241684-07 · Mitteilungsvorlage
Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 - Aktueller Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 241684-07
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Stadthalle Hauptort
- Hauptbahnhof
- Olof-Palme-Allee
- Am Hauptbahnhof
- Ramersdorf
- Tannenbusch
- Buschdorf
- Lannesdorf
- Pennenfeld
- Alt-Godesberg
- Beuel
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241684-07 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 - Aktueller Sachstand Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss des Rates vom 12.12.2024 wurde das angepasste Stadtbahnkonzept beschlossen (DS 241684). Teil des Beschlusses waren verschiedene Änderungs- und Prüfaufträge, über deren Sachstand die Verwaltung mit dieser Mitteilungsvorlage informieren will. 5. Über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus ist zu prüfen, ob und durch welche geeigneten Maßnahmen montags bis freitags in der Hauptverkehrszeit, z. B. durch Ausdehnung ggf. der nur innerstädtischen Taktzeiten der Linie 68 von ca. 07:00 - 08:30 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr, die Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Ramersdorf auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet werden kann, ob die Infrastruktur, die zur Verfügung stehenden bzw. bestellten Bahnen und das Fahrpersonal ausreichend vorhanden sind bzw. welche Voraussetzungen dafür zunächst noch geschaffen werden müssen und auf welche Beträge sich die Investitionen und die erhöhten Betriebskosten überschlägig belaufen würden. Die Ausdehnung der Taktzeiten der Linie 68 auf der Relation zwischen dem Bonner Hbf. und Ramersdorf ist aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar. Dies ist insbesondere in unterschiedlichen Restriktionen im Netz sowie in Verfügbarkeiten von Personal und Fahrzeugen begründet. Die Wendeanlage Ramersdorf ist in den Hauptverkehrszeiten bereits durch die bestehenden Fahrten der Linien 65 und 68 teilweise ausgelastet. Darüber hinaus ist eine Ausdehnung der Taktzeiten nicht möglich, weil der Stammstreckentunnel nach vollständiger Umsetzung des Stadtbahnkonzeptes mit Taktverdichtungen bereits ausgelastet sein wird. Die Verbindungen nach Ramersdorf stellen sich wie folgt dar: Vom Hbf. gibt es aktuell und auch im zukünftigen Stadtbahnkonzept ohne Taktverdichtungen zwei Fahrten innerhalb eines 10-Minuten-Zeitfensters (mit der Linie 66 über das Bundesviertel und der Linie 62 über Beuel). Die Reisezeit beträgt 14 bzw. 20 Minuten. Zusätzlich fahren in der Hauptverkehrszeit morgens zwei Fahrten der Linie 68 nach Ramersdorf sowie nachmittags zwei Fahrten der Linie 68 von Ramersdorf zum Bonner Hbf. Die Linie 65 verstärkt aus der Innenstadt (Bertha- von-Suttner-Platz) kommend mit zwei Fahrten über Beuel morgens die Verbindung nach Ramersdorf. Somit gibt es zwischen 7:00 und 8:30 Uhr 22 Fahrten vom Hbf. bzw. der Innenstadt nach Ramersdorf. Zwischen 16:00 undSeite 1 von 6 Seite 2 17:00 Uhr besteht mit 14 Fahrten eine Verbindung von Ramersdorf zum Hbf. Aus Sicht der Verwaltung ist daher bereits mit dem bestehenden Angebot innerhalb der HVZ eine gute Verbindung vom Hbf. bzw. der Innenstadt nach Ramersdorf gegeben. 6. Des Weiteren ist über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus zu prüfen, welche infrastrukturellen Voraussetzungen noch vorab geschaffen werden müssen, um die perspektivisch am Nordbahnhof enden sollende Linie 66 vom zunächst vorgesehenen Endpunkt Tannenbusch-Mitte bis zur existierenden Station Buschdorf auszudehnen, welche rechtlichen und sonstigen Auswirkungen dies auf die beschlossene Stadtbahn-Verlängerung insgesamt hätte und auf welche Beträge sich die durch die Verlängerung um eine einzige Haltestelle hervorgerufenen Investitionen und erhöhten Betriebskosten überschlägig belaufen würden. Auf dem Streckenast der Stadtbahn in Richtung Tannenbusch existiert eine Wendeanlage nördlich der Haltestelle Tannenbusch Mitte. Dadurch besteht aufgrund der infrastrukturellen Rahmenbedingungen lediglich die Möglichkeit die Kurzfahrten der derzeitigen Linien 16 / 63 an der Haltestelle Tannenbusch Mitte enden zu lassen. Somit müssen die Fahrten der zukünftig auf dem Streckenast nach Tannenbusch verkehrenden Linie 66 ebenfalls an der Haltestelle Tannenbusch Mitte enden. Vor der Haltestelle Buschdorf gibt es aktuell nur einen Gleiswechsel, der es möglich macht, aus Bonn Hbf. kommend vor der Haltestelle in das Gegengleis zu wechseln. Aufgrund kurzer Zugfolgezeiten in der Haupt- und Nebenverkehrszeit kann dieser Gleiswechsel lediglich in der Schwachverkehrszeit umgesetzt werden. Dies gilt aktuell für die Linien 16 / 63 und gleichermaßen für die zukünftigen Fahrten der Linie 66. Bei der Umsetzungsplanung des Stadtbahnkonzeptes wird dies mitberücksichtigt, sodass die Anbindung in Buschdorf weiterhin dem Status quo entspricht. Um die Linie 66 zukünftig dauerhaft bis Buschdorf führen zu können, wäre der Bau einer neuen Wendeanlage nördlich der Haltestelle Buschdorf notwendig. Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem verkehrlichen Mehrwert einer Wendeanlage und dem planerischen und finanziellen Aufwand ist nicht gegeben, insbesondere, wenn dies lediglich eine temporäre Lösung bis zur Verlängerung der Stadtbahn nach Buschdorf Mitte darstellt. Aus Sicht der Verwaltung wird daher der Bau einer Wendeanlage in Buschdorf nicht weiterverfolgt. 7. Außerdem ist zu prüfen, welche Auswirkungen entstehen würden, wenn beim vorgesehenen Ausbau der Wendeanlagen an der gegenwärtigen Endhaltestelle Bad Godesberg Stadthalle die baulichen Vorkehrungen für eine spätere Verlängerung Richtung Lannesdorf/Pennenfeld bereits von Anfang an mit eingeplant würden und desweiteren ob die vorgesehene Streckenführung gem. des vom Rat 1972 beschlossenen Stadtbahnkonzeptes für die südliche Verlängerung überhaupt noch umsetzbar ist oder eine andere Trassierung gewählt werden müsste. Aussagen über eine zukünftige Integration einer Stadtbahnverlängerung in Richtung Lannesdorf / Pennenfeld bei Ausbau der Wendeanlage Bad Godesberg Stadthalle lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen. Erst im Zuge einer Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Wendeanlage kann dazu berichtet werden. Eine Machbarkeitsstudie ist zum aktuellen Zeitpunkt nochSeite 2 von 6 Seite 3 nicht ausgeschrieben. Der o. g. Prüfauftrag wird bei Ausschreibung und Beauftragung der Machbarkeitsstudie an einen externen Gutachter entsprechend berücksichtigt werden. 9. Der Beschluss des Rats zur Trennung der Linie 16 zum Sommerfahrplan 2025 (DS 240679, Ziff. B.8) bleibt als Vorlaufmaßnahme unberührt. Der Beschluss DS 240679 zur Prüfung einer vorzeitigen Abbindung der Linie 16 ist erfolgt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine Kürzung zum sog. kleinen Fahrplanwechsel im Sommer 2025 aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Dazu ist bereits die Stellungnahme DS 240679-10 in die politischen Gremien eingebracht worden, welche die Gründe ausführlich beschreibt. Des Weiteren wurde eine ergänzende Stellungnahme der SWBV zu dem Thema dieser Mitteilungsvorlage als Anlage hinzugefügt. 10. Die Verwaltung prüft, auch in Ausführung von Wünschen aus dem Rhein- Sieg-Kreis speziell aus der Stadt Sankt Augustin (Linienführung Siegburg - Bad Godesberg und abwechselnd Siegburg - Bad Honnef) nicht auch ein Wechselbetrieb möglich ist, bei dem abwechselnd eine Bahn von Bad Godesberg nach Tannenbusch (Linie 63 alt) und von Bad Godesberg nach Siegburg (Linie 67) fährt. Die unter Punkt 10 genannten Linienführungen der Linien, die aus Siegburg kommen und abwechselnd nach Bad Godesberg Stadthalle und Bad Honnef fahren, ist im ursprünglichen Stadtbahnkonzept aus dem Jahr 2019 mit den Linien 66 und 67 enthalten (DS 1911567). Bei dem alten Konzept wurde aus verschiedenen Gründen festgestellt, dass dies nicht fahrbar ist (DS 241684), da Linien von verschiedenen Streckenästen miteinander verschnitten werden. Dadurch entstehen ungleichmäßige Takte auf den Streckenästen. Das von den politischen Gremien der Stadt Bonn in 2024 beschlossene neue Stadtbahnkonzept 2026 (DS 241684) sieht daher keine Verschneidung der Linien auf verschiedenen Streckenästen vor. Durch die dichte Belegung des Stammstreckentunnels zwischen Hbf. und Olof-Palme-Allee und die hierdurch gegebenen kurzen Umsteigezeiten in eine Linie auf dem jeweils anderen Streckenast sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit einer solchen Verschneidung. Weiteres Vorgehen: Die Beschlussfassung zum neuen Stadtbahnkonzept beinhaltet die Prüfung einer vorzeitigen Umsetzung der Linienumstellungen ohne die geplanten Taktverdichtungen. Die Verwaltung befindet sich aktuell in intensiven Abstimmungen mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der SWBV um das neue Stadtbahnkonzept bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 umzusetzen. Teil dieser vorgezogenen Umsetzung wäre auch eine Abbindung der Linie 16 am Hauptbahnhof. Aktuell wird diese Umsetzbarkeit noch durch die SWBV geprüft. Erste Ergebnisse sind laut SWBV im März zu erwarten. Es ist daher seitens der Verwaltung geplant umfangreiche Informationen bzgl. der betrieblichen Umsetzbarkeit und entstehenden Kosten des neuen Stadtbahnkonzeptes in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis am 14. Mai 2025 vorzustellen.Seite 3 von 6 Seite 4 Anlage/n 1 Stellungnahme SWBV (öffentlich)Seite 4 von 6 03.02.2025 Zwischenstand der Planungen zum Prüfauftrag Abbindung der Linie 16 am Hauptbahnhof In der Beschlussvorlage des Stadtrats zum letzten Fahrplanwechsel wurden Verwaltung und Stadtwerke Bonn beauftragt ein Konzept vorzeitigen Abbindung der Linie 16 am Bonner Hauptbahnhof zu prüfen. Hintergrund ist der lange Linienweg der Linie 16 aus Köln welcher zu Folgeverspätungen im Bonner Netz und insbesondere auf den alleinig bedienten Abschnitten nach Tannenbusch und Bad Godesberg zu längeren, ungeplanten Warte- und Ausfallzeiten führt. Daher besteht der Wunsch die Linie 16 möglichst vorzeitig am Bonner Hauptbahnhof enden zu lassen und die entfallenen Abschnitte durch andere Linien zu ersetzen. Parallel zu diesem Prüfauftrag laufen die Planungen für ein zukünftiges Stadtbahnkonzept mit Taktverdichtungen, welches mit der Auslieferung von neuen Stadtbahnfahrzeugen umgesetzt werden kann. Die Taktverdichtungen wurden 2019 beschlossen (DS 1912476) und im Dezember 2024 vom Stadtrat mit geänderten Linienführungen modifiziert (DS 241684). In der modifizierten Variante ist langfristig bereits die Abbindung der Linie 16 am Hauptbahnhof berücksichtigt. Die Abbindung der Linie 16 am Bonner Hauptbahnhof macht eine Änderung der übrigen Linien nötig, da die Fahrten der Linie 16 auf dem Streckenast nach Bad Godesberg anderweitig ersetzt werden müssen. SWBV und Verwaltung streben daher an die Linienverläufe im zukünftigen Stadtbahnnetz bereits umzusetzen. Für diese Variante ergeben sich folgende, bereits für das Stadtbahnzielkonzept beschlossenen, Linienverläufe:Seite 5 von 6 03.02.2025 Die zusätzlichen Taktverdichtungen auf der Linie 67 können erst mit Inbetriebnahme der zusätzlichen Stadtbahnen aufgenommen werden. Eine Einführung der gestrichenen Fahrten der Linie 63 als Ersatz für die Linie 16 wird nicht weiterverfolgt. So können sich die Fahrgäste an das bereits beschlossene Zielkonzept gewöhnen und es kommt nicht zu mehrfachen Änderungen der Linien innerhalb weniger Jahre. Damit halten sich die Kosten für neue Beschilderungen, Anpassung der Stellwerke auf die neuen Fahrwege und Änderung von Liniennetzplänen und Auskunftsmedien in Grenzen, da diese lediglich einmal umgesetzt werden müssen. Die Wiedereinführung der Linie 63 würde gegensätzlich zu den Planungen zum beschlossenen Stadtbahnzielkonzept laufen. Zudem ergänzten die betreffenden Fahrten das Angebot lediglich zu Spitzenzeiten, stellten aber keinen vollwertigen Ersatz für die Linie 16 mit beispielsweise einem Angebot in den Abendstunden und am Wochenende dar. Die mögliche kurzfristige Umsetzung der Linienumstellung mit Abbindung der Linie 16 am Hauptbahnhof wird derzeit durch die entsprechenden Fachabteilungen im Detail geprüft. Mit Abschluss der Prüfungen können voraussichtlich im März Aussagen zur Fahrbarkeit des Konzepts und dessen Kosten getroffen werden. Bereits heute ist abzusehen, dass auf dem Streckenast nach Tannenbusch ein dichteres Angebot angeboten werden muss. Da für Fahrten aus Richtung Süden keine Wendeanlage am Bonner Hauptbahnhof besteht, müssen alle Fahrten der Linie 66 bis zur nächsten Wendemöglichkeit in Tannenbusch geführt werden und bilden somit ein Zusatzangebot zur bestehenden Linie 16 vom Hauptbahnhof über Tannenbusch nach Köln. Diese Verdichtung wäre ebenfalls bei einer Wiedereinführung der Linie 63 notwendig gewesen. Ob für diese Maßnahme ausreichend Personale und Fahrzeuge verfügbar sind und die derzeitige Infrastruktur ausreichend dimensioniert ist, wird die Konzeptprüfung zeigen. Wir gehen davon aus, dass für die Umsetzung der Maßnahme mehr Fahrpersonal benötigt wird. Die Gewinnung von zusätzlichem Fahrpersonal bleibt aktuell bundesweit herausfordernd. Anschließend ist eine mehrmonatige Ausbildung erforderlich. Bei der Umsetzung ist auch auf die aktuelle Finanzlage der Stadt Bonn mit Forderungen nach Einsparungen bei der SWBV zu beachten. Da die zusätzlichen Kosten noch nicht beziffert sind, ist die Abbindung der Linie 16 auch nicht in den Wirtschaftsplänen der SWBV einkalkuliert. Es ist somit zu erwarten, dass mit Umsetzung der Maßnahme ein größeres Defizit für die SWBV entsteht, welches durch die Stadt Bonn ausgeglichen werden muss. Sollte eine Abbindung der Linie 16 betrieblich möglich und finanzierbar sein, kann diese frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 umgesetzt werden. Eine Umsetzung bereits im Sommer ist seitens SWBV nicht möglich. Ein sogenannter kleiner Fahrplanwechsel im Sommer wurde vor einigen Jahren durch den VRS aus Kostengründen abgeschafft. Ein zusätzlicher, unterjähriger Fahrplanwechsel müsste seitens Stadt Bonn und SWBV selbst finanziert werden, wobei auch die Kosten für Änderungen der Aushang- und Fahrplanmedien die bei anderen Verkehrsunternehmen (beispielsweise der KVB) entstehen durch die Stadt Bonn übernommen werden müssten. Des Weiteren ist das Personal für die Durchführung eines zusätzlichen Fahrplanwechsels bei den beteiligten Verkehrsunternehmen nicht vorhanden.Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de