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241753-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation im Bereich der Straßen Aurelianastraße, Hammstraße, Florusstraße, Auf der Clemensbitze, Fabristraße, Geislarstraße

Nummer
241753-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Fabristraße Straße· Geislar, Beuel Hauptort
  • Aurelianastraße Straße· Vilich, Beuel
  • Hammstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Florusstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Auf der Clemensbitze Straße· Vilich, Beuel
  • Geislarstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241753 Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation im Bereich der Straßen Aurelianastraße, Hammstraße, Florusstraße, Auf der Clemensbitze, Fabristraße, Geislarstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241753-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation im
Bereich der Straßen Aurelianastraße, Hammstraße,
Florusstraße, Auf der Clemensbitze, Fabristraße,
Geislarstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat bereits an einigen Stellen (z.B. Geislarstraße und
Fabristraße) aufgrund von Hinweisen die Legalisierung von Parkraum auf dem
Gehweg geprüft und teilweise zugelassen. Ohne eine verbleibende Restbreite
von 1,50 m ist eine Legalisierung grundsätzlich ausgeschlossen. Gerne prüft
die Verwaltung (Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsaußendienst) weitere
Möglichkeiten zur Legalisierung in den genannten Straßen. Eine Durchführung
von Ortsbegehungen mit Anliegern hält die Verwaltung allerdings in diesem
Zusammenhang nicht für zielführend.Ob das Parken auf Gehwegen legalisiert
werden kann, hängt allein von den vorhandenen Gehwegbreiten und den
örtlichen Gegebenheiten ab (Grundstückszufahrten, Querungsmöglichkeiten).
Sofern dafür in Frage kommende Bereiche bestimmt werden können, sind
diese nach entsprechende Beschilderung bzw. Markierung gut und eindeutig
erkennbar.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme
der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de