241674 · Beschlussvorlage
Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" vom 24.10.2012 in der Fassung vom 1.3.2023" für das Jahr 2024
Kerndaten
- Nummer
- 241674
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241674 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg" vom 24.10.2012 in der Fassung vom 1.3.2023" für das Jahr 2024 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- und Instrumentalverei- ne im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ in folgender Höhe: Chöre und Gesangvereine: EURO Bach Chor Bonn e.V. 500 Bonner Shanty-Chor 500 Chor der Marinekameradschaft Bonn von 1898 e.V. 500 Männerchor Friesdorf e.V. 500 Sängervereinigung 1854 Lannesdorf e.V. 500 Instrumentalvereine: Bad Godesberger Kammerorchester e.V. 500 Blasorchester St. Martin 500 Förderverein R(h)einbläser 500 KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. (Musikzug) 500 KG-Kleffbotze e.V. Musikchor 500Seite 1 von 4 Seite 2 Kirchenchöre: Pfarrcäcilienchor an St. Marien 360 Schützenbruderschaften: St. Hub. Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 300 St. Matthias Bruderschaft Mehlem 300 St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem gegr. 1850 e.V. 300 Sankt Andreas Schützenbruderschaft gegr. 1700 Rüngsdorf e.V. 300 Jungsgesellenvereine: Oberdorfer Männerreih Mehlem 180 Heimatpflege: Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V. 4.180 Festausschuss Godesberger Karneval e.V. und dem Festausschuss angeschlossene Vereine: Allgemeine Karnevalsgesellschaft Prinzengarde 1947 e.V. 130 Festausschuss Godesberger Karneval 1938 e.V. 6.000 ggf. zzgl. 3.000 Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130 Große Karnevalsgesellschaft Bergfunken Bad Godesberg e.V. 130 KC "Die Jecken Goten" 1970 e.V. 130 KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130 KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. 130 KG Kleffbotze e.V. Friesdorf 130 KG Fidele Möhnen Lannesdorf 1935 e.V. 130 Bad Godesberger Hilfsorganisationen: Freiwillige Feuerwehr Bonn-LZ Lannesdorf 200 Sonstige Vereinigungen: Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130 Bürger- und Heimatverein Mehlem e.V. 130 Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem e.V. 130 Kunst & Kultur Bad Godesberg e.V (KuKuG) 130 Kunstverein Bad Godesberg e.V. 130 Ortsausschuss Friesdorf e.V. 130 Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130 Ortsausschuss Mehlem e.V. 130 Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130 Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130 Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130 Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130 2. Anträge die abgelehnt werden: • Verein der Freunde und Förderer des Hauses der Familie • Hospizverein Bonn e.V. • Starke Stimmen Bonn Die drei genannten Vereine erfüllen nicht die Antragsvoraussetzungen der Richtlinien. • Bürger- und Heimatverein Mehlem e.V. (Antrag Bücher)Seite 2 von 4 Seite 3 3. Für die Durchführung der Sankt-Martins-Umzüge 2024 im Stadtbezirk Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilneh- mendem Kind gezahlt. Begründung Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtli- cher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn (Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der Bezirks- vertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat- und Brauch- tumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des Inklusiven Bonns besonders verpflichtet. Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und In- strumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ kann den Vereinen, die bis zum 30.09.2024 einen Antrag gestellt haben, auf Be- schluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden. Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für Transferauszahlungen pro Haus- haltsjahr je 24.170 € (19.170 € + 5.000 €) zur Verfügung. St. Martin: Den einzelnen Veranstaltern werden grundsätzlich für die Durch- führung von Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teil- nehmendem Kind gezahlt. Somit werden für die diesjährigen Sankt-Martins- Zuschüsse voraussichtlich etwa 2.500,00 € aufgewendet. Die Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe der bis zum 30. November 2024 einzureichenden Anträge. Darüber hinaus werden auch die Zuschüsse zu den städtepartner- schaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen aus dieser Finanzposition gezahlt. Verwendungsnachweise werden erst ab einer Fördersumme von 500 Euro gefordert und sind durch den Förderungsnehmer unaufgefordert bis zum 30.3.2025 einzureichen. Eine stichprobenartige Einholung von Verwendungs- nachweisen bei einer Fördersumme unter 500 Euro behält sich die Bezirks- verwaltung jedoch vor. Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den vergange- nen Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus anderen Finanzpositionen der Produktgruppe ausgegli- chen werden. --- Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag des Bürger- und Heimatvereins Mehlem e.V. auf Bezuschussung der Neuauflage des Buches "Beiträge zur GeschichteSeite 3 von 4 Seite 4 der Bürgermeisterei Godesberg und ihrer Umgebung" in Höhe von EUR 3.000,- abzulehnen. Der Zuschuss entspricht nicht den Richtlinien und über- schreitet das Zuschuss-Budget erheblich, was zu einer Verringerung der Zu- schüsse für andere Vereine führen würde. Zudem ist das Buch im Original auf der Internet-Seite der Universität zu Köln (Universitäts- und Stadtbibliothek Köln – Digitale Sammlung der Universität zu Köln) für jedermann frei einseh- bar. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, den Antrag des Vereins der Freunde und Förderer des Hauses der Familie abzulehnen. Bei dem Förderverein han- delt es sich nicht um eine Vereinsgruppe, die durch die Richtlinien gefördert werden. Sowie auch der Antrag des Hospizvereins Bonn. Ebenfalls wird emp- fohlen den Antrag des Vereins Starke Stimmen Bonn abzulehnen, da es sich hier nicht um einen Bad Godesberger Verein handelt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Go- desberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 24.170,00 110770131/ 73.100 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de