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241706-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Freigabe der Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und Hausdorffstraße) für den Radverkehr

Nummer
241706-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Büttinghausenstraße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Mechenstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Hausdorffstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241706 Bürgerantrag: Freigabe der Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und Hausdorffstraße) für den Radverkehr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241706-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Freigabe der Einbahnstraße
Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und
Hausdorffstraße) für den Radverkehr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und bewertet die Öffnung der
Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und
Hausdorffstraße) für den Radverkehr als rechtlich zulässig und sinnvoll.
Dadurch, dass in dem in Rede stehenden Teil der Büttinghausenstraße
aufgrund zu geringer Restbreiten von Fahrbahn und Gehweg nicht mehr
geparkt werden kann, ist die Fahrbahn in Gänze befahrbar, sodass eine
ausreichende Breite besteht, um die Einbahnstraße für Radfahrende zu öffnen.
Um zusätzlich die Einmündungsbereiche der Büttinghausenstraße zur
Hausdorffstraße sicherer zu gestalten, schlägt die Verwaltung vor, die
unmittelbar angrenzenden Radverkehrsfurten entlang der Hausdorffstraße über
die Einmündungen der Büttinghausenstraße vollflächig rot zu markieren und
einen Teil derzeit fehlender Schutzstreifenmarkierung wiederherzustellen (siehe
beigefügte Skizze). Da es sich hierbei um Stellen mit hohem
Verkehrsaufkommen handelt, könnte der möglichen Gefahr des Übersehens
von Radfahrenden durch die Anordnung von Rotmarkierungen entgegengewirkt
werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene
Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der
Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.
Anlage/n
1 Skizze (öffentlich)Seite 1 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de