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241664-01 · Mitteilungsvorlage

Soziale Erhaltungssatzungen in Bonn. Hier: Gesamtstädtische Voruntersuchung und Vorstellung der Prozessschritte

Nummer
241664-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241664 Soziale Erhaltungssatzungen in Bonn. Hier: Gesamtstädtische Voruntersuchung und Vorstellung der Prozessschritte

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241664-01
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Soziale Erhaltungssatzungen in Bonn.
Hier: Gesamtstädtische Voruntersuchung und
Vorstellung der Prozessschritte
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung
Beantwortung der mündlichen Frage des Herrn Prof. Dr. Detmar Jobst
(GRÜNE) in der Sitzung des ASMG am 23. Januar 2025
Fragestellung des Herrn Prof. Dr. Detmar Jobst (GRÜNE):
Warum ist in den letzten vier Jahren seit dem Zielbeschluss zu diesem Thema
nichts passiert?
Stellungnahme der Verwaltung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Dezember 2020 den Zielbeschluss
Soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutz) (DS Nr. 201565) gefasst und die
Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung des Instruments in drei konkret
benannten Gebieten beauftragt.
Wie in der Mitteilungsvorlage (DS Nr. 241664) dargestellt, erfolgt im 1. Halbjahr
2025 das sog. gesamtstädtische Grobscreening als vorbereitende
Untersuchung für die rechtssichere Einführung des Instruments der Sozialen
Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Von dem Ergebnis der Untersuchungen
ist es abhängig, ob bzw. für welche Teilräume im Stadtgebiet es geboten und
sinnvoll ist, eine entsprechende Satzung aufzustellen.
Eine erste Information der politischen Gremien über die Ergebnisse der
vorbereitenden Untersuchungen ist im Sommer 2025 beabsichtigt.
Die Umsetzung des Zielbeschlusses konnte erst im Herbst 2024 intensiv
starten, weil zuvor die für die Bearbeitung vorgesehenen personellen
Ressourcen aufgrund von Elternzeiten, Kündigungen u.a. in der zuständigen
Abteilung mehrfach ausfielen und die verbliebenen Kapazitäten insbesondere
auf die Erledigung kommunaler Pflichtaufgaben (u.a. vorbereitende
Bauleitplanung) konzentriert werden mussten.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de