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241709-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung eines Parkverbotsbereichs in Bonn-Mehlem/ Mainzer Str.

Nummer
241709-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241709 Bürgerantrag: Einrichtung eines Parkverbotsbereichs in Bonn-Mehlem/ Mainzer Str.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241709-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung eines
Parkverbotsbereichs in Bonn-Mehlem/ Mainzer Str.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Parksituation in der Mainzer Straße gibt es bereits konkrete
Vorschläge für die Anordnung verkehrlicher Maßnahmen. Diese wurden
insbesondere unter planerischen Gesichtspunkten im Kontext der
Busbeschleunigung erarbeitet.
Die Verwaltung führt hierzu Folgendes aus:
Vorschläge für eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf dem
benannten Abschnitt wurden derzeit von der Stadtverwaltung im
Rahmen der Busbeschleunigung u.a. der Buslinie 610 ausgearbeitet.
Dabei geht es insbesondere um eine Erleichterung der An- und
Abfahrten von Haltestellen sowie um die Schaffung von
Begegnungsstellen für den Linienbusverkehr (siehe DS 230897). Aus
verkehrsplanerischer Sicht wird empfohlen, den Bürgerantrag zusammen
mit der Vorlage zur Busbeschleunigung zu behandeln.
Für den Bereich der "Alten Schmiede" weist die Verwaltung auf den
Beschluss zum Bürgerantrag 240647 hin. Dieser betrifft eine Anpassung
des Gehwegbereichs vor der "Alten Schmiede", jedoch keine Änderung
der Parksituation.
In Bezug auf den Begegnungsfall Kfz - Fahrradfahrer*in weist der
Straßenraum im genannten Abschnitt bei gekippten oder einseitig am
Fahrbahnrand parkenden Pkw eine ausreichende Breite für den
Begegnungsfall auf. Bei irregulären Haltevorgängen oder anderen
fahrbahneinschränkenden Verstößen kann es jedoch zu
Einschränkungen des Radverkehrs kommen. In der Vorlage DS 230897
zur Busbeschleunigung wurde ebenfalls ein Vorschlag für eine
Lieferzone vorgelegt, um irreguläre Haltevorgänge zu minimieren.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen in derSeite 1 von 2
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Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der
vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24
GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de