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241684-05 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 Antrag zur Vorlage 241684

Nummer
241684-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 241684 Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026

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Änderungsantrag
öffentlich
241684-05 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
05.12.2024
Koalitionsänderungsantrag: Anpassung des
Stadtbahnkonzeptes 2026
Antrag zur Vorlage 241684
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1.Anstatt des im Jahr 2019 beschlossenen Stadtbahnzielnetzes wird die
Umsetzung eines neuen, mit dieser Vorlage präsentierten Stadtbahnkonzeptes
beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse des Rates vom 04.07.2019, DS
1911567, und vom 26.09.2019, DS 1912476, werden diesbezüglich
aufgehoben.
2.Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der notwendigen Prüfaufträge für
infrastrukturelle Anpassungen gemeinsam mit der SWBV / SSB zur Nutzung
des vollständigen Potenzials des neuen Konzeptes und zur Fahrbarkeit einer
maximalen Taktverdichtung prioritär durchzuführen.
3. Das neue Stadtbahnkonzept ist bei einer Neuaufstellung des
Nahverkehrsplans zu berücksichtigen.
4. Die beschlossene Stadtbahn-Verlängerung von Tannenbusch-Mitte über
Buschdorf zum Nordbahnhof (Linie 66) ist genauso wie auch die
rechtsrheinische Rheinuferbahn Bonn Hbf - Beuel - Niederkassel - Köln (Linie
17) in das neue Stadtbahnkonzept als vorgesehene Neubaumaßnahmen
nachrichtlich aufzunehmen (Zielnetz Stadtbahn).
5. Über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus ist zu prüfen, ob und
durch welche geeigneten Maßnahmen montags bis freitags in der
Hauptverkehrszeit, z. B. durch Ausdehnung ggf. der nur innerstädtischen
Taktzeiten der Linie 68 von ca. 07:00 - 08:30 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr, die
Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Ramersdorf auf einen 5-Minuten-Takt
verdichtet werden kann, ob die Infrastruktur, die zur Verfügung stehenden bzw.
bestellten Bahnen und das Fahrpersonal ausreichend vorhanden sind bzw.
welche Voraussetzungen dafür zunächst noch geschaffen werden müssen und
auf welche Beträge sich die Investitionen und die erhöhten Betriebskosten
überschlägig belaufen würden.
6. Desweiteren ist über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus zuSeite 1 von 2
Seite 2
prüfen, welche infrastrukturellen Voraussetzungen noch vorab geschaffen
werden müssen, um die perspektivisch am Nordbahnhof enden sollende Linie
66 vom zunächst vorgesehenen Endpunkt Tannenbusch-Mitte bis zur
existierenden Station Buschdorf auszudehnen, welche rechtlichen und
sonstigen Auswirkungen dies auf die beschlossene Stadtbahn-Verlängerung
insgesamt hätte und auf welche Beträge sich die durch die Verlängerung um
eine einzige Haltestelle hervorgerufenen Investitionen und erhöhten
Betriebskosten überschlägig belaufen würden.
7. Außerdem ist zu prüfen, welche Auswirkungen entstehen würden, wenn
beim vorgesehenen Ausbau der Wendeanlagen an der gegenwärtigen
Endhaltestelle Bad Godesberg Stadthalle die baulichen Vorkehrungen für eine
spätere Verlängerung Richtung Lannesdorf/Pennenfeld bereits von Anfang an
mit eingeplant würden und desweiteren ob die vorgesehene Streckenführung
gem. des vom Rat 1972 beschlossenen Stadtbahnkonzeptes für die südliche
Verlängerung überhaupt noch umsetzbar ist oder eine andere Trassierung
gewählt werden müsste.
8. Bei der Planung zum Ausbau der unterirdischen Wendeanlagen ist
ausreichend Platz für das Abstellen auch von Triebzügen vorzusehen, die
ansonsten im Einzelfall nicht im auszubauenden Betriebshof Dransdorf
gesichert abgestellt werden könnten.
9 . Der Beschluss des Rats zur Trennung der Linie 16 zum Sommerfahrplan
2025 (DS 240679, Ziff. B.8) bleibt als Vorlaufmaßnahme unberührt.
10. Die Verwaltung prüft, auch in Ausführung von Wünschen aus dem Rhein-
Sieg-Kreis speziell aus der Stadt Sankt Augustin (Linienführung Siegburg - Bad
Godesberg und abwechselnd Siegburg - Bad Honnef) nicht auch ein
Wechselbetrieb möglich ist, bei dem abwechselnd eine Bahn von Bad
Godesberg nach Tannenbusch (Linie 63 alt) und von Bad Godesberg nach
Siegburg (Linie 67) fährt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de