung, und
konzeptioneller Schwerpunkt/ S. 6/14
195
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 31 von 39
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE)
(§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Ausbildungscamps, und Betreuung vor Ort durch soz.
Päd. / S.4,
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Stellenausschreibungen, Online, Plattformen
Jobmessen/ S. 4-5
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
Einsatz von FK bei Bedarf einrichtungsübergreifend,
kein festgeschriebenes Notfallkonzept S. 5
3. Pädagogisches Konzept 80
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 6-7
Leitbild 2 0 5 10 20
Leitbild
Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Berliner Modell, feste Bezugspersonen,
indiv. Tempo, interne Übergänge S. 16
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
prakt. Bspiele, Möglichkeiten für Kd mit
Sprachbarreren, , Metacomsymbole,
Karten Pictogramme/ S.14 f
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Eltern einbezogen, regelmäßige E
Gespräche, S.19
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a
SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
Inklsusion ist konz. Schwerpunkt, S.19
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Verpflichtungserklärung, Bezug auf §
47, verplfichtendes
Deeskalationstraining, S. 3/ keine
detailliere Ausführung
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
Beschreibung Vorgehensweise, für
Eltern, niedrigschwelliges
Beschwerdeformular S. 15, S. 10 f instit.
Ausführliches Kischu Konzept
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 5 10 20
Portfolio Basik, Beobachtungsbögen ,
Förder und Teilhabepläne LVR, S. 17
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 10 nicht der Schwerpunkt, S. 13
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10
Sensibilisierung der Kd./ S.
21/Mülltrennung, Nachhaltigkeitspreis, E
Mobilität
270
3.2. Bildungsbereiche
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 32 von 39
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30
ausführlich beschrieben, mit konkreten
Bsp aus der Praxis, S. 8-13
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Dok. mit Basik, S. 15
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10
Inklusion, S. 14
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption
(§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung)
3 0 5 10 30
zunächst teilweise erfüllt (Nacharbeitung
erforderlich). Nachbesserungen
vorgenommen
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30
Supervision Zusatzqualifikaton,
Einführung QM System PQ-SYS
geplant, S. 19 f
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10 QM System PQ-SYS wird eingeführt
2024, S. 19 f.
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 wird bei Auswahl des Caterers
berücksichtigt, S. 20
90
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
für beide Standorte erläutert, S. 21
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20
Kooperationen mit Schulen,
Therapeuten, andere Kitas, Übergnag U
3 _Ü3 innerhalb des Hauses
beschrieben, S. 17 f
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10
Netzwerkarbeit innerhalb Bonns mit
versch. Instituionen werden erwähnt, S.
21-14
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10
S. 24
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Träger mit Erfahrungen im Bereich der
Behinderung
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren
(§ 42 KiBiz) 1 0 10 10
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
S. 2/ 21-24
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 33 von 39
120
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten
(§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 0
keine Angaben dazu in der Bewerbung
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 vollständige Übernahme Trägeranteile
gefordert.
0
Gesamtpunktzahl 815
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 34 von 39
Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str).
Bewerberauswahl:
Global Education gGmbH
Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit)
Gewichtung
des
Kriteriums
Nicht erfüllt Teilweise
erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung
1. Trägerkompetenz und Referenzen
Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
angeschlossen 2 0 10 0
Träger ist Mitglied im Deutschen
Kitaverband
Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30
Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch
einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47
KiBiz)
3 0 10 30
Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung 1 0 10 10
Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten
(§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10
pme Familienservice gGmbH als
"übergeordnete Gesellschaft"
arbeitet bereits in der AG 78 mit
Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 10 30
Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft
(Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30
In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 10 10
Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 10 30
180
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 35 von 39
2. Personal
Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz,
Personalverordnung) 3 0 10 30
Orientierung am TVöD, sofern
jährliche Tarifserhöhungen sich
ergeben, werden diese ebenfalls
umgesetzt (siehe Seite 9 der
Anlage 1)
Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 10 20
Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept
(§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 10 20
Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10
Es wird erwähnt, dass es einen
dauehaften höheren
Betreuungsschlüssels, z. B. durch
Springer, gibt. Aber es ist nicht
näher erläutert.
80
3. Pädagogisches Konzept
3.1. Querschnittsaufgaben
Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Leitbild 2 0 10 20
Eingewöhnung 3 0 10 30
Demokratische Bildung und Partizipation
(§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft
(§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 10 30
Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-,
geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung
(§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung)
3 0 10 30
Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM)
(§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung
(Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation
(§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW)
2 0 10 20
Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung
(Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 10 20
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 36 von 39
Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0
Es wird beschrieben, dass es eine
Verantwortung für die Umwelt
gibt, aber nicht wie und wodurch.
Es gibt hierzu nur 2 Sätze.
270
3.2. Bildungsbereiche
Bildungsgrundsätze des Landes NRW
(§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 10 20
Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 10 10
Pikler, Haus der kleinen Forscher
60
4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement
Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der
Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 10 30
Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 10 20
Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 10 20
100
5. Sozialraumorientierung/ Kooperation
Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des
Sozialraums 3 0 5 10 30
Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des
Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 10 20
Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit
(§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 10 10
Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten
Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0
Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10
Übersicht über Trägerlandschaft
im Sozialraum ist nicht bekannt
und kann daher nicht beurteilt
werden.
teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 37 von 39
Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 0
Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung
vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü-
Belegung werden eingehalten.
3 0 5 10 30
zunächst nicht erfüllt
(Nacharbeitung erforderlich).
Nachbesserungen vorgenommen
erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 38 von 39
100
6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20
7. Finanzierung
Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0
20
Gesamt: 810
Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten.
Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird.
Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem
Faktor 4 multipliziert.
Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht
erfüllt / erfüllt .
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt
erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 39 von 39

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de