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241755-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einwohnerfrage zur Begrünung von Schulhöfen im Beueler Stadtbezirk

Nummer
241755-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241755 Einwohnerfrage zur Begrünung von Schulhöfen im Beueler Stadtbezirk

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241755-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Einwohnerfrage zur Begrünung von Schulhöfen im
Beueler Stadtbezirk
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1. An welchen Schulen in Beuel werden zurzeit Begrünungsmaßnah-
men wie Fassadenbegrünung, Entsiegelung und/oder die (Teil-
)Begrünung von Schulhöfen durchgeführt?
Zurzeit werden auf Bestandsgeländen keine Begrünungsmaßnahmen,
wie Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen oder die Begrünung von
Schulhöfen umgesetzt. Bei größeren Schulhofumgestaltungen ist zu
berücksichtigen, dass Anteile der Schulhofflächen ganzjährig und ganz-
tägig intensiv u.a. auch als Bewegungs- und Laufspielflächen genutzt
werden, so dass ein hoher Nutzungsdruck insbesondere auf den häufig
kleinen Grundschulgeländen besteht. Gleichzeitig werden die Schul-
hofflächen durch erforderliche Erweiterungsbauten verkleinert. Größere
Entsiegelungen und Extensivierungen, die zu einer Einschränkung der
Nutzungs-, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für die Schüler und
Schülerinnen führen würden, sind auf kleinen Schulgeländen daher
nicht geplant. Die Verwaltung prüft derzeit an welchen Schulstandorten
kleinflächige Maßnahmen wie z.B. Baumpflanzungen und sonstige
Gehölz- oder Staudenpflanzungen, Wiesenextensivierungen möglich
sind.
2. An welchen Schulen sind Begrünungsmaßnahmen geplant?
Im Stadtgebiet Beuel sind der Neubau der Adelheidisschule (Grund-
schule) und der Neubau einer Förderschule auf dem Gelände der ehe-
maligen Realschule im konkreten Planungsprozess.
In den nächsten Jahren sind weiterhin für viele Grundschulen Planun-
gen für umfangreichere Hochbaumaßnahmen zur Erweiterung der Offe-
nen Ganztagsbetreuung
sowie umfassende Sanierungsmaßnahmen u.a. auf dem Gelände
der IGS Beuel vorgesehen. Städtische Gymnasien (Umstellung von G 8
auf G 9) befinden sich nicht im Stadtbezirk Beuel.
Im Zuge dieser Hochbaumaßnahmen erfolgt eine Neugestaltung bzw.
Aufwertung der Freianlagen unter Berücksichtigung der Aspekte Klima-Seite 1 von 2
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folgenanpassung und der Biodiversitätssteigerung. Diese beinhalten
u.a. auch umfangreiche Baumpflanzungen, insektenfreundliche Be-
pflanzungen, Rigolenversickerungen sowie Dach- und Fassadenbegrü-
nungen. Diese Ziele sind auch im Bonner Freiraumplan umfassend
festgelegt worden.
Die Verwaltung wirkt im Rahmen gesamtstädtischer Konzeptionen auf
eine an den Klimawandel angepasste Entwicklung im Bestand sowie im
Neubau hin.
Gerade Gelegenheitsfenster wie die genannte Umstellung von G8 auf
G9 und dadurch oder aus anderen Anlässen resultierende Planungen
z.B. zu Erweiterungsneubauten sollten daher genutzt werden, um eine
Verbesserung der Schulhöfe und Schulgebäude im Sinne der Klimaan-
passung zu erwirken.
In dem im April dieses Jahres beschlossenen Bonner Schwammstadt-
konzept sind mit der Karlschule (Bezirk Bonn) beispielhaft bereits ver-
waltungsintern abgestimmte Ideenskizzen zur klimagerechten Schulhof-
gestaltung dargelegt.
Aktuell wird zudem ein integriertes, gesamtstädtisches Klimaanpas-
sungskonzept erarbeitet. Dieses beinhalte u.a. die Ziele „Mehr sichtbare
Begrünung an städtischen Gebäuden“ als auch „Schulhöfe klimaange-
passter gestalten“. Diese Vorschläge werden derzeit verwaltungsseitig
geprüft und um Vorschläge der jeweils zuständigen Verwaltungseinheit
ergänzt. Zudem wird an Standards auch im Sinne der Klimaanpassung
für den Neubau und umfangreiche Sanierungen gearbeitet. Das SGB
hat hierzu bereits einen Planungsleitfaden für die eigenen Liegenschaf-
ten entwickelt, sodass die Begrünung von Dächern und fensterlosen
Fassaden beim Neubau und der Großsanierung städtischer Liegen-
schaften zur Regel werden wird.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de