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241679 · Beschlussvorlage: Einleitung

Sicherheitstechnische Nachrüstung im Straßentunnel Bad Godesberg, Einleitung des Vergabeverfahrens für die Errichtung einer Personen-Notsignal-Anlage

Nummer
241679
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
07.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.11.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
241679
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Sicherheitstechnische Nachrüstung im
Straßentunnel Bad Godesberg,
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Errichtung
einer Personen-Notsignal-Anlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.11.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Errichtung einer Personen-
Notsignal-Anlage im Straßentunnel Bad Godesberg wird zugestimmt.
Begründung
Nach §25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
(BGV/GUV-V A1) hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen
Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür
zu sorgen, dass bei einem Notfall unverzüglich die notwendige Hilfe herbeige-
rufen und an den Einsatzort geleitet werden kann. Insbesondere bei Einzelar-
beitsplätzen hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Gefährdung geeignete
Maßnahmen der Überwachung zu treffen. Nach §8 der Unfallverhütungsvor-
schrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) hat der Arbeitgeber bei
gefährlichen Arbeiten eine Überwachung der allein arbeitenden Person sicher-
zustellen.
Der Betrieb des Straßentunnels erfordert aus funktionalen und sicherheitstech-
nischen Gründen einen 24-stündigen Arbeitseinsatz.
Eine Vielzahl der Arbeiten im Straßentunnel wird durch die Mitarbeitenden im
Einzeleinsatz ausgeführt. Dies gilt umso mehr für die in den Abend- und Nacht-
stunden sowie an Wochenenden und Feiertagen im Rahmen der Rufbereit-
schaft eingesetzten Mitarbeitenden.
Aus personellen Gründen ist eine Mehrfachbesetzung nicht möglich.
Für die Überwachung der allein arbeitenden Personen ist die Errichtung einer
Personen-Notsignal-Anlage (PNA) erforderlich. Die PNA ist durch spezielle
Sensoren (Lageüberwachung, Sturzdetektion, Bewegungsunfähigkeit usw.) in
der Lage, eine Notsituation zu erkennen und einen Notruf zusammen mit einerSeite 1 von 2
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Ortsbestimmung der verunglückten Person auszulösen. In dem sich großflächig
unter dem Bad Godesberger Stadtgebiet erstreckenden Straßentunnel mit sei-
nen Nebenanlagen ist nicht in allen Bereichen Mobilfunknetz verfügbar. Daher
ist die Einrichtung eines WLAN/Bluetooth-Netzes für diese Bereiche Bestandteil
der Maßnahme.
Die Einleitung des Vergabeverfahrens ist nach §25 der Unfallverhütungsvor-
schrift zwingend erforderlich und entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO
NRW (vorläufige Haushaltsführung).
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
X VOB UVgO VgV Januar 2025 180.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.04 Bundesstraßen 78.3100 5660712043000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de