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241686-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zukünftige Busführung der Rhein-Sieg-Kreis Linien in Bonn - Liniennetzänderung im Rahmen des Masterplans 2.0 Uni trifft City und Umgestaltung /Neubau ZOB, (SachstandsberichtSachstandbericht zum Buskonzept für die Innenstadt)

Nummer
241686-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Quantiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Herwarthstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn
  • Rabinstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Gemeinsame Sitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis 30.10.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241686 Zukünftige Busführung der Rhein-Sieg-Kreis Linien in Bonn - Liniennetzänderung im Rahmen des Masterplans 2.0 Uni trifft City und Umgestaltung /Neubau ZOB, (SachstandsberichtSachstandbericht zum Buskonzept für die Innenstadt)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241686-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Zukünftige Busführung der Rhein-Sieg-Kreis Linien
in Bonn - Liniennetzänderung im Rahmen des
Masterplans 2.0 Uni trifft City und Umgestaltung
/Neubau ZOB,
(SachstandsberichtSachstandbericht zum
Buskonzept für die Innenstadt)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.10.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es wird auf den als Anlage beigefügten Vermerk des Rhein-Sieg-Kreises hin-
gewiesen.
Anlage/n
1 V_Anregungen ZOB RSK_20240313 (öffentlich)Seite 1 von 4
1
Dezernat 4
4-10 Verkehr und Mobilität
13.03.2024
Anregungen bzgl. der Planungen für einen neuen ZOB der Bundesstadt Bonn
bzw. zu den Linienwegen in der Bonner Innenstadt aus Sicht des Rhein-Sieg-
Kreises
Dem regionalen Busverkehr kommt im Zuge der angestrebten „Verkehrswende“
bzw. Attraktivitätssteigerung des ÖPNV eine ganz wesentliche Rolle zu. Dies auch
vor dem Hintergrund, dass neue Infrastrukturen für den regionalen
Schienenverkehr nur langfristig realisierbar sind und der Radverkehr aufgrund der
größeren Entfernungen im Stadtumlandverkehr keine dem Bonner Stadtverkehr
vergleichbare Rolle übernehmen kann.
Das Projekt „Leadcity Bonn“ hat sehr deutlich gezeigt, dass ein attraktiver
regionaler Busverkehr neue Nutzergruppen ansprechen kann und zwar bereits
nach sehr kurzer Zeit.
Die beiden sich bei der Bundesstadt Bonn in Planung befindlichen Teilprojekte
„Linienwege in der Bonner Innenstadt“ und „Neubau ZOB“ hängen aus Sicht des
Rhein-Sieg-Kreises planerisch zusammen. Bislang werden sie in Bonn aber separat
voneinander beplant und abgestimmt. Aus Sicht des Kreises wäre es
wünschenswert, für die regionalen Linien eine Abstimmung und Verknüpfung der
Projektinhalte sicherzustellen, da z.B. die zukünftige Anfahrt des Bonner ZOB
direkte Auswirkungen darauf hat, wo sinnvollerweise Pausenplätze angeordnet
werden können.
Nach Rücksprache mit den vom Rhein-Sieg-Kreis mit der Erbringung der links- und
rechtsrheinischen ÖPNV-Busverkehrsleistungen beauftragten
Verkehrsunternehmen RSVG und RVK ergeben sich die nachstehenden
Anmerkungen bzgl. der Neuplanung des Bonner ZOB. Deren Berücksichtigung
ließe auch mittelfristige Angebotsverbesserungen im regionalen Verkehr
weiterhin umsetzbar erscheinen (insbesondere 10‘-Takte auf den Achsen, auf
denen sie noch nicht realisiert sind, wie insbesondere Bonn – Troisdorf).
 Für alle regionalen Linien bzw. Linienpärchen wäre im Busbahnhof eine
eigene separat anfahrbare und Gelenkbus-geeignete Halteposition
(Sägezahn) wünschenswert. Aktuell gibt es im ZOB sieben endende regionale
Linien bzw. Linienpärchen (117, 537, 540+640, 550, 551, 800, 845).Seite 2 von 4
2
Entsprechend sind mindestens sieben Haltepositionen für die regionalen
Linien erforderlich.
 Darüber hinaus könnten Ausstiegshaltestelle(n) außerhalb des ZOB geprüft
werden, so dass Zusatzfahrten in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ohne
direkte Rückfahrt dort die Fahrgäste aussteigen lassen und direkt zum
nächsten Einsatzort fahren könnten, ohne Platz im ZOB zu beanspruchen.
 Für die Verbringung von Pausen abseits der Abfahrtpositionen sind in
Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen ausreichend Pausenplätze
vorzusehen. Diese sollten ohne Umwegfahrten erreichbar sein, um Fahrzeug-
bzw. Personalmehrbedarf zu vermeiden. Hierbei ist zu beachten, dass
Leerfahrten der RSVG in Bonn bislang nicht in den Naturalausgleich
einfließen, d.h. ein derartiger Zusatzaufwand würde vollständig zu Lasten des
RSK gehen. Im Umkehrschluss: Wenn künftig Leerfahrten entstehen, müsste
die bestehende Vereinbarung geändert und der resultierende Aufwand
zumindest hälftig von der Bundesstadt Bonn übernommen werden.
 Es wird angeregt zu überdenken, ob Flächen für die „Szene“ auf Kosten von
Pausenplätzen für Busfahrende geschaffen werden sollen. Die Auswirkungen
einer Anordnung von Flächen für die „Szene“ unmittelbar dort, wo das
Fahrpersonal seine Pausen verbringen soll, sollten gut bedacht werden. So
könnte eine solche Planung als mangelnder Respekt vor dem ÖPNV-Personal
verstanden werden und den Beruf für das Fahrpersonal unattraktiv machen.
Zudem sollte das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste im ZOB berücksichtigt
und das Ziel eines attraktiven ÖPNV im Blick behalten werden.
 Sollten von der Haltestelle Markt kommende Busse weiterhin am Kaiserplatz
enden und dort ihre Pause verbringen, sollte am Kaiserplatz eine
barrierefreie Ausstiegshaltestelle eingerichtet werden. Aus
Fahrgastgesichtspunkten erscheint eine derartige Anlage am Kaiserplatz in
Bezug auf deren Orientierung und längere Umsteigewege allerdings als
weniger attraktiv. Vorzugswürdig erscheint eine Bereitstellung der
notwendigen Pausenplätze im ZOB selbst.
 Dem Personal der RVK und der RSVG bzw. ihrer Subunternehmer sollte eine
Mitnutzung der Anlagen für das SWBV-Personal ermöglicht werden
(Personaltoilette, Sozialraum).
 Vor dem Hintergrund, dass Schienenersatzverkehre eine immer größere
Bedeutung bekommen, sollten auch hierfür feste Haltepositionen und
Pausenplätze vorgesehen werden. Hier sind in der Regel mehrere
Gelenkbusse gleichzeitig im Einsatz, so dass der SEV nicht (allein) über den
ZOB abgewickelt werden kann. Eine mögliche Alternative könnte zum
Beispiel die Quantiusstraße auf der Bahnhofsrückseite sein. Hierzu müsste
aber wahrscheinlich die aktuell bestehende Problematik mit dem
Fahrradverkehr gelöst werden; auch müsste der SEV Richtung Süden aus
praktischen Gesichtspunkten vermutlich weiterhin über ZOB/Kaiserstraße
erfolgen.Seite 3 von 4
3
 Während der Bauphase des neuen ZOB ist mit erheblichen Einschränkungen
zu rechnen. Hier sollten rechtzeitig leistungsfähige Alternativen gesucht
werden.
Zu den Linienwegen in der Bonner Innenstadt gibt es folgende Anregungen:
 Für die RVK-Linien geht der Rhein-Sieg-Kreis davon aus, dass die An- und
Abfahrt weiterhin via Herwarthstraße/Nordunterführung erfolgt.
 Für die über die Nordbrücke kommende Linie 550 könnte sich der Kreis eine
Führung via Kaiser-Karl-Ring und Viktoriabrücke vorstellen, von letzterer
dann über die zukünftige Rampe direkt zur Rabinstraße bzw. übergangsweise
über Herwarthstraße zum ZOB, Gegenrichtung entsprechend. Damit könnte
die Linie spürbar beschleunigt werden. Außerdem würde sie dadurch in
beiden Richtungen denselben Weg (bessere Begreifbarkeit für die Fahrgäste)
sowie den Bereich Rathausgasse/Am Hof nicht mehr befahren.
 Für die Linie 529 geht der Kreis von einer dauerhaften Abbindung aus, nicht
zuletzt in Hinblick auf die bevorstehende Verdichtung des
Stadtbahnangebotes, d.h. die Linie müsste im Kontext Bonner
Innenstadt/ZOB nicht berücksichtigt werden.
 Für die anderen über die Kennedybrücke kommenden Linien 117, 537, 540,
551 und 640 steht der Kreis alternativen Fahrwegen zwischen Bertha-von-
Suttner-Platz und HBF/ZOB offen gegenüber, sofern sich die Fahrzeiten
dadurch nicht verlängern.
 Sichergestellt werden sollte unabhängig von der Variante eine angemessene
Betriebsqualität zumindest entsprechend dem Status Quo. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn die Linien weiterhin über Rathausgasse/Am
Hof verkehren sollten; neue Konfliktpunkte mit dem Rad- und Fußverkehr
sollten hier vermieden werden.Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de