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241683-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Kostentransparenz zum Projekt „Stadtterrassen“

Nummer
241683-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241683 CDU-Große Anfrage: Kostentransparenz zum Projekt „Stadtterrassen“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241683-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Kostentransparenz zum
Projekt „Stadtterrassen“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Welche Kosten sind für den Auf- und Abbau sowie für die Beschaffung
der Möbel im Rahmen des Projektes Stadtterrassen entstanden?
• Das Projekt Stadt-Terrassen ist ein Angebot des Zukunftsnetz Mobilität
NRW (https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/was-wir-
bieten/umsetzen/stadt-terrassen). Für den Auf- und Abbau sowie die
Leihe sind der Bundesstadt Bonn keine Kosten entstanden.
Zu 2. Welche Kosten sind für die Bepflanzung und Pflege der Stadtterrassen
entstanden?
• Die Bepflanzung und Pflege der 9 Pflanzkübel hat 3.691,97 € (brutto)
gekostet.
Zu 3. Über welche Finanzposition werden die unter 1. und 2. entstandenen
Kosten bei welchem Amt verbucht? Unter welchem Titel wurden die Kosten im
Haushalt budgetiert?
• Zu Punkt 1 sind keine Kosten entstanden. Die Kosten für die unter 2.
angesprochene Maßnahme wurden durch Mittel in dem vom
Stadtplanungsamt bewirtschafteten Budget (Mittelbewirtschaftung als
laufendes Geschäft der Verwaltung) gedeckt (IA 6112071
Individualverkehrsplanung).
Zu 4. In wie weit sind die entstandenen Kosten durch einen Gremienbeschluss
siehe DS 210966-04 gedeckt?
• Ursprünglich war eine Verknüpfung mit der DS 240303 (Klimaviertel
Beuel Mitte) geplant, welche jedoch in der Ratssitzung am 16.04.24
vertagt wurde. Über das dort vorgeschlagene "Klimaviertel" sollte die
Beschaffung der Pflanzen sowie die Bepflanzung und Pflege der
Pflanzkübel erfolgen. Durch den nicht erfolgten Beschluss war diese
Option ausgefallen. Daher musste kurzfristig eine Lösung zur
Bepflanzung gefunden werden, weshalb die Bepflanzung durch einen
externen Dienstleister erfolgt ist.Seite 1 von 2
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Zu 5. Welches Gremium oder Amt hat die Entscheidung, die Pflanzkübel durch
einen professionellen Gartenbaubetrieb zu bepflanzen und zu pflegen lassen,
getroffen und welches Gremium oder Amt hat den Gartenbaubetrieb
beauftragt?
• Die Beauftragung sowie die Auswahl eines geeigneten Unternehmens
erfolgten im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung durch
das Stadtplanungsamt. In der ursprünglichen Vorlage ist folgender
Passus enthalten: „Die Begrünung und Pflege der geplanten
Pflanzkübel kann verwaltungsseitig aufgrund mangelnder Kapazitäten
nicht erfolgen. Dies wäre z.B. durch Patenschaften von Anliegerinnen
und Anliegern, oder Gewerbetreibenden denkbar.“ Die Beauftragung
einer externen Leistung ist damit nicht ausgeschlossen, ihre Erbringung
war zuvor lediglich in anderer Weise vorgesehen. Die Auftragssumme
von rund 3.700 € liegt zudem unter der Grenze von 5.000 €, unterhalb
derer eine freihändige Vergabe der Leistung ohne Beteiligung
politischer Gremien vergaberechtlich zulässig ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de