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241752 · Mitteilungsvorlage

Im Rosenfeld - Mitteilung über den Umgang mit städtebaulicher Dichte im Wettbewerbsverfahren

Nummer
241752
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241752
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Im Rosenfeld - Mitteilung über den Umgang mit
städtebaulicher Dichte im Wettbewerbsverfahren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss der DS Nr. 241214 über das Ergebnis des
Wettbewerbsverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Verwaltung gebeten mitzuteilen, warum im
Wettbewerb auf die Vorgabe "Wohneinheiten vorzugeben" verzichtet wurde.
Grundsätzlich ist die Vorgabe einer Geschossflächenzahl (GFZ)
zweckdienlicher im Hinblick auf die Regulierung der städtebaulichen Dichte, als
die Vorgabe einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten. Im
Planungswettbewerb sollte Gestaltungsfreiheit für die Teilnehmenden gewährt
werden, um insbesondere auch die Qualität der Freiräume zu sichern. Aus
diesem Grund wurde darauf verzichtet Zwangsvorgaben zur städtebaulichen
Dichte zu geben. Stattdessen wurde ein Richtwert angegeben mit dem Hinweis
auf eine Verdopplung der GFZ des alten Bebauungsplans (1,8 - 2). Die
Auslobungsinhalte wurden im November 2023 über die DS 231760 im Rat
beschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de