241752 · Mitteilungsvorlage
Im Rosenfeld - Mitteilung über den Umgang mit städtebaulicher Dichte im Wettbewerbsverfahren
Kerndaten
- Nummer
- 241752
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241752 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Im Rosenfeld - Mitteilung über den Umgang mit städtebaulicher Dichte im Wettbewerbsverfahren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss der DS Nr. 241214 über das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Verwaltung gebeten mitzuteilen, warum im Wettbewerb auf die Vorgabe "Wohneinheiten vorzugeben" verzichtet wurde. Grundsätzlich ist die Vorgabe einer Geschossflächenzahl (GFZ) zweckdienlicher im Hinblick auf die Regulierung der städtebaulichen Dichte, als die Vorgabe einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten. Im Planungswettbewerb sollte Gestaltungsfreiheit für die Teilnehmenden gewährt werden, um insbesondere auch die Qualität der Freiräume zu sichern. Aus diesem Grund wurde darauf verzichtet Zwangsvorgaben zur städtebaulichen Dichte zu geben. Stattdessen wurde ein Richtwert angegeben mit dem Hinweis auf eine Verdopplung der GFZ des alten Bebauungsplans (1,8 - 2). Die Auslobungsinhalte wurden im November 2023 über die DS 231760 im Rat beschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de