241692-03 · Mitteilungsvorlage
Zukunftsort Dransdorfer Berg, Verwaltungsantwort zur Protokollnotiz
Kerndaten
- Nummer
- 241692-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.04.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Dransdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241692-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zukunftsort Dransdorfer Berg, Verwaltungsantwort zur Protokollnotiz Beratungsfolge Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Am 12.12.2024 hat der Rat der Stadt Bonn die Eckpunkte der Aufgabenstellung für ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren sowie die Benennung entsprechender politischer VertreterInnen für das Preisgericht beschlossen. Herr Stv. Dr. Maxein -Volt-, gab folgende Rückfragen an die Verwaltung zu Protokoll, die hiermit beantwortet werden: 1.) In 241845-01 ST beantwortet die Verwaltung eine große Anfrage in der BV Bonn. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, Frage 6 noch hinsichtlich der Fundamente / Mauern / Keller der ehemaligen Gewächshäuser zu beantworten: a) Welche Informationen liegen ihr zur Nutzbarkeit dieser Gebäudeteile zurzeit vor? b) Wie schätzt sie die Nutzbarkeit dieser Teile zurzeit ein? c) Welche Kosten für die Stadt sind zu erwarten, wenn die übrigen Teile auf städtische Kosten zurückzubauen sind (Baufeldfreimachung)? Dazu ergänzend die Frage, ob und wie die erhaltenswerten Gebäudeteile in der Antwort 221126-12 ST auf die BBB-Anfrage 221126-08 berücksichtigt sind. Gemäß der Stellungnahme 221126-12 ST ist für die Baufeldfreimachung inklusive Entrümpelung, Demontage von Einbauten, Schadstoffsanierung (Asbest-/KMF- & PCB-Sanierung), Entkernung des Rückbaus inklusive des Rückbaus der Fundamente, Entsiegelung, Rückbau der Beete, Leitungsrückbau, Baumfällungen / Rodungen und der Entsorgung aller anfallenden Abfallarten mit überschlägigen Kosten in Höhe von netto 1.165.000 € zu rechnen. Eine weitere Nutzbarkeit der Gebäude und die damit zusammenhängenden Revitalisierungskosten waren nicht Gegenstand der gutachterlichen Beauftragung. Die Vorhabenträgerschaft verfolgt das Ziel, die baulichen Strukturen unter der Prämisse des zirkulären Bauens und der nachhaltigen Nutzung von Materialien und Rohstoffen in die Konzeption mit einzubeziehen und den hohen Versiegelungsgrad auf dem Gelände zu reduzieren. Dabei soll eine Abwägung zwischen den Belangen der Nachhaltigkeit und denen der Wirtschaftlichkeit konzeptabhängig erfolgen. Im Zuge des städtebaulichenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) Qualifizierungsverfahren werden daher flexible Lösungsvorschläge erwartet, wie die bestehenden baulichen Strukturen in ein zukünftiges Bebauungskonzept integriert werden können. Im weiteren Verfahren erfolgt dann eine Plausibilisierung dieser Lösungsansätze, auch unter bautechnischen sowie wirtschaftlichen Aspekten. 2.) „Das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren soll nach Vorlage ein autoarmes Quartier mit guter Anbindung zu Fuß und per Rad entwickeln. Auch wenn es nicht ausdrücklich genannt wird, muss das Verfahren auch gute Lösungen aufzeigen, wie mit dem verbleibenden zusätzlichen Autoverkehr umgegangen wird." Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Erarbeitung von Lösungen zum Umgang mit dem motorisierten Verkehr ist Gegenstand des Qualifizierungsverfahrens. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de