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241684-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026

Nummer
241684-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241684 Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241684-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Anpassung des Stadtbahnkonzeptes 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.10.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es wird auf die in der Anlage befindliche Vorlage des Rhein-Sieg-Kreises hin-
gewiesen.
Anlage/n
1 Vorlage RSK - Fortschreibung Stadtbahnzielkonzept (öffentlich)Seite 1 von 9
RHEIN-SIEG-KREIS ANLAGE
DER LANDRAT zu TO.-Pkt.
4-10 Verkehr und Mobilität 08.10.2024
Beschlussvorlage
für den
öffentlichen Sitzungsteil
Gremium Datum Zuständigkeit
Ausschuss für Planung und Verkehr 30.10.2024 Vorberatung
Kreisausschuss 11.11.2024 Vorberatung
Kreistag 12.12.2024 Entscheidung
Tagesordnungs-
punkt Fortschreibung Stadtbahnzielkonzept
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Verkehr empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag
vorzuschlagen, das nachfolgend beschriebene modifizierte Stadtbahnzielkonzept zu
beschließen und den Nahverkehrsplan entsprechend fortzuschreiben. Zudem wird
die Verwaltung ermächtigt, die SWBV/SSB mit den Planungen für notwendige
infrastrukturelle Anpassungen zu beauftragen.
Vorbemerkungen:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.10.2019 das mit der Bundesstadt Bonn sowie
den Verkehrsunternehmen Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) bzw. Elektrische
Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB) abgestimmte Konzept
zur Weiterentwicklung des regionalen Stadtbahnangebotes (nachfolgend
„Stadtbahnzielkonzept") inkl. der dafür notwendigen Fahrzeugbeschaffung
beschlossen. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat seinerzeit einen gleichlautenden
Beschluss gefasst.
Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Konkretisierungen sowie der mittelfristigen
Einbeziehung der geplanten Ausbauprojekte Stadtbahn Niederkassel, zweigleisigerSeite 2 von 9
Ausbau der Linie 18 sowie Stadtbahnverlängerung Buschdorf ist eine Anpassung des
Stadtbahnzielkonzeptes erforderlich. Der gemäß Beschlussfassung aus 2019
vorgesehene Betriebsaufwand bleibt dabei unverändert.
Diese Vorlage ist bezüglich der grenzüberschreitenden Stadtbahnlinien sachlich
identisch zur entsprechenden Vorlage der Bundesstadt Bonn. Die Darstellung von
Aspekten, die nur für den Bonner Binnenverkehr relevant sind, wurde gestrafft.
Erläuterungen:
Hintergrund des Anpassungsbedarfs
Das 2019 beschlossene Stadtbahnzielkonzept sieht im Rhein-Sieg-Kreis eine
Beibehaltung der Linien 16, 18, 66 und 68 sowie einen Angebotsausbau der bislang
nur mit einzelnen Fahrten verkehrenden Linie 67 (Siegburg — Bad Godesberg) vor.
Innerhalb von Bonn soll die Linie 63 nicht mehr nach Bad Godesberg, sondern nur
noch bis Heussallee geführt werden. Eine wesentliche Grundlage ist die Einrichtung
möglichst glatter 5-Minuten-Takte in der HVZ (Hauptverkehrszeit) sowie 10-Minuten-
Takte in der NVZ (Nebenverkehrszeit) auf den verschiedenen Streckenästen.
Taktverdichtungen in den Hauptverkehrszeiten sind insbesondere auf den
Streckenästen nach Siegburg, Tannenbusch und Bad Godesberg vorgesehen, nach
Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus auch auf der Linie 18.
Anpassungsbedarf gegenüber diesem Konzept besteht aus folgenden Gründen:
1) Bei der Feinplanung der Fahrpläne hat sich gezeigt, dass bei Umsetzung des
beschlossenen Zielnetzes glatte Takte nicht realisierbar sind, sondern
ungleichmäßige Takte entstehen würden. Dies liegt insbesondere in der
Zusammenführung der verschiedenen Streckenäste am Bonner Hauptbahnhof in
Verbindung mit infrastrukturellen Restriktionen begründet. Ziel des geänderten
Konzeptes ist es, glatte 5- bzw. 10-Minuten-Takte zu ermöglichen.
2) Es soll eine Kompatibilität mit den Ausbauvorhaben Stadtbahn Niederkassel,
zweigleisiger Ausbau der Linie 18 sowie Stadtbahnverlängerung Buschdorf
hergestellt werden, so dass diese in den Folgejahren sukzessive realisiert werden
können, ohne dass das Liniennetz dann erneut verändert werden muss.
3) Es sollen zwischenzeitlich konkretisierte übergeordnete Ziele berücksichtigt
werden, die Direktverbindung Siegburg — Bad Godesberg als potenziell
nachfragestärkste Achse des Stadtbahnnetzes Bonn/Rhein-Sieg zu allen
Verkehrszeiten anzubieten sowie die aus Köln kommende Linie 16 zur Vermeidung
von Verspätungsübertragungen nicht mehr nach Bad Godesberg durchfahren zu
lassen.Seite 3 von 9
Geändertes Konzept
Folgendes geändertes Liniennetz wird von der Verwaltung in Abstimmung mit den
Städten Köln und Bonn sowie der SWBV und KVB vorgeschlagen:
• 16: Köln — Wesseling — Bonn Hbf (— Heussallee/Museumsmeile)
• 18: Köln — Brühl - Bonn Hbf
• 66: Tannenbusch — Bonn Hbf — Ramersdorf — Königswinter — Bad Honnef
• 67: Siegburg — Bonn Hbf - Bad Godesberg Stadthalle
• 68: Bornheim — Bonn Hbf — Ramersdorf
Die Linien 16 und 66 erhalten geänderte Linienwege und dementsprechend geänderte
Linienkonzessionen; die Linie 63 entfällt. Nach Umsetzung der Stadtbahnverlängerung
Buschdorf kann die Linie 66 von Tannenbusch aus dorthin verlängert werden.
Linienwege und Takte sind im Anhang dargestellt. Nach Siegburg und Bad Godesberg
kann in den Hauptverkehrszeiten ein glatter 5-Minuten-Takt und in den
Nebenverkehrszeiten ein glatter 10-Minuten-Takt durch die Linie 67 angeboten
werden. Auf dem Streckenast nach Königswinter und Bad Honnef liegt unverändert
ein glatter 10-Minuten-Takt der Linie 66, wobei außerhalb der Hauptverkehrszeiten
weiterhin jeder zweite Zug in Ramersdorf endet. Das Angebot der Linien 16, 18 und 68
bleibt im Rhein-Sieg-Kreis unverändert.
Das Konzept ist von den SWBV als grundsätzlich fahrbar eingeschätzt worden. Eine
noch durchzuführende Stellwerkssimulation muss diese Einschätzung final bestätigen.
Daraus können sich ggf. noch leichte Verschiebungen der Fahrplanlagen ergeben.
Für einen zuverlässigen Betriebsablauf, eine bestmögliche Betriebsstabilität und die
optimale Nutzung sich bietender Potentiale sind infrastrukturelle Maßnahmen
mittelfristig notwendig (s.u.). Ohne diese sind die vorgesehenen Taktverdichtungen in
der HVZ nur zeitlich limitiert fahrbar. Konkret bedeutet dies, dass die Verdichtungen
auf einen 5-Minuten-Takt nach aktueller Einschätzung der SWBV in der HVZ
vormittags für maximal zwei Stunden und nachmittags für maximal drei Stunden
umgesetzt werden können. Hintergrund ist, dass die Wendeanlagen ohne
Infrastrukturausbau dann maximal ausgelastet sind. Kleinere Verspätungen aufgrund
dichter Zugfolgezeiten, daraus resultierender Streckenauslastung sowie fehlende
Wendemöglichkeiten können so zu größeren Kettenreaktionen führen, die sich auf
das gesamte Netz auswirken. Durch die kürzeren Zeiträume der Taktverdichtung wird
der Aufbau von infrastrukturell bedingten Verspätungen reduziert, so dass in den
Zeiträumen ohne Taktverdichtung der Fahrplan wieder stabilisiert werden kann.
Vor diesem Hintergrund sollte die Taktverdichtung zunächst nur über die o.g. ca. zwei
Stunden morgens und drei Stunden nachmittags in den Zeiträumen mit der höchsten
Fahrgastnachfrage umgesetzt werden. Die genauen Zeiträume werden nach
Auswertung der aktuellen Querschnittserhebungen auf den Stadtbahnlinien
festgelegt, welche im vierten Quartal 2024 durchgeführt werden. Eine AusweitungSeite 4 von 9
dieser Zeiträume wird anschließend konstant durch SWBV und Verwaltung geprüft.
Infrastrukturausbau
Zur vollumfänglichen Realisierung des Konzeptes mit Taktverdichtungen auch über
längere Zeiträume ist die Umsetzung von Infrastrukturanpassungen unverzichtbar,
was zusätzliche Kosten verursachen wird, die derzeit noch nicht bezifferbar sind.
Für den Rhein-Sieg-Kreis betrifft dies in erster Linie die Realisierung zusätzlicher
Wendeanlagen auf dem Siegburger Streckenast. Hintergrund ist, dass mit der
Taktverdichtung die Kapazitätsgrenze der Endhaltestelle Siegburg erreicht wird, da in
der HVZ eine permanente Belegung beider Gleise erfolgt. Mit der Realisierung
zusätzlicher Wendeanlagen soll ein flexibles Ein- und Aussetzen von Bahnen im
Störungs-, Verspätungs- oder Baustellenfall ermöglicht werden. Potenzielle Standorte
sind im Bereich der Haltestellen Sankt Augustin Zentrum, Hangelar Ost und/oder
Vilich-Müldorf zu prüfen.
Innerhalb von Bonn sind folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebsstabilität
und Leistungsfähigkeit erforderlich bzw. bereits in Planung:
• Ausbau der Wendeanlagen Hauptbahnhof/Kaiserplatz und Bad Godesberg
Stadthalle
• Neubau der Wendelange Hauptbahnhof/Maximilianstraße (Tunnelstutzen der
Hardtbergbahn)
• Ausbau des Knotens Landgericht
• Besonderer Bahnkörper auf der B56 im Bereich Combahnstraße/Friedhof Beuel
• Optimierung des Abzweigs der Linie 66 an der Olof-Palme-Allee
• Bevorrechtigung der Stadtbahn an den Lichtsignalanlagen zwischen
Adelheidisstraße und Stadthaus sowie Olof-Palme-Allee und Hochkreuz
• Etablierung zusätzlicher Weichenverbindungen
Kosten
Die betrieblichen Mehrkosten der vorgesehenen Taktverdichtungen ergeben sich
bereits aus dem im Jahr 2019 beschlossenen Konzept, so dass sich aus den hier
geschilderten geänderten Linienwegen keine direkten finanziellen Auswirkungen
ergeben.
Zeitliche Umsetzung
Eine Umsetzung des Konzeptes kann frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember
2026 erfolgen. Dies ist durch die Liefer- und Zulassungszeiträume der neu bestellten
Stadtbahnfahrzeuge der Firma CAF bedingt. Eine frühere Umsetzung des verändertenSeite 5 von 9
Liniennetzes ohne Taktverdichtungen wird seitens der SWBV derzeit geprüft. Sollten
nicht alle Stadtbahnfahrzeuge rechtzeitig zur Verfügung stehen, wird in Abhängigkeit
der Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge eine Übergangslösung entwickelt.
Im Auftrag
gez. HahlenSeite 6 von 9
Haushalt:
1.
11.
Haushaltsmittel sind veranschlagt bei: (Produktnr. bzw.Projektnr.)
Ressourcenverbrauch (nur soweit nicht in Haushaltsplanung berücksichtigt):
Personal:
Vollzeitäquivalente
p.a.
Personalbedarf
Personaleinsparung
Finanzen:
konsumtiv in €
pro Jahr(sofern dauerhaft)
bzw. pro Projekt
Aufwendungen
Personalaufwand
Transferaufwand
sonstiger Aufwand
Abschreibungen
Erträge
(negatives
Vorzeichen) Saldo
Zeitraum
(ab... )
(von...bis...
Gesamt:
investiv in €
Auszahlungen
Einzahlungen
(negatives
Vorzeichen) Saldo
Umsetzungs-
zeitraum
(von...bis...)
pro Maßnahme
Baumaßnahmen/ Beschaffung
Grunderwerb
Gesamt
Deckung ist innerhalb des Budgets gegeben
Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist erforderlich
Anhang:
Liniennetz und TakteSeite 7 von 9
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Neue abgestimmte Vorzugsvariante des StadtbahnzielnetzesSeite 8 von 9
Geplante Taktfolgezeiten auf den Linienästen
Takte auf Linienästen (in Min.): • HVZ
Siegburg v: 5 n: 5
Tannenbusch (Buschdorf) - v: 3/7 n: 4/6
Bad Godesberg v: 5 n: 5
Ramersdorf/Königsvvinter v: 10 n: 10
Olof-Palme-Allee v: 3/2/5 n:3+'.'/5
NVZ
v: 10 n: 10
v: 7/3/10 n: 5/5/10
v: 10 . n: 10
v: 10 n: 10
v: 3/7 n: 4/6
SVZ •
v: 15. n: 15
v: 15/2/13 n:15/3/12
v: 15 n:15
v: 15 n:15
v: 6/9 n: 6/9
HVZ Hauptverkehrszeit Mo-Fr morgens und nachmittags
NVZ Nebenverkehrszeit Mo-Sa tagsüber
SVZ Schwachverkehrszeit täglich ab ca. 20:30 Uhr und sonntags ganztägig
v/n von/nach
Aufgrund von infrastrukturellen Restriktionen im Netz kann der 5-Minuten-Takt nach Siegburg und Bad Godesberg zunächst nur in einem zeitlich
begrenzten Rahmen innerhalb der Hauptverkehrszeit angeboten werden (ca. 2 Stunden morgens und 3 Stunden nachmittags).Seite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de