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241704-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Kosten des Parkraumkonzeptes Beuel-Zentrum

Nummer
241704-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Beuel-Zentrum siedlung· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
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  1. 241704 Parkraumkonzept Beuel-Zentrum

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241704-07 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Kosten des Parkraumkonzeptes
Beuel-Zentrum
Beratungsfolge
Hauptausschuss 05.11.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
26.11.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 02.12.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie hoch sind die genauen Kosten, die für die Planung bzw.
Vorbereitung des Parkraumkonzeptes Beuel Mitte bisher
angefallen sind und wie teilen sich diese im Einzelnen auf
(Personaleinsatz-, Arbeitsplatz- und Materialkosten, Kosten für
Fremddienstleistungen etc. pp)?
Der Personalaufwand für die Bearbeitung des Projektes wurde nicht
detailliert nach VZÄ bzw. Stundenkontingenten erfasst und kann im
Nachhinein nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden.
Entsprechendes gilt ebenfalls für Arbeitsplatz- und Materialkosten.
Die Erarbeitung des Parkraumkonzeptes inkl. aller beauftragten
Leistungsbausteine (Erhebung, Auswertung, Erstellung Parkraumkonzept
und Vorbereitung / Durchführung Beteiligungsverfahren) durch das
Ingenieurbüro IKS hat Kosten in Höhe von 54.986,75 Euro brutto ausgelöst.
Die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne für das
Parkraumkonzept Beuel durch das Büro Bernhard Gruppe hat Kosten in
Höhe von ca. 64.000,00 Euro brutto ausgelöst.
2. Wurde die mit Beschluss des Hauptausschusses vom 8. Mai 2025
verfügte Beschaffung (vgl. 241704-03) von Parkscheinautomaten
zwischenzeitlich abgeschlossen, konnte dabei der Kostenrahmen
von 480.000 Euro eingehalten werden und wenn nein, wie hoch
waren die tatsächlichen Kosten und wie ist die Abweichung zur
ehemals genannten Kostenhöhe zu erklären?
Die Ausschreibung und die Auftragserteilung zur Beschaffung der
Parkscheinautomaten (PSA) für das Parkraumkonzept Beuel sind
abgeschlossen. Der Kostenrahmen wurde um ca. 12 % unterschritten.
Der Abruf der PSA ist nach der Entscheidung des Rates über die
Einführung der „Brötchentaste“ (DS 260932-06 - 16. Änderung der
Parkgebührenordnung Ergänzende Beschlussvorlage) vorgesehen.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Wie hoch werden die noch zu erwartenden Kosten für die
Inbetriebnahme der Parkraumbewirtschaftung (Aufstellung
Automaten, Abmarkierungen, Umbauten etc. pp.) und sodann für
ihren laufenden Betrieb (Verwaltungs-, Material-, Personalkosten
etc pp.) sein und mit welchem diesbezüglichen jährlichem
Deckungsbeitrag aus Einnahmen rechnet die Verwaltung in Bezug
auf
a) Die Gesamtkosten (Jährliche Wiedergabe auf Basis der
Lebensdauer der Infrastruktur)
b) Die jährlich anfallenden Betriebskosten
Für Markierung und Beschilderung im Rahmen der Umsetzung des
Parkraumkonzepts (der Auftrag ist bereits erteilt) werden Kosten in Höhe
von 350.000 Euro entstehen (Markierung 100.000 Euro, Beschilderung
250.000 Euro). Zu den Kosten für die PSA – siehe Antwort zu Frage 2.
Hinsichtlich der Kosten für den Betrieb (Energie-, Personal-, Sachkosten)
der PSA kann als Erfahrungswert ein Anteil von 15 % der Einnahmen
angesetzt werden. Mit den zurzeit im gesamten Stadtgebiet vorhandenen
209 PSA wurden im Jahr 2025 Einnahmen in Höhe von ca. 3,78 Mio. Euro
erzielt.
Mit dem Parkraumkonzept Beuel wird der PSA-Bestand um 87 auf 296 PSA
stadtweit steigen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen
Gebührenzonen und der nicht prognostizierbaren Frequentierung lassen
sich die aus dem Parkraumkonzept Beuel ergebenden Einnahmen nicht
berechnen.
Es kann aber von Einnahmen zumindest im sehr hohen sechsstelligen
Euro-Bereich ausgegangen werden. Insgesamt lässt sich daraus ableiten,
dass sich der Aufwand zur Umsetzung des Parkraumkonzepts aller
Voraussicht nach innerhalb des ersten Jahres refinanziert.
Unter Berücksichtigung der Lebensdauer werden Aufwendungen für
Austausch/Erneuerung von PSA, Beschilderung und Markierung frühestens
nach zehn Jahren entstehen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de