241753-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation im Bereich der Straßen Aurelianastraße, Hammstraße, Florusstraße, Auf der Clemensbitze, Fabristraße, Geislarstraße
Kerndaten
- Nummer
- 241753-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Fabristraße Hauptort
- Aurelianastraße
- Hammstraße
- Florusstraße
- Auf der Clemensbitze
- Geislarstraße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241753-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation im Bereich der Straßen Aurelianastraße, Hammstraße, Florusstraße, Auf der Clemensbitze, Fabristraße, Geislarstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat bereits an einigen Stellen (z.B. Geislarstraße und Fabristraße) aufgrund von Hinweisen die Legalisierung von Parkraum auf dem Gehweg geprüft und teilweise zugelassen. Ohne eine verbleibende Restbreite von 1,50 m ist eine Legalisierung grundsätzlich ausgeschlossen. Gerne prüft die Verwaltung (Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsaußendienst) weitere Möglichkeiten zur Legalisierung in den genannten Straßen. Eine Durchführung von Ortsbegehungen mit Anliegern hält die Verwaltung allerdings in diesem Zusammenhang nicht für zielführend.Ob das Parken auf Gehwegen legalisiert werden kann, hängt allein von den vorhandenen Gehwegbreiten und den örtlichen Gegebenheiten ab (Grundstückszufahrten, Querungsmöglichkeiten). Sofern dafür in Frage kommende Bereiche bestimmt werden können, sind diese nach entsprechende Beschilderung bzw. Markierung gut und eindeutig erkennbar. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de