241751-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Erweiterung der Kita An der Umkehr unter Umwidmung einer bisher städtischen Grünfläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten, B-Plan 8021-10 In der Umkehr
Kerndaten
- Nummer
- 241751-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- An der Umkehr Hauptort
- Schießbergweg
- Landgrabenweg
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241751-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Erweiterung der Kita An der Umkehr unter Umwidmung einer bisher städtischen Grünfläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten, B-Plan 8021-10 In der Umkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.02.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung nimmt zum Antrag der CDU-Fraktion zur Erweiterung der Kita „An der Umkehr“ und einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8021-10 wie folgt Stellung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8021-10 „Schießbergweg“ setzt das bestehende Kitaareal als Fläche für den Gemeinbedarf –Kindergarten- mit maximal zwei Vollgeschossen fest. Während der vorhandene eingeschossige Baukörper die im Bebauungsplan ausgewiesene überbaubare Fläche ausschöpft, wird die zulässige Geschossigkeit bisher nicht in Anspruch genommen. Die westlich angrenze Grünfläche wird demgegenüber als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausgewiesen, welcher bisher aber nicht realisiert wurde und heute eine üppige Vegetation aufweist. Eine mögliche Erweiterung der Kindertagesstätte „An der Umkehr“ war bereits mehrfach Inhalt der politischen Beratungen. Zum Beispiel wurde im Zusammenhang mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan ein Prüfauftrag zur Erweiterung der Kita an die Verwaltung herangetragen (DS-Nr. 231972). Auch wenn eine Aufstockung der Kita, wie bereits in der Verwaltungsstellungnahme DS-Nr. 240851 mitgeteilt, aufgrund der Bauweise des Kitagebäudes nur unter hohem Aufwand und erheblicher Beeinträchtigung des laufenden Betriebes möglich ist, sind die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten der Fläche noch nicht vollständig ausgenutzt worden. Aus städtebaulicher Sichtweise ist eine Erweiterung des Kitastandortes daher nur in Form einer Aufstockung des bestehenden Gebäudes vertretbar. Da aktuell in Bonn die Zahl der Kinder unter sechs Jahren deutlich abnimmt, ist außerdem nicht sicher, ob der Erweiterung des Kitastandorts „An der Umkehr“Seite 1 von 2 Seite 2 in ein paar Jahren noch bedarfsgerecht und erforderlich sein wird. Zudem wird im Umfeld demnächst eine neue Kindertagesstätte (B-Plan Nr. 6820-2 R(h)einwohnen / 3 Zügige Kita am Landgrabenweg) entstehen, die sich mit den dann neu geschaffenen Betreuungsplätzen positiv auf die Versorgungssituation auswirken wird. Außerdem übernimmt die bestehende Grünfläche mit ihren vielfältigen Baum- und Gehölzbestand wichtige Funktionen für den Lebensraum der Tiere, des Klimaschutzes und dient zusätzlich als Fläche für eine natürliche Niederschlagsversickerung. Bei einer Erweiterung der Kita würden diese Funktionen größtenteils verloren gehen. Zudem schränken andere Faktoren (Lärm der angrenzenden Bahntrassen, Auswirkungen durch die Abwicklung der Hol- und Bringverkehre sowie die auf dem Grundstück vorhandenen Leitungstrassen und Schutzstreifen (Ferngas-, Strom- und Wasserleitung)) die Bebaubarkeit des Grundstücks deutlich ein, so dass wenig bis gar kein Potential für eine bauliche Nachverdichtung in diesem Bereich gesehen wird. Ein Verfahren zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zur Erweiterung der Kita wird daher aufgrund der genannten Gesichtspunkte verwaltungsseitig nicht gesehen. Die finale Entscheidung über den Änderungsantrag obliegt letztendlich allerdings der politischen Entscheidungsfindung und die Verwaltung wird bei Annahme des Änderungsantrages einen entsprechenden Zielbeschluss vorbereiten und den politischen Gremien zur Beratung vorlegen. Aufgrund der Plangebietsgröße und anderen parallellaufenden Fokusprojekten im gesamten Stadtgebiet würde das Verfahren – vorbehaltlich einer anderslautenden Entscheidung der politischen Gremien - jedoch mit nachrangiger Priorität behandelt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de