241725-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen im direkten Umfeld der GGS Andreasschule
Kerndaten
- Nummer
- 241725-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241725-02 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Maßnahmen im direkten Umfeld der GGS Andreasschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es auf dem Gelände der GGS Andre- asschule seit längerer Zeit immer wieder große Verschmutzungen gibt? Seit ca. 6-7 Monaten hat sich auf dem Weg am Schulgelände entlang (ein klei- nes Wäldchen) eine sehr aktive Drogenszene gebildet. Dort werden nachts nach Einschätzung des zuständigen Hausmeisters regelmäßig Drogen konsu- miert und verteilt, es werden jeden Morgen Fäkalien im Sandkasten, Spritzen- besteck und ähnliches, sehr viel Müll und Unrat gefunden. Die entsprechenden Stellen innerhalb der Verwaltung und die Polizei wurden über den Sachverhalt informiert. 2. Ist der Verwaltung bekannt, dass wegen der unter 1. genannten Vorfälle der Sandkasten mit einem Bauzaun abgesperrt wurde und somit den Schülerinnen und Schüler nicht mehr zum Spielen zur Verfügung steht? Dies ist der Verwaltung bekannt. Der Sandkasten wurden von Seiten der Schu- le aufgrund der zu Frage 1 geschilderten Vorkommnisse gesperrt. 3. Hat die Verwaltung davon Kenntnis, dass ein Schüler mit Gesten (die Hand geformt zur Pistole) und verbal (morgen töte ich dich) bedroht wur- de? Die Schulleitung hatte sich mit ähnlichen Schilderungen bereits an Teile der Verwaltung gewandt und von dort den Hinweis erhalten, dass die Wahrneh- mung von Aufgaben zur Gefahrenabwehr ausschließlich der Polizei und den Ordnungsbehörden obliegt. Inwieweit von dort zwischenzeitig Maßnahmen er- griffen worden sind, ist nicht bekannt. Der Ordnungsverwaltung ist der Vorgang nicht bekannt. 4. Falls Frage 1, 2 und 3 mit ja beantwortet werden, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die unerträglichen Zustände zu ändern? -Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) falls ja: Welche Sofortmaßnahmen wurden allgemein, insbesondere je- doch zum Schutz aller Betroffenen ergriffen? - falls nein: Welche Maß- nahmen gedenkt die Verwaltung zu ergreifen, um für Schüler*innen, das Kollegium und für alle Mitarbeitenden ein sicheres und sauberes Umfeld zu schaffen? Nach Schulschluss werden die Parkplätze mit herausnehmbaren Absperrpol- lern durch die Schule gesperrt, um das Parken bzw. den damit verbundenen Drogenverkauf zu verhindern. Die hinter dem Sandkasten installierte, 1 m hohe Zaunanlage wird auf 2 m erhöht, um den Zutritt für Unbefugte zu erschweren. Darüber hinaus wurden bei einem Treffen am 04.09. zwischen Schulleitung, dem Hausmeister und dem SGB diverse weitere Punkte zur Aufwertung des Schulhofs vereinbart: - 1-2 Baumpflanzungen (während der Pflanzzeit bis spätestens April 2025) - Fußballfeldmarkierung je nach Witterung Umsetzung ca. Ende Febru- ar/Anfang März 2025 - Erneuerung des Sandkastens nach Fertigstellung der Zaunanlage - Im Bereich der Außenanlage/ alte Hausmeisterwohnung werden weitere Platten verlegt (für Fahrräder des Lehrpersonals und Lagerung von Spielgeräten) – bereits ausgeführt - 4 Bänke auf dem Schulhof – Lieferung Ende Februar 2025 - Schaukel: Nach Genehmigung des Haushalts 2025 wird die Schaukel bestellt und aufgestellt - Die schlammigen Oberbodenbereiche werden durch sandigen Oberbo- den aufgefüllt, um Unebenheiten entgegenzuwirken - (Prüfung eines) Grünen Klassenzimmers im Schulgarten 5. Gibt es bereits Pläne, um den Zugang zum Schulgelände zu erschweren bzw. zu verhindern? Siehe Antwort zu Frage 4 6. Ist es möglich, die Bepflanzung um die Schule herum, so zurückzu- schneiden, dass eine bessere Sichtbarkeit entsteht? Die Verwaltung wird den Bereich zurückschneiden. Die angrenzende Hecken- struktur wird zukünftig durch eine Zaunanlage ersetzt. Bis zum Bau der Zaun- anlage kann die Hecke auf eine Höhe von 2m eingekürzt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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