241684-05 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 Antrag zur Vorlage 241684
Kerndaten
- Nummer
- 241684-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Stadthalle Hauptort
- Hauptbahnhof
- Tannenbusch
- Buschdorf
- Ramersdorf
- Lannesdorf
- Pennenfeld
- Dransdorf
- Alt-Godesberg
- Bonn
- Beuel
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 241684-05 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 05.12.2024 Koalitionsänderungsantrag: Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026 Antrag zur Vorlage 241684 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1.Anstatt des im Jahr 2019 beschlossenen Stadtbahnzielnetzes wird die Umsetzung eines neuen, mit dieser Vorlage präsentierten Stadtbahnkonzeptes beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse des Rates vom 04.07.2019, DS 1911567, und vom 26.09.2019, DS 1912476, werden diesbezüglich aufgehoben. 2.Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der notwendigen Prüfaufträge für infrastrukturelle Anpassungen gemeinsam mit der SWBV / SSB zur Nutzung des vollständigen Potenzials des neuen Konzeptes und zur Fahrbarkeit einer maximalen Taktverdichtung prioritär durchzuführen. 3. Das neue Stadtbahnkonzept ist bei einer Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen. 4. Die beschlossene Stadtbahn-Verlängerung von Tannenbusch-Mitte über Buschdorf zum Nordbahnhof (Linie 66) ist genauso wie auch die rechtsrheinische Rheinuferbahn Bonn Hbf - Beuel - Niederkassel - Köln (Linie 17) in das neue Stadtbahnkonzept als vorgesehene Neubaumaßnahmen nachrichtlich aufzunehmen (Zielnetz Stadtbahn). 5. Über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus ist zu prüfen, ob und durch welche geeigneten Maßnahmen montags bis freitags in der Hauptverkehrszeit, z. B. durch Ausdehnung ggf. der nur innerstädtischen Taktzeiten der Linie 68 von ca. 07:00 - 08:30 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr, die Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Ramersdorf auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet werden kann, ob die Infrastruktur, die zur Verfügung stehenden bzw. bestellten Bahnen und das Fahrpersonal ausreichend vorhanden sind bzw. welche Voraussetzungen dafür zunächst noch geschaffen werden müssen und auf welche Beträge sich die Investitionen und die erhöhten Betriebskosten überschlägig belaufen würden. 6. Desweiteren ist über das Stadtbahnkonzept gemäß Vorlage hinaus zuSeite 1 von 2 Seite 2 prüfen, welche infrastrukturellen Voraussetzungen noch vorab geschaffen werden müssen, um die perspektivisch am Nordbahnhof enden sollende Linie 66 vom zunächst vorgesehenen Endpunkt Tannenbusch-Mitte bis zur existierenden Station Buschdorf auszudehnen, welche rechtlichen und sonstigen Auswirkungen dies auf die beschlossene Stadtbahn-Verlängerung insgesamt hätte und auf welche Beträge sich die durch die Verlängerung um eine einzige Haltestelle hervorgerufenen Investitionen und erhöhten Betriebskosten überschlägig belaufen würden. 7. Außerdem ist zu prüfen, welche Auswirkungen entstehen würden, wenn beim vorgesehenen Ausbau der Wendeanlagen an der gegenwärtigen Endhaltestelle Bad Godesberg Stadthalle die baulichen Vorkehrungen für eine spätere Verlängerung Richtung Lannesdorf/Pennenfeld bereits von Anfang an mit eingeplant würden und desweiteren ob die vorgesehene Streckenführung gem. des vom Rat 1972 beschlossenen Stadtbahnkonzeptes für die südliche Verlängerung überhaupt noch umsetzbar ist oder eine andere Trassierung gewählt werden müsste. 8. Bei der Planung zum Ausbau der unterirdischen Wendeanlagen ist ausreichend Platz für das Abstellen auch von Triebzügen vorzusehen, die ansonsten im Einzelfall nicht im auszubauenden Betriebshof Dransdorf gesichert abgestellt werden könnten. 9 . Der Beschluss des Rats zur Trennung der Linie 16 zum Sommerfahrplan 2025 (DS 240679, Ziff. B.8) bleibt als Vorlaufmaßnahme unberührt. 10. Die Verwaltung prüft, auch in Ausführung von Wünschen aus dem Rhein- Sieg-Kreis speziell aus der Stadt Sankt Augustin (Linienführung Siegburg - Bad Godesberg und abwechselnd Siegburg - Bad Honnef) nicht auch ein Wechselbetrieb möglich ist, bei dem abwechselnd eine Bahn von Bad Godesberg nach Tannenbusch (Linie 63 alt) und von Bad Godesberg nach Siegburg (Linie 67) fährt. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de