241686-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zukünftige Busführung der Rhein-Sieg-Kreis Linien in Bonn - Liniennetzänderung im Rahmen des Masterplans 2.0 Uni trifft City und Umgestaltung /Neubau ZOB, (SachstandsberichtSachstandbericht zum Buskonzept für die Innenstadt)
Kerndaten
- Nummer
- 241686-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Markt
- Kaiserplatz
- Quantiusstraße
- Kaiserstraße
- Herwarthstraße
- Kaiser-Karl-Ring
- Rabinstraße
- Rathausgasse
- Am Hof
- Bertha-von-Suttner-Platz
- Bonn
Beratungsfolge
- Gemeinsame Sitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241686-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Zukünftige Busführung der Rhein-Sieg-Kreis Linien in Bonn - Liniennetzänderung im Rahmen des Masterplans 2.0 Uni trifft City und Umgestaltung /Neubau ZOB, (SachstandsberichtSachstandbericht zum Buskonzept für die Innenstadt) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es wird auf den als Anlage beigefügten Vermerk des Rhein-Sieg-Kreises hin- gewiesen. Anlage/n 1 V_Anregungen ZOB RSK_20240313 (öffentlich)Seite 1 von 4 1 Dezernat 4 4-10 Verkehr und Mobilität 13.03.2024 Anregungen bzgl. der Planungen für einen neuen ZOB der Bundesstadt Bonn bzw. zu den Linienwegen in der Bonner Innenstadt aus Sicht des Rhein-Sieg- Kreises Dem regionalen Busverkehr kommt im Zuge der angestrebten „Verkehrswende“ bzw. Attraktivitätssteigerung des ÖPNV eine ganz wesentliche Rolle zu. Dies auch vor dem Hintergrund, dass neue Infrastrukturen für den regionalen Schienenverkehr nur langfristig realisierbar sind und der Radverkehr aufgrund der größeren Entfernungen im Stadtumlandverkehr keine dem Bonner Stadtverkehr vergleichbare Rolle übernehmen kann. Das Projekt „Leadcity Bonn“ hat sehr deutlich gezeigt, dass ein attraktiver regionaler Busverkehr neue Nutzergruppen ansprechen kann und zwar bereits nach sehr kurzer Zeit. Die beiden sich bei der Bundesstadt Bonn in Planung befindlichen Teilprojekte „Linienwege in der Bonner Innenstadt“ und „Neubau ZOB“ hängen aus Sicht des Rhein-Sieg-Kreises planerisch zusammen. Bislang werden sie in Bonn aber separat voneinander beplant und abgestimmt. Aus Sicht des Kreises wäre es wünschenswert, für die regionalen Linien eine Abstimmung und Verknüpfung der Projektinhalte sicherzustellen, da z.B. die zukünftige Anfahrt des Bonner ZOB direkte Auswirkungen darauf hat, wo sinnvollerweise Pausenplätze angeordnet werden können. Nach Rücksprache mit den vom Rhein-Sieg-Kreis mit der Erbringung der links- und rechtsrheinischen ÖPNV-Busverkehrsleistungen beauftragten Verkehrsunternehmen RSVG und RVK ergeben sich die nachstehenden Anmerkungen bzgl. der Neuplanung des Bonner ZOB. Deren Berücksichtigung ließe auch mittelfristige Angebotsverbesserungen im regionalen Verkehr weiterhin umsetzbar erscheinen (insbesondere 10‘-Takte auf den Achsen, auf denen sie noch nicht realisiert sind, wie insbesondere Bonn – Troisdorf). Für alle regionalen Linien bzw. Linienpärchen wäre im Busbahnhof eine eigene separat anfahrbare und Gelenkbus-geeignete Halteposition (Sägezahn) wünschenswert. Aktuell gibt es im ZOB sieben endende regionale Linien bzw. Linienpärchen (117, 537, 540+640, 550, 551, 800, 845).Seite 2 von 4 2 Entsprechend sind mindestens sieben Haltepositionen für die regionalen Linien erforderlich. Darüber hinaus könnten Ausstiegshaltestelle(n) außerhalb des ZOB geprüft werden, so dass Zusatzfahrten in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ohne direkte Rückfahrt dort die Fahrgäste aussteigen lassen und direkt zum nächsten Einsatzort fahren könnten, ohne Platz im ZOB zu beanspruchen. Für die Verbringung von Pausen abseits der Abfahrtpositionen sind in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen ausreichend Pausenplätze vorzusehen. Diese sollten ohne Umwegfahrten erreichbar sein, um Fahrzeug- bzw. Personalmehrbedarf zu vermeiden. Hierbei ist zu beachten, dass Leerfahrten der RSVG in Bonn bislang nicht in den Naturalausgleich einfließen, d.h. ein derartiger Zusatzaufwand würde vollständig zu Lasten des RSK gehen. Im Umkehrschluss: Wenn künftig Leerfahrten entstehen, müsste die bestehende Vereinbarung geändert und der resultierende Aufwand zumindest hälftig von der Bundesstadt Bonn übernommen werden. Es wird angeregt zu überdenken, ob Flächen für die „Szene“ auf Kosten von Pausenplätzen für Busfahrende geschaffen werden sollen. Die Auswirkungen einer Anordnung von Flächen für die „Szene“ unmittelbar dort, wo das Fahrpersonal seine Pausen verbringen soll, sollten gut bedacht werden. So könnte eine solche Planung als mangelnder Respekt vor dem ÖPNV-Personal verstanden werden und den Beruf für das Fahrpersonal unattraktiv machen. Zudem sollte das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste im ZOB berücksichtigt und das Ziel eines attraktiven ÖPNV im Blick behalten werden. Sollten von der Haltestelle Markt kommende Busse weiterhin am Kaiserplatz enden und dort ihre Pause verbringen, sollte am Kaiserplatz eine barrierefreie Ausstiegshaltestelle eingerichtet werden. Aus Fahrgastgesichtspunkten erscheint eine derartige Anlage am Kaiserplatz in Bezug auf deren Orientierung und längere Umsteigewege allerdings als weniger attraktiv. Vorzugswürdig erscheint eine Bereitstellung der notwendigen Pausenplätze im ZOB selbst. Dem Personal der RVK und der RSVG bzw. ihrer Subunternehmer sollte eine Mitnutzung der Anlagen für das SWBV-Personal ermöglicht werden (Personaltoilette, Sozialraum). Vor dem Hintergrund, dass Schienenersatzverkehre eine immer größere Bedeutung bekommen, sollten auch hierfür feste Haltepositionen und Pausenplätze vorgesehen werden. Hier sind in der Regel mehrere Gelenkbusse gleichzeitig im Einsatz, so dass der SEV nicht (allein) über den ZOB abgewickelt werden kann. Eine mögliche Alternative könnte zum Beispiel die Quantiusstraße auf der Bahnhofsrückseite sein. Hierzu müsste aber wahrscheinlich die aktuell bestehende Problematik mit dem Fahrradverkehr gelöst werden; auch müsste der SEV Richtung Süden aus praktischen Gesichtspunkten vermutlich weiterhin über ZOB/Kaiserstraße erfolgen.Seite 3 von 4 3 Während der Bauphase des neuen ZOB ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Hier sollten rechtzeitig leistungsfähige Alternativen gesucht werden. Zu den Linienwegen in der Bonner Innenstadt gibt es folgende Anregungen: Für die RVK-Linien geht der Rhein-Sieg-Kreis davon aus, dass die An- und Abfahrt weiterhin via Herwarthstraße/Nordunterführung erfolgt. Für die über die Nordbrücke kommende Linie 550 könnte sich der Kreis eine Führung via Kaiser-Karl-Ring und Viktoriabrücke vorstellen, von letzterer dann über die zukünftige Rampe direkt zur Rabinstraße bzw. übergangsweise über Herwarthstraße zum ZOB, Gegenrichtung entsprechend. Damit könnte die Linie spürbar beschleunigt werden. Außerdem würde sie dadurch in beiden Richtungen denselben Weg (bessere Begreifbarkeit für die Fahrgäste) sowie den Bereich Rathausgasse/Am Hof nicht mehr befahren. Für die Linie 529 geht der Kreis von einer dauerhaften Abbindung aus, nicht zuletzt in Hinblick auf die bevorstehende Verdichtung des Stadtbahnangebotes, d.h. die Linie müsste im Kontext Bonner Innenstadt/ZOB nicht berücksichtigt werden. Für die anderen über die Kennedybrücke kommenden Linien 117, 537, 540, 551 und 640 steht der Kreis alternativen Fahrwegen zwischen Bertha-von- Suttner-Platz und HBF/ZOB offen gegenüber, sofern sich die Fahrzeiten dadurch nicht verlängern. Sichergestellt werden sollte unabhängig von der Variante eine angemessene Betriebsqualität zumindest entsprechend dem Status Quo. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Linien weiterhin über Rathausgasse/Am Hof verkehren sollten; neue Konfliktpunkte mit dem Rad- und Fußverkehr sollten hier vermieden werden.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de