← Vorlagen

241711 · Beschlussvorlage

Übertragung von bilanziellen Werten der Grünanlage "Kita Swimmy"

Nummer
241711
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.11.2024 Empfehlung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 27.11.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,8 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.488 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241711
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Übertragung von bilanziellen Werten der
Grünanlage "Kita Swimmy"
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.11.2024 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 27.11.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.11.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Werte der Außenanlage der Kindertagesstätte Brigitte-Schröder-Str. 17
(Kindertagesstätte „Swimmy“) werden bis auf die konkret zu benennenden
Spielgeräte vom Amt für Umwelt und Stadtgrün (Amt 67) an das Städtische
Gebäudemanagement (SGB-Amt 85) übertragen.
Begründung
Der Neubau der Kindertagesstätte „Swimmy“ in der Brigitte-Schröder-Straße im
Ortsteil Lessenich wurde 2017 fertiggestellt und unmittelbar nach der
Fertigstellung von der Stadt Bonn gemäß der Urkunde 399/2017 P vom
Investor käuflich erworben. Im Juni 2019 hat der Rat der Stadt Bonn über die
Beschlussvorlagen mit den Drucksachennummern 1910900 und 1911992
beschlossen, dass der Bau der Außenanlage der Kindertagesstätte mit
außerplanmäßigen Mitteln von Amt 67 finanziert wird. Ursprünglich war geplant,
die Errichtung der Außenanlage (Kinderspielplatz und Grünfläche) durch den
Investor, der das Gebäude der Kindertagesstätte gebaut hat, durchführen zu
lassen. Allerdings wurde aufgrund eines Rechtsstreits mit dem Investor die
Grünanlage von diesem nicht hergestellt. Stattdessen wurde die Errichtung der
Außenanlagen der Kindertagesstätte kurzfristig vom Amt für Umwelt und
Stadtgrün in Auftrag gegeben und die Kosten von diesem getragen. Sodann
erfolgte die Mittelbereitstellung inklusive der durch den Landschaftsverband
Rheinland bereitgestellten Fördermittel von Amt 51 an Amt 67 im Rahmen einer
überplanmäßigen Ausgabe.
Für die Errichtung der Außenanlagen wurde die Firma Lentzen GmbH
beauftragt. Im Rahmen der Baumaßnahme sind investive Kosten von
insgesamt 122.586,51 € angefallen und es konnten Fördermittel in Höhe von
120.000,00 € vom Landschaftsverband Rheinland eingeworben werden.Seite 1 von 4
Seite 2
Der Betrieb der Tagesstätte konnte im März 2020 aufgenommen werden.
Sowohl die Kosten für die Errichtung des Außengeländes als auch die Kosten
für die erworbenen Spielgeräte sind derzeit im Anlagevermögen von Amt 67
aktiviert, befinden sich also bislang noch vollständig in der Bilanz des Amtes für
Umwelt und Stadtgrün. Die Fördermittel wurden als dazugehörige
Sonderposten im Amt 67 verbucht. Die Sonderposten dienen dazu, die
monatliche Belastung des Haushaltes durch Abschreibungen der
Außenanlagen entsprechend der erhaltenen Fördergelder zu mindern.
Im vorliegenden Fall muss eine Differenzierung bei der Bilanzierung der Werte
des Anlagevermögens, welches durch die Baumaßnahme der Grünanlage für
die Kindertagesstätte entstanden ist, beachtet werden. Alle Spielgeräte auf dem
Spielplatz der Grünanlage sollen im Anlagevermögen des Amtes für Umwelt
und Stadtgrün verbleiben.
Alles weitere Anlagevermögen (die Grünanlage selbst) soll an das Städtische
Gebäudemanagement bilanziell übertragen werden.
Die Hintergründe werden im Folgenden dargestellt.
Das Grundstück und der fest verbundene Aufbau eines Grundstücks (hier in
Form einer Grünanlage) können nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
Sowohl das Grundstück als auch das Gebäude der Kindertagesstätte
„Swimmy“ werden bilanziell dem SGB zugeordnet. Daher ist auch das
Außengelände der Kindertagesstätte, welches sich auf dem Grundstück
befindet, beim SGB zu bilanzieren. Diese Vorgehensweise ist geübte Praxis.
Da sich Anlagevermögen in Form von Spielgeräten auf Flächen des SGB
befindet, wäre es nach dieser Systematik grundsätzlich anlagenbuchhalterisch
dem SGB auch bilanziell zuzuordnen. Im Falle von Spielgeräten, welche sich
auf Außengelände von Kindertagesstätten und Schulen befinden, ist von
diesem Vorgehen jedoch abzuweichen. Die Verkehrssicherungspflicht sowie
die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung von Spielgeräten auf Spielplätzen liegt -
unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen Spielplatz oder um einen
Spielplatz in Grünanlagen von Kindertagesstätten oder Schulen handelt - im
Aufgabenbereich des Amtes 67. Daraus ergibt sich die bilanzielle
Zuständigkeit. Die veranschlagten Werte liefern eine Begründung für den im
Rahmen der Pflege und Instandhaltung der Spielplätze anfallenden
Personalaufwand und die verwendeten Mittel. Das Amt für Umwelt und
Stadtgrün pflegt und unterhält die Außenanlage der Kindertagesstätte
“Swimmy“ als Dienstleister. Die Kosten hierfür werden mit dem SGB
abgerechnet.
Da alle Spielgeräte auf Spielplätzen aufgrund vormaliger Beschlüsse und nach
Absprache mit dem SGB bei Amt 67 zu aktivieren sind, ist auch in diesem Fall
so zu verfahren. Dies bedeutet, dass die Kosten, die den Spielgeräten auf dem
Außengelände der Kindertagesstätte “Swimmy“ zuzurechnen sind, wegen der
bilanziellen Zuständigkeit in der Bilanz von Amt 67 aktiviert sein müssen.
Die übrigen Kosten (für die Herstellung der Grünanlagen) sind
anlagenbuchhalterisch dem SGB zuzuordnen.Seite 2 von 4
Seite 3
Es konnte anhand der vorliegenden Rechnungen und anhand einer
Kostenaufschlüsselung ermittelt werden, welche Werte den Spielgeräten (und
somit Amt 67) zugerechnet werden und welche den übrigen
Vermögensgegenständen (und somit dem SGB) zugerechnet werden müssen,
um eine korrekte Darstellung der Bilanz zu gewährleisten. Selbiges wurde für
die Zuordnung der Förderungen in Form von Sonderposten ermittelt.
Derzeit sind alle Kosten der Maßnahme noch in der Bilanz von Amt 67 aktiviert.
Es soll nun eine Übertragung der im Beschlussvorschlag genannten Werte der
Grünanlage (ohne den Wert der Spielgeräte) an das SGB erfolgen. Dazu
werden die Anschaffungskosten der Grünanlage und der dazugehörige
Sonderposten an das SGB übertragen. Im Zuge dessen ist es notwendig, einen
Betrag in Höhe des zum 01.01.2025 verbleibenden Restbuchwertes der
Gesamtkosten der Außenanlagen der Kita-Brigitte-Schröderstraße i.H.v. von
43.701,57 € von der Anlage 312000000851 (Buchungskreis 1000, Bundesstadt
Bonn) zur Anlage 312000000185 (Buchungskreis 3000, SGB) umzubuchen.
Die Abschreibungen der Anschaffungskosten und die Auflösungen des
Sonderpostens sollen ab dem 01.01.2025 im Wirtschaftsplan des SGB
erfolgen. Die Übertragung hat keine Auswirkungen auf die Finanzrechnung.
Dies dient der Bilanzklarheit und der Transparenz in der einheitlichen
Haushaltsführung und sorgt durch die klare Einteilung von Zuständigkeiten für
eine Steigerung der Effizienz in der Zusammenarbeit. Daher ist die
Übertragung an das SGB aus hiesiger Sicht zwingend erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01. Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement SGB
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.693,09 120120129/731000 WP SGB
2024
Einzahlungen /
Erträge
3.615,17 WP SGB
2024
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 3 von 4
Seite 4
Übertragung der Bilanzwerte
aktuell bilanzierter
Eigentümer
Geschäftsbereich Anlage Buchwert
31.12.2024
Sonderposten
Bew.ber. 54
zukünftiger
Eigentümer
Amt 67 6899 312000000851 36.315,39 35.549,15 SGB
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de