← Vorlagen

241688 · Beschlussvorlage

47. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn

Nummer
241688
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 867,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (34.486 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241688
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
47. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.10.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.11.2024 Empfehlung
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 47. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung
in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung be-
schlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der
Beratung.
Begründung
Gegenüber dem Jahr 2024 steigen die Gebührensätze für die
Restmüllentsorgung zum 01.01.2025 um 1,05 %.
Seit 2015 korrespondiert die Aufstellung der Kosten mit dem Wirtschaftsplan
der bonnorange AöR. Die Fußnoten zu den Kosten und Erträgen sind der
Anlage 1b zu entnehmen.
Außerdem werden neben den gebührenrelevanten Kosten/Erträgen der
bonnorange AöR auch die gebührenrelevanten Kosten/Erträge auf Seiten der
Bundesstadt Bonn dargestellt. Dies ergibt sich durch den Verbleib der
Gebührenhoheit auf der städtischen Seite.
Der Gebührenbedarf für das zu kalkulierende Jahr 2025 steigt gegenüber der
Kalkulation des Jahres 2024 um 907.319,97 EUR. Dies reflektiert beim
Aufwand der REK allerdings lediglich die Prognose für 2024 (siehe Anlage 1b,
Fußnote 9).
Im März 2023 erfolgte für die Vorjahre 2019 bis einschließlich 2022 eine
Neukalkulation der Abfallentsorgungsgebühren. Dieser Kalkulation lagen die
tatsächlichen Kosten und Bemessungsgrundlagen der entsprechenden Jahre
zugrunde, so dass aus diesen Vorjahren keine Gebührenüber- oder
Unterdeckungen resultieren, welche nun in der aktuellen KalkulationSeite 1 von 19
Seite 2
Berücksichtigung finden könnten. Für das Jahr 2023 konnte wegen einem
personellen Engpass noch keine Betriebsabrechnung fertiggestellt werden; die
maßgebliche Stelle war rund ein dreiviertel Jahr unbesetzt. Somit ist für 2023
noch keine möglicherweise eingetretene Über- oder Unterdeckung festgestellt.
Das Betriebsergebnis des Jahres 2023 kann noch einschließlich bis zur
Gebührenkalkulation für das Jahr 2027 ausgeglichen werden.
Die gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage ist gegenüber dem Vorjahr
lediglich um 4,9 Mio. Liter, bzw. um 0,87 % gestiegen. Entsprechend wird auch
für das kommende Jahr ein weiterer Zuwachs der Bemessungsgrundlage um 1
% prognostiziert.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW besteht
ein Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital
angesetzt oder eine getrennte Verzinsung von Fremdkapital und Eigenkapital
vorgenommen wird.
Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft.
Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der
vorgegebenen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag
31.12.2023 beträgt er 2,90%.
Der gemischte Zinssatz, der auch die konkreten Fremdkapitalzinsen der Stadt
Bonn berücksichtigt, liegt mit 2,21% darunter.
Die Verwaltung ist gehalten, bei der Verzinsung den höheren einheitlichen
Nominalzinssatz von 2,90 % vorzuschlagen.
Zum einen ist für Benutzungsgebühren das Kostendeckungsgebot zu beachten
(s. § 6 Abs. 1 KAG); zum anderen sind nach den Bestimmungen der
Gemeindeordnung (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 GO) die Finanzmittel vorrangig, soweit
vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde
erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Hinblick auf die defizitäre
Haushaltssituation der Stadt Bonn ist es unerlässlich, bei der
Gebührenberechnung den rechtlich zustehenden Rahmen auszuschöpfen und
den höheren kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen.
Näheres kann der Gebührenbedarfsberechnung der 46. Satzung zur Änderung
der Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn des
Vorjahres (DS-Nr. 231964) entnommen werden.
Für eine 4-köpfige Familie mit einer 120 L Restmüll Tonne, 14-tägliche
Leerung, steigt die Jahresgebühr von bisher 261,08 EUR auf 263,83 EUR.
Dies entspricht einem Anstieg um 1,05 %
Die Berechnung der neuen Gebührensätze ist der Anlage 2 zu entnehmen.
In der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen am 30.05.2012 (DS. Nr. 1211515) hat die Verwaltung über den
Gebührenbedarf mit und ohne Vollservice bei der Müllabfuhr berichtet. Für die
Abfallentsorgungsgebühren 2024 stellt sich dies wie folgt dar:
Kosten
Im Bereich der Restmüllabfuhr werden vorgehalten:Seite 2 von 19
Seite 3
6 Restmüllreviere mit je 1 Fahrer und 5 Müllwerkern.
Für das Herausholen und Zurückstellen der Restmüllgefäße werden je Revier 2
Mitarbeiter eingesetzt. Bei einer Abschaffung des Vollservices würden sich
folgende personelle Einsparungen ergeben:
2 Mitarbeiter x 6 Reviere = 12,00 Mitarbeiter
Personalreserve 23,2 % = 2,78 Mitarbeiter
zusammen = 14,78 Mitarbeiter
Kosten je Arbeitsplatz Entgeltgruppe 04 = 73.071,23 EUR
Einsparung Personalkosten gesamt: = 1.079.992,78 EUR
Gebührenbedarf mit Vollservice = 47.994.023,31EUR
Gebührenbedarf ohne Vollservice = 46.914.030,53 EUR
Senkung Gebührenbedarf = 2,25 %
(Die eingesparte Summe würde nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen,
sondern wäre zwingend bei der Gebührenbedarfsberechnung zu
berücksichtigen.)
Die Einsparung hätte folgende Auswirkungen bei der jährlichen Gebühr für die
Restmülltonne:
60 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 128,94 EUR gegenüber 131,91 EUR
= Ersparnis von 2,97 EUR/Jahr/Haushalt
120 l-Gefäß bei 14-täglicher Leerung: 257,89 EUR gegenüber 263,83 EUR
= Ersparnis von 5,94 EUR/Jahr/Haushalt
Die bonnorange AöR, der die Aufgaben der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung
im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragen wurden,
beabsichtigt den Vollservice beizubehalten.
Die Änderung der Gebührensätze ist in der als Anlage 4 beigefügten
Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung des Gebührentarifs zur
Gebührenordnung ersichtlich.
Aufgrund des Beschlusses des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom
22.01.2015 (DS 1413271) ist allen Beschlussvorlagen zur Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte ein
Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster
beizufügen. Dieser interkommunale Tarifvergleich ist als Anlage 5 beigefügt.
Anlage/n
1 Abfall 2025 Anlage 1 Gebührenbedarf (öffentlich)
2 Abfall 2025 Anlage 1a Kosten (öffentlich)
3 Abfall 2025 Anlage 1b Fußnoten (öffentlich)
4 Abfall 2025 Anlage 2 Gebührensätze (öffentlich)
5 Abfall 2025 Anlage 2 Vergleichsfamilie (öffentlich)
6 Abfall 2025 Anlage 3 Satzung mit ganzem Tarif (öffentlich)
7 Abfall 2025 Anlage 4 Synopse (öffentlich)
8 Abfall 2025 Anlage 5 Tarifvergleich (öffentlich)Seite 3 von 19
Anlage 1
Seite 1 von 2
Gebührenbedarfsberechnung
Abfallentsorgung 2025
1. Rechtsgrundlagen
Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) sind für die Benutzung
der öffentlichen Einrichtung "Abfallentsorgung" kostendeckende Gebühren zu erheben. Die
Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erfolgt zurzeit auf der Grundlage der
Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 2. September
1987 (Amtsblatt S. 295) zuletzt geändert durch die Satzung vom 18. Dezember 2023
(Amtsblatt S. 1689).
2. Berechnung der Gebühren
Bemessungsgrundlagen sind
 die Zahl, Art und Größe der aufgestellten Abfallbehälter und
 die Häufigkeit der regelmäßigen Abfuhren sowie die beantragten Sonderabfuhren.
3. Letzte Gebührenänderung für die Restmüllgefäße
Die Gebührenänderung für 2024 für die Restmüllgefäße beschloss der Rat der
Bundesstadt Bonn am 12. Dezember 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.
Die Gebühr beträgt demnach derzeit
bei wöchentlich einer Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 1100 l jährlich 4.786,50 EUR
 Eigenkompostierer 1100 l jährlich 4.307,85 EUR
 660 l jährlich 2.871,90 EUR
 Eigenkompostierer 660 l jährlich 2.584,71 EUR
bei 14-täglicher Regelabfuhr und einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
 240 l jährlich 522,16 EUR
 Eigenkompostierer 240 l jährlich 469,94 EUR
 120 l jährlich 261,08 EUR
 Eigenkompostierer 120 l jährlich 234,97 EUR
 110 l jährlich 239,32 EUR
 Eigenkompostierer 110 l jährlich 215,39 EUR
 100 l jährlich 217,57 EUR
 Eigenkompostierer 100 l jährlich 195,81 EUR
 90 l jährlich 195,81 EUR
 Eigenkompostierer 90 l jährlich 176,23 EUR
 80 l jährlich 174,05 EUR
 Eigenkompostierer 80 l jährlich 156,65 EUR
 70 l jährlich 152,30 EUR
 Eigenkompostierer 70 l jährlich 137,07 EUR
 60 l jährlich 130,54 EUR
 Eigenkompostierer 60 l jährlich 117,49 EUR
 40 l jährlich 87,03 EUR
 Eigenkompostierer 40 l jährlich 78,33 EURSeite 4 von 19
Anlage 1
Seite 2 von 2
bei 4-wöchentlicher Regelabfuhr und einem Unterflurcontainer mit einem Inhalt von
 5 m³ jährlich 5.439,20 EUR
 Eigenkompostierer 5 m³ jährlich 4.895,28 EUR
 4 m³ jährlich 4.351,36 EUR
 Eigenkompostierer 4 m³ jährlich 3.916,22 EUR
 3 m³ jährlich 3.263,52 EUR
 Eigenkompostierer 3 m³ jährlich 2.937,17 EUR
 2 m³ jährlich 2.175,68 EUR
 Eigenkompostierer 2 m³ jährlich 1.958,11 EUR
4. Kosten
Der Gebührenbedarf für 2025 wird nach der beigefügten Aufstellung voraussichtlich
47.994.023,31 EUR betragen.
5. Auswirkungen
Aufgrund der oben dargestellten Kostenentwicklung müssen die Abfallgebühren um 1,05 %
erhöht werden.
Bei einem 120 Liter Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung beträgt die Gebühr für 2025:
263,83 EUR (2024: 261,08 EUR).Seite 5 von 19
Gebührenbedarf
Abfall 2025
Anlage 1a
Kostenart / Bezeichnung
2023
Kalkulation
EUR
2024 1)
Kalkulation EUR
2025 2)
Kalkulation EUR
Personalaufwand 14.140.744,99 16.418.853,92 15.530.232,79 3)
Materialaufwand 1.352.828,40 2.522.216,04 1.782.578,26 4)
Betriebsaufwand 1.647.947,63 1.990.409,04 1.412.022,55
Verwaltungsaufwand 1.402.657,51 2.164.783,08 3.192.587,44
Vertriebsaufwand 171.507,08 225.903,20 246.912,24
Übriger Aufwand 470.367,50 520.263,20 528.915,10
Beistandsleistungen der Stadtverwaltung an die AöR 297.558,99 546.405,92 267.012,54
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.990.038,71 5.447.764,44 5.647.449,87 5)
Verrechnung Sparte Abfallwirtschaft -852.989,68 -829.995,24 -329.037,36
Verrechnung Sparte Straßenreinigung 5.905.350,24 3.726.904,32 6.717.810,60
Werkstattkosten inkl. Treibstoffe 2.378.161,20 1.512.372,00 1.174.605,24
Interne Leistungsverrechnungen (ILV) 7.430.521,76 4.409.281,08 7.563.378,48 6)
Kalkulatorische Abschreibungen 1.988.046,36 3.267.687,12 2.138.854,75 7)
Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals 604.553,03 545.923,24 616.198,15 7)
Summe der Kalkulatorischen Kosten 2.592.599,39 3.813.610,36 2.755.052,90
29.506.733,25 32.611.725,84 33.278.692,30
Erträge aus Mieten und Pachten 215.345,28 217.661,52 180.305,04
Erträge aus Verkauf 267.335,96 123.141,92 125.604,96
Erträge aus Verkauf Einsammlung.-hoheitlich 94.035,00 97.364,10
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Beistandsleistungen der AöR an die Stadtverwaltung 646.250,00 866.405,00 373.272,00
Erstattungen von privaten Unternehmen
Erstattungen von übrigen Bereichen
Forderung VL VG
Andere sonstige ordentliche Erträge 18.778,56
1.147.709,80 1.301.243,44 776.546,10 8)
28.359.023,45 31.310.482,40 32.502.146,20
REK Geschäftsbesorgung 117.200,00 113.400,00 113.400,00 9)
REK Aufwand 16.219.500,00 18.474.000,00 18.474.000,00 9)
verbleibender Personal- und Sachaufwand bei der Stadt 113.332,88 122.538,21 105.937,56 10)
Verwaltungskostenerstattung Leistungen Amt 21 - Steueramt 166.994,78 166.747,10 190.203,24 11)
16.617.027,66 18.876.685,31 18.883.540,80
Sonderleistungen (Sonderleerungen, Veranstaltungen etc.) 241.388,88 395.895,81 514.350,88Direktanlieferung MVA mit Kd-Nr., Barzahler MVA,
gefährliche Abfälle, Transportzuschlag Altpapier 881.937,28 987.448,56 1.353.762,81
Kofferraumladungen 1.000.000,00 737.120,00 543.550,00
Abgrenzung 2020
Benutzungsgebühren 2.123.326,16 2.120.464,37 2.411.663,69
Verrechnung Sachaufwand
Altpapiererlöse 1.925.800,00 980.000,00 980.000,00 12)
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
4.049.126,16 3.100.464,37 3.391.663,69
12.567.901,50 15.776.220,94 15.491.877,11
40.926.924,95 47.086.703,34 47.994.023,31
47.084.359,65 47.993.942,19
-2.343,69 -81,12
Summe
Abzusetzende Erträge (Stadt Bonn)
Kosten (bonnorange AöR)
Summe
Abzusetzende Erträge (bonnorange AöR)
Summe
Gesamtergebnis (bonnorange AöR)
Kosten (Stadt Bonn)
Gebührenumlage (bonnorange AöR)
Summe
Gesamtergebnis (Stadt Bonn)
Gesamtgebührenbedarf
Gebührenaufkommen
Über-/ Unterdeckung (-)Seite 6 von 19
Anlage 1b
Seite 1 von 2
Fußnoten zur Anlage 1a (Abfall)
Allgemeine Erläuterung: Im Wirtschaftsplan 2025 wurden Kosten, die 2024 erstmals in der
Abfallwirtschaft geplant worden waren, wieder der Stadtreinigung zugeordnet und über die
interne Leistungsverrechnung weiterverrechnet, da sich in der Praxis bei den Zuordnungen
nicht vorhergesehene Probleme ergeben haben. In Summe ergeben sich vergleichbare Werte.
Dies betrifft insbesondere Aufwendungen für die Papierkorbleerungen. Bei den entsprechen-
den Sachkonten führt dies zu Verringerungen, bei den VILV´s zu Lasten der Abfallwirtschaft
zu Erhöhungen.
Zusätzlich hat sich die Verrechnungssystematik bei den Standorten und der konkreten Leis-
tungszuordnung auf die Produkte verändert.
1) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2024.
2) Planwert der Gebührenbedarfsberechnung 2025.
3) Der Personalaufwand sinkt um 889 TEUR bzw. 5,4 %. 28 Stellen, die 2024 von der
Stadtreinigung auf die Abfallwirtschaft übertragen wurden, sind ab 2025 wieder in der
Stadtreinigung verankert (siehe allgemeine Erläuterung).
Darüber hinaus wurden geplanten Tarifsteigerungen, eine Ergänzung der unstetigen Be-
züge und Veränderungen im Stellenplan (u. a. Full-People-Effekt der bonnorange) berück-
sichtigt.
4) Der Materialaufwand sinkt um 740 TEUR bzw. 29% Dies ist insbesondere auf die Um-
gliederung der Kosten für die Papierkorbentleerung, Treibstoffkosten und Kosten für
KFZ-Versicherung zurückzuführen, die 2025 in der internen Leistungsverrechnung ent-
halten sind (siehe allgemeine Erläuterung).
5) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um 200 TEUR bzw. 3,7 %.
Diese Erhöhung beruht hauptsächlich auf Projektkosten für die Umsetzung des Abfall-
wirtschaftskonzepts
6) Bei der internen Leistungsverrechnung gibt es wegen der Änderung der Zuordnung
von Kosten (siehe allgemeine Erläuterung) eine Erhöhung von 3.154 TEUR bzw. 71,5 %.
Dies betrifft Leistungen wie die Papierkorbleerungen, die 2024 direkt geplant wurden
(insbesondere als Personalaufwand) und 2025 über die Stadtreinigung wieder intern ver-
rechnet werden. Ebenso die Sammlung und Entsorgung der Vermüllung im öffentlichen
Raum.
7) Die kalkulatorischen Kosten sinken, weil ein Teil der Fahrzeuge wieder der Stadtreini-
gung zugeordnet wurde. Der kalkulatorische Zinssatz sinkt nach verwaltungsinterner Prü-
fung (analog der Berechnungsweise des OVG Münster) von 3,03 % in 2024 auf 2,9 % in
2025.
8) Die abzusetzenden Erträge verringern sich um 524 TEUR bzw. 40,3 %, weil hauptsäch-
lich das Produkt Friedhofsabfuhren nicht mehr berücksichtigt ist.
9) Die Kosten, die für den REK anfallen, werden hier dargestellt, weil die Stadt Mitglied im
Zweckverband REK ist. Diese Kosten werden direkt bei der Stadt gebucht. Die Ansätze für
2025 ergeben sich aus den Planansätzen 2024, da es bis zum Stichtag seitens der REK
keine neuen bzw. anderen Angaben gab.
10) Die angegebenen Kosten beinhalten außer den Personal- und Sachkosten auch anteilige
Kosten beispielsweise der Kämmerei, des Rechnungsprüfungsamtes und der Finanzbuch-
haltung.Seite 7 von 19
Anlage 1b
Seite 2 von 2
11) Die Leistungen des Kassen- und Steueramtes (für Gebührenveranlagung und Verwaltung
der Debitorenkonten Grundbesitzabgaben) sind keine Beistandsleistung, weil die Gebüh-
renhoheit bei der Stadt Bonn liegt.
12) In 2022 erhielt die Stadt Altpapiererlöse in Höhe von 1.753.034,03 €. In der Kalkulation
beliefen sich diese ursprünglich auf 1.548.000,00 €. Die Erlöse für 2023 sind mit
1.931.637,33 € beziffert. Hier wurden in der Kalkulation noch 1.925.800,00 EUR erwartet.
Für 2024 prognostizierte der REK lediglich 980.000,00 €. Für 2025 werden ebenfalls
980.000,00 € prognostiziert, da keine anderen Daten des REK vorliegen.Seite 8 von 19
Anlage 2
Behälterzahl Stand:
September 2024
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
2.727 x 52 = 141.804 1.100 155.984.400
3 x 52 = 156 1.100 154.440
720 x 104 = 74.880 1.100 82.368.000
52 x 156 = 8.112 1.100 8.923.200
6 x 208 = 1.248 1.100 1.372.800
2 x 260 = 520 1.100 572.000
2.168 x 52 = 112.736 660 74.405.760
1 x 52 = 52 660 30.888
167 x 104 = 17.368 660 11.462.880
14 x 156 = 2.184 660 1.441.440
1 x 208 = 208 660 137.280
5 x 260 = 1.300 660 858.000
5.866 337.525.760 185.328
Summe:
Behälterzahl Stand:
September 2024
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
12.909 x 26 = 335.634 240 80.552.160
106 x 26 = 2.756 240 595.296
635 x 52 = 33.020 240 7.924.800
4 x 52 = 208 240 44.928
119 x 104 = 12.376 240 2.970.240
1 x 104 = 104 240 22.464
19.331 x 26 = 502.606 120 60.312.720
449 x 26 = 11.674 120 1.260.792
703 x 52 = 36.556 120 4.386.720
2 x 52 = 104 120 11.232
136 x 104 = 14.144 120 1.697.280
0 x 104 = 0 120 0
2.034 x 26 = 52.884 110 5.817.240
27 x 26 = 702 110 69.498
460 x 52 = 23.920 110 2.631.200
6 x 52 = 312 110 30.888
82 x 104 = 8.528 110 938.080
0 x 104 = 0 110 0
2.625 x 26 = 68.250 100 6.825.000
94 x 26 = 2.444 100 219.960
78 x 52 = 4.056 100 405.600
0 x 52 = 0 100 0
14 x 104 = 1.456 100 145.600
0 x 104 = 0 100 0
2.996 x 26 = 77.896 90 7.010.640
140 x 26 = 3.640 90 294.840
46 x 52 = 2.392 90 215.280
1 x 52 = 52 90 4.212
1 x 104 = 104 90 9.360
0 x 104 = 0 90 0
6.749 x 26 = 175.474 80 14.037.920
413 x 26 = 10.738 80 773.136
63 x 52 = 3.276 80 262.080
2 x 52 = 104 80 7.488
4 x 104 = 416 80 33.280
0 x 104 = 0 80 0
787 x 26 = 20.462 70 1.432.340
49 x 26 = 1.274 70 80.262
28 x 52 = 1.456 70 101.920
0 x 52 = 0 70 0
1 x 104 = 104 70 7.280
0 x 104 = 0 70 0
10.974 x 26 = 285.324 60 17.119.440
644 x 26 = 16.744 60 904.176
118 x 52 = 6.136 60 368.160
2 x 52 = 104 60 5.616
11 x 104 = 1.144 60 68.640
0 x 104 = 0 60 0
2.382 x 26 = 61.932 40 2.477.280
Ermittlung der Gebührensätze 2025
1.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
1.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
1. Bemessungsgrundlagen
337.711.088
Seite 1 von 3Seite 9 von 19
Anlage 2
228 x 26 = 5.928 40 213.408
30 x 52 = 1.560 40 62.400
2 x 52 = 104 40 3.744
0 x 104 = 0 40 0
0 x 104 = 0 40 0
1 x 26 = 26 70 erm. 910
0 x 26 = 0 70 erm. 0
14 x 26 = 364 60 erm. 10.920
8 x 26 = 208 60 erm. 5.616
882 x 26 = 22.932 40 erm. 458.640
69 x 26 = 1.794 40 erm. 32.292
1 x 52 = 52 40 erm. 1.040
0 x 52 = 0 40 erm. 0
66.461 218.284.170 4.579.848
72.327 Summe:
Behälterzahl Stand:
September 2024
Abfuhren
im Jahr
Anzahl der
Abfuhren
im Jahr
Restmüll-gefäßinhalt
Liter
Behälter-
volumen
im Jahr / Liter
Behältervolumen
im Jahr / Liter
(EK¹ 90 %)
4 x 13 = 52 5.000 260.000
0 x 13 = 0 5.000 0
1 x 13 = 13 4.000 52.000
0 x 13 = 0 4.000 0
2 x 13 = 26 3.000 78.000
0 x 13 = 0 3.000 0
1 x 13 = 13 2.000 26.000
0 x 13 = 0 2.000 0
3 x 26 = 78 5.000 390.000
0 x 26 = 0 5.000 0
2 x 26 = 52 4.000 208.000
0 x 26 = 0 4.000 0
4 x 26 = 104 3.000 312.000
0 x 26 = 0 3.000 0
1 x 26 = 26 2.000 52.000
0 x 26 = 0 2.000 0
18 1.378.000 0
72.345 Summe:
5.619.531 Liter
47.994.023,31 EUR
567.572.637 Liter
0,08456 EUR
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
1.100 57.200 x 0,08456 4.836,83
Eigenkompostierer 1.100 57.200 x EK¹ 90 % 4.353,15
660 34.320 x 0,08456 2.902,10
Eigenkompostierer 660 34.320 x EK¹ 90 % 2.611,89
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
240 6.240 x 0,08456 527,65
Eigenkompostierer 240 6.240 x EK¹ 90 % 474,89
120 3.120 x 0,08456 263,83
Eigenkompostierer 120 3.120 x EK¹ 90 % 237,45
110 2.860 x 0,08456 241,84
Eigenkompostierer 110 2.860 x EK¹ 90 % 217,66
100 2.600 x 0,08456 219,86
Eigenkompostierer 100 2.600 x EK¹ 90 % 197,87
90 2.340 x 0,08456 197,87
Eigenkompostierer 90 2.340 x EK¹ 90 % 178,08
80 2.080 x 0,08456 175,88
Eigenkompostierer 80 2.080 x EK¹ 90 % 158,29
70 1.820 x 0,08456 153,90
Gesamtbemessungsgrundlage inkl. voraussichtlicher Steigerung
561.953.106 Liter
1.4 Gebührenfähige gewichtete Gesamtbemessungsgrundlage:
222.864.018
Folglich ist für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühr eine gewichtete
Gesamtbemessungsgrundlage (Summen 1.1, 1.2 und 1.3) in Höhe von
maßgeblich.
Der Gebührenbedarf beträgt
1.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
1.378.000
2. Gebührensätze
2.1 Großbehälter (Regelabfuhr wöchentlich)
2.2 Hofstandgefäße (Regelabfuhr 14-täglich)
Auf den Bemessungsliter entfällt
Die Gesamtbemessungsgrundlage beträgt
zuzüglich 1,0 % voraussichtliche Steigerung
Liter567.572.637
Seite 2 von 3Seite 10 von 19
Anlage 2
Eigenkompostierer 70 1.820 x EK¹ 90 % 138,51
60 1.560 x 0,08456 131,91
Eigenkompostierer 60 1.560 x EK¹ 90 % 118,72
40 1.040 x 0,08456 87,94
Eigenkompostierer 40 1.040 x EK¹ 90 % 79,15
Restmüll-
gefäßinhalt
Jahres-
volumen²
Gebühren-
satz je l Gebühr
5.000 65.000 x 0,08456 5.496,40
Eigenkompostierer 5.000 65.000 x EK¹ 90 % 4.946,76
4.000 52.000 x 0,08456 4.397,12
Eigenkompostierer 4.000 52.000 x EK¹ 90 % 3.957,41
3.000 39.000 x 0,08456 3.297,84
Eigenkompostierer 3.000 39.000 x EK¹ 90 % 2.968,06
2.000 26.000 x 0,08456 2.198,56
Eigenkompostierer 2.000 26.000 x EK¹ 90 % 1.978,70
567.572.637 Liter x 0,08456 EUR/Liter = 47.993.942,19 EUR
47.993.942,19 EUR
47.994.023,31 EUR
-81,12 EUR
¹ Eigenkompostierer
² Gefäßinhalt x Anzahl der Abfuhren
Gebührenaufkommen 2025
Unterdeckung
Gebührenbedarf
2.3 Unterflurcontainer (Regelabfuhr 4-wöchentlich)
3. Kontrollrechnung
Seite 3 von 3Seite 11 von 19
Anlage 2
2024
2025
Veränderung in EUR
Veränderung in %
263,83 EUR
2,75 EUR
1,05%
Vergleichsfamilie
120 L Tonne, 14-tägliche Leerung
Auswirkungen auf eine 4-köpfige Familie:
261,08 EURSeite 12 von 19
Anlage 3
Seite 1 von 4
47. Satzung
zur Änderung der Gebührenordnung
über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV.NRW. S. 444) und der §§ 1, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.
NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März
2024 (GV.NRW. S. 155), in Verbindung mit der Satzung der bonnorange- Anstalt des
öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt
Bonn (Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2012 (ABl. S. 1237), zuletzt geändert durch Satzung
vom 17. November 2023 (ABl. S. 1638) sowie mit der Satzung für den Zweckverband
Rheinische Entsorgungskooperation (REK) vom 24. November 2008 (Amtsblatt für den
Regierungsbezirk Köln S. 427), zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Dezember 2022
(Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 2023 S. 152), folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn vom 02. September
1987 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 295), zuletzt geändert durch die Satzung vom 18. Dezember
2023 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1689), wird wie folgt geändert:
Der Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung in der Bundesstadt Bonn
erhält folgende Fassung:
"Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR
1 Abfallentsorgung von angeschlossenen
Grundstücken
1.1 Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder
mehrmalige Abfuhr
1.1.1 Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei
einem Gefäß mit einem Inhalt von
1.100 l jährlich
660 l jährlich
ohne Eigen-
kompostierung
4.836,83
2.902,10
mit Eigen-
kompostierung
4.353,15
2.611,89
1.1.2 Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter
Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfachtSeite 13 von 19
Anlage 3
Seite 2 von 4
1.2
1.2.1
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr
der Restmülltonne
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß
mit einem Inhalt von
240 l jährlich
120 l jährlich
110 l jährlich
100 l jährlich
90 l jährlich
80 l jährlich
70 l jährlich
60 l jährlich
40 l jährlich
ohne Eigen-
kompostierung
527,65
263,83
241,84
219,86
197,87
175,88
153,90
131,91
87,94
mit Eigen-
kompostierung
474,89
237,45
217,66
197,87
178,08
158,29
138,51
118,72
79,15
1.2.2 Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der
Restmülltonne werden die unter der Tarif-Nr. 1.2.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
1.3 Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern
(längstens bis zu 9 Monaten)
1.3.1 je Abfuhr 1/52 der unter Tarif Nr. 1.1.1 genannten
Gebühr bzw. 1/26 der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten
Gebühr
1.3.2 zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend
der Gefäßgröße
bis zu 240 l
über 240 l
6,39
24,29
1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l 4,30
1.5
1.5.1
1.5.2
1.6
1.6.1
1.6.2
Sonderausstattung
Abschließbare Gefäße
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung
abschließbarer Gefäße
je Gefäß
Zuggeschirr für Großbehälter
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
5 m³ jährlich
4 m³ jährlich
3 m³ jährlich
2 m³ jährlich
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer
werden die unter der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten
Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
30,00
170,20
ohne Eigen-
kompostierung
5.496,40
4.397,12
3.297,84
2.198,56
mit Eigen-
kompostierung
4.946,76
3.957,41
2.968,06
1.978,70Seite 14 von 19
Anlage 3
Seite 3 von 4
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr/EUR
1.7
1.7.1
Sonderleistungen
Vollservice für Altpapiersammelgefäße
(12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l
660 l
240 l
120 l
23,60
23,60
11,80
11,80
1.7.2
1.7.3
Vollservice für Biosammelgefäße
(24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
1.100 l
660 l
120 l
Bioabfall Vorsortier-Papiertüten 10 Stück
47,20
47,20
23,60
1,00
2 Abfallentsorgungsanlage
2.1 Je Anlieferung gemäß § 2 Abs. 2 der
Gebührenordnung abhängig vom Gewicht
2.1.1 alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
bis 200 kg pauschal 29,27
2.1.2
2.2
alle zur Entsorgung zugelassenen Abfallarten
über 200 kg
je t (t-Bruchteile werden berücksichtigt)
Je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung
unabhängig vom Gewicht
195,10
2.2.1 Haus- und Sperrmüll je Anlieferung gemäß § 6 Abs. 2
der Gebührenordnung unabhängig vom Gewicht
je angefangene 0,5 m³
(maximale Anlieferung: 2 m³)
12,50
2.2.2
2.2.3
Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung
bis zu einem Volumen von 100 Litern
Bau- und Abbruchabfälle gem. § 21 der Abfallsatzung
über 100 Liter je angefangene 0,25 m³
(maximale Anlieferung: 1 m³)
12,50
25,00
3 Wert- und Schadstoffsammelstellen
für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus
Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben je kg
3.1 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die
gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27)
0,57
3.2 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit
Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen (AVV
20 01 28)
0,54
3.3 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in
Druckbehältern, einschließlich Halonen (AVV 16 05
04)
1,73
3.4 Lösemittel (AVV 20 01 13) 0,94
3.5 Pestizide (AVV 20 01 19) 2,50Seite 15 von 19
Anlage 3
Seite 4 von 4
3.6 Säuren (AVV 20 01 14) 2,14
3.7 Laugen (AVV 20 01 15) 2,14
3.8 Fotochemikalien (AVV 20 01 17) 2,14
3.9 Öle und Fette (AVV 20 01 26) 0,57
3.10 Gebrauchte organische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 08)
2,50
3.11
3.12
3.13
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind (AVV 15 01 10)
Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus
gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
(AVV 16 05 07)
Transformatoren und Kondensatoren, die PCB
enthalten (AVV 16 02 09)
1,49
2,50
1,73
Es ist mindestens die Gebühr für 1 kg zu entrichten.“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in KraftSeite 16 von 19
Anlage 4
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
1 1
1.1 1.1
1.1.1 ohne EK mit EK 1.1.1 ohne EK mit EK
1.100l jährlich 4.786,50 4.307,85 1.100l jährlich 4.836,83 4.353,15
660l jährlich 2.871,90 2.584,71 660l jährlich 2.902,10 2.611,89
1.1.2 1.1.2
1.2 1.2
1.2.1 ohneEK mit EK 1.2.1 ohneEK mit EK
240 l jährlich 522,16 469,94 240 l jährlich 527,65 474,89
120 l jährlich 261,08 234,97 120 l jährlich 263,83 237,45
110 l jährlich 239,32 215,39 110 l jährlich 241,84 217,66
100 l jährlich 217,57 195,81 100 l jährlich 219,86 197,87
90 l jährlich 195,81 176,23 90 l jährlich 197,87 178,08
80 l jährlich 174,05 156,65 80 l jährlich 175,88 158,29
70 l jährlich 152,30 137,07 70 l jährlich 153,90 138,51
60 l jährlich 130,54 117,49 60 l jährlich 131,91 118,72
40 l jährlich 87,03 78,33 40 l jährlich 87,94 79,15
1.2.2 1.2.2
1.3 1.3
1.3.1 1.3.1
1.3.2 1.3.2
bis zu 240 l 6,39 bis zu 240 l 6,39
über 240 l 24,29 über 240 l 24,29
1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von 1.4 je Beistellsack bei einem Inhalt von
70 l 4,30 70 l 4,30
1.5 1.5
1.5.1 Abschließbare Gefäße 1.5.1 Abschließbare Gefäße
je Gefäß 30,00 je Gefäß 30,00
1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20 1.5.2 Zuggeschirr für Großbehälter 170,20
1.6 1.6
1.6.1 1.6.1
5 m³ jährlich 5.439,20 4.895,28 5 m³ jährlich 5.496,40 4.946,76
4 m³ jährlich 4.351,36 3.916,22 4 m³ jährlich 4.397,12 3.957,41
3 m³ jährlich 3.263,52 2.937,17 3 m³ jährlich 3.297,84 2.968,06
2 m³ jährlich 2.175,68 1.958,11 2 m³ jährlich 2.198,56 1.978,70
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Bei regelmäßig 4-wöchentlicher Abfuhr
mit einem Inhalt von
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
Bei vorübergehendem Aufstellen von Abfallbehältern (längstens bis
zu 9 Monaten)
Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von Bei 14-täglicher Abfuhr bei einem Restmüllgefäß mit einem Inhalt von
Bei häufigerer als 14-täglicher Abfuhr der Restmülltonne werden die
unter der Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühren entsprechend der
Anzahl der Abfuhren vervielfacht.
Einmalige Gebühr für die Bereitstellung abschließbarer Gefäße
Abfallentsorgung von Unterflurcontainern
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
je Abfuhr 1/52 der unter Tarif-Nr. 1.1.1 genannten Gebühr bzw. 1/26
der unter Tarif-Nr. 1.2.1 genannten Gebühr
Sonderausstattung Sonderausstattung
zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße zuzüglich eines Transportzuschlages entsprechend der Gefäßgröße
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Bei wöchentlich mehrmaliger Abfuhr werden die unter Tarif-Nr. 1.1.1
genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der Abfuhren
vervielfacht.
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Abfallentsorgung durch regelmäßig 14-tägliche Abfuhr der
Restmülltonne
Bei regelmäßig wöchentlich einmaliger Abfuhr bei einem Gefäß mit
einem Inhalt von
Gebühr/EUR Gebühr/EUR
Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken
Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr Abfallentsorgung durch wöchentlich ein- oder mehrmalige Abfuhr
alte Fassung neue Fassung
in der Bundesstadt Bonnin der Bundesstadt Bonn
Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung Gebührentarif zur Gebührenordnung über die Abfallentsorgung
Seite 1 von 2 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 17 von 19
Anlage 4
alte Fassung neue Fassung
1.6.2 1.6.2
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
1.7 Sonderleistungen 1.7 Sonderleistungen
1.7.1 1.7.1
1.100 l jährlich 22,20 1.100 l jährlich 23,60
660 l jährlich 22,20 660 l jährlich 23,60
240 l jährlich 11,10 240 l jährlich 11,80
120 l jährlich 11,10 120 l jährlich 11,80
1.7.2 1.7.2
1.100 l jährlich 44,40 1.100 l jährlich 47,20
660 l jährlich 44,40 660 l jährlich 47,20
120 l jährlich 22,20 120 l jährlich 23,60
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter
der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Bei einer 14-täglichen Abfuhr der Unterflurcontainer werden die unter
der Tarif-Nr. 1.6.1 genannten Gebühren entsprechend der Anzahl der
Abfuhren vervielfacht.
Vollservice für Altpapiersammelgefäße (12 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Vollservice für Biosammelgefäße (24 Leerungen im Jahr)
mit einem Inhalt von
Gebühr/EUR Gebühr/EUR
Seite 2 von 2 Unterstreichungen in der neuen Fassung
kennzeichnen die ÄnderungenSeite 18 von 19
Anlage 5
letzte geplante
01.01.2021 01.01.2022 01.01.2023 01.01.2024 01.01.2025
9,76 9,49 6,31 13,99 1,05
Restmüll Biomüll Grund
-gebühr
Vollservice-
gebühr Summe
Bonn (derzeit) 01.01.2024 261,08 € - € - € - € 261,08 € 4,30 €
Bonn (geplant) 01.01.2025 263,83 € - € - € - € 263,83 € 4,30 €
Vergleichsstädte
Aachen (ohne Vollservice) 01.01.2023 168,47 € 103,19 € 79,94 € 351,60 €
Aachen (mit Vollservice) 01.01.2023 260,88 € 103,19 € 79,94 € 444,01 €
Bielefeld (ohne Vollservice) 01.01.2024 137,16 € 102,00 € - € - € 239,16 € 5,00 €
Münster (mit Vollservice) 01.01.2021 250,20 € 199,80 € 36,00 € - € 486,00 € 7,00 € (90 l)
Stadt
Aachen
Münster Biomüll wird 1 x wöchentlich geleert, Betrag wurde auf 14-tägige Leerung umgerechnet
Erläuterungen
Der Vollservice wird für 120 l nur in der Innenstadt angeboten und gilt dann für alle Abfallbehälter
Tarifvergleich zum Interkommunalen Vergleich
Gebührenerhebung in Bonn
Abfallwirtschaft
Beistellsack /
Abfallsack
(70 Liter)
120 Liter (14-täglich)
jährlicher Gebührensatz
7,00 €
Gebührenänderungen
am/zum
um (in %)
Stadt
Letzte
Änderung/
Satzung bzw.
gültig ab
Interkommunaler VergleichSeite 19 von 19

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de