241706-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Freigabe der Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und Hausdorffstraße) für den Radverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 241706-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Büttinghausenstraße Hauptort
- Mechenstraße
- Hausdorffstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241706-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Freigabe der Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und Hausdorffstraße) für den Radverkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und bewertet die Öffnung der Einbahnstraße Büttinghausenstraße (zwischen Mechenstraße und Hausdorffstraße) für den Radverkehr als rechtlich zulässig und sinnvoll. Dadurch, dass in dem in Rede stehenden Teil der Büttinghausenstraße aufgrund zu geringer Restbreiten von Fahrbahn und Gehweg nicht mehr geparkt werden kann, ist die Fahrbahn in Gänze befahrbar, sodass eine ausreichende Breite besteht, um die Einbahnstraße für Radfahrende zu öffnen. Um zusätzlich die Einmündungsbereiche der Büttinghausenstraße zur Hausdorffstraße sicherer zu gestalten, schlägt die Verwaltung vor, die unmittelbar angrenzenden Radverkehrsfurten entlang der Hausdorffstraße über die Einmündungen der Büttinghausenstraße vollflächig rot zu markieren und einen Teil derzeit fehlender Schutzstreifenmarkierung wiederherzustellen (siehe beigefügte Skizze). Da es sich hierbei um Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen handelt, könnte der möglichen Gefahr des Übersehens von Radfahrenden durch die Anordnung von Rotmarkierungen entgegengewirkt werden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Anlage/n 1 Skizze (öffentlich)Seite 1 von 3 Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de