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241669 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Holtorf, Stieldorfer Straße - Errichtung einer Funkmastes mit Technikraum Az.: 460630 (2479/2021)

Nummer
241669
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241669
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Holtorf, Stieldorfer Straße
- Errichtung einer Funkmastes mit Technikraum
Az.: 460630 (2479/2021)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung einen positiven Vor-
bescheid für die Errichtung des beantragten Funkmasts erteilt hat.
Begründung
Gegenstand der genehmigten Bauvoranfrage der Bonn Netz GmbH ist die
Errichtung eines Funkmasts inklusive eines Technikraums im Außenbereich
nach § 35 BauGB. Die geplante Höhe beträgt 40 m, der Durchmesser am
Boden liegt bei 1,5 m. Zum Fundament ist die Aushebung einer Baugrube über
8 x 8 m geplant. Der Funkmast soll im Rahmen eines Ausbauprojekts der Bonn
Netz GmbH über die Errichtung eines Funknetzes aufgestellt werden. Das
Funknetz wird unter anderem in alltäglichen Situationen genutzt werden wie der
Datenkommunikation für z.B. intelligente Stromzähler. So unterstützt dieses
Funknetz die in Deutschland vorangetriebene Energiewende und
Dekarbonisierung unserer Energieverteilung und ist Teil der Stabilisierung
unserer zukünftigen Energienetze. Auch z.B. Wasserzustandswerte, wie
Flusspegelstände, können darüber übertragen werden.
Die Errichtung eines Funkmasts im Außenbereich stellt ein privilegiertes
Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB dar. Dieses ist demnach zulässig,
sofern ihm öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Vorliegend stehen dem
Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen. Zwar befindet sich das
Vorhabengrundstück im Geltungsbereich des Landschaftsplans Ennert und dort
innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets, indes wurde mit Bescheid der
Unteren Naturschutzbehörde vom 08.08.2024 auf der Grundlage eines vom
Antragssteller eingereichten landschaftspflegerischen Begleitplans eine
naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Nr. 1 BNatSchG erteilt. Unter den
Auflagen des Bescheids wurden dem Antragssteller dabei diverse
Ausgleichsmaßnahmen aufgegeben, z. B. die Vornahme von Anpflanzungen im
unmittelbaren Umfeld des Vorhabens.
Die Verwaltung hat somit am 30.08.2024 einen positiven Vorbescheid erteilt.Seite 1 von 3
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Nach Einreichung der Bauvoranfrage, zum 01.01.2024, wurde die
Landesbauordnung novelliert, so dass die Errichtung eines Funkmasts im
Außenbereich nunmehr nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 lit. a lit aa. BauO NRW
ohne Beachtung einer Höhenbegrenzung baugenehmigungsfrei ist. Ein an den
Vorbescheid angeschlossener Bauantrag ist demnach zur Realisierung des
Vorhabens nicht mehr einzureichen.
Anlage/n
1 Flurkarte Stieldorfer Straße_ (öffentlich)
2 Lageplan Stieldorfer Straße (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de