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241715 · Große Anfrage

CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr von E-Scootern

Nummer
241715
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
01.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 241715-01 ST CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr von E-Scootern
  2. 241715-002 ST CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr von E-Scootern

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Große Anfrage
öffentlich
241715
Fragesteller/in:
Roland Andreas Krichel
Elke Melzer
Inge Stauder
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
01.10.2024, gez. BBM Wenzel
CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr
von E-Scootern
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Gibt es eine gesamtstädtische jährliche Statistik zur Erhebung der
Nutzungen von E-Scootern in Bonn?
2. Wie werden die statistischen Daten zur Häufigkeit von Behinderungen im
öffentlichen Verkehrsraum in der Stad Bonn erhoben?
3. Welche Erfahrungen wurden bereits mit dem neuen Programm von
Forschern der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zur besseren Steuerung des
Leihverkehrs mit E-Scootern gemacht, welches seit April 2024 im Einsatz ist
(Veröffentlichung des General-Anzeigers vom 06.08.2024)?
4. Wie sieht die Unfallstatistik bei der Benutzung von E-Scootern aus?
a) Wie viele Unfälle haben sich durch den Einsatz von E-Scootern in den
letzten Jahren, d.h. in 2021, 2022 und 2023, u.a. auch in Bad Godesberg
ereignet?
b) Wie viele Personen sind bereits u.a. in Bad Godesberg durch den Gebrauch
von E-Scootern in den Jahren 2021, 2022 und 2023 zu Schaden gekommen?
c) Wie viele E-Scooter-Nutzer waren selber darunter und wie viele Personen
sind durch E-Scooter-Nutzer zu Schade gekommen?
5. Wurden bereits konkrete Überlegungen mit den E-Scooter-Anbietern
getroffen, um Sondernutzungserlaubnisse für den Betrieb auszustellen?
6. Gibt es eine vertragliche Regelung mit den Anbietern zur Regulierung der
Ausweisung von Stellplätzen, um Parkverbotszonen festzulegen und um
konkrete Parkstandorte für E-Scooter in Bad Godesberg auszuweisen, vor allen
Dingen bei Mobilstationen und Haltestellen im öffentlichen Nahverkehr, z.B. am
Bahnhof Bad Godesberg, am Bahnhof Mehlem, am Parkplatz Rigalsche Wiese,
an der Busstation Rheinallee, dem Parkplatz Rheinaue oder der S-Bahn-
Haltestelle Rheinaue unter der Brücke?Seite 1 von 2
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Begründung
Angesichts des Klimawandels ist der Einsatz von E-Scootern in unserer Stadt
sinnvoll.
Inzwischen gab es allerdings einige Bürgeranträge zur Problematik im Umgang
mit E-Scootern. Daher bedarf es einer sinnvollen Regelung und
Sondernutzungserlaubnisse für die jeweiligen Betreiber, falls eine juristische
Klärung bereits erfolgt ist. Das Bedienungsgebiet sollte insgesamt möglichst
nicht eingeschränkt werden, aber es kann auch nicht sein, dass E-Scooter
überall abgestellt werden dürfen. Daher wird es ausgewiesene
Parkverbotszonen geben müssen. Das unkontrollierte Abstellen der E-Scooter
mitten oder quer auf Geh- und Radwegen führt zu Stolperfallen insbesondere
für gehbehinderte Menschen oder Fußgänger mit Kinderwagen. Das Parken
von Leihfahrzeugen muss in Zukunft geregelter ablaufen.
Es ist sinnvoll, dass E-Scooter und Leihfahrräder zur Benutzung an
ausgewiesenen Standorten angeboten werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de