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241692-03 · Mitteilungsvorlage

Zukunftsort Dransdorfer Berg, Verwaltungsantwort zur Protokollnotiz

Nummer
241692-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 12.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241692 Zukunftsort Dransdorfer Berg, Eckpunkte zum Qualifizierungsverfahren und Benennung Preisgericht

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241692-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zukunftsort Dransdorfer Berg, Verwaltungsantwort
zur Protokollnotiz
Beratungsfolge
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Am 12.12.2024 hat der Rat der Stadt Bonn die Eckpunkte der Aufgabenstellung
für ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren sowie die Benennung
entsprechender politischer VertreterInnen für das Preisgericht beschlossen.
Herr Stv. Dr. Maxein -Volt-, gab folgende Rückfragen an die Verwaltung zu
Protokoll, die hiermit beantwortet werden:
1.)
In 241845-01 ST beantwortet die Verwaltung eine große Anfrage in der BV
Bonn. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, Frage 6 noch hinsichtlich der
Fundamente / Mauern / Keller der ehemaligen Gewächshäuser zu beantworten:
a) Welche Informationen liegen ihr zur Nutzbarkeit dieser Gebäudeteile zurzeit
vor? b) Wie schätzt sie die Nutzbarkeit dieser Teile zurzeit ein? c) Welche
Kosten für die Stadt sind zu erwarten, wenn die übrigen Teile auf städtische
Kosten zurückzubauen sind (Baufeldfreimachung)? Dazu ergänzend die Frage,
ob und wie die erhaltenswerten Gebäudeteile in der Antwort 221126-12 ST auf
die BBB-Anfrage 221126-08 berücksichtigt sind.
Gemäß der Stellungnahme 221126-12 ST ist für die Baufeldfreimachung
inklusive Entrümpelung, Demontage von Einbauten, Schadstoffsanierung
(Asbest-/KMF- & PCB-Sanierung), Entkernung des Rückbaus inklusive des
Rückbaus der Fundamente, Entsiegelung, Rückbau der Beete,
Leitungsrückbau, Baumfällungen / Rodungen und der Entsorgung aller
anfallenden Abfallarten mit überschlägigen Kosten in Höhe von netto 1.165.000
€ zu rechnen.
Eine weitere Nutzbarkeit der Gebäude und die damit zusammenhängenden
Revitalisierungskosten waren nicht Gegenstand der gutachterlichen
Beauftragung.
Die Vorhabenträgerschaft verfolgt das Ziel, die baulichen Strukturen unter der
Prämisse des zirkulären Bauens und der nachhaltigen Nutzung von Materialien
und Rohstoffen in die Konzeption mit einzubeziehen und den hohen
Versiegelungsgrad auf dem Gelände zu reduzieren. Dabei soll eine Abwägung
zwischen den Belangen der Nachhaltigkeit und denen der Wirtschaftlichkeit
konzeptabhängig erfolgen. Im Zuge des städtebaulichenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Qualifizierungsverfahren werden daher flexible Lösungsvorschläge erwartet,
wie die bestehenden baulichen Strukturen in ein zukünftiges
Bebauungskonzept integriert werden können. Im weiteren Verfahren erfolgt
dann eine Plausibilisierung dieser Lösungsansätze, auch unter bautechnischen
sowie wirtschaftlichen Aspekten.
2.)
„Das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren soll nach
Vorlage ein autoarmes Quartier mit guter Anbindung zu Fuß und per Rad
entwickeln. Auch wenn es nicht ausdrücklich genannt wird, muss das Verfahren
auch gute Lösungen aufzeigen, wie mit dem verbleibenden zusätzlichen
Autoverkehr umgegangen wird."
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Erarbeitung von Lösungen
zum Umgang mit dem motorisierten Verkehr ist Gegenstand des
Qualifizierungsverfahrens.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de