241669 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Holtorf, Stieldorfer Straße - Errichtung einer Funkmastes mit Technikraum Az.: 460630 (2479/2021)
Kerndaten
- Nummer
- 241669
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 241669 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Holtorf, Stieldorfer Straße - Errichtung einer Funkmastes mit Technikraum Az.: 460630 (2479/2021) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung einen positiven Vor- bescheid für die Errichtung des beantragten Funkmasts erteilt hat. Begründung Gegenstand der genehmigten Bauvoranfrage der Bonn Netz GmbH ist die Errichtung eines Funkmasts inklusive eines Technikraums im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die geplante Höhe beträgt 40 m, der Durchmesser am Boden liegt bei 1,5 m. Zum Fundament ist die Aushebung einer Baugrube über 8 x 8 m geplant. Der Funkmast soll im Rahmen eines Ausbauprojekts der Bonn Netz GmbH über die Errichtung eines Funknetzes aufgestellt werden. Das Funknetz wird unter anderem in alltäglichen Situationen genutzt werden wie der Datenkommunikation für z.B. intelligente Stromzähler. So unterstützt dieses Funknetz die in Deutschland vorangetriebene Energiewende und Dekarbonisierung unserer Energieverteilung und ist Teil der Stabilisierung unserer zukünftigen Energienetze. Auch z.B. Wasserzustandswerte, wie Flusspegelstände, können darüber übertragen werden. Die Errichtung eines Funkmasts im Außenbereich stellt ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB dar. Dieses ist demnach zulässig, sofern ihm öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Vorliegend stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen. Zwar befindet sich das Vorhabengrundstück im Geltungsbereich des Landschaftsplans Ennert und dort innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets, indes wurde mit Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.08.2024 auf der Grundlage eines vom Antragssteller eingereichten landschaftspflegerischen Begleitplans eine naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Nr. 1 BNatSchG erteilt. Unter den Auflagen des Bescheids wurden dem Antragssteller dabei diverse Ausgleichsmaßnahmen aufgegeben, z. B. die Vornahme von Anpflanzungen im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens. Die Verwaltung hat somit am 30.08.2024 einen positiven Vorbescheid erteilt.Seite 1 von 3 Seite 2 Nach Einreichung der Bauvoranfrage, zum 01.01.2024, wurde die Landesbauordnung novelliert, so dass die Errichtung eines Funkmasts im Außenbereich nunmehr nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 lit. a lit aa. BauO NRW ohne Beachtung einer Höhenbegrenzung baugenehmigungsfrei ist. Ein an den Vorbescheid angeschlossener Bauantrag ist demnach zur Realisierung des Vorhabens nicht mehr einzureichen. Anlage/n 1 Flurkarte Stieldorfer Straße_ (öffentlich) 2 Lageplan Stieldorfer Straße (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de