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241704-04 · Antrag

BBB-Antrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum

Nummer
241704-04
Art
Antrag
Veröffentlicht
15.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Beuel-Zentrum siedlung· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Einreichung erledigt · 15.04.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.05.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 06.05.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241704 Parkraumkonzept Beuel-Zentrum

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Antrag
öffentlich
241704-04
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
15.04.2025
BBB-Antrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 06.05.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt zu prüfen,
1. wie die Beschlussvorlage DS 241704-03 hinsichtlich der geltenden
Rechtsvorschriften einzuschätzen ist, wie es zu der Beschlussvorlage
DS 241704-03 kam und wer in Person dafür verantwortlich zeichnet,
2. ob die Aussage der Oberbürgermeisterin „Nach neuer Bewertung sind die
Voraussetzungen des § 82 GO NRW vor dem Hintergrund der Erwirtschaftung
von Parkgebühren erfüllt, d. h. die Ausschreibung kann während der
vorläufigen Haushaltsführung erfolgen“ zutrifft,
3. ob die Begründung der Dringlichkeit im Vergleich insbesondere mit dem
Zeitlauf und möglichen Einnahmeausfällen bereits zuvor beschlossener
Parkraumkonzepte stichhaltig erscheint,
4. in welcher Höhe tatsächlich Einnahmeausfälle beim Parkraumkonzept Beuel-
Zentrum zu erwarten stehen und wie hoch Einnahmeausfälle im Vergleich dazu
bei den bereits beschlossenen Parkraumkonzepten jeweils entstanden sind.
Begründung
Mit der Beschlussvorlage DS 241704-03 beabsichtigt die OB, mit einer
Eilentscheidung des Hauptausschusses in die Beschlusskompetenz der BV
Beuel gem. Bezirkssatzung einzugreifen. Dies verstößt aus Sicht der
Antragsteller gegen geltendes Recht.
Auch zweifeln die Antragsteller ob der Tatsache, dass die OB selbst der BV
Beuel noch am 12.03.2025 den Passus„Der Einleitung des Vergabeverfahrens
für die Anschaffung der Parkscheinautomaten wird vorbehaltlich der
Rechtskraft des Haushalts 2025/26 zugestimmt.“ vorgeschlagen hat, an der
plötzlichen Dringlichkeit wegen „Einnahmeausfällen“. Dies musste der
Oberbürgermeisterin bereits bei Erstellung ihres Beschlussvorschlages bekannt
gewesen sein.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de