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241697-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Entfernung eines Zauns "Am Bolzplatz" in Beuel

Nummer
241697-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Am Bolzplatz Straße· Holzlar, Beuel Hauptort
  • Am Waldrand Straße· Holtorf, Beuel
  • Saynstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241697 Bürgerantrag: Entfernung eines Zauns "Am Bolzplatz" in Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241697-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Entfernung eines Zauns "Am
Bolzplatz" in Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Zaun wurde 2023 errichtet, um die Abkürzung des Weges zum Bolz- und
Spielplatz Am Waldrand über ein privates Garagengrundstück zu verhindern.
Aufgrund der hier rangierenden Autos besteht insbesondere für kleinere Kinder
eine Unfallgefahr. Auslöser für die Überprüfung der Situation waren seitens
eines Garagenbesitzers geäußerte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von
Kindern. Als Betreiberin des angrenzenden Spiel- und Bolzplatzes hat die Stadt
Bonn daher auf eigenem Grundstück zur Vermeidung einer möglichen Gefahr
einen Zaun errichtet.
Die barrierefreie Erreichbarkeit des Spiel- und Bolzplatzes ist weiterhin über
den Rad- und Gehweg „Am Waldrand“ gewährleistet, der aus dem Quartier
über die Saynstraße und die Straße „Am Bolzplatz“ angeschlossen sind. Der
Umweg ist nach vielen Jahren der Nutzung einer Abkürzung
verständlicherweise gewöhnungsbedürftig, liegt aber in einer für Kinder zu
bewältigenden Entfernung von weniger als 300m. Die Fotos Abb. 4-7 der
Anlage zeigen Aufnahmen des Straßenraums während eines Ortstermins, ohne
Beeinträchtigungen durch widerrechtlich parkende Autos. Die gefahrlose
Erreichbarkeit des Spielplatzes über die genannten Straßen ist daher möglich.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8322-11 aus dem Jahr 1979 ist der
Zugang zum Spiel- und Bolzplatz „Am Waldrand“ über den angrenzenden Rad-
und Gehweg „Am Waldrand“ barrierefrei und verkehrssicher festgesetzt.
Darüber hinaus sieht der B- Plan eine Erreichbarkeit des Spielplatzes über
einen Stichweg, der hinter den Garagen verläuft, vor (Abb. 1 in Anlage). Die
Anbindung wurde seinerzeit aufgrund von Widerständen der Anlieger*innen
nicht realisiert. Ein Zugang über den Wendehammer ist nicht vorgesehen.
Originalpläne zeigen, dass eine Pflanzung den Garagenhof von dem Spielplatz
trennen sollte. Aktenvermerken aus 1984 ist zu entnehmen, dass der
Garagenhof nicht als öffentlicher Zugang zum Spielplatz genehmigt wurde. Es
bildeten sich Trampelpfade durch die vorhandene Bepflanzung (Abb. 2).
Der Vorgang wurde zudem durch das Rechtsamt der Stadt Bonn geprüft mit
folgender juristischer Einordnung:Seite 1 von 5
Seite 2
Der in Rede stehende Zaun wurde von der Stadt in rechtmäßiger Weise
errichtet. Die Verletzung einer der Stadt in diesem Zusammenhang ggf.
obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist nicht erkennbar.
Bei der Errichtung des Zaunes auf städtischem Grund und Boden handelt es
sich nicht um einen Verwaltungsakt, dessen Rechtmäßigkeit unter anderem
von einer pflichtgemäßen Ermessensausübung abhängt, sondern um einen
schlichten Realakt, der für die Bürger in rechtlicher Hinsicht keine Belastung
beinhaltet. Um auf einem städtischen Grundstück einen Zaun errichten zu
dürfen, benötigt die Stadt keine besondere Rechtsgrundlage, sondern ist hierzu
bereits aufgrund ihres Eigentums berechtigt.
Der Umstand, dass der Zaun für die Anwohnerschaft in rein tatsächlicher
Hinsicht insofern eine Beeinträchtigung darstellt, dass dieser verhindert, dass
der Weg zum Spiel- und Bolzplatz über das private Garagengrund-stück
abgekürzt werden kann, stellt keinen Eingriff in bestehende Rechte dar. Ein
Anspruch auf die Erhaltung der Abkürzungsmöglichkeit über ein
Privatgrundstück besteht nicht. Es handelt sich hierbei insbesondere auch nicht
um einen straßenrechtlichen Allgemein- oder Anliegergebrauch, da es sich
nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern vielmehr um privaten Grund und
Boden handelt.
Von dem Zaun selber gehen keine Gefahren aus. Er wurde ordnungsgemäß
und verkehrssicher nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und
wird in Zukunft dementsprechend verkehrssicher unterhalten. Die rein abstrakt-
theoretische Möglichkeit, dass sich eventuell jemand dazu verleiten lassen
könnte, den Zaun zu überklettern, und hierbei abstürzen und sich verletzen
könnte, lässt sich zwar nicht vollkommen ausschließen, stellt aber die
Rechtmäßigkeit des Zaunes unter dem Gesichtspunkt der
Verkehrssicherungspflicht nicht in Frage. Es sind nur solche
Sicherungsmaßnahmen verpflichtend, die ein verständiger und umsichtiger
Dritter unter Berücksichtigung der Grenzen der Zumutbarkeit in der jeweiligen
Situation ergreifen würde. Da es keine hundertprozentige Sicherheit geben
kann, haben rein abstrakt-theoretische Gefahren, also solche, für deren
naheliegende Realisierung es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, außer
Betracht zu bleiben.
Um den Anliegen der Anwohner*innen dennoch nachzukommen, wird ein
zeitnaher Ausbau der Verbindung vom öffentlichen Stichweg auf den Spielplatz
vorgeschlagen, wie im Bebauungsplan Nr. 8322-11 vorgesehen. Bei
politischem Auftrag wird der Zugang über eine Knüppelstufenanlage realisiert
(Abb. 8,9), die vorbereitenden Arbeiten (Gehölzrodung) wurden bereits
durchgeführt. Anhand der vorhandenen Trampelpfade ist zu erkennen, dass
diese Abkürzung bereits als solche genutzt wird (Abb.3).
Anlage/n
1 Abbildungen (öffentlich)Seite 2 von 5
Anlage zu DS 241697 Bürgerantrag: Entfernung eines Zauns "Am Bolzplatz" in Beuel
Stellungnahme der Verwaltung
Abb. 1 Ausschnitt B- Plan 8322-11
Abb. 2 Foto Zugang über Garagenhof vor Zaunbau
Abb. 3 Zugangsmöglichkeit über StichwegSeite 3 von 5
Abb. 4-7 Fotos Fußgängerwege zum Spiel-/ Bolzplatz im Quartier an einem WerktagSeite 4 von 5
Abb. 8 Lageplan Knüppelstufenanlage Stichweg
Abb. 9 Visualisierung Knüppelstufenanlage StichwegSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de