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241684-07 · Mitteilungsvorlage

Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 - Aktueller Sachstand

Nummer
241684-07
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Olof-Palme-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241684 Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241684-07
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 -
Aktueller Sachstand
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss des Rates vom 12.12.2024 wurde das angepasste
Stadtbahnkonzept beschlossen (DS 241684). Teil des Beschlusses waren
verschiedene Änderungs- und Prüfaufträge, über deren Sachstand die
Verwaltung mit dieser Mitteilungsvorlage informieren will.
5. Über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus ist zu prüfen, ob und
durch welche geeigneten Maßnahmen montags bis freitags in der
Hauptverkehrszeit, z. B. durch Ausdehnung ggf. der nur innerstädtischen
Taktzeiten der Linie 68 von ca. 07:00 - 08:30 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr, die
Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Ramersdorf auf einen 5-Minuten-Takt
verdichtet werden kann, ob die Infrastruktur, die zur Verfügung stehenden bzw.
bestellten Bahnen und das Fahrpersonal ausreichend vorhanden sind bzw.
welche Voraussetzungen dafür zunächst noch geschaffen werden müssen und
auf welche Beträge sich die Investitionen und die erhöhten Betriebskosten
überschlägig belaufen würden.
Die Ausdehnung der Taktzeiten der Linie 68 auf der Relation zwischen dem
Bonner Hbf. und Ramersdorf ist aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar.
Dies ist insbesondere in unterschiedlichen Restriktionen im Netz sowie in
Verfügbarkeiten von Personal und Fahrzeugen begründet. Die Wendeanlage
Ramersdorf ist in den Hauptverkehrszeiten bereits durch die bestehenden
Fahrten der Linien 65 und 68 teilweise ausgelastet. Darüber hinaus ist eine
Ausdehnung der Taktzeiten nicht möglich, weil der Stammstreckentunnel nach
vollständiger Umsetzung des Stadtbahnkonzeptes mit Taktverdichtungen
bereits ausgelastet sein wird.
Die Verbindungen nach Ramersdorf stellen sich wie folgt dar: Vom Hbf. gibt es
aktuell und auch im zukünftigen Stadtbahnkonzept ohne Taktverdichtungen
zwei Fahrten innerhalb eines 10-Minuten-Zeitfensters (mit der Linie 66 über das
Bundesviertel und der Linie 62 über Beuel). Die Reisezeit beträgt 14 bzw. 20
Minuten. Zusätzlich fahren in der Hauptverkehrszeit morgens zwei Fahrten der
Linie 68 nach Ramersdorf sowie nachmittags zwei Fahrten der Linie 68 von
Ramersdorf zum Bonner Hbf. Die Linie 65 verstärkt aus der Innenstadt (Bertha-
von-Suttner-Platz) kommend mit zwei Fahrten über Beuel morgens die
Verbindung nach Ramersdorf. Somit gibt es zwischen 7:00 und 8:30 Uhr 22
Fahrten vom Hbf. bzw. der Innenstadt nach Ramersdorf. Zwischen 16:00 undSeite 1 von 6
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17:00 Uhr besteht mit 14 Fahrten eine Verbindung von Ramersdorf zum Hbf.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher bereits mit dem bestehenden Angebot
innerhalb der HVZ eine gute Verbindung vom Hbf. bzw. der Innenstadt nach
Ramersdorf gegeben.
6. Des Weiteren ist über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus zu
prüfen, welche infrastrukturellen Voraussetzungen noch vorab geschaffen
werden müssen, um die perspektivisch am Nordbahnhof enden sollende Linie
66 vom zunächst vorgesehenen Endpunkt Tannenbusch-Mitte bis zur
existierenden Station Buschdorf auszudehnen, welche rechtlichen und
sonstigen Auswirkungen dies auf die beschlossene Stadtbahn-Verlängerung
insgesamt hätte und auf welche Beträge sich die durch die Verlängerung um
eine einzige Haltestelle hervorgerufenen Investitionen und erhöhten
Betriebskosten überschlägig belaufen würden.
Auf dem Streckenast der Stadtbahn in Richtung Tannenbusch existiert eine
Wendeanlage nördlich der Haltestelle Tannenbusch Mitte. Dadurch besteht
aufgrund der infrastrukturellen Rahmenbedingungen lediglich die Möglichkeit
die Kurzfahrten der derzeitigen Linien 16 / 63 an der Haltestelle Tannenbusch
Mitte enden zu lassen. Somit müssen die Fahrten der zukünftig auf dem
Streckenast nach Tannenbusch verkehrenden Linie 66 ebenfalls an der
Haltestelle Tannenbusch Mitte enden.
Vor der Haltestelle Buschdorf gibt es aktuell nur einen Gleiswechsel, der es
möglich macht, aus Bonn Hbf. kommend vor der Haltestelle in das Gegengleis
zu wechseln. Aufgrund kurzer Zugfolgezeiten in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit kann dieser Gleiswechsel lediglich in der
Schwachverkehrszeit umgesetzt werden. Dies gilt aktuell für die Linien 16 / 63
und gleichermaßen für die zukünftigen Fahrten der Linie 66. Bei der
Umsetzungsplanung des Stadtbahnkonzeptes wird dies mitberücksichtigt,
sodass die Anbindung in Buschdorf weiterhin dem Status quo entspricht.
Um die Linie 66 zukünftig dauerhaft bis Buschdorf führen zu können, wäre der
Bau einer neuen Wendeanlage nördlich der Haltestelle Buschdorf notwendig.
Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem verkehrlichen Mehrwert einer
Wendeanlage und dem planerischen und finanziellen Aufwand ist nicht
gegeben, insbesondere, wenn dies lediglich eine temporäre Lösung bis zur
Verlängerung der Stadtbahn nach Buschdorf Mitte darstellt. Aus Sicht der
Verwaltung wird daher der Bau einer Wendeanlage in Buschdorf nicht
weiterverfolgt.
7. Außerdem ist zu prüfen, welche Auswirkungen entstehen würden, wenn
beim vorgesehenen Ausbau der Wendeanlagen an der gegenwärtigen
Endhaltestelle Bad Godesberg Stadthalle die baulichen Vorkehrungen für eine
spätere Verlängerung Richtung Lannesdorf/Pennenfeld bereits von Anfang an
mit eingeplant würden und desweiteren ob die vorgesehene Streckenführung
gem. des vom Rat 1972 beschlossenen Stadtbahnkonzeptes für die südliche
Verlängerung überhaupt noch umsetzbar ist oder eine andere Trassierung
gewählt werden müsste.
Aussagen über eine zukünftige Integration einer Stadtbahnverlängerung in
Richtung Lannesdorf / Pennenfeld bei Ausbau der Wendeanlage Bad
Godesberg Stadthalle lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen. Erst im
Zuge einer Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Wendeanlage kann dazu
berichtet werden. Eine Machbarkeitsstudie ist zum aktuellen Zeitpunkt nochSeite 2 von 6
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nicht ausgeschrieben. Der o. g. Prüfauftrag wird bei Ausschreibung und
Beauftragung der Machbarkeitsstudie an einen externen Gutachter
entsprechend berücksichtigt werden.
9. Der Beschluss des Rats zur Trennung der Linie 16 zum Sommerfahrplan
2025 (DS 240679, Ziff. B.8) bleibt als Vorlaufmaßnahme unberührt.
Der Beschluss DS 240679 zur Prüfung einer vorzeitigen Abbindung der Linie
16 ist erfolgt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass eine Kürzung zum sog.
kleinen Fahrplanwechsel im Sommer 2025 aus verschiedenen Gründen nicht
möglich ist. Dazu ist bereits die Stellungnahme DS 240679-10 in die politischen
Gremien eingebracht worden, welche die Gründe ausführlich beschreibt.
Des Weiteren wurde eine ergänzende Stellungnahme der SWBV zu dem
Thema dieser Mitteilungsvorlage als Anlage hinzugefügt.
10. Die Verwaltung prüft, auch in Ausführung von Wünschen aus dem Rhein-
Sieg-Kreis speziell aus der Stadt Sankt Augustin (Linienführung Siegburg - Bad
Godesberg und abwechselnd Siegburg - Bad Honnef) nicht auch ein
Wechselbetrieb möglich ist, bei dem abwechselnd eine Bahn von Bad
Godesberg nach Tannenbusch (Linie 63 alt) und von Bad Godesberg nach
Siegburg (Linie 67) fährt.
Die unter Punkt 10 genannten Linienführungen der Linien, die aus Siegburg
kommen und abwechselnd nach Bad Godesberg Stadthalle und Bad Honnef
fahren, ist im ursprünglichen Stadtbahnkonzept aus dem Jahr 2019 mit den
Linien 66 und 67 enthalten (DS 1911567). Bei dem alten Konzept wurde aus
verschiedenen Gründen festgestellt, dass dies nicht fahrbar ist (DS 241684), da
Linien von verschiedenen Streckenästen miteinander verschnitten werden.
Dadurch entstehen ungleichmäßige Takte auf den Streckenästen. Das von den
politischen Gremien der Stadt Bonn in 2024 beschlossene neue
Stadtbahnkonzept 2026 (DS 241684) sieht daher keine Verschneidung der
Linien auf verschiedenen Streckenästen vor. Durch die dichte Belegung des
Stammstreckentunnels zwischen Hbf. und Olof-Palme-Allee und die hierdurch
gegebenen kurzen Umsteigezeiten in eine Linie auf dem jeweils anderen
Streckenast sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit einer solchen
Verschneidung.
Weiteres Vorgehen:
Die Beschlussfassung zum neuen Stadtbahnkonzept beinhaltet die Prüfung
einer vorzeitigen Umsetzung der Linienumstellungen ohne die geplanten
Taktverdichtungen. Die Verwaltung befindet sich aktuell in intensiven
Abstimmungen mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der SWBV um das neue
Stadtbahnkonzept bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025
umzusetzen. Teil dieser vorgezogenen Umsetzung wäre auch eine Abbindung
der Linie 16 am Hauptbahnhof.
Aktuell wird diese Umsetzbarkeit noch durch die SWBV geprüft. Erste
Ergebnisse sind laut SWBV im März zu erwarten. Es ist daher seitens der
Verwaltung geplant umfangreiche Informationen bzgl. der betrieblichen
Umsetzbarkeit und entstehenden Kosten des neuen Stadtbahnkonzeptes in der
gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem
Rhein-Sieg-Kreis am 14. Mai 2025 vorzustellen.Seite 3 von 6
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Anlage/n
1 Stellungnahme SWBV (öffentlich)Seite 4 von 6
03.02.2025
Zwischenstand der Planungen zum Prüfauftrag Abbindung der Linie 16 am
Hauptbahnhof
In der Beschlussvorlage des Stadtrats zum letzten Fahrplanwechsel wurden Verwaltung und
Stadtwerke Bonn beauftragt ein Konzept vorzeitigen Abbindung der Linie 16 am Bonner
Hauptbahnhof zu prüfen. Hintergrund ist der lange Linienweg der Linie 16 aus Köln welcher zu
Folgeverspätungen im Bonner Netz und insbesondere auf den alleinig bedienten Abschnitten nach
Tannenbusch und Bad Godesberg zu längeren, ungeplanten Warte- und Ausfallzeiten führt. Daher
besteht der Wunsch die Linie 16 möglichst vorzeitig am Bonner Hauptbahnhof enden zu lassen und
die entfallenen Abschnitte durch andere Linien zu ersetzen.
Parallel zu diesem Prüfauftrag laufen die Planungen für ein zukünftiges Stadtbahnkonzept mit
Taktverdichtungen, welches mit der Auslieferung von neuen Stadtbahnfahrzeugen umgesetzt
werden kann. Die Taktverdichtungen wurden 2019 beschlossen (DS 1912476) und im Dezember 2024
vom Stadtrat mit geänderten Linienführungen modifiziert (DS 241684). In der modifizierten Variante
ist langfristig bereits die Abbindung der Linie 16 am Hauptbahnhof berücksichtigt. Die Abbindung der
Linie 16 am Bonner Hauptbahnhof macht eine Änderung der übrigen Linien nötig, da die Fahrten der
Linie 16 auf dem Streckenast nach Bad Godesberg anderweitig ersetzt werden müssen. SWBV und
Verwaltung streben daher an die Linienverläufe im zukünftigen Stadtbahnnetz bereits umzusetzen.
Für diese Variante ergeben sich folgende, bereits für das Stadtbahnzielkonzept beschlossenen,
Linienverläufe:Seite 5 von 6
03.02.2025
Die zusätzlichen Taktverdichtungen auf der Linie 67 können erst mit Inbetriebnahme der zusätzlichen
Stadtbahnen aufgenommen werden. Eine Einführung der gestrichenen Fahrten der Linie 63 als Ersatz
für die Linie 16 wird nicht weiterverfolgt. So können sich die Fahrgäste an das bereits beschlossene
Zielkonzept gewöhnen und es kommt nicht zu mehrfachen Änderungen der Linien innerhalb weniger
Jahre. Damit halten sich die Kosten für neue Beschilderungen, Anpassung der Stellwerke auf die
neuen Fahrwege und Änderung von Liniennetzplänen und Auskunftsmedien in Grenzen, da diese
lediglich einmal umgesetzt werden müssen. Die Wiedereinführung der Linie 63 würde gegensätzlich
zu den Planungen zum beschlossenen Stadtbahnzielkonzept laufen. Zudem ergänzten die
betreffenden Fahrten das Angebot lediglich zu Spitzenzeiten, stellten aber keinen vollwertigen Ersatz
für die Linie 16 mit beispielsweise einem Angebot in den Abendstunden und am Wochenende dar.
Die mögliche kurzfristige Umsetzung der Linienumstellung mit Abbindung der Linie 16 am
Hauptbahnhof wird derzeit durch die entsprechenden Fachabteilungen im Detail geprüft. Mit
Abschluss der Prüfungen können voraussichtlich im März Aussagen zur Fahrbarkeit des Konzepts und
dessen Kosten getroffen werden. Bereits heute ist abzusehen, dass auf dem Streckenast nach
Tannenbusch ein dichteres Angebot angeboten werden muss. Da für Fahrten aus Richtung Süden
keine Wendeanlage am Bonner Hauptbahnhof besteht, müssen alle Fahrten der Linie 66 bis zur
nächsten Wendemöglichkeit in Tannenbusch geführt werden und bilden somit ein Zusatzangebot zur
bestehenden Linie 16 vom Hauptbahnhof über Tannenbusch nach Köln. Diese Verdichtung wäre
ebenfalls bei einer Wiedereinführung der Linie 63 notwendig gewesen.
Ob für diese Maßnahme ausreichend Personale und Fahrzeuge verfügbar sind und die derzeitige
Infrastruktur ausreichend dimensioniert ist, wird die Konzeptprüfung zeigen. Wir gehen davon aus,
dass für die Umsetzung der Maßnahme mehr Fahrpersonal benötigt wird. Die Gewinnung von
zusätzlichem Fahrpersonal bleibt aktuell bundesweit herausfordernd. Anschließend ist eine
mehrmonatige Ausbildung erforderlich. Bei der Umsetzung ist auch auf die aktuelle Finanzlage der
Stadt Bonn mit Forderungen nach Einsparungen bei der SWBV zu beachten. Da die zusätzlichen
Kosten noch nicht beziffert sind, ist die Abbindung der Linie 16 auch nicht in den Wirtschaftsplänen
der SWBV einkalkuliert. Es ist somit zu erwarten, dass mit Umsetzung der Maßnahme ein größeres
Defizit für die SWBV entsteht, welches durch die Stadt Bonn ausgeglichen werden muss.
Sollte eine Abbindung der Linie 16 betrieblich möglich und finanzierbar sein, kann diese frühestens
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 umgesetzt werden. Eine Umsetzung bereits im Sommer ist
seitens SWBV nicht möglich. Ein sogenannter kleiner Fahrplanwechsel im Sommer wurde vor einigen
Jahren durch den VRS aus Kostengründen abgeschafft. Ein zusätzlicher, unterjähriger
Fahrplanwechsel müsste seitens Stadt Bonn und SWBV selbst finanziert werden, wobei auch die
Kosten für Änderungen der Aushang- und Fahrplanmedien die bei anderen Verkehrsunternehmen
(beispielsweise der KVB) entstehen durch die Stadt Bonn übernommen werden müssten. Des
Weiteren ist das Personal für die Durchführung eines zusätzlichen Fahrplanwechsels bei den
beteiligten Verkehrsunternehmen nicht vorhanden.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 22:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de