241704-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Kosten des Parkraumkonzeptes Beuel-Zentrum
Kerndaten
- Nummer
- 241704-07 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Beuel-Zentrum Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241704-07 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Kosten des Parkraumkonzeptes Beuel-Zentrum Beratungsfolge Hauptausschuss 05.11.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.11.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 02.12.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie hoch sind die genauen Kosten, die für die Planung bzw. Vorbereitung des Parkraumkonzeptes Beuel Mitte bisher angefallen sind und wie teilen sich diese im Einzelnen auf (Personaleinsatz-, Arbeitsplatz- und Materialkosten, Kosten für Fremddienstleistungen etc. pp)? Der Personalaufwand für die Bearbeitung des Projektes wurde nicht detailliert nach VZÄ bzw. Stundenkontingenten erfasst und kann im Nachhinein nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden. Entsprechendes gilt ebenfalls für Arbeitsplatz- und Materialkosten. Die Erarbeitung des Parkraumkonzeptes inkl. aller beauftragten Leistungsbausteine (Erhebung, Auswertung, Erstellung Parkraumkonzept und Vorbereitung / Durchführung Beteiligungsverfahren) durch das Ingenieurbüro IKS hat Kosten in Höhe von 54.986,75 Euro brutto ausgelöst. Die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne für das Parkraumkonzept Beuel durch das Büro Bernhard Gruppe hat Kosten in Höhe von ca. 64.000,00 Euro brutto ausgelöst. 2. Wurde die mit Beschluss des Hauptausschusses vom 8. Mai 2025 verfügte Beschaffung (vgl. 241704-03) von Parkscheinautomaten zwischenzeitlich abgeschlossen, konnte dabei der Kostenrahmen von 480.000 Euro eingehalten werden und wenn nein, wie hoch waren die tatsächlichen Kosten und wie ist die Abweichung zur ehemals genannten Kostenhöhe zu erklären? Die Ausschreibung und die Auftragserteilung zur Beschaffung der Parkscheinautomaten (PSA) für das Parkraumkonzept Beuel sind abgeschlossen. Der Kostenrahmen wurde um ca. 12 % unterschritten. Der Abruf der PSA ist nach der Entscheidung des Rates über die Einführung der „Brötchentaste“ (DS 260932-06 - 16. Änderung der Parkgebührenordnung Ergänzende Beschlussvorlage) vorgesehen.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3. Wie hoch werden die noch zu erwartenden Kosten für die Inbetriebnahme der Parkraumbewirtschaftung (Aufstellung Automaten, Abmarkierungen, Umbauten etc. pp.) und sodann für ihren laufenden Betrieb (Verwaltungs-, Material-, Personalkosten etc pp.) sein und mit welchem diesbezüglichen jährlichem Deckungsbeitrag aus Einnahmen rechnet die Verwaltung in Bezug auf a) Die Gesamtkosten (Jährliche Wiedergabe auf Basis der Lebensdauer der Infrastruktur) b) Die jährlich anfallenden Betriebskosten Für Markierung und Beschilderung im Rahmen der Umsetzung des Parkraumkonzepts (der Auftrag ist bereits erteilt) werden Kosten in Höhe von 350.000 Euro entstehen (Markierung 100.000 Euro, Beschilderung 250.000 Euro). Zu den Kosten für die PSA – siehe Antwort zu Frage 2. Hinsichtlich der Kosten für den Betrieb (Energie-, Personal-, Sachkosten) der PSA kann als Erfahrungswert ein Anteil von 15 % der Einnahmen angesetzt werden. Mit den zurzeit im gesamten Stadtgebiet vorhandenen 209 PSA wurden im Jahr 2025 Einnahmen in Höhe von ca. 3,78 Mio. Euro erzielt. Mit dem Parkraumkonzept Beuel wird der PSA-Bestand um 87 auf 296 PSA stadtweit steigen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Gebührenzonen und der nicht prognostizierbaren Frequentierung lassen sich die aus dem Parkraumkonzept Beuel ergebenden Einnahmen nicht berechnen. Es kann aber von Einnahmen zumindest im sehr hohen sechsstelligen Euro-Bereich ausgegangen werden. Insgesamt lässt sich daraus ableiten, dass sich der Aufwand zur Umsetzung des Parkraumkonzepts aller Voraussicht nach innerhalb des ersten Jahres refinanziert. Unter Berücksichtigung der Lebensdauer werden Aufwendungen für Austausch/Erneuerung von PSA, Beschilderung und Markierung frühestens nach zehn Jahren entstehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de