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241721 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Endenich, Lutfridstraße - Errichtung von zwei Wohnhäusern in Holzbauweise zur Nachverdichtung der Liegenschaft AZ: 10952/2023 VO

Nummer
241721
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241721
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Endenich, Lutfridstraße
- Errichtung von zwei Wohnhäusern in
Holzbauweise zur Nachverdichtung der
Liegenschaft
AZ: 10952/2023 VO
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die
Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben den
Fluchtlinienplänen widerspricht und eine Befreiung nicht möglich ist.
Begründung
Geplant ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise auf
dem Grundstück Gemarkung Endenich, Flur 3, Flurstück 988 in der
Lutfridstraße in Bonn. Beabsichtigt ist die Nachverdichtung der Liegenschaft,
die bereits mit zwei Wohnblöcken bebaut ist.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Fluchtlinienpläne E 64 (55), E 22a
(10) und E 43 (38). Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich aus
den Vorgaben der genannten Fluchtlinienpläne. Darüber hinaus ist das
Vorhaben anhand der Umgebungsbebauung nach § 34 Baugesetzbuch
(BauGB) zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch
zumeist dreigeschossige und einen viergeschossigen Baukörper in
uneinheitlicher Bauweise geprägt und entspricht der Art eines reinen
Wohngebietes.
Die geplanten Neubauten sollen außerhalb der festgesetzten Baufluchten
gebaut werden und die Abstandsflächen zu den bestehenden Gebäuden
überschneiden sich. Die Planung, auch die Unterbringung der zusätzlichSeite 1 von 3
Seite 2
erforderlichen notwendigen Stellplätze und der Fahrradstellplätze tangiert
zudem den vorhandenen Baumbestand, welcher durch die Baumschutzsatzung
geschützt ist.
Auf dem Vorhabengrundstück wurden vier Bäume erfasst, die unter den Schutz
der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen. Alle vier satzungsgeschützten
Bäume sind erhaltenswert und entwicklungsfähig an dem Standort, weshalb
keine Genehmigung zur Fällung erteilt werden kann.
Wegen der besonderen Situation hinsichtlich des Baumbestandes kann keine
Befreiung von den Baufluchten erteilt werden. Es ist daher geplant, diese
Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Das Bauordnungsamt steht weiterhin
mit dem Vorhabenträger in Kontakt. Dieser beabsichtigt eine neue
Bauvoranfrage mit geänderter Planung vorzulegen.
Anlage/n
1 Lutfridstr. Plan_öffentlich (öffentlich)
2 Lutfridstr. Plan_nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de