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241674 · Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" vom 24.10.2012 in der Fassung vom 1.3.2023" für das Jahr 2024

Nummer
241674
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241674
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung von Zuschüssen gemäß den
"Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" vom
24.10.2012 in der Fassung vom 1.3.2023" für das
Jahr 2024
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- und Instrumentalverei-
ne im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1
der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige
Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie
der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad
Godesberg“ in folgender Höhe:
Chöre und Gesangvereine:
EURO
Bach Chor Bonn e.V. 500
Bonner Shanty-Chor 500
Chor der Marinekameradschaft Bonn von 1898 e.V. 500
Männerchor Friesdorf e.V. 500
Sängervereinigung 1854 Lannesdorf e.V. 500
Instrumentalvereine:
Bad Godesberger Kammerorchester e.V. 500
Blasorchester St. Martin 500
Förderverein R(h)einbläser 500
KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. (Musikzug) 500
KG-Kleffbotze e.V. Musikchor 500Seite 1 von 4
Seite 2
Kirchenchöre:
Pfarrcäcilienchor an St. Marien 360
Schützenbruderschaften:
St. Hub. Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 300
St. Matthias Bruderschaft Mehlem 300
St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem gegr. 1850 e.V. 300
Sankt Andreas Schützenbruderschaft gegr. 1700 Rüngsdorf e.V. 300
Jungsgesellenvereine:
Oberdorfer Männerreih Mehlem 180
Heimatpflege:
Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V. 4.180
Festausschuss Godesberger Karneval e.V. und dem Festausschuss
angeschlossene Vereine:
Allgemeine Karnevalsgesellschaft Prinzengarde 1947 e.V. 130
Festausschuss Godesberger Karneval 1938 e.V. 6.000
ggf. zzgl. 3.000
Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130
Große Karnevalsgesellschaft Bergfunken Bad Godesberg e.V. 130
KC "Die Jecken Goten" 1970 e.V. 130
KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130
KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. 130
KG Kleffbotze e.V. Friesdorf 130
KG Fidele Möhnen Lannesdorf 1935 e.V. 130
Bad Godesberger Hilfsorganisationen:
Freiwillige Feuerwehr Bonn-LZ Lannesdorf 200
Sonstige Vereinigungen:
Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130
Bürger- und Heimatverein Mehlem e.V. 130
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem e.V. 130
Kunst & Kultur Bad Godesberg e.V (KuKuG) 130
Kunstverein Bad Godesberg e.V. 130
Ortsausschuss Friesdorf e.V. 130
Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130
Ortsausschuss Mehlem e.V. 130
Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130
Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130
Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130
Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130
2. Anträge die abgelehnt werden:
• Verein der Freunde und Förderer des Hauses der Familie
• Hospizverein Bonn e.V.
• Starke Stimmen Bonn
Die drei genannten Vereine erfüllen nicht die Antragsvoraussetzungen
der Richtlinien.
• Bürger- und Heimatverein Mehlem e.V. (Antrag Bücher)Seite 2 von 4
Seite 3
3. Für die Durchführung der Sankt-Martins-Umzüge 2024 im Stadtbezirk
Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4
der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilneh-
mendem Kind gezahlt.
Begründung
Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen
Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtli-
cher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine)
gehört gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt
Bonn (Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der Bezirks-
vertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad Godesberg,
die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat- und Brauch-
tumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt
sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des
Inklusiven Bonns besonders verpflichtet. Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für
die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur
Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und In-
strumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ kann
den Vereinen, die bis zum 30.09.2024 einen Antrag gestellt haben, auf Be-
schluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für Transferauszahlungen pro Haus-
haltsjahr je 24.170 € (19.170 € + 5.000 €) zur Verfügung.
St. Martin: Den einzelnen Veranstaltern werden grundsätzlich für die Durch-
führung von Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß
Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teil-
nehmendem Kind gezahlt. Somit werden für die diesjährigen Sankt-Martins-
Zuschüsse voraussichtlich etwa 2.500,00 € aufgewendet. Die Gesamtsumme
ist abhängig von der Höhe der bis zum 30. November 2024 einzureichenden
Anträge. Darüber hinaus werden auch die Zuschüsse zu den städtepartner-
schaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen aus dieser
Finanzposition gezahlt.
Verwendungsnachweise werden erst ab einer Fördersumme von 500 Euro
gefordert und sind durch den Förderungsnehmer unaufgefordert bis zum
30.3.2025 einzureichen. Eine stichprobenartige Einholung von Verwendungs-
nachweisen bei einer Fördersumme unter 500 Euro behält sich die Bezirks-
verwaltung jedoch vor.
Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den vergange-
nen Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss in den Haushaltsjahren
2023 und 2024 aus anderen Finanzpositionen der Produktgruppe ausgegli-
chen werden.
---
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag des Bürger- und Heimatvereins Mehlem
e.V. auf Bezuschussung der Neuauflage des Buches "Beiträge zur GeschichteSeite 3 von 4
Seite 4
der Bürgermeisterei Godesberg und ihrer Umgebung" in Höhe von EUR
3.000,- abzulehnen. Der Zuschuss entspricht nicht den Richtlinien und über-
schreitet das Zuschuss-Budget erheblich, was zu einer Verringerung der Zu-
schüsse für andere Vereine führen würde. Zudem ist das Buch im Original auf
der Internet-Seite der Universität zu Köln (Universitäts- und Stadtbibliothek
Köln – Digitale Sammlung der Universität zu Köln) für jedermann frei einseh-
bar.
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, den Antrag des Vereins der Freunde
und Förderer des Hauses der Familie abzulehnen. Bei dem Förderverein han-
delt es sich nicht um eine Vereinsgruppe, die durch die Richtlinien gefördert
werden. Sowie auch der Antrag des Hospizvereins Bonn. Ebenfalls wird emp-
fohlen den Antrag des Vereins Starke Stimmen Bonn abzulehnen, da es sich
hier nicht um einen Bad Godesberger Verein handelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.01 Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Go-
desberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
24.170,00 110770131/
73.100
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de