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241700-01 · Beschlussvorlage

ERGÄNZUNG Marktverzeichnis Bonn Übersicht der Märkte, Volksfeste und volksfestähnliche Veranstaltungen im Stadtbezirk Bonn im Jahr 2025 - Weihnachtsmarkt und Dreikönigsmarkt 2025/26

Nummer
241700-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bottlerplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vivatsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Windeckstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Remigiusplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241700 Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Bonn 2025

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Beschlussvorlage
öffentlich
241700-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
ERGÄNZUNG Marktverzeichnis Bonn
Übersicht der Märkte, Volksfeste und
volksfestähnliche Veranstaltungen im Stadtbezirk
Bonn im Jahr 2025 - Weihnachtsmarkt und
Dreikönigsmarkt 2025/26
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Weihnachtsmarkt 2025 findet vom 21.11.2025 bis einschließlich zum
23.12.2025 auf den folgenden Bonner Innenstadtplätzen statt:
Münsterplatz, Bottlerplatz, Friedensplatz, Vivatsgasse, Windeckstraße und
Poststraße (53111 Bonn)
Veranstalterin ist das Leistungszentrum Märkte der Bundesstadt Bonn
2. Der Dreikönigsmarkt 2025/26 findet vom 27.12.2025 bis einschließlich
06.01.2026 auf dem Remigiusplatz statt.
Der Markt bleibt am 01.01.2026 geschlossen.
Veranstalterin ist das Leistungszentrum Märkte der Bundesstadt Bonn
Begründung
Grundsätzlich entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gemäß § 7 Abs. 2
Buchstabe "r" der Bezirkssatzung über die Durchführung von Wochenmärkten,
Jahrmärkten und anderen Volksfesten sowie besonderen Veranstaltungen der
Stadt im Stadtbezirk im Rahmen der Beschlussfassung über das jährliche
Marktverzeichnis (in der vorstehenden Aufstellung mit "Marktverzeichnis"
gekennzeichnet). Zusätzlich entscheidet sie gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "p"
über Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk
sowie nach gängiger Verwaltungspraxis über wichtige Veranstaltungen mit
„volksfestähnlichem Charakter“. Die übrigen Veranstaltungen werden, sofern
sie auf öffentlicher Verkehrsfläche durchgeführt werden, von der Verwaltung als
Sondernutzungen erlaubt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de