241690 · Beschlussvorlage
Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2024
Kerndaten
- Nummer
- 241690
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241690 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2024 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird ermächtigt an • Veranstalter von St. Martins-Umzügen pro teilnehmenden Kind einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € nach schriftlicher Bestätigung der tatsächlichen Teilnehmerzahl nach Durchführung des Zuges • Schulen und Kindergärten, die an der Laternenausstellung im Rathaus Beuel 2024 mit mind. 10 Laternen (Kitas) und 20 Laternen (Schulen) teilge- nommen haben, einen Zuschuss von pauschal 50,00 € auszuzahlen. Begründung Traditionell findet im Oktober die Laternenausstellung Beueler Schulen und Kindergärten im Rathaus Beuel und in der ersten Novemberhälfte die St. Mar- tinszüge diverser Organisatoren im Stadtgebiet Beuel statt. Ohne die von den Kindertagesstätten und Schulen bereitgestellten Laternen und das ehrenamtliche Engagement von Veranstaltern von St. Martins- Umzügen kann weder die Laternenausstellung noch St. Martins-Umzüge im Beueler Stadtbezirk durchgeführt werden. Diese Brauchtumspflege muss hono- riert und finanziell unterstützt werden. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass die aufgeführten Zuschüsse auf Antrag bis zu einer maximalen Gesamt Antragssumme von 2.000 € pro Jahr ausge- zahlt werden. Die Reihenfolge der Antragstellung entscheidet. Aufgrund der kurzfristigen Verabschiedung der Novellierung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Gültigkeit ab dem 01.10.2024 wirdSeite 1 von 2 Seite 2 diese Regelung in 2024 nicht angewendet. Es erhalten alle Kindertagesstätten und Schulen sowie Veranstalter von St. Martins-Umzügen auf Antrag einen Zuschuss in o. g. Höhe. Es stehen für diesen Betrag entsprechende Haushaltsmittel bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel im Rahmen des Deckungsrings zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01.32 Produktgruppenbe- zeichnung BezVSt Beuel Produkt 1.10.88.01.32.01 Produktbezeichnung BezVSt Beuel Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.000 € 110880132/ 73.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 4.000 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de