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241727 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung

Nummer
241727
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
02.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.10.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.10.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.10.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 88,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241727-01 ST Bürgerantrag: alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung
  2. 241727-02 Bürgerantrag: alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241727
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
30.09.2024
Bürgerantrag: alternierendes temporäres
Parkverbot zur Straßenreinigung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.10.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf ein alternierendes temporäres Parkverbot zur
Straßenreinigung gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Alternierendes temporäres Parkverbot zur Straßenreinigung
Ihr Antrag
In New York City ist es üblich, dass zu Straßenreinigung, in regelmäßigen Abständen, ein temporäres Parkverbot
auf einer Straßenseite gilt, damit dort die Straßen gereinigt werden können. Dies beantrage ich auch für Bonn
Begründung des Antrags
Die Straßenreinigung fährt meistens nur die Mitte der Straße ab und Rinnsteine (z.B in der von-Sandt-Str.)
werden nur selten per Hand gereinigt. Unrat sowie Pflanzenabfälle wie Blüten und Blätter bleiben über Monate
bis zu einem ein Jahr liegen. Pflanzenreste unter parkenden Autos können meist gar nicht entfernt werden. Das
führt bei Starkregen zum Verstopfen der Gullies, was ggf. zum Volllaufen von Häusern und Kellern führt. Dem
kann Abhilfe geschaffen werden, indem zu regelmäßigen Zeiten auf einer Straßenseite für ein paar Stunden
nicht geparkt werden darf, damit die Kehrmaschine dort lang fahren kann.
Vorteile sind
- Erhöhung der Sauberkeit
- Kostenersparnis durch den Einsatz von Fahrzeugen.
- Abfall und Pflanzenreste geraten weniger in die Kanalisation, was zu Kostenersparnis bei der Instandhaltung
der Kanalisation und der Abwasserbehandlung führt.
- als Nebeneffekt wird dem dauerhafte Abstellen von Campern, Anhängern oder Schrottautos im Straßenraum.
Kosten entstehen nur durch das Anbringen zusätzlicher Schilder
Das Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum darf nicht länger wie eine heilige Kuh behandelt werden ,
wenn dem Argumente wie höhere Sauberkeit, Sicherheit, Kostenersparnis und Umweltschutz entgegen stehen.
Was in New YorK City geht, geht auch in Bonn.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de