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241715-002 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr von E-Scootern

Nummer
241715-002 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241715 CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr von E-Scootern

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241715-002 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr
von E-Scootern
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zur Großen Anfrage der CDU wie folgt Stellung:
zu 1.:
Der Verwaltung steht ein Dashboard zur Steuerung der Mietmobilität im Bonner
Stadtgebiet zur Verfügung.
Mit Hilfe dieses Dashboards lassen sich u. a. die Anzahl und die Standorte der
in Bonn eingesetzten Miet-E-Scooter ersehen.
Der Software-Betreiber hat der Verwaltung eine Statistik über die Nutzung von
Miet-E-Scootern in Bonn im Zeitraum vom Mai 2024 bis Februar 2025 zur
Verfügung gestellt, die als Anlage 1 beigefügt ist.
zu 2.:
Eine derartige Statistik wird in der Einsatzleitstelle des Kommunalen
Ordnungsdienstes nicht geführt. Einsätze können anhand des
Einsatzstichwortes im Leitstellenprogramm gefiltert werden. Da hierbei alle
Einsätze im gesamten Stadtgebiet mit dem Stichwort „Behinderung“ angezeigt
würden, müsste eine händische Sortierung mit Sichtung aller gefilterten
Einsätze erfolgen. Diesen Aufwand können die Mitarbeiter der Leitstelle nicht
leisten.
Daher ist es der Verwaltung derzeit nicht möglich, eine solche Statistik zu
liefern. Zukünftig beabsichtigt die Verwaltung Änderungen durch den Einsatz
anderer Softwarelösungen.
zu 3.:
Die Verwaltung hat mit dem von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg entwickelten
Dashboard gute Erfahrungen gemacht im Zusammenhang mit den
Sondernutzungen (hier: Abstellen von E-Scootern im öffentlichen
Verkehrsraum); dies sowohl in Bezug auf die im Dashboard festzustellende
Fahrzeuganzahl als auch bezüglich der Steuerung über Parkverbotszonen, in
denen die Miete der Scooter nicht beendet werden kann (z. B. in
Fußgängerzonen, am Rheinufer, in städtischen Parkanlagen wie der Rheinaue,
auf Veranstaltungsgeländen). Auch die Auswertungsmöglichkeiten über längereSeite 1 von 5
Seite 2
Zeiträume, nicht nur für statistische Zwecke, sondern auch zur Erhebung der
Daten über die Auslastung z. B. der Außenbezirke des Stadtgebietes mit
Scootern sind sinnvolle Instrumente des Dashboards, die es der Verwaltung
ermöglichen, beim Verkehr mit E-Scootern und mit den Fahrzeugen der
sonstigen Leih-Mobilitätsformen bei Bedarf nachzusteuern.
zu 4.:
Die Erhebung von Unfallstatistiken in Folge des Führens von Fahrzeugen,
unterliegt der Zuständigkeit der Polizeibehörden.
Die Verwaltung hat beim Polizeipräsidenten zu dem angefragten Thema
eine Auswertung erhalten, die in Anlage 2 ersichtlich ist.
zu 5.:
Nicht der gesamte Betrieb von E-Scootern, sondern lediglich deren Abstellen
auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt in NRW als erlaubnispflichtige
Sondernutzung.
Die Verwaltung erteilt bereits seit dem 01.04.2024 monatlich
Sondernutzungserlaubnisse an Anbieter von Fahrzeugen der Miet-Mobilität für
das Abstellen dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Für das Abstellen von E-Scootern im Stadtgebiet Bonn hat die Verwaltung
exemplarisch im laufenden Monat März 2025 den vier aktuell in Bonn tätigen
Anbietern Sondernutzungserlaubnisse für insgesamt 3.150 Fahrzeuge erteilt.
Die Zahl der in Bonn genutzten E-Scooter schwankt in Bonn seit Einführung der
Erlaubnispflicht bei manchen Anbietern abhängig von der Jahreszeit; in den
wärmeren Monaten werden etwa 10-20 % mehr Fahrzeuge angeboten als in
den kälteren.
zu 6.:
Die E-Scooter-Anbieter sind durch die Nebenbestimmungen zur
Sondernutzungserlaubnis unter anderem dazu verpflichtet, der Verwaltung die
Sammelstandorte zu benennen, an denen sie ihre Fahrzeuge ausbringen. Auch
müssen sie Parkverbotszonen beachten, die die Verwaltung mit der
Zielrichtung über das Dashboard einrichten kann, dass die Nutzer dort nicht die
Fahrt beenden können und sich deshalb alternative Abstellorte aussuchen
müssen.
Mit Hilfe der Dashboard-Funktion „Einrichtung von Parkverbotszonen“ können
von der Verwaltung auch gesonderte Abstellflächen für E-Scooter ausgewiesen
werden.
Vor der Einrichtung solcher shared-mobility-Flächen wird die Verwaltung den
Bezirksvertretungen entsprechende Pläne zur Beschlussfassung vorlegen (s.
DS240839-01).Seite 2 von 5
Seite 3
Anlage/n
1 Statistik E-Scooter Verkehr aus Dashboard der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
(öffentlich)
2 Statistik des Polizeipräsidenten Bonn zu Unfällen mit E-Scootern (öffentlich)Seite 3 von 5
Anlage 1 – Statistik E-Scooter Verkehr aus Dashboard der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Monat Fahrten
Durchschnittlich
zurückgelegte
Entfernung in
Metern pro Fahrt
Durchschnittliche
Fahrtdauer in
Minuten pro Fahrt
Gesamte Fahrtdauer in
Minuten
Mai 24 62.657 1.773,73 7,65 479.482
Jun 24 156.300 1.800,08 7,79 1.217.634
Jul 24 143.084 1.803,75 7,71 1.103.421
Aug 24 157.649 1.801,99 7,75 1.221.308
Sep 24 150.837 1.765,78 7,51 1.132.778
Okt 24 115.902 1.707,83 7,22 715.046
Nov 24 99.738 1.585,45 6,76 674.564
Dez 24 88.712 1.588,50 6,84 607.428
Jan 25 77.430 1.543,02 6,67 516.515
Feb 25 83.039 1.667,68 7,15 594.471
Gesamt 1.135.348 1.703,78 7,31 8.262.647Seite 4 von 5
Anlage 2 – Statistik des Polizeipräsidenten Bonn zu Unfällen mit E-Scootern
2021 2022 2023
Anzahl VU unter Beteiligung von EKF 85 96 112
davon in Bad Godesberg 12 12 16
Anzahl verunglückter Personen bei
EKF-Unfällen 81 97 122
davon in Bad Godesberg 10 12 20
Anzahl verunglückter EKF-Fahrer
unbeachtlich der Ordnungsnummer 72 77 97
davon in Bad Godesberg 9 10 15
Anzahl Verunglückter bei VU mit EKF
(als Hauptverursacher) 57 65 69
daraus Verunglückte anderer
Verkehrsbeteiligungen 8 18 20
davon in Bad Godesberg 5 5 14
daraus Verunglückte anderer
Verkehrsbeteiligungen 1 1 2Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de