241715-002 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr von E-Scootern
Kerndaten
- Nummer
- 241715-002 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Rheinufer
- Bonn
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241715-002 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr von E-Scootern Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zur Großen Anfrage der CDU wie folgt Stellung: zu 1.: Der Verwaltung steht ein Dashboard zur Steuerung der Mietmobilität im Bonner Stadtgebiet zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Dashboards lassen sich u. a. die Anzahl und die Standorte der in Bonn eingesetzten Miet-E-Scooter ersehen. Der Software-Betreiber hat der Verwaltung eine Statistik über die Nutzung von Miet-E-Scootern in Bonn im Zeitraum vom Mai 2024 bis Februar 2025 zur Verfügung gestellt, die als Anlage 1 beigefügt ist. zu 2.: Eine derartige Statistik wird in der Einsatzleitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes nicht geführt. Einsätze können anhand des Einsatzstichwortes im Leitstellenprogramm gefiltert werden. Da hierbei alle Einsätze im gesamten Stadtgebiet mit dem Stichwort „Behinderung“ angezeigt würden, müsste eine händische Sortierung mit Sichtung aller gefilterten Einsätze erfolgen. Diesen Aufwand können die Mitarbeiter der Leitstelle nicht leisten. Daher ist es der Verwaltung derzeit nicht möglich, eine solche Statistik zu liefern. Zukünftig beabsichtigt die Verwaltung Änderungen durch den Einsatz anderer Softwarelösungen. zu 3.: Die Verwaltung hat mit dem von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg entwickelten Dashboard gute Erfahrungen gemacht im Zusammenhang mit den Sondernutzungen (hier: Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum); dies sowohl in Bezug auf die im Dashboard festzustellende Fahrzeuganzahl als auch bezüglich der Steuerung über Parkverbotszonen, in denen die Miete der Scooter nicht beendet werden kann (z. B. in Fußgängerzonen, am Rheinufer, in städtischen Parkanlagen wie der Rheinaue, auf Veranstaltungsgeländen). Auch die Auswertungsmöglichkeiten über längereSeite 1 von 5 Seite 2 Zeiträume, nicht nur für statistische Zwecke, sondern auch zur Erhebung der Daten über die Auslastung z. B. der Außenbezirke des Stadtgebietes mit Scootern sind sinnvolle Instrumente des Dashboards, die es der Verwaltung ermöglichen, beim Verkehr mit E-Scootern und mit den Fahrzeugen der sonstigen Leih-Mobilitätsformen bei Bedarf nachzusteuern. zu 4.: Die Erhebung von Unfallstatistiken in Folge des Führens von Fahrzeugen, unterliegt der Zuständigkeit der Polizeibehörden. Die Verwaltung hat beim Polizeipräsidenten zu dem angefragten Thema eine Auswertung erhalten, die in Anlage 2 ersichtlich ist. zu 5.: Nicht der gesamte Betrieb von E-Scootern, sondern lediglich deren Abstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt in NRW als erlaubnispflichtige Sondernutzung. Die Verwaltung erteilt bereits seit dem 01.04.2024 monatlich Sondernutzungserlaubnisse an Anbieter von Fahrzeugen der Miet-Mobilität für das Abstellen dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen. Für das Abstellen von E-Scootern im Stadtgebiet Bonn hat die Verwaltung exemplarisch im laufenden Monat März 2025 den vier aktuell in Bonn tätigen Anbietern Sondernutzungserlaubnisse für insgesamt 3.150 Fahrzeuge erteilt. Die Zahl der in Bonn genutzten E-Scooter schwankt in Bonn seit Einführung der Erlaubnispflicht bei manchen Anbietern abhängig von der Jahreszeit; in den wärmeren Monaten werden etwa 10-20 % mehr Fahrzeuge angeboten als in den kälteren. zu 6.: Die E-Scooter-Anbieter sind durch die Nebenbestimmungen zur Sondernutzungserlaubnis unter anderem dazu verpflichtet, der Verwaltung die Sammelstandorte zu benennen, an denen sie ihre Fahrzeuge ausbringen. Auch müssen sie Parkverbotszonen beachten, die die Verwaltung mit der Zielrichtung über das Dashboard einrichten kann, dass die Nutzer dort nicht die Fahrt beenden können und sich deshalb alternative Abstellorte aussuchen müssen. Mit Hilfe der Dashboard-Funktion „Einrichtung von Parkverbotszonen“ können von der Verwaltung auch gesonderte Abstellflächen für E-Scooter ausgewiesen werden. Vor der Einrichtung solcher shared-mobility-Flächen wird die Verwaltung den Bezirksvertretungen entsprechende Pläne zur Beschlussfassung vorlegen (s. DS240839-01).Seite 2 von 5 Seite 3 Anlage/n 1 Statistik E-Scooter Verkehr aus Dashboard der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (öffentlich) 2 Statistik des Polizeipräsidenten Bonn zu Unfällen mit E-Scootern (öffentlich)Seite 3 von 5 Anlage 1 – Statistik E-Scooter Verkehr aus Dashboard der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Monat Fahrten Durchschnittlich zurückgelegte Entfernung in Metern pro Fahrt Durchschnittliche Fahrtdauer in Minuten pro Fahrt Gesamte Fahrtdauer in Minuten Mai 24 62.657 1.773,73 7,65 479.482 Jun 24 156.300 1.800,08 7,79 1.217.634 Jul 24 143.084 1.803,75 7,71 1.103.421 Aug 24 157.649 1.801,99 7,75 1.221.308 Sep 24 150.837 1.765,78 7,51 1.132.778 Okt 24 115.902 1.707,83 7,22 715.046 Nov 24 99.738 1.585,45 6,76 674.564 Dez 24 88.712 1.588,50 6,84 607.428 Jan 25 77.430 1.543,02 6,67 516.515 Feb 25 83.039 1.667,68 7,15 594.471 Gesamt 1.135.348 1.703,78 7,31 8.262.647Seite 4 von 5 Anlage 2 – Statistik des Polizeipräsidenten Bonn zu Unfällen mit E-Scootern 2021 2022 2023 Anzahl VU unter Beteiligung von EKF 85 96 112 davon in Bad Godesberg 12 12 16 Anzahl verunglückter Personen bei EKF-Unfällen 81 97 122 davon in Bad Godesberg 10 12 20 Anzahl verunglückter EKF-Fahrer unbeachtlich der Ordnungsnummer 72 77 97 davon in Bad Godesberg 9 10 15 Anzahl Verunglückter bei VU mit EKF (als Hauptverursacher) 57 65 69 daraus Verunglückte anderer Verkehrsbeteiligungen 8 18 20 davon in Bad Godesberg 5 5 14 daraus Verunglückte anderer Verkehrsbeteiligungen 1 1 2Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de