241756 · Beschlussvorlage
Übernahme Trägerschaft für die sechsgruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Süd-Ost, Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.)
Kerndaten
- Nummer
- 241756
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 241756 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Übernahme Trägerschaft für die sechsgruppige Kindertageseinrichtung im Planungsraum Bonn- Hardtberg-Süd-Ost, Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 06.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Trägerschaft über die neue sechsgruppige Kindertageseinrichtung in der Edith-Stein-Anlage (auf dem Gelände der ehemaligen Gallwitzka- serne) im Planungsraum Bonn-Hardtberg-Süd-Ost wird mit der nach- stehend aufgeführten Gruppenstruktur a) 1 x Gruppenform I b für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden) 1 x Gruppenform I c für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden) 2 x Gruppenform II für 20 Kinder vom ab 4 Monaten bis unter drei Jahren (10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 10 Plätze mit 45 Stunden) 2 x Gruppenform III für insgesamt 45 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (25 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden und 20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden) der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH übertragen. Die Über- tragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaub- nis durch das Landesjugendamt. b) Die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH erhält ab Inbetrieb- nahme (frühestens im Laufe des Kita-Jahres 2025/26) der Kin- dertageseinrichtung „Edith-Stein-Anlage“ einen gesetzlichen Zu- schuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe von 92,2% %. Die Liegenschaft wird an den Träger für die Zwecke des Betrie-Seite 1 von 39 Seite 2 bes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet. Für die Errichtung der Einrichtung wurden investive Zuschüsse in Form von Neubaumitteln beantragt. Sollten diese bewilligt wer- den, ist eine Anrechnung auf die gesetzliche Mietförderung zu berücksichtigen (sog. Verbot der Doppelförderung) c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zu- sammen aus den Kindpauschalen sowie einer gekürzten Miet- pauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8. Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Versorgungsküche, Kinderküchen, Pflege/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie deren Einbau erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung der gesamten Möblierung und der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände erfolgt in Eigenregie des zukünf- tigen Trägers. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Übernahme des 10% Eigenanteils des Trägers möglich. Das lose Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist ebenfalls vom zukünftigen Träger auf eigene Kosten zu beschaf- fen. Die Grundgestaltung (Einfriedigung, Terrasse, Gerätehaus Sand-, Rasen- und Pflanzflächen) des gesamten Außengelän- des erfolgt durch die Stadt Bonn. Die Beschaffung und Installati- on der Spielgeräte sowie des Sonnenschutzes für diesen Be- reich erfolgt ebenfalls durch die Stadt Bonn. Die bauliche Fertigstellung der Einrichtung soll im 4.Quartal 2025 erfolgen. Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem KiBiz sind in dem Entwurf des Haushaltes 2025/26 sowie der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die Förderung steht un- ter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltsplanes 2025/2026 durch den Rat der Stadt Bonn. 2. Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Einrichtung Die Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils i.H.v. 7,8 % am Einrich- tungsbudget (nach Inbetriebnahme und auf Basis der jeweils gültigen Betriebserlaubnis) wird für max. 2 Jahre zu 100 % durch die Bundes- stadt Bonn übernommen. So soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in der Anfangsphase beim Aufbau/Eröffnung einer neuen Einrichtung zusätzliche Kosten anfallen (bspw. Personalakquise, Finan- zierung Eigenanteil bei investiver Förderung, Beschaffung loses Spiel- u. Beschäftigungsmaterial etc.). Die Förderung steht unter dem Vorbe- halt des Beschlusses des Haushaltsplanes 2025/2026 durch den Rat der Stadt Bonn.Seite 2 von 39 Seite 3 Begründung zu 1.) Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 10 Be- werbungen zum Stichtag 15.02.2023 fristgerecht eingegangen. Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem ge- setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben ➢ DRK Kreisverband Bonn e.V. ➢ ISS-Mehrsprachige Kindertagesstätten gGmbH (im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung zurückgezogen) ➢ Global Education gGmbH ➢ Step Kids Education gGmbH ➢ Terminal for Kids gGmbH (Bewerbung für diese Einrichtung explizit zurückgezogen) ➢ educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH ➢ Lebenshilfe Bonn gGmbH ➢ Interessengemeinschaft Ev. Tageseinrichtungen für Kinder in Bonn ➢ Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH ➢ Dibber gGmbH (im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung aus finanziellen Grün- den - weil keine dauerhafte 100 % Finanzierung darstellbar- zurückge- zogen). Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be- werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen. Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo- difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder- tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer- tungsmatrix. Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH insgesamt 835 Punkte. Die restlichen 6 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 680-815 Ge- samtpunkten. Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt ➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200) Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 195 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 170-200 Punkten ➢ Personal (max. mögliche Punkte 90) Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 70 PunkteSeite 3 von 39 Seite 4 Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 30-80 Punkten ➢ Pädagogisches Konzept -Querschnittsaufgaben- (max. mögliche Punkte 280) Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 280 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 230-270 Punkten ➢ Pädagogisches Konzept -Bildungsbereiche- (max. mögliche Punkte 60) Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 60 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 40-60 Punkten ➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100) Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 80 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 70-100 Punkten ➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120) Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 110 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 80-120 Punkten ➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes /Finanzierung (max. mögliche Punkte 40) Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 40 Punkte Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 0-30 Punkten Bei allen Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichtete Kriterien erfüllt. (die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in einer Spanne zwischen 1 -12). Innerhalb der Frist haben aber alle Bewerber eine überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorgenommen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben des modifizierten Verfahrens zur Vergabe von Trägerschaften und deren inhaltliche Bindung schlägt die Verwaltung vor, die Übernahme der Trägerschaft an die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH zu vergeben. zu 2) Bis zum Abgabetermin der Bewerbungen für das Interessenbekundungsverfah- ren am 15.02.2023 gab es zu dieser Thematik noch keine verbindliche Ent- scheidung durch die politischen Gremien der Bundesstadt Bonn. In der Sitzung des Rates der Bundesstadt Bonn am 23.03.2023 wurde eine bis zum 31.07.2028 befristete freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile in einem Stufenmodell für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beschlossen (DS 230479). Die Bewerber wurden daraufhin von der Fachverwaltung über diese Änderun- gen in Kenntnis gesetzt und parallel die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Punkt 7. Finanzierung gegebenenfalls Aktualisierungen der bis dato gemachten An- gaben vorzunehmen. Von den Trägern hat keiner seine ursprünglichen Anga- ben angepasst. Hinsichtlich der verschiedenen Optionen zur Finanzierung des gesetzlichenSeite 4 von 39 Seite 5 Trägeranteiles wird auf die Beschlussvorlage „Übernahme Trägerschaft für die dreigruppige Kindertageseinrichtung Am Ledenhof“ (DS 231818) und die dazu erfolgte inhaltliche Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Ju- gend und Familie am 10.04.2024 verwiesen. Von den schlussendlich ausgewerteten 7 Bewerbungen gaben 4 Träger an, eine 100 % Finanzierung zu benötigen. Zwei Träger sagten die Erbringung von 3 % bzw. 3,1 % des gesetzlichen Trägeranteiles zu. Ein Träger ist bereit, den vollen gesetzlichen Trägeranteil i.H.v. 7,8 % zu erbringen (Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH). Auch wenn hier die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH im Rahmen der ab- gegebenen Bewerbung die grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, den gesetz- lichen Trägeranteil erbringen zu wollen, so ist doch im Rahmen der Gleichbe- handlung aller Bewerber auch diesem Träger die temporäre Übernahme des gesetzlichen Trägers gemäß Beschlussvorschlag zu gewähren. Gleichwohl ist festzuhalten, dass diese Vorgehensweise neben der aktuellen Vorlage nur für die Trägerauswahlverfahren Am Ledenhof, (Freudestr.) und Bonner Talweg 1a angewandt worden ist. Die Haushaltsmittel für die freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für max. 2 Jahre sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 enthalten. Für den Beschlussvor-schlag müssen zusätzliche Finanzmittel von mindestens 40 % (maximal 60 %je nach gewähltem Stufenmodell) des gesetzlichen Träge- ranteiles zusätzlich bereitgestellt werden. Bei Annahme des Beschlussvorschlages zu Ziffer 2 müssen in diesem Einzel- fall zusätzliche Haushaltsmittel für das Kita-Jahr 2025/26 von rund 72.100 € bereitgestellt werden. Eine Deckung dieser Mehrkosten im Gesamtbudget ist nicht darstellbar. Da die Fortschreibungsrate der Kindpauschalen sowie der Mietförderung für das Kita-Jahr 2025/26 gem. § 37 KiBiz noch nicht bekannt sind, wurde fiktiv mit den Plandaten aus dem Haushaltsentwurf 2025/26 ge- rechnet. Diese beinhaltet gegenüber dem vorherigen Kitajahr eine Erhöhung um 3 %. Finanzielle Auswirkungen: Kita-Jahr 2025/2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen für Kinder Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 5 von 39 Seite 6 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.539.918,01 € 151000602/ 731000 2025/2026 Einzahlungen / Erträge 868.513,76 € 151000602/ 611000, 631000 2025/2026 Haushaltsbelastung jährlich 671.404,25 € Anlage/n 1 Ermittlung_Mehrkosten_Trägeranteil_Edtih_Stein_Anlage (öffentlich) 2 Endversion_Fröbel_Trägerauswahlverfahren_Edith-Stein-Anlage (öffentlich) 3 Endversion Step_Kids_Education Trägerauswahlverfahren_Edtih-Stein- Anlage (öffentlich) 4 Endversion_DRK_Trägerauswahlverfahren_Edtih-Stein-Anlage (öffentlich) 5 Endversion_Educcare_gGmbH-Trägerauswahlverfahren_Edtih-Stein-Anlage (öffentlich) 6 Endversion_ev._Interessengemeinschaft_Trägerauswahlverfahren_Edith- Stein-Anlage.pd (öffentlich) 7 Endversion_Lebenshilfe_Trägerauswahlverfahren_Edith-Stein-Anlage (öffentlich) 8 Endversion_Global_Education_Trägerauswahlverfahren_Edith-Stein-Anlage (öffentlich)Seite 6 von 39 Berechnungsmodell Mehrkosten bei Übernahnmne 100 % Trägeranteil Anzahl normale Plätze Anzahl betriebliche Plätze Pauschalen Kindpauschalen 2024/25 Hochrechnung Kindpauschalen für 2025/26 (Annahme 3 %) Summe normale Plätze auf 100 % Basis Summe Trägeranteil 7,8 % Summe freiwillige Übernahme von 40 % des Trägeranteils 7,8 % Mehrkosten 0 I a 7.343,89 € 7.564,21 € - € - € - € - € 20 I b 9.872,60 € 10.168,78 € 203.375,56 € 15.863,29 € 6.345,32 € 9.517,98 € 20 I c 12.673,56 € 13.053,77 € 261.075,34 € 20.363,88 € 8.145,55 € 12.218,33 € II a 15.570,40 € 16.037,51 € - € - € - € - € 10 II b 21.069,61 € 21.701,70 € 217.016,98 € 16.927,32 € 6.770,93 € 10.156,39 € 10 II c 27.024,56 € 27.835,30 € 278.352,97 € 21.711,53 € 8.684,61 € 13.026,92 € III a 5.758,37 € 5.931,12 € - € - € - € - € 25 III b 7.748,84 € 7.981,31 € 199.532,63 € 15.563,55 € 6.225,42 € 9.338,13 € 20 III c 11.260,46 € 11.598,27 € 231.965,48 € 18.093,31 € 7.237,32 € 10.855,98 € behind. Ü3 Kinder 25.255,42 € 26.013,08 € - € - € - € - € behind. U 3 Kinder II c 29.162,97 € 30.037,86 € - € - € - € - € behind. U3 Kinder 25.255,42 € 26.013,08 € - € - € - € - € 105 0 - € Summe Pauschalen 1.391.318,95 € 108.522,88 € 43.409,15 € 65.113,73 € pauschale Miete/qm Fördersatz/qm 1060 13,40 € 170.448,00 € Gruppen Erhaltungs- pauschalen je Gruppe 6 3.641,49 € 21.848,94 € Summe bereinigte Miete 148.599,06 € 148.599,06 € 11.590,72 € 4.636,29 € 6.954,43 € Einzelbudgets 1.539.918,01 € 120.113,60 € 48.045,44 € 72.068,16 € LZ andere Träger 40 % 615.967,21 € 16,4 % fiktives Elternbeitrgsaufkommen 252.546,55 € JA-Anteil 35,80 % 551.290,65 € Auszahlung Ziffer 1 a-c der Beschlussvorlage (Basis 92,2 %) 1.419.804,41 € plus temporäre Übernahme gesetzlicher Trägeranteil von 7,8 % 120.113,60 € Gesamtbelastung 2025/26 1.539.918,01 € # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 39 Trägerauswahlverfahren Kriterien Edtih-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.) Bewerber: Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 regionale Fachberatung/ S 6/S. 34 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 betreibt über 170 Kitas/S. 5 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 regionale Kischu FK vorhanden, Kischu Konzept Hinweis, S. 27 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 nicht in jeder, wird allerdings zukünftig angestrebt Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion dargestellt, S. 14/15 ohne Konkretisierung/Zusatz: entspr. Rahmenbedingungen sind Voraussetzung. Siehe auch S. 9 (Punkt 2.2) Bewerbung 195 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 8 von 39 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Haustarifvertrag (abgeschlossen mit der GEW) Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Fröbel Curriculum,Weiterbidlungsmögl. eigene Ausbildung, Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Fokussiert auf Leitbild, berufl Perspektiven// Q E/ S. 6/31/33 f/ Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 keine Aussage dazu 3. Pädagogisches Konzept 70 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Prinzipien, Grundhaltung, Bezug zu Fröbel S. 11/12/13/17/20 Leitbild 2 0 5 10 20 enthält alle wichtigen Schlüsselbegriffe, flexibel für Standorte , S. 7/9 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 vage, Berliner Modell als Möglichkeit S. 3/21f Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 als eines der 3 Prinzipien hervorgehoben, Teil ist die Öffnung der Gruppen/S. 11 f/26/29 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Eltern einbezogen, erhenamtlich willkommen, konkrete Bsp benannt. Elternabend, versch. Formate/10/25 f Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Fröbel Kischu Netzwerk, Verhaltenskodex Prävention und Kischu Ordner S. 27-29 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 7 (Punkt 2.1.4 Bewerbung) Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 indiv. Dokumentation, mit Kindern und Eltern im Dialog, anerkannte Verfahren werden genutzt- welches? S. 23 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Raum S. 21 kurz erwähnt, detaillierte Beschreibung im Jahresbericht. JB S. 27-29 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 Nachhaltigkeitsziele UN, detailliert im JB S. 71. Seite 12 (Punkt 2.4.) der Bewerbung280 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 9 von 39 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 allgemein genannt, beziiehen sich auf die Einhaltung der Programme der jeweiligen Länder und verpflichten sich diese einzuhalten /S. 16 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 S. 24 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Fröbel Konzept, offene Arbeit, Bilingualität,individuelle Schwerpunkte s. 17 f 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 NKK, Fachberatung vor Ort, Teamentwicklung, Konzeptentwicklung S. 27/ S 31-34 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Begleitung Fachberatung Seite 34 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 NKK, S. 17 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 0 JB S. 52 80 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Sozialaraumbezug , Kooperationen, Fröbel Konezpt auf Sozialraum abstimmbar, S. 8 und 14 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Eingewöhnung, Übergänge innerhalb des Tagesablaufs, Schule, S. 20-22/ 241 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Kooperationen, Netzwerk, Grundschulen, Ehrenamtler/ S. 19/26/29 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 keine Aussage dazu Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 grds. Bereitschaft , von 77 Kitas in NRW sind 21 Familienzenternerfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 10 von 39 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 zuchnäst nicht erfüllt, auf Nachfrage hat Bewerber innerhalb der Frist belastbare Angaben gemacht und somit Kriterium erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 11 von 39 110 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 20 40 Gesamtpunktzahl 835 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 12 von 39 Trägerauswahlverfahren Kriterien Edtih-Stein_Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.) Bewerberauswahl: Step Kids Education gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Fachberatung regional vor Ort steht zur Verfügung. Jedoch keine spitzenverbandliche Fachberatung sondern Trägerintern. Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 Verfahrensablauf In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0 Wird nicht ersichtlich. Übergreifend ist eine Kinderschutzfachkraft im Beratungsprozess benannt. Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen 170 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 13 von 39 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Träger beschreibt angelehnt an TVöD Träger hat ein Ausbildungskonzept (§ 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 40 3. Pädagogisches Konzept 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Wird in der pädag. Konzeption unter Punkt 16 beschrieben. Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 250 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alle zehn Bildungsbereiche sind berücksichtigt Eingewöhnung 3 0 5 10 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 14 von 39 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Reggio Pädagogik, Englischsprachige Angebote 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 0 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 10 70 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs 2 0 5 10 0 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 0 Allgemeiner Text - kein Bezug Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 Keine Aussage zu den Aufnahmekriterien gefunden. Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen 80 erfüllt nicht erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 15 von 39 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 10 0 Fragestellung Stadt Bonn Punkt 6. bezieht sich auf Flexibilität eine 47 Wstd. Öffnungszeit gemäß § 48 wird nicht benannt. 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 10 Fragestellung der Stadt Bonn Punkt 7. Es kann ein Eigenanteil von 3% zugesichert werden. 10 Gesamt 680 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfülltSeite 16 von 39 Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.) Bewerber: DRK Kreisverband Bonn Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 200 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 17 von 39 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 80 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 10 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 260 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 18 von 39 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 0 40 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 0 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 10 70 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 10 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 5 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 0 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 19 von 39 95 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 0 keine Aussage in den Bewerbungsunterlagen dazu getroffen 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 keine Aussage in den Bewerbungsunterlagen dazu getroffen 0 Gesamtpunktzahl 745 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 20 von 39 Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.) Bewerber: educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Gründungsmitglied im Deutschen Kitaverband Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Regionalmanager*in/S. 27 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 46 Kitas Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 S.36 /owohl AG 78 nicht explizit als Gremium benannt, aber Arbeit in verschiedenster Form (auch Trägerkonferenzen) angeboten Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 Dito, Weiterbildungen der MA im Kinderschutz wird erwähnt Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 S. 10 -12 175 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 21 von 39 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 tarifliche Entlohnung in Anlehnung an TVöD SuE Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 sehr ausführliches PE Konzept ohne Bezug auf Ausbildung Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 S. 30 ff Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 K.A. 3. Pädagogisches Konzept 50 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S 8 f Leitbild 2 0 5 10 20 S. 9 Edducare Leitbild Eingewöhnung 3 0 5 10 30 S. 13 Züricher und Berliner Modell Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 10 und Leitbild Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 S. 25/33f Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 10 ff und Leitbild Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 23 / 34 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 S. 9/ S. 32 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Reggio, Raum als 3. Erzieher, S. 14 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 S. 7 280 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Bildungsansätze, S. 16-22 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 22 von 39 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 S. 16f Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 edducare Bildungs-und Erziehungs Konzeption, S. 16, Bilingualität S. 20 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 27-28 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 S. 6/7/8 ff Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Family app, eigene QM Struktur S. 26ff Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 S. 23-25 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 S. 34-36 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 S. 13 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 S. 35 f Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 S. 12 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 S. 5 Prolog Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 S. 35 f erfüllt nicht erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 23 von 39 120 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 S. 34 Bewerbung. Aber § 48 KiBiz nicht explizit benannt. 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 10 Träger sichert Übernahme von 3,1 % des gesetzlichen Trägeranteiles von 7,8 % zu 30 Gesamtpunktzahl 815 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 24 von 39 Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (Fritz-Bauer-Str.) Bewerber: Interessengemenschaft Ev. Kindertageseinrichtungen in Bonn Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Begleitung durch das Team der der evangelischen Fachberatung Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Träger übernimmt Kitas, die von evangelischen Gemeinden abgegeben werden (z.B. in Buschdorf und Sechtem seit 2023), evangelische Fachberatungen haben langjährige Erfahrung bei der Betreuung evangelischer Kitas, derzeit 13 Kitas in Bonn und Bornheim unter dieser Trägerschaft Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 durch FFE Stadt Bonn, keine eigene Insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 Mitarbeiter*innen erhalten in regelmäßigen Abständen Fortbildung durch Fachberatung, keine genaue Angabe zu Art und Umfang oder einer bestimmten Fachkraft mit diesem Schwerpunkt Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 25 von 39 195Seite 26 von 39 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 Träger zeigt Interesse Auszubildende anzuleiten und Praxianleitende zu schulen, jedoch kein konkretes Konzept ersichtlich, es wird erwähnt, dass ein Konzept enstehen soll Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 scheint in Bearbeitung zu sein, wird nicht näher erläutert Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 Träger betont, dass dies kaum möglich ist. "Verschiedene Szenarien" werden besprochen, auf die zurück gegriffen werden kann, kein Konzept ersichtlich 3. Pädagogisches Konzept 30 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Leitbild 2 0 5 10 10 christliches Leitbild, wenig ausdifferenziert (Tabelle Interessensbekundung) Eingewöhnung 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 27 von 39 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 10 arbeitet mit BasiK und Portfolio, Beobachtungen werden ohne festgelegte Verfahrensweise dokumentiert Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0 kein Konzept. Bewerber verweist darauf, dass er darauf erst eingehen kann, wenn die Räumlichkeiten fertig gestellt sind. Möchte sich an Empfehlungen des LVR orientieren. Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 liegt noch nicht vor, Bereitschaft vorhanden ein Konzept zu entwickeln 230 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Bewerber gibt an, danach zu arbeiten (BaSiK). Fachkräfte werden entsprechend fortgebildet. Keine Ausführung dazu wie dies in der Praxis gestaltet wird oder welche Schwerpunkte dem Bewerber dabei wichtig sind. Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 5 Bewerber nennt: Religionspädagogik, Partizipation und Inklusion. Es bleiben Schwerpunkte, die nicht praxisnah beschrieben werden. Woran erkennt man diese Schwerpunkte in der alltäglichen päd. Arbeit? Hier nicht ersichtlich 45 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10 BETA Gütesiegel, nachdem die Mitarbeitenden arbeiten, auch hier fehlt der Praxisbezug erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 28 von 39 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 0 Bewerber erklärt sich bereit einen entsprechenden Caterer zu suchen 70 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 10 Berliner Modell zur Eingewöhnung wird angestrebt, Bereitschaft zur Kooperationen mit Grundschulen vorhanden. Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5 Netzwerkarbeit wird angestrebt durch Fachberatung, Arbeitsgemeinschaften teilweise vorhanden, Bewerber möchte sich auf Stadtteilebene einbringen Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 Bereitschaft zur Kooperation vorhanden erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 29 von 39 105 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 10 Abwägung mit Blick auf vorhandene personelle Ressourcen 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 vollständige Übernahme Trägeranteil erbeten 10 Gesamtpunktzahl 685 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 30 von 39 Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str.) Bewerber: Lebenshilfe Bonn gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 S. 2 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 S. 2/ inklusive Kitas und 1 HP Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 S. 2 f/Kinderschutzkonzept vorhanden/Anlage In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 noch nicht in jeder Kita aber durch Weiterbildung zeitnah/ S. 3 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 langjährige Erfahrung, und konzeptioneller Schwerpunkt/ S. 6/14 195 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 31 von 39 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Ausbildungscamps, und Betreuung vor Ort durch soz. Päd. / S.4, Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Stellenausschreibungen, Online, Plattformen Jobmessen/ S. 4-5 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Einsatz von FK bei Bedarf einrichtungsübergreifend, kein festgeschriebenes Notfallkonzept S. 5 3. Pädagogisches Konzept 80 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 S. 6-7 Leitbild 2 0 5 10 20 Leitbild Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Berliner Modell, feste Bezugspersonen, indiv. Tempo, interne Übergänge S. 16 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 prakt. Bspiele, Möglichkeiten für Kd mit Sprachbarreren, , Metacomsymbole, Karten Pictogramme/ S.14 f Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Eltern einbezogen, regelmäßige E Gespräche, S.19 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Inklsusion ist konz. Schwerpunkt, S.19 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Verpflichtungserklärung, Bezug auf § 47, verplfichtendes Deeskalationstraining, S. 3/ keine detailliere Ausführung Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschreibung Vorgehensweise, für Eltern, niedrigschwelliges Beschwerdeformular S. 15, S. 10 f instit. Ausführliches Kischu Konzept Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Portfolio Basik, Beobachtungsbögen , Förder und Teilhabepläne LVR, S. 17 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 10 nicht der Schwerpunkt, S. 13 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 Sensibilisierung der Kd./ S. 21/Mülltrennung, Nachhaltigkeitspreis, E Mobilität 270 3.2. Bildungsbereiche erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 32 von 39 Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 ausführlich beschrieben, mit konkreten Bsp aus der Praxis, S. 8-13 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Dok. mit Basik, S. 15 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Inklusion, S. 14 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Supervision Zusatzqualifikaton, Einführung QM System PQ-SYS geplant, S. 19 f Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 10 QM System PQ-SYS wird eingeführt 2024, S. 19 f. Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 wird bei Auswahl des Caterers berücksichtigt, S. 20 90 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 für beide Standorte erläutert, S. 21 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Kooperationen mit Schulen, Therapeuten, andere Kitas, Übergnag U 3 _Ü3 innerhalb des Hauses beschrieben, S. 17 f Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Netzwerkarbeit innerhalb Bonns mit versch. Instituionen werden erwähnt, S. 21-14 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 10 S. 24 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Träger mit Erfahrungen im Bereich der Behinderung Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 S. 2/ 21-24 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 33 von 39 120 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 0 keine Angaben dazu in der Bewerbung 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 vollständige Übernahme Trägeranteile gefordert. 0 Gesamtpunktzahl 815 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 34 von 39 Trägerauswahlverfahren Kriterien Edith-Stein-Anlage (ehemals Fritz-Bauer-Str). Bewerberauswahl: Global Education gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist Mitglied im Deutschen Kitaverband Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 pme Familienservice gGmbH als "übergeordnete Gesellschaft" arbeitet bereits in der AG 78 mit Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 10 30 180 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 35 von 39 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Orientierung am TVöD, sofern jährliche Tarifserhöhungen sich ergeben, werden diese ebenfalls umgesetzt (siehe Seite 9 der Anlage 1) Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Es wird erwähnt, dass es einen dauehaften höheren Betreuungsschlüssels, z. B. durch Springer, gibt. Aber es ist nicht näher erläutert. 80 3. Pädagogisches Konzept 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Leitbild 2 0 10 20 Eingewöhnung 3 0 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 36 von 39 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 Es wird beschrieben, dass es eine Verantwortung für die Umwelt gibt, aber nicht wie und wodurch. Es gibt hierzu nur 2 Sätze. 270 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 10 10 Pikler, Haus der kleinen Forscher 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Übersicht über Trägerlandschaft im Sozialraum ist nicht bekannt und kann daher nicht beurteilt werden. teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 37 von 39 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 0 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 38 von 39 100 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 20 Gesamt: 810 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 39 von 39
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de