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241751-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Erweiterung der Kita An der Umkehr unter Umwidmung einer bisher städtischen Grünfläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten, B-Plan 8021-10 In der Umkehr

Nummer
241751-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • An der Umkehr Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Schießbergweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Landgrabenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241751 CDU-Antrag: Erweiterung der Kita An der Umkehr unter Umwidmung einer bisher städtischen Grünfläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten, B-Plan 8021-10 In der Umkehr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241751-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Erweiterung der Kita An der Umkehr
unter Umwidmung einer bisher städtischen
Grünfläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf
Kindergarten, B-Plan 8021-10 In der Umkehr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.02.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung nimmt zum Antrag der CDU-Fraktion zur Erweiterung der Kita
„An der Umkehr“ und einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 8021-10 wie folgt Stellung:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8021-10 „Schießbergweg“ setzt das
bestehende Kitaareal als Fläche für den Gemeinbedarf –Kindergarten- mit
maximal zwei Vollgeschossen fest. Während der vorhandene eingeschossige
Baukörper die im Bebauungsplan ausgewiesene überbaubare Fläche
ausschöpft, wird die zulässige Geschossigkeit bisher nicht in Anspruch
genommen. Die westlich angrenze Grünfläche wird demgegenüber als
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausgewiesen,
welcher bisher aber nicht realisiert wurde und heute eine üppige Vegetation
aufweist.
Eine mögliche Erweiterung der Kindertagesstätte „An der Umkehr“ war bereits
mehrfach Inhalt der politischen Beratungen. Zum Beispiel wurde im
Zusammenhang mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan ein Prüfauftrag zur
Erweiterung der Kita an die Verwaltung herangetragen (DS-Nr. 231972).
Auch wenn eine Aufstockung der Kita, wie bereits in der
Verwaltungsstellungnahme DS-Nr. 240851 mitgeteilt, aufgrund der Bauweise
des Kitagebäudes nur unter hohem Aufwand und erheblicher Beeinträchtigung
des laufenden Betriebes möglich ist, sind die bauplanungsrechtlichen
Möglichkeiten der Fläche noch nicht vollständig ausgenutzt worden. Aus
städtebaulicher Sichtweise ist eine Erweiterung des Kitastandortes daher nur in
Form einer Aufstockung des bestehenden Gebäudes vertretbar.
Da aktuell in Bonn die Zahl der Kinder unter sechs Jahren deutlich abnimmt, ist
außerdem nicht sicher, ob der Erweiterung des Kitastandorts „An der Umkehr“Seite 1 von 2
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in ein paar Jahren noch bedarfsgerecht und erforderlich sein wird.
Zudem wird im Umfeld demnächst eine neue Kindertagesstätte (B-Plan Nr.
6820-2 R(h)einwohnen / 3 Zügige Kita am Landgrabenweg) entstehen, die sich
mit den dann neu geschaffenen Betreuungsplätzen positiv auf die
Versorgungssituation auswirken wird.
Außerdem übernimmt die bestehende Grünfläche mit ihren vielfältigen Baum-
und Gehölzbestand wichtige Funktionen für den Lebensraum der Tiere, des
Klimaschutzes und dient zusätzlich als Fläche für eine natürliche
Niederschlagsversickerung. Bei einer Erweiterung der Kita würden diese
Funktionen größtenteils verloren gehen.
Zudem schränken andere Faktoren (Lärm der angrenzenden Bahntrassen,
Auswirkungen durch die Abwicklung der Hol- und Bringverkehre sowie die auf
dem Grundstück vorhandenen Leitungstrassen und Schutzstreifen (Ferngas-,
Strom- und Wasserleitung)) die Bebaubarkeit des Grundstücks deutlich ein, so
dass wenig bis gar kein Potential für eine bauliche Nachverdichtung in diesem
Bereich gesehen wird.
Ein Verfahren zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zur
Erweiterung der Kita wird daher aufgrund der genannten Gesichtspunkte
verwaltungsseitig nicht gesehen.
Die finale Entscheidung über den Änderungsantrag obliegt letztendlich
allerdings der politischen Entscheidungsfindung und die Verwaltung wird bei
Annahme des Änderungsantrages einen entsprechenden Zielbeschluss
vorbereiten und den politischen Gremien zur Beratung vorlegen.
Aufgrund der Plangebietsgröße und anderen parallellaufenden Fokusprojekten
im gesamten Stadtgebiet würde das Verfahren – vorbehaltlich einer
anderslautenden Entscheidung der politischen Gremien - jedoch mit
nachrangiger Priorität behandelt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de