241721 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Endenich, Lutfridstraße - Errichtung von zwei Wohnhäusern in Holzbauweise zur Nachverdichtung der Liegenschaft AZ: 10952/2023 VO
Kerndaten
- Nummer
- 241721
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 241721 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Endenich, Lutfridstraße - Errichtung von zwei Wohnhäusern in Holzbauweise zur Nachverdichtung der Liegenschaft AZ: 10952/2023 VO Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben den Fluchtlinienplänen widerspricht und eine Befreiung nicht möglich ist. Begründung Geplant ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise auf dem Grundstück Gemarkung Endenich, Flur 3, Flurstück 988 in der Lutfridstraße in Bonn. Beabsichtigt ist die Nachverdichtung der Liegenschaft, die bereits mit zwei Wohnblöcken bebaut ist. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Fluchtlinienpläne E 64 (55), E 22a (10) und E 43 (38). Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich aus den Vorgaben der genannten Fluchtlinienpläne. Darüber hinaus ist das Vorhaben anhand der Umgebungsbebauung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung wird durch zumeist dreigeschossige und einen viergeschossigen Baukörper in uneinheitlicher Bauweise geprägt und entspricht der Art eines reinen Wohngebietes. Die geplanten Neubauten sollen außerhalb der festgesetzten Baufluchten gebaut werden und die Abstandsflächen zu den bestehenden Gebäuden überschneiden sich. Die Planung, auch die Unterbringung der zusätzlichSeite 1 von 3 Seite 2 erforderlichen notwendigen Stellplätze und der Fahrradstellplätze tangiert zudem den vorhandenen Baumbestand, welcher durch die Baumschutzsatzung geschützt ist. Auf dem Vorhabengrundstück wurden vier Bäume erfasst, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen. Alle vier satzungsgeschützten Bäume sind erhaltenswert und entwicklungsfähig an dem Standort, weshalb keine Genehmigung zur Fällung erteilt werden kann. Wegen der besonderen Situation hinsichtlich des Baumbestandes kann keine Befreiung von den Baufluchten erteilt werden. Es ist daher geplant, diese Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Das Bauordnungsamt steht weiterhin mit dem Vorhabenträger in Kontakt. Dieser beabsichtigt eine neue Bauvoranfrage mit geänderter Planung vorzulegen. Anlage/n 1 Lutfridstr. Plan_öffentlich (öffentlich) 2 Lutfridstr. Plan_nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de