241755-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einwohnerfrage zur Begrünung von Schulhöfen im Beueler Stadtbezirk
Kerndaten
- Nummer
- 241755-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241755-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Einwohnerfrage zur Begrünung von Schulhöfen im Beueler Stadtbezirk Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1. An welchen Schulen in Beuel werden zurzeit Begrünungsmaßnah- men wie Fassadenbegrünung, Entsiegelung und/oder die (Teil- )Begrünung von Schulhöfen durchgeführt? Zurzeit werden auf Bestandsgeländen keine Begrünungsmaßnahmen, wie Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen oder die Begrünung von Schulhöfen umgesetzt. Bei größeren Schulhofumgestaltungen ist zu berücksichtigen, dass Anteile der Schulhofflächen ganzjährig und ganz- tägig intensiv u.a. auch als Bewegungs- und Laufspielflächen genutzt werden, so dass ein hoher Nutzungsdruck insbesondere auf den häufig kleinen Grundschulgeländen besteht. Gleichzeitig werden die Schul- hofflächen durch erforderliche Erweiterungsbauten verkleinert. Größere Entsiegelungen und Extensivierungen, die zu einer Einschränkung der Nutzungs-, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für die Schüler und Schülerinnen führen würden, sind auf kleinen Schulgeländen daher nicht geplant. Die Verwaltung prüft derzeit an welchen Schulstandorten kleinflächige Maßnahmen wie z.B. Baumpflanzungen und sonstige Gehölz- oder Staudenpflanzungen, Wiesenextensivierungen möglich sind. 2. An welchen Schulen sind Begrünungsmaßnahmen geplant? Im Stadtgebiet Beuel sind der Neubau der Adelheidisschule (Grund- schule) und der Neubau einer Förderschule auf dem Gelände der ehe- maligen Realschule im konkreten Planungsprozess. In den nächsten Jahren sind weiterhin für viele Grundschulen Planun- gen für umfangreichere Hochbaumaßnahmen zur Erweiterung der Offe- nen Ganztagsbetreuung sowie umfassende Sanierungsmaßnahmen u.a. auf dem Gelände der IGS Beuel vorgesehen. Städtische Gymnasien (Umstellung von G 8 auf G 9) befinden sich nicht im Stadtbezirk Beuel. Im Zuge dieser Hochbaumaßnahmen erfolgt eine Neugestaltung bzw. Aufwertung der Freianlagen unter Berücksichtigung der Aspekte Klima-Seite 1 von 2 Seite 2 folgenanpassung und der Biodiversitätssteigerung. Diese beinhalten u.a. auch umfangreiche Baumpflanzungen, insektenfreundliche Be- pflanzungen, Rigolenversickerungen sowie Dach- und Fassadenbegrü- nungen. Diese Ziele sind auch im Bonner Freiraumplan umfassend festgelegt worden. Die Verwaltung wirkt im Rahmen gesamtstädtischer Konzeptionen auf eine an den Klimawandel angepasste Entwicklung im Bestand sowie im Neubau hin. Gerade Gelegenheitsfenster wie die genannte Umstellung von G8 auf G9 und dadurch oder aus anderen Anlässen resultierende Planungen z.B. zu Erweiterungsneubauten sollten daher genutzt werden, um eine Verbesserung der Schulhöfe und Schulgebäude im Sinne der Klimaan- passung zu erwirken. In dem im April dieses Jahres beschlossenen Bonner Schwammstadt- konzept sind mit der Karlschule (Bezirk Bonn) beispielhaft bereits ver- waltungsintern abgestimmte Ideenskizzen zur klimagerechten Schulhof- gestaltung dargelegt. Aktuell wird zudem ein integriertes, gesamtstädtisches Klimaanpas- sungskonzept erarbeitet. Dieses beinhalte u.a. die Ziele „Mehr sichtbare Begrünung an städtischen Gebäuden“ als auch „Schulhöfe klimaange- passter gestalten“. Diese Vorschläge werden derzeit verwaltungsseitig geprüft und um Vorschläge der jeweils zuständigen Verwaltungseinheit ergänzt. Zudem wird an Standards auch im Sinne der Klimaanpassung für den Neubau und umfangreiche Sanierungen gearbeitet. Das SGB hat hierzu bereits einen Planungsleitfaden für die eigenen Liegenschaf- ten entwickelt, sodass die Begrünung von Dächern und fensterlosen Fassaden beim Neubau und der Großsanierung städtischer Liegen- schaften zur Regel werden wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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