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241719-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Anlage einer insektenfreundlichen Bepflanzung auf dem Grünstreifen in der Mitte der Augustastraße in Bad Godesberg

Nummer
241719-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Augustastraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Jahnallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Welfenstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241719 CDU-Antrag: Anlage einer insektenfreundlichen Bepflanzung auf dem Grünstreifen in der Mitte der Augustastraße in Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241719-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Anlage einer insektenfreundlichen
Bepflanzung auf dem Grünstreifen in der Mitte der
Augustastraße in Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im sehr breiten Mittelstreifen der Augustastraße zwischen Jahnallee und
Welfenstraße wurde bereits ein insektenfreundlicher Wiesenstreifen etabliert,
welcher jedoch noch nicht die angestrebte Artenvielfalt aufweist. Diese kann
mittels einer Initialpflanzung aus z.B. Salbei, Flockenblume und Witwenblume
beschleunigt werden. Eine reine Staudenmischpflanzung kommt an dieser
Stelle aus Unterhaltsgründen leider nicht in Frage. Forschungen zeigen, dass
sich die Biodiversität erhöht, wenn Wiesengrünstreifen mit Bäumen kombiniert
werden.
Ca. 6-7 Baumpflanzungen sind in dem Mittelstreifen grundsätzlich möglich.
Aufgrund vorhandener Leitungstrassen und Hausanschlüsse von Gas und
Wasser können diese aber nicht symmetrisch oder in gleichen Abständen
gepflanzt werden. Die Verwaltung empfiehlt bei Annahme des Antrages die
Pflanzung von großkronigen Bäumen, um möglichst viel versiegelte Fläche
beschatten zu können. Die Details zur Baumpflanzung müssen im Vorfeld mit
der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Eine
denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist hier erforderlich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de