241711 · Beschlussvorlage
Übertragung von bilanziellen Werten der Grünanlage "Kita Swimmy"
Kerndaten
- Nummer
- 241711
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241711 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Übertragung von bilanziellen Werten der Grünanlage "Kita Swimmy" Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 27.11.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Werte der Außenanlage der Kindertagesstätte Brigitte-Schröder-Str. 17 (Kindertagesstätte „Swimmy“) werden bis auf die konkret zu benennenden Spielgeräte vom Amt für Umwelt und Stadtgrün (Amt 67) an das Städtische Gebäudemanagement (SGB-Amt 85) übertragen. Begründung Der Neubau der Kindertagesstätte „Swimmy“ in der Brigitte-Schröder-Straße im Ortsteil Lessenich wurde 2017 fertiggestellt und unmittelbar nach der Fertigstellung von der Stadt Bonn gemäß der Urkunde 399/2017 P vom Investor käuflich erworben. Im Juni 2019 hat der Rat der Stadt Bonn über die Beschlussvorlagen mit den Drucksachennummern 1910900 und 1911992 beschlossen, dass der Bau der Außenanlage der Kindertagesstätte mit außerplanmäßigen Mitteln von Amt 67 finanziert wird. Ursprünglich war geplant, die Errichtung der Außenanlage (Kinderspielplatz und Grünfläche) durch den Investor, der das Gebäude der Kindertagesstätte gebaut hat, durchführen zu lassen. Allerdings wurde aufgrund eines Rechtsstreits mit dem Investor die Grünanlage von diesem nicht hergestellt. Stattdessen wurde die Errichtung der Außenanlagen der Kindertagesstätte kurzfristig vom Amt für Umwelt und Stadtgrün in Auftrag gegeben und die Kosten von diesem getragen. Sodann erfolgte die Mittelbereitstellung inklusive der durch den Landschaftsverband Rheinland bereitgestellten Fördermittel von Amt 51 an Amt 67 im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe. Für die Errichtung der Außenanlagen wurde die Firma Lentzen GmbH beauftragt. Im Rahmen der Baumaßnahme sind investive Kosten von insgesamt 122.586,51 € angefallen und es konnten Fördermittel in Höhe von 120.000,00 € vom Landschaftsverband Rheinland eingeworben werden.Seite 1 von 4 Seite 2 Der Betrieb der Tagesstätte konnte im März 2020 aufgenommen werden. Sowohl die Kosten für die Errichtung des Außengeländes als auch die Kosten für die erworbenen Spielgeräte sind derzeit im Anlagevermögen von Amt 67 aktiviert, befinden sich also bislang noch vollständig in der Bilanz des Amtes für Umwelt und Stadtgrün. Die Fördermittel wurden als dazugehörige Sonderposten im Amt 67 verbucht. Die Sonderposten dienen dazu, die monatliche Belastung des Haushaltes durch Abschreibungen der Außenanlagen entsprechend der erhaltenen Fördergelder zu mindern. Im vorliegenden Fall muss eine Differenzierung bei der Bilanzierung der Werte des Anlagevermögens, welches durch die Baumaßnahme der Grünanlage für die Kindertagesstätte entstanden ist, beachtet werden. Alle Spielgeräte auf dem Spielplatz der Grünanlage sollen im Anlagevermögen des Amtes für Umwelt und Stadtgrün verbleiben. Alles weitere Anlagevermögen (die Grünanlage selbst) soll an das Städtische Gebäudemanagement bilanziell übertragen werden. Die Hintergründe werden im Folgenden dargestellt. Das Grundstück und der fest verbundene Aufbau eines Grundstücks (hier in Form einer Grünanlage) können nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Sowohl das Grundstück als auch das Gebäude der Kindertagesstätte „Swimmy“ werden bilanziell dem SGB zugeordnet. Daher ist auch das Außengelände der Kindertagesstätte, welches sich auf dem Grundstück befindet, beim SGB zu bilanzieren. Diese Vorgehensweise ist geübte Praxis. Da sich Anlagevermögen in Form von Spielgeräten auf Flächen des SGB befindet, wäre es nach dieser Systematik grundsätzlich anlagenbuchhalterisch dem SGB auch bilanziell zuzuordnen. Im Falle von Spielgeräten, welche sich auf Außengelände von Kindertagesstätten und Schulen befinden, ist von diesem Vorgehen jedoch abzuweichen. Die Verkehrssicherungspflicht sowie die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung von Spielgeräten auf Spielplätzen liegt - unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen Spielplatz oder um einen Spielplatz in Grünanlagen von Kindertagesstätten oder Schulen handelt - im Aufgabenbereich des Amtes 67. Daraus ergibt sich die bilanzielle Zuständigkeit. Die veranschlagten Werte liefern eine Begründung für den im Rahmen der Pflege und Instandhaltung der Spielplätze anfallenden Personalaufwand und die verwendeten Mittel. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün pflegt und unterhält die Außenanlage der Kindertagesstätte “Swimmy“ als Dienstleister. Die Kosten hierfür werden mit dem SGB abgerechnet. Da alle Spielgeräte auf Spielplätzen aufgrund vormaliger Beschlüsse und nach Absprache mit dem SGB bei Amt 67 zu aktivieren sind, ist auch in diesem Fall so zu verfahren. Dies bedeutet, dass die Kosten, die den Spielgeräten auf dem Außengelände der Kindertagesstätte “Swimmy“ zuzurechnen sind, wegen der bilanziellen Zuständigkeit in der Bilanz von Amt 67 aktiviert sein müssen. Die übrigen Kosten (für die Herstellung der Grünanlagen) sind anlagenbuchhalterisch dem SGB zuzuordnen.Seite 2 von 4 Seite 3 Es konnte anhand der vorliegenden Rechnungen und anhand einer Kostenaufschlüsselung ermittelt werden, welche Werte den Spielgeräten (und somit Amt 67) zugerechnet werden und welche den übrigen Vermögensgegenständen (und somit dem SGB) zugerechnet werden müssen, um eine korrekte Darstellung der Bilanz zu gewährleisten. Selbiges wurde für die Zuordnung der Förderungen in Form von Sonderposten ermittelt. Derzeit sind alle Kosten der Maßnahme noch in der Bilanz von Amt 67 aktiviert. Es soll nun eine Übertragung der im Beschlussvorschlag genannten Werte der Grünanlage (ohne den Wert der Spielgeräte) an das SGB erfolgen. Dazu werden die Anschaffungskosten der Grünanlage und der dazugehörige Sonderposten an das SGB übertragen. Im Zuge dessen ist es notwendig, einen Betrag in Höhe des zum 01.01.2025 verbleibenden Restbuchwertes der Gesamtkosten der Außenanlagen der Kita-Brigitte-Schröderstraße i.H.v. von 43.701,57 € von der Anlage 312000000851 (Buchungskreis 1000, Bundesstadt Bonn) zur Anlage 312000000185 (Buchungskreis 3000, SGB) umzubuchen. Die Abschreibungen der Anschaffungskosten und die Auflösungen des Sonderpostens sollen ab dem 01.01.2025 im Wirtschaftsplan des SGB erfolgen. Die Übertragung hat keine Auswirkungen auf die Finanzrechnung. Dies dient der Bilanzklarheit und der Transparenz in der einheitlichen Haushaltsführung und sorgt durch die klare Einteilung von Zuständigkeiten für eine Steigerung der Effizienz in der Zusammenarbeit. Daher ist die Übertragung an das SGB aus hiesiger Sicht zwingend erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01. Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement SGB Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.693,09 120120129/731000 WP SGB 2024 Einzahlungen / Erträge 3.615,17 WP SGB 2024 Haushaltsbelastung jährlichSeite 3 von 4 Seite 4 Übertragung der Bilanzwerte aktuell bilanzierter Eigentümer Geschäftsbereich Anlage Buchwert 31.12.2024 Sonderposten Bew.ber. 54 zukünftiger Eigentümer Amt 67 6899 312000000851 36.315,39 35.549,15 SGB Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de