241715 · Große Anfrage
CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr von E-Scootern
Kerndaten
- Nummer
- 241715
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 01.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Rheinallee Hauptort
- Mehlem
- Bad Godesberg
- Bonn
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.940 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 241715 Fragesteller/in: Roland Andreas Krichel Elke Melzer Inge Stauder CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 01.10.2024, gez. BBM Wenzel CDU-Große Anfrage: Regelung zum Leihverkehr von E-Scootern Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Gibt es eine gesamtstädtische jährliche Statistik zur Erhebung der Nutzungen von E-Scootern in Bonn? 2. Wie werden die statistischen Daten zur Häufigkeit von Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum in der Stad Bonn erhoben? 3. Welche Erfahrungen wurden bereits mit dem neuen Programm von Forschern der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zur besseren Steuerung des Leihverkehrs mit E-Scootern gemacht, welches seit April 2024 im Einsatz ist (Veröffentlichung des General-Anzeigers vom 06.08.2024)? 4. Wie sieht die Unfallstatistik bei der Benutzung von E-Scootern aus? a) Wie viele Unfälle haben sich durch den Einsatz von E-Scootern in den letzten Jahren, d.h. in 2021, 2022 und 2023, u.a. auch in Bad Godesberg ereignet? b) Wie viele Personen sind bereits u.a. in Bad Godesberg durch den Gebrauch von E-Scootern in den Jahren 2021, 2022 und 2023 zu Schaden gekommen? c) Wie viele E-Scooter-Nutzer waren selber darunter und wie viele Personen sind durch E-Scooter-Nutzer zu Schade gekommen? 5. Wurden bereits konkrete Überlegungen mit den E-Scooter-Anbietern getroffen, um Sondernutzungserlaubnisse für den Betrieb auszustellen? 6. Gibt es eine vertragliche Regelung mit den Anbietern zur Regulierung der Ausweisung von Stellplätzen, um Parkverbotszonen festzulegen und um konkrete Parkstandorte für E-Scooter in Bad Godesberg auszuweisen, vor allen Dingen bei Mobilstationen und Haltestellen im öffentlichen Nahverkehr, z.B. am Bahnhof Bad Godesberg, am Bahnhof Mehlem, am Parkplatz Rigalsche Wiese, an der Busstation Rheinallee, dem Parkplatz Rheinaue oder der S-Bahn- Haltestelle Rheinaue unter der Brücke?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Angesichts des Klimawandels ist der Einsatz von E-Scootern in unserer Stadt sinnvoll. Inzwischen gab es allerdings einige Bürgeranträge zur Problematik im Umgang mit E-Scootern. Daher bedarf es einer sinnvollen Regelung und Sondernutzungserlaubnisse für die jeweiligen Betreiber, falls eine juristische Klärung bereits erfolgt ist. Das Bedienungsgebiet sollte insgesamt möglichst nicht eingeschränkt werden, aber es kann auch nicht sein, dass E-Scooter überall abgestellt werden dürfen. Daher wird es ausgewiesene Parkverbotszonen geben müssen. Das unkontrollierte Abstellen der E-Scooter mitten oder quer auf Geh- und Radwegen führt zu Stolperfallen insbesondere für gehbehinderte Menschen oder Fußgänger mit Kinderwagen. Das Parken von Leihfahrzeugen muss in Zukunft geregelter ablaufen. Es ist sinnvoll, dass E-Scooter und Leihfahrräder zur Benutzung an ausgewiesenen Standorten angeboten werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de