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241725-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen im direkten Umfeld der GGS Andreasschule

Nummer
241725-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 81,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241725 CDU-Große Anfrage zu Maßnahmen im direkten Umfeld der GGS Andreasschule

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241725-02 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Maßnahmen im direkten Umfeld der GGS
Andreasschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es auf dem Gelände der GGS Andre-
asschule seit längerer Zeit immer wieder große Verschmutzungen gibt?
Seit ca. 6-7 Monaten hat sich auf dem Weg am Schulgelände entlang (ein klei-
nes Wäldchen) eine sehr aktive Drogenszene gebildet. Dort werden nachts
nach Einschätzung des zuständigen Hausmeisters regelmäßig Drogen konsu-
miert und verteilt, es werden jeden Morgen Fäkalien im Sandkasten, Spritzen-
besteck und ähnliches, sehr viel Müll und Unrat gefunden. Die entsprechenden
Stellen innerhalb der Verwaltung und die Polizei wurden über den Sachverhalt
informiert.
2. Ist der Verwaltung bekannt, dass wegen der unter 1. genannten Vorfälle
der Sandkasten mit einem Bauzaun abgesperrt wurde und somit den
Schülerinnen und Schüler nicht mehr zum Spielen zur Verfügung steht?
Dies ist der Verwaltung bekannt. Der Sandkasten wurden von Seiten der Schu-
le aufgrund der zu Frage 1 geschilderten Vorkommnisse gesperrt.
3. Hat die Verwaltung davon Kenntnis, dass ein Schüler mit Gesten (die
Hand geformt zur Pistole) und verbal (morgen töte ich dich) bedroht wur-
de?
Die Schulleitung hatte sich mit ähnlichen Schilderungen bereits an Teile der
Verwaltung gewandt und von dort den Hinweis erhalten, dass die Wahrneh-
mung von Aufgaben zur Gefahrenabwehr ausschließlich der Polizei und den
Ordnungsbehörden obliegt. Inwieweit von dort zwischenzeitig Maßnahmen er-
griffen worden sind, ist nicht bekannt. Der Ordnungsverwaltung ist der Vorgang
nicht bekannt.
4. Falls Frage 1, 2 und 3 mit ja beantwortet werden, welche Maßnahmen
wurden bereits ergriffen, um die unerträglichen Zustände zu ändern? -Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
falls ja: Welche Sofortmaßnahmen wurden allgemein, insbesondere je-
doch zum Schutz aller Betroffenen ergriffen? - falls nein: Welche Maß-
nahmen gedenkt die Verwaltung zu ergreifen, um für Schüler*innen, das
Kollegium und für alle Mitarbeitenden ein sicheres und sauberes Umfeld
zu schaffen?
Nach Schulschluss werden die Parkplätze mit herausnehmbaren Absperrpol-
lern durch die Schule gesperrt, um das Parken bzw. den damit verbundenen
Drogenverkauf zu verhindern. Die hinter dem Sandkasten installierte, 1 m hohe
Zaunanlage wird auf 2 m erhöht, um den Zutritt für Unbefugte zu erschweren.
Darüber hinaus wurden bei einem Treffen am 04.09. zwischen Schulleitung,
dem Hausmeister und dem SGB diverse weitere Punkte zur Aufwertung des
Schulhofs vereinbart:
- 1-2 Baumpflanzungen (während der Pflanzzeit bis spätestens April
2025)
- Fußballfeldmarkierung je nach Witterung Umsetzung ca. Ende Febru-
ar/Anfang März 2025
- Erneuerung des Sandkastens nach Fertigstellung der Zaunanlage
- Im Bereich der Außenanlage/ alte Hausmeisterwohnung werden weitere
Platten verlegt (für Fahrräder des Lehrpersonals und Lagerung von
Spielgeräten) – bereits ausgeführt
- 4 Bänke auf dem Schulhof – Lieferung Ende Februar 2025
- Schaukel: Nach Genehmigung des Haushalts 2025 wird die Schaukel
bestellt und aufgestellt
- Die schlammigen Oberbodenbereiche werden durch sandigen Oberbo-
den aufgefüllt, um Unebenheiten entgegenzuwirken
- (Prüfung eines) Grünen Klassenzimmers im Schulgarten
5. Gibt es bereits Pläne, um den Zugang zum Schulgelände zu erschweren
bzw. zu verhindern?
Siehe Antwort zu Frage 4
6. Ist es möglich, die Bepflanzung um die Schule herum, so zurückzu-
schneiden, dass eine bessere Sichtbarkeit entsteht?
Die Verwaltung wird den Bereich zurückschneiden. Die angrenzende Hecken-
struktur wird zukünftig durch eine Zaunanlage ersetzt. Bis zum Bau der Zaun-
anlage kann die Hecke auf eine Höhe von 2m eingekürzt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de