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241690 · Beschlussvorlage

Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2024

Nummer
241690
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241690
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums
Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im
Stadtbezirk Beuel im Jahr 2024
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt an
• Veranstalter von St. Martins-Umzügen pro teilnehmenden Kind einen
Zuschuss in Höhe von 0,50 € nach schriftlicher Bestätigung der tatsächlichen
Teilnehmerzahl nach Durchführung des Zuges
• Schulen und Kindergärten, die an der Laternenausstellung im Rathaus
Beuel 2024 mit mind. 10 Laternen (Kitas) und 20 Laternen (Schulen) teilge-
nommen haben, einen Zuschuss von pauschal 50,00 €
auszuzahlen.
Begründung
Traditionell findet im Oktober die Laternenausstellung Beueler Schulen und
Kindergärten im Rathaus Beuel und in der ersten Novemberhälfte die St. Mar-
tinszüge diverser Organisatoren im Stadtgebiet Beuel statt.
Ohne die von den Kindertagesstätten und Schulen bereitgestellten Laternen
und das ehrenamtliche Engagement von Veranstaltern von St. Martins-
Umzügen kann weder die Laternenausstellung noch St. Martins-Umzüge im
Beueler Stadtbezirk durchgeführt werden. Diese Brauchtumspflege muss hono-
riert und finanziell unterstützt werden.
Die neuen Richtlinien sehen vor, dass die aufgeführten Zuschüsse auf Antrag
bis zu einer maximalen Gesamt Antragssumme von 2.000 € pro Jahr ausge-
zahlt werden. Die Reihenfolge der Antragstellung entscheidet.
Aufgrund der kurzfristigen Verabschiedung der Novellierung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuschüssen und Gültigkeit ab dem 01.10.2024 wirdSeite 1 von 2
Seite 2
diese Regelung in 2024 nicht angewendet. Es erhalten alle Kindertagesstätten
und Schulen sowie Veranstalter von St. Martins-Umzügen auf Antrag einen
Zuschuss in o. g. Höhe.
Es stehen für diesen Betrag entsprechende Haushaltsmittel bei der Finanzstelle
110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel im Rahmen des Deckungsrings
zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01.32
Produktgruppenbe-
zeichnung
BezVSt Beuel
Produkt
1.10.88.01.32.01
Produktbezeichnung
BezVSt Beuel
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.000 € 110880132/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
4.000 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de