241663 · Beschlussvorlage
Neues Quartier Bundesviertel – Wettbewerb Freianlagengestaltung nach RPW
Kerndaten
- Nummer
- 241663
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 241663 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neues Quartier Bundesviertel – Wettbewerb Freianlagengestaltung nach RPW Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Empfehlung Rat 12.11.2024 Entscheidung Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel 14.11.2024 Anhörung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Behandlung im Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel) 1. Die Inhalte der Auslobung für den Wettbewerb zur Freianlagengestaltung im Neuen Quartier Bundesviertel im Straßengeviert Friedrich-Ebert-Allee, Olof- Palme-Allee, Nahum-Goldmann-Allee und Platz des Grundgesetzes werden beschlossen. 2. Als Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter sowie stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter für das Wettbewerbsverfahren werden folgende Personen benannt: Stimmberechtigte/-r Teilnehmer/-in Stellvertretende/-r Teilnehmer/-in 1. ……………… 1. ……………… 2. ……………… 2. ……………… 3. ……………… 3. ……………… 4. ……………… 4 ………………. Für das Auswahlgremium sind vier Plätze und vier Stellvertretungen zu besetzen. Begründung Anlass: Am 26. September 2024 hat der Rat das städtebauliche Konzept zurSeite 1 von 37 Seite 2 Grundstücksentwicklung der Liegenschaft des ehemaligen Landesbehördenhauses zwischen Friedrich-Ebert-Allee, Nahum-Goldmann- Allee, Olof-Palme-Allee und dem Platz des Grundgesetzes als Grundlage für das Vergabeverfahren sowie das Bebauungsplanverfahren beschlossen (DS- Nr. 241261). Gemäß Abstimmungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Erwerbs der landeseigenen Liegenschaft durch die Stadt Bonn wird zur Qualifizierung der öffentlich wahrnehmbaren Freianlagen im Plangebiet ein offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren durchgeführt. Verfahren: Das Verfahren und die Inhalte zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens werden in einer Auslobung (siehe Auslobungsentwurf im Anhang) beschrieben und geregelt. Aufgrund des mit dem Wettbewerb verbundenen Auftragsversprechens für den Gewinner des Wettbewerbsverfahrens ist eine europaweite Ausschreibung gemäß der Vergabeverordnung (VgV) notwendig. Der Wettbewerb selbst folgt den Regeln für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Dies sind die Vorgaben, die bei der Wettbewerbsauslobung beachtet werden müssen. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Landschaftsarchitekt*innen und Fachplaner*innen aus dem Bereich der Siedlungswasserwirtschaft (Ingenieurbauwerke). Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 18 beschränkt. Neben sechs gesetzten Teilnehmenden werden weitere zwölf Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren ermittelt. Die Mindestanforderungen zur Teilnahme am Wettbewerb wurden so gewählt, dass auch „junge“ Landschaftsarchitekturbüros die Möglichkeit haben, sich zu bewerben. Die Wettbewerbssumme, welche sich aus Preisgeldern und Teilnahmeentschädigungen zusammensetzt, beträgt insgesamt 240.000 Euro (brutto). Dem Wettbewerb schließt sich ein Verhandlungsverfahren an, in dem folgende Leistungen vergeben werden sollen: 1. Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): mindestens Leistungsphase 1-3 und 5 gegebenenfalls in Verbindung mit § 47 HOAISeite 2 von 37 Seite 3 (Objektplanung Verkehrsanlagen) 2. Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI (Honorarzone III): mindestens Leistungsphase 1-3 und 5 Aufgabenstellung: Der Wettbewerb dient der Qualifizierung des Freiraums im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Konzept für das Neue Quartier Bundesviertel (DS-Nr. 241261).). Für das etwa 52.000 m² große Plangebiet sind nachfolgend beschriebene Entwurfsziele zu erfüllen, um einen qualitativ hochwertigen Freiraum und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen. Der Freiraum soll eine Klammer für das Gesamtkonzept bilden und so das Gerüst für das Gebiet in seiner Gesamtheit darstellen. Trotz der großen urbanen Dichte soll eine hohe Aufenthaltsqualität, insbesondere auch für Familien und Kinder, entstehen. Der Freiraum soll unterschiedlich nutzbare Räume mit öffentlichem, halböffentlichem und privatem Charakter ausbilden. Der freiraumplanerische Wettbewerb Neues Quartier Bundesviertel hat den Anspruch eine konsequente und zukunftsorientierte Umsetzung von Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung vorzunehmen. Die Stadt Bonn verfolgt gemäß ihrer Strategie der „wassersensitiven Stadtentwicklung“ das Ziel, verstärkt eine naturnahe und dezentrale Niederschlagsbewirtschaftung im Stadtraum zu implementieren. Nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ wird dabei zunächst angestrebt, die Belastung in der Stadt während Hitzeperioden durch eine gezielte Verdunstung von Regenwasser zu mindern sowie die Versorgung der Vegetation im Stadtraum in Trockenzeiten durch eine dezentrale Speicherung und Nutzung von Regenwasser zu verbessern. Zudem soll die Herstellung von Klimakomfortplätzen, also begrünten öffentlichen Räumen mit schattigen Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten zu einer hohen Qualität im Freiraum beitragen. Beteiligung: Das Beteiligungskonzept (DS-Nr. 241428) sieht vor, dass im Zuge der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB bezüglich der Bauleitplanung (DS-Nr. 241591) auch zusätzliche Fragen zur Freiraumqualität und Ausstattung gestellt werden, welche den Wettbewerbsteilnehmenden zu Beginn der Arbeitsphase im Wettbewerb zur Kenntnis gegeben werden. DieSeite 3 von 37 Seite 4 Beteiligung erfolgt online, per Aushang, während einer Informationsveranstaltung in Präsenz sowie zielgruppengerecht für Kinder und Jugendliche auch an Schulen. Zu 2. Die Entscheidung über die Gewinner des Wettbewerbs trifft ein Preisgericht. Die Benennung der stimmberechtigten Sachpreisrichter/-innen und stellvertretenden Sachpreisrichter/-innen des Preisgerichts ist für dessen Besetzung notwendig und muss bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufgabenstellung erfolgt sein. Die Größe und Besetzung des Preisgerichtes besteht aus stimmberechtigten Fach- und Sachpreisrichter/-innen sowie deren Stellvertreter/-innen. Die Größe des Preisgerichtes ist so ausgelegt, dass noch eine arbeitsfähige Gruppe entsteht. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.28 Liegenschaftsmanagement 01.28.01 An- und Verkauf von Grundstücken Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / 240.000 EUR 123000128/ 2025Seite 4 von 37 Seite 5 Aufwendungen 721000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 241007_BONN NQB_Auslobung_end-korr (öffentlich)Seite 5 von 37 Stand: 07.10.2024 1 Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neues Quartier Bundesviertel Bundesstadt Bonn Inhalt Inhalt ....................................................................................................................................... 1 1 Kapitel 1 – Anlass und Zweck des Wettbewerbs .......................................................................... 3 2 Kapitel 2 – Wettbewerbsgebiet ................................................................................................ 4 2.1 Informationen zur Stadt....................................................................................................... 4 2.2 Geschichte ....................................................................................................................... 4 2.3 Übergeordnete Planungen ................................................................................................... 5 2.4 Das Wettbewerbsgebiet – Ist-Zustand.................................................................................... 7 2.4.1 Beschreibung, aktuelle Nutzung .................................................................................. 7 2.4.2 Eigentumsverhältnisse.............................................................................................. 9 2.4.3 Planungsrecht ........................................................................................................ 9 2.4.4 Umweltfaktoren und Schutzgüter ................................................................................. 9 2.4.5 Infrastruktur und Erschließung ...................................................................................12 3 Kapitel 3 – Wettbewerbsaufgabe ............................................................................................14 3.1 Allgemeine Wettbewerbsziele .............................................................................................14 3.2 Planungshinweise .............................................................................................................14 3.3 Raum- und Funktionsprogramm ..........................................................................................16 3.4 Nachhaltigkeitsanforderungen ............................................................................................17 3.4.1 Wasser ................................................................................................................17 3.4.2 Baumpflanzungen ..................................................................................................18 3.4.3 Begrünung und Bepflanzung .....................................................................................18 3.4.4 Stadtklima und Durchlüftung .....................................................................................18 3.5 Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbes .......................................................19 3.6 Zeitschiene ......................................................................................................................19 4 Kapitel 4 – Wettbewerbsbedingungen ......................................................................................20 4.1 Ausloberin des Wettbewerbs ..............................................................................................20 4.2 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung ...............................................................................20 4.3 Registriernummer des Wettbewerbs ....................................................................................20 4.4 Gegenstand des Wettbewerbs .............................................................................................20Seite 6 von 37 Stand: 07.10.2024 2 4.5 Art des Wettbewerbs .........................................................................................................21 4.6 Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache .............................................................................21 4.7 Teilnahmeberechtigung .....................................................................................................21 4.8 Teilnehmende...................................................................................................................23 4.9 Preisgericht .....................................................................................................................24 4.9.1 Stimmberechtigte Mitglieder ......................................................................................24 4.9.2 Stellvertretende Mitglieder ........................................................................................24 4.9.3 Sachverständige Berater*innen (ohne Stimmrecht) .........................................................25 4.9.4 Vorprüfung ...........................................................................................................25 4.10 Wettbewerbsunterlagen .....................................................................................................25 4.11 Wettbewerbsleistungen......................................................................................................25 4.12 Preisrichtervorbesprechung, Rückfragen und Einführungskolloquium ......................................27 4.13 Abgabe und Kennzeichnung Wettbewerbsarbeit ....................................................................27 4.14 Beurteilungskriterien und bindende Vorgaben .......................................................................28 4.15 Wettbewerbssumme und Preisgelder ...................................................................................28 4.16 Abschluss des Planungswettbewerbs ..................................................................................29 4.17 Eigentum und Urheberrecht, Rückversand ............................................................................29 4.18 Art, Umfang und Bedingungen der vorgesehenen Beauftragung ...............................................29 4.19 Behandlung von Verfahrensrügen .......................................................................................31 4.20 Datenschutz .....................................................................................................................31 4.21 Termine ...........................................................................................................................32Seite 7 von 37 Stand: 07.10.2024 3 1 Kapitel 1 – Anlass und Zweck des Wettbewerbs Das Bundesviertel hat sich seit 1990 infolge der Verlagerung der Hauptstadtfunktion nach Berlin zu einem dynamischen Arbeitsplatzzentrum für internationale Einrichtungen, globale Konzerne, Bundeseinrichtungen und mittelständische Unternehmen entwickelt. Mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Diversifizierung wurden Überlegungen zur Entwicklung des Bundesviertels in Bonn getroffen. Seit dem Jahr 2018 ist hierfür, ausgehend von einer Planungswerkstatt, die Rahmenplanung Bundesviertel ausgearbeitet worden. Auf den Beschluss der Rahmenplanung im Juni 2021 folgte ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren für ein Teilgebiet des Bundesviertels, dem Areal des früheren Landesbehördenhauses. Als Schlüsselprojekt der Rahmenplanung soll das Neue Quartier Bundesviertel maßgeblich zur Weiterentwicklung und Revitalisierung des Bundesviertels beitragen. Im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungsverfahren wurden durch das Büro CITYFÖRSTER in bürointernen Entwurfsteams drei Varianten zur städtebaulichen Entwicklung des Gebiets erarbeitet. Die Variante der „Urbanen Bausteine“ wurde am 26. September 2024 vom Rat der Stadt Bonn beschlossen (siehe Anlage XX). Die Bundesstadt Bonn hat das Areal vom Land Nordrhein-Westfalen erworben. Auf Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfs ist im Folgenden ein freiraumplanerisches Konzept zu entwickeln, welches den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel sowie den politisch beschlossenen Zielen für die Liegenschaft im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt. Der Freiraum soll eine Klammer für das Gesamtkonzept bilden und so das Gerüst für das Gebiet in seiner Gesamtheit darstellen. Trotz der großen urbanen Dichte soll unter anderem durch eine Reduzierung des Autoverkehrs eine hohe Binnenqualität, auch für Familien und Kinder, entstehen. Der freiraumplanerische Wettbewerb Neues Quartier Bundesviertel hat den Anspruch eine konsequente und zukunftsorientierte Umsetzung von Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung vorzunehmen. Die Stadt Bonn verfolgt gemäß ihrer Strategie der „wassersensitiven Stadtentwicklung“ das Ziel, verstärkt eine naturnahe und dezentrale Niederschlagsbewirtschaftung im Stadtraum zu implementieren. Nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ wird dabei zunächst angestrebt, die Belastung in der Stadt während Hitzeperioden durch eine gezielte Verdunstung von Regenwasser zu mindern sowie die Versorgung der Vegetation im Stadtraum in Trockenzeiten durch eine dezentrale Speicherung und Nutzung von Regenwasser zu verbessern. Zudem soll die Herstellung von Klimakomfortplätzen, also begrünten öffentlichen Räumen mit schattigen Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten zu einer hohen Qualität im Freiraum beitragen.Seite 8 von 37 Stand: 07.10.2024 4 2 Kapitel 2 – Wettbewerbsgebiet 2.1 Informationen zur Stadt Gelegen am Rhein im Westen Deutschlands, hat Bonn eine lange Tradition als bedeutendes politisches und kulturelles Zentrum. Aufgrund ihrer ehemaligen Hauptstadtfunktion der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1990 trägt die Stadt Bonn den deutschlandweit einzigartigen Titel als Bundesstadt. Dies wird insbesondere im Bundesviertelviertel deutlich, in welchem das Wettbewerbsgebiet liegt und das sich nach dem Bonn-Berlin-Beschluss und der Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes zu einem erfolgreichen Wirtschaftsstandort gewandelt hat. Heute zeichnet sich die Stadt durch eine vielfältige Kulturszene sowie die Universität Bonn als renommierte Hochschulen aus. Letztere beeinflusst dabei auch die Entwicklung der Stadt: Bonn verzeichnet jährlich einen Anstieg ihrer Bevölkerungszahl (Stand 2022: 338.000 Personen) und unterliegt dabei nur einem langsamen Alterungsprozess. Darüber hinaus zeichnet sich Bonn durch eine polyzentrale Stadtstruktur aus, die den Stadtbezirken Bonn, Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg zentrale Funktionen zuweist. Das Plangebiet liegt im Süden des Ortsteils Gronau im Stadtbezirk Bonn und ist etwa 52.000 m² groß. Es wird im Norden durch die Olof-Palme-Allee, im Osten durch die Bundesstraße 9, im Süden durch die Bundesautobahn A 532 und im Westen durch die Nahum-Goldmann-Allee begrenzt. Im Westen verläuft die Bahnstrecke Köln-Koblenz, im Norden schließen die Bürogebäude der Deutschen Telekom an. Abbildung 1 Verortung des Wettbewerbsgebiet im städtischen Kontext (Stadtplan der Bundesstadt Bonn) 2.2 Geschichte Das Bundesviertel in Bonn, auch bekannt als das ehemalige Regierungsviertel, ist eng mit der deutschen Nachkriegsgeschichte verbunden ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Bonn als provisorische Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland gewählt, da Berlin aufgrund seiner Teilung nicht als Hauptstadt dienen konnte. Dies führte zur Planung und Errichtung des Regierungsviertels in den 1950er Jahren. Das Bundesviertel umfasst eine Vielzahl von markanten Gebäuden, die einst als Ministerien und Regierungsbehörden genutzt wurden. Zu den bekanntesten gehören das Bundeskanzleramt, der Palais Schaumburg (ehemalige offizielle Residenz des Bundeskanzlers), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Gesundheit sowie das ehemalige Abgeordnetenhaus des Deutschen Bundestages. Diese Gebäude sind Beispiele für die modernistische Architektur der Nachkriegszeit und prägen das Stadtbild desSeite 9 von 37 Stand: 07.10.2024 5 Viertels. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurde Berlin wieder zur Hauptstadt und viele Ministerien zogen dorthin um. Dennoch blieben einige Bundesbehörden und Organisationen im Bundesviertel in Bonn ansässig. Heute beherbergt das Viertel verschiedene Bundesbehörden wie das UN-Klimasekretariat und ist als Standort der globalen Konzernzentralen der Deutschen Post DHL, der Deutschen Telekom AG und mittelständischer Unternehmen sowie gemeinnütziger Vereine und Stiftungen ein Arbeitsplatzschwerpunkt. 2.3 Übergeordnete Planungen Der Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar, welches für zweckgebundene Nutzungen ausgewiesen ist. Am östlichen Randbereich befindet sich ein Kreuzungspunkt der Bundesstraße 9 sowie der A562, welche das Plangebiet direkt mit dem überregionalen und regionalen Verkehr verbindet. Ergänzt wird dies durch mehrere Schienenwege in Nord-Süd- sowie Ostrichtung. Im Nordosten befindet sich mit den Rheinauen ein großer innerstädtischer Freiraum, der zu großen Teilen der Freizeitgestaltung dient. Wiederum nordöstlich befindet sich der Landschaftsraum Rhein, der im Regionalplan als Oberflächengewässer und regionaler Grünzug dargestellt wird. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als „Sonderbaufläche“ dar. Diese Flächenart zieht sich zwischen den Hauptverkehrsstraßen Nahum-Goldmann-Allee und Friedrich-Ebert-Allee in nordwestlicher Richtung fort, welche durch eine Schulfläche ergänzt wird. In südöstlicher Richtung befindet sich als Zone zwischen Plangebiet und der Hauptverkehrsstraße A 562 eine „Grünfläche“. Im Nordosten befinden sich jenseits der Friedrich-Ebert- Allee „Gemischte Bauflächen“ sowie „Wohnbauflächen“. Im Westen befindet sich hinter der Nahum-Goldmann- Allee ein Gewerbegebiet sowie mehrere „Grünflächen“, unter anderem dem Südfriedhof sowie der Sportanlage Wasserland Stadt Bonn. Als Grundlage für den Wettbewerb dient das Konzept Rahmenplan Bundesviertel (Anlage X), welches das ehemalige Regierungsviertel neu strukturiert und zukünftige Entwicklungen aufzeigt. Der Fokus liegt auf dem Wachstum des Wirtschaftsstandortes während zeitgleich (bezahlbarer) Wohnraum geschaffen werden soll. Dies soll unter anderem mit einer baulichen Verdichtung und der Erweiterung des Mobilitätsangebotes gelingen. Zusätzlich sind dabei stadtklimatische, ökologische und stadtgestalterische Belange ebenso wie der Freiraum zu Abbildung 2 FNP-Ausschnitt (Stadtplan Bonn)Seite 10 von 37 Stand: 07.10.2024 6 beachten. Mit einer Etablierung von Gastronomie, Handel, Nahversorgung und Freizeitangeboten sollen die urbanen Qualitäten gestärkt werden. Die Rahmenplanung skizziert wie das Bundesviertel baulich-freiräumlich, programmatisch und verkehrlich verdichtet, diversifiziert und qualifiziert werden kann. Mit fünf verschiedenen, aber in Bezug stehenden Entwicklungskonzepten werden Leitlinien zur Erreichung der Entwicklungsziele formuliert, welche zuerst holistisch in einem Rahmenplan und anschließend in detailliert vertiefenden Einblicken dargestellt werden. Das Wettbewerbsgebiet wird dabei noch in einer veränderten Struktur (Stand: 2022) präsentiert, welche mittlerweile infolge des Neues Quartier Bundesviertel überarbeitet wurde. Das Neue Quartier Bundesviertel fungiert als Schlüsselprojekt für den Rahmenplan Bundesviertel. Auf dem Gelände des ehemaligen Landesbehördenhauses soll neben einem Standort für die Stadtverwaltung zu großen Teilen Wohnnutzungen entstehen, welche durch eine Schule, eine Kita und Gewerbeeinheiten ergänzt werden. Das Büro CITYFÖRSTER hat ein Nutzungskonzept entwickelt, welches nach dem Leitbild „Urbane Bausteine“ ein durchmischtes Quartier entwickelt. Das rahmengebende städtebauliche Konzept wurde am 26.09.2024 durch den Rat der Stadt Bonn beschlossen. Weitere Vorgaben aus dem städtebaulichen Konzept finden sich in Kapitel 3.2 Planungshinweise. Finaler Lageplan wird nach Beschluss einfügt Ergänzend zur Rahmenplanung Bundesviertel, wurde der Grünrahmenplan Bundesviertel erarbeitet. Ziele sind konkrete und handlungsorientierte Aussagen zum Freiraum, die die Entwicklungsziele und Perspektiven des Bundesviertels aufzeigen. Dabei wurden die Themen der mehrfachen Innenentwicklung, Klimaanpassung, Freiraumqualität, biologischen Vielfalt, Umweltgerechtigkeit und die Verflechtungen zu übergeordneten Grünräumen betrachtet. Nach dem im Grünrahmenplan entwickelten räumlichen Leitbild grenzt das Wettbewerbsgebiet an den Grünzug Annaberger Bach und ist Teil der im Rahmenplan als „Rücken“ bezeichneten städtebaulichen Entwicklungsachse parallel zur Bahntrasse. Hierbei ist im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des Wettbewerbsgebietes eine Verbindung zum renaturierten Annaberger Bach südöstlich der A 562 angedacht. Zudem schließt sich im Süden eine mögliche Biotopfläche an, die durch Wege- und Freiraumanschlüsse mit dem Wettbewerbsgebiet verknüpft werden soll. Weitere Aussagen zur generellen Entwicklung der Freiräume im Wettbewerbsgebiet finden sich in Anlage x. Der Bonner Freiraumplan als übergeordnete Dachstrategie der Bonner Freiraumentwicklung betrachtet die Grünzüge Kessenich und Dottendorf entlang der Bahnstrecke und den Grünzug Annaberger Bach als Schlüsselmaßnahme „Grüner Korridor Kottenforst-Rhein“, mit dem Ziel einer Gestaltung als zusammenhängender und erlebbarer Grünraum. (Anlage XX: Auszug Freiraumplan) Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage XX) der Bundesstadt Bonn beinhaltet Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Entwicklung der Bonner Zentren und Einzelhandelsstandorte. Ziel des Konzeptes ist, die Gesamtentwicklung Bonns als Oberzentrum der Region sicherzustellen. Dafür wurden verschiedene Zentrentypen definiert, welche anhand bestimmter Kriterien charakterisiert wurden. Das Regierungsviertel weist nach dieser Strukturierung kein Zentrum auf, was insbesondere an dem hohen Anteil an Gewerbe- und niedrigen Wohnnutzungen mitsamt einer daraus resultierenden geringen Anzahl an Wohnfolgeeinrichtungen liegt. Die dem Wettbewerbsgebiet am nächsten liegenden Zentren befinden sich in Kessenich (Typ C- Ortsteilszentrum), Dottendorf (Typ D- reines Nahversorgungszentrum) und Friesdorf (Typ D- reines Nahversorgungszentrum). Diese sind mindestens 900 Meter Luftlinie von dem Planungsraum entfernt. Aufgrund der Anbindung des ÖPNV durch die Haltestelle „Olof-Palme-Straße“ ist die Bonner Innenstadt als Zentrumstyp A in wenigen Minuten erreichbar und bietet auf diese Weise das größtmögliche Maß an Versorgung. Das Plangebiet soll gemäß des aktuell in Erstellung befindlichen neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes den Status eines Nahversorgungsbereiches erhalten.Seite 11 von 37 Stand: 07.10.2024 7 2.4 Das Wettbewerbsgebiet – Ist-Zustand 2.4.1 Beschreibung, aktuelle Nutzung Nutzungsstruktur Das Bundesviertel ist gleichermaßen durch die Zeit als Regierungssitz und durch den Strukturwandel in den 1990/2000er Jahren geprägt. Es hat eine starke Identität als Sitz der Vereinten Nationen, als Wirtschafts-, Kongress- und Regierungsstandort. Regional bedeutsam sind zudem die Institutionen der Museumsmeile. Gleichzeitig spielt das Bundesviertel im Alltag der Bonner Bevölkerung eine nur untergeordnete Rolle - die Einwohnerzahl liegt stark unter dem Durchschnitt. Zum Vergleich: Die Einwohnerzahl liegt bei knapp 4.000, die Beschäftigtenanzahl bei ca. 45.000. Der Planungsraum befindet sich zentral im Bundesviertel und ist daher von verschiedenen Nutzungen umgeben. Im Norden an das Wettbewerbsgebiet anschließend befindet sich die Zentrale der Deutschen Telekom AG. Der B 9 Richtung Innenstadt folgend reihen sich mehrere Ämter, Institutionen und Museen der Museumsmeile aneinander. In direkter Nachbarschaft zum Wettbewerbsgebiet befindet sich nördlich das Wohnquartier Johanniterviertel, welches größtenteils von freistehenden Einfamilienhäusern geprägt ist. Jenseits der A 562 befinden sich im Osten mehrere Bundesministerien und -ämter. Der Süden ist von einer diversen Nutzung geprägt, welche Geschosswohnungsbauten, Einfamilienhäuser, Bürokomplexe und Kleingärten beinhaltet. Das Wettbewerbsgebiet wird maßgeblich durch das leerstehende Gebäude des ehemaligen Landesbehördenhauses, welches ehemals als Polizeipräsidium zum Personen- und Objektschutz genutzt wurde, sowie durch den dazugehörigen Parkplatz geprägt. Das Gebäude lässt sich dabei in die sechsgeschossige „Liegende Acht“ im Osten des Areals sowie in einen viergeschossigen U-förmigen Abschnitt im Süden unterteilen, welche durch einen Brückengang miteinander verbunden sind. Südwestich des durch das Institut für Nutzpflanzenwissenschaften und Ressourcenschutz der Universität Bonn genutzten U-förmigen Gebäudes befindet sich ein bewaldeter Grünbereich. Das Plangebiet ist durch die vorhandene Bebauung mit versiegeltem Innenhof und Parkplatz aktuell zu ca. 60% versiegelt. Zudem senkt sich das Plangebiet zum Nordwesten, sodass sich dieser Grundstücksteil in der 7 Meter tiefen Senke befindet. Der städtebauliche Entwurf sieht hier Höhenanpassungen auf Straßenniveau vor (siehe Anlage xx Höhenplan). Die Flächen der neu konzipierten Schule sowie der zugehörige Schulhof bleiben im Rahmen des Wettbewerbs unberücksichtigt (siehe Abb. 4).Seite 12 von 37 Stand: 07.10.2024 8 Abbildung 3 Abgrenzung des Wettbewerbsgebiets Freiraumstruktur Freiräume sind im direkten Umfeld des Wettbewerbsgebiet lediglich sporadisch vorhanden. Im Südwesten befindet sich jenseits der Nahum-Goldmann-Allee und den Schienenwegen mit dem Bonner Südfriedhof der zweitgrößte Friedhof der Bundesstadt. Dieser teilweise unter Denkmalschutz stehende Grünraum ist wie ein Landschaftspark konstruiert und lädt auf diese Weise zum Spazierengehen ein. Nördlich des Friedhofs befinden sich einige und teilweise verwilderte Brachflächen. Für private Freizeitnutzung bieten diese Räume kaum Qualitäten, sie stellen jedoch wichtige Retentionsflächen und Lebensräume für die Artenvielfalt dar. Im Winkel der A 562 und der Bundesstraße liegt eine Brachfläche, welche zu kleinen Teilen als Parkplatzfläche verwendet wird. Der Zugang zu der Fläche ist nicht gewährleistet. In zukünftigen Schritten wird die Fläche als Baugrund für eine Erweiterung der Telekom-Zentrale verwendet. Der Bebauungsplan lässt an dieser Stelle ein maximal 30-geschossiges Hochhaus zu. Nördlich dieses Bereichs lässt sich der Johanniterpark verorten. Zentral im Wohnviertel gelegen fungiert eine kleine Freifläche an der Adalbert-Stifter-Straße als Raum für öffentliche Nutzungen. Zwischen der A 562 und den östlich im Bundesviertel liegenden Ministerien am Robert-Schumann-Platz verläuft ein Freiraum mit ausgeprägter Wegestruktur. Das Grüne Band verbindet die B 9 mit den Rheinauen. Nordöstlich des Wettbewerbsgebietes und am Rhein gelegen befindet sich der weitläufige Freizeitpark Rheinaue. Das künstlich angelegte, 160 ha große Naherholungsgebiet ist im Zuge der Bundesgartenschau 1979 entstanden. Das Wettbewerbsgebiet wird mit Ausnahme von der südlichen Grenze von Baumalleen gerahmt. Darüber hinaus werden die vorhandenen Stellplatzanlagen durch Begrünung gegliedert. Entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich ein, in einer Senke liegender grüner Bereich mit verwildertem Bewuchs und einem Stillgewässers. Dieses befindet sich an der nordwestlichsten Ecke (Straßenecke Nahum-Goldmann-Allee/ Olof-Palme-Allee) und wurde ursprünglich als Kreuzkrötenhabitat in den 1980er-Jahren angelegt, um den damalsSeite 13 von 37 Stand: 07.10.2024 9 in den dort vorhandenen Kiesgruben vorkommenden Kreuzkröten ein Ersatzbiotop zu bieten. Derzeit ist das Feuchtbiotop durch eine krautige Ufer- und Unterwasservegetation geprägt. Das Wettbewerbsgebiet hat einen hochwertigen Baumbestand. Im Rahmen einer Baubewertung wurden 123 Bäume erfasst, von welchen 71 Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn fallen. 2.4.2 Eigentumsverhältnisse Die Stadt hat das Areal vom Land Nordrhein-Westfalen erworben, um das „Neue Quartier Bundesviertel“ zu errichten. Aus dem städtebaulichen Konzept ergeben sich fünf mögliche Baufelder, die zu einem späteren Zeitpunkt in Erbbaurecht weiterveräußert werden können. Die Baufelder 2 (Hochpunkt), 3 (Liegende Acht) und 5 (Bildungscampus) bilden jeweils ein Los. Die Baufelder 1 und 4 (Wohnhöfe) könnten noch in weitere Lose unterteilt werden. Über die Form der Grundstücksvergabe ist noch nicht abschließend entschieden worden. Alle Vergabemodelle (Eigentümermodell, Mischmodell, Investorenmodell) werden aktuell diskutiert. Ein mögliches Szenario ist, dass für die wohnbaulichen und gewerblichen Nutzungen ein Investorenwettbewerb erfolgt und die Stadt Bonn selbst Bauherr für die städtische Verwaltung (Liegende 8) wird. 2.4.3 Planungsrecht Für das Wettbewerbsgebiet liegt aktuell kein rechtskräftiger Bebauungsplan im Geltungsbereich vor. Im Zuge des Neues Quartier Bundesviertel befindet sich jedoch ein das Plangebiet befassender Bebauungsplan in der Aufstellung. Angrenzend befinden sich die Bebauungspläne Nr. 7919-16: Telekom 1 (1992) im Norden sowie Nr. 7919-13: Telekom II (2004) im Osten und Nr. 7919-15: Godesberger Allee - Öhrchenplan (1993) im Süden des Planungsraumes. 2.4.4 Umweltfaktoren und Schutzgüter Natur- und Artenschutz: Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind nicht betroffen. Gemäß einer durchgeführten Artenschutzprüfung Stufe 1 aus dem Jahr 2023 werden die Lebensraumansprüche einiger ubiquitärer und ungefährdeter Vogelarten, die an Gebäude- und Gehölzstrukturen gebunden sind, im Abbildung 4 Luftbild des Wettbewerbsgebiets 2022, Stadtplan BonnSeite 14 von 37 Stand: 07.10.2024 10 Plangebiet erfüllt. Ebenfalls können Fortpflanzungs- und Ruhestätten von verschiedenen Vogelarten nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Weiterhin können Vorkommen von Lebensstätten von verschieden Fledermausarten in und an den Gebäuden ggf. auch an Gehölzen nicht im Vorhinein mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Zusätzlich zu den Fledermausarten, die in dem MTB gelistet werden, können weitere Artvorkommen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich vor allem um Arten, die während der Migrationszeit sporadisch auftreten könnten. Im westlichen Plangebiet können ferner Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus und des Gartenschläfers sowie im Bereich des dortigen Feuchtbiotops Lebensstätten vom Kammmolch nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine abschließende Beurteilung, ob das Vorhaben gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG verstößt, kann erst nach Durchführung einer vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) erfolgen. Hierfür werden spezifische faunistische Erfassungen für Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Gartenschläfer und Amphibien gutachterlich empfohlen. Das Plangebiet wird an drei Seiten von gesetzlich geschützten Alleen gesäumt: Nahum-Goldmann-Allee (AL-BN- 0015), Olof-Palme-Allee (AL-BN-0016) und Friedrich-Ebert-Allee (AL-BN-0006). Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind (gem. § 41 LNatSchG / § 29 BNatSchG) gesetzlich geschützt. Die Lage der Alleen ist als Anlage (Anlage xx) enthalten. Der Baumbestand wurde ermittelt und bewertet (Stand 2023). Es wird angestrebt, dass möglichst viele Satzungsbäume erhalten bleiben, sowie weitere Anpflanzungen auf gewachsenem Boden abseits von Tiefgaragen oder Untergeschossen, die auch die ortsnahe Niederschlagversickerung verbessern, umgesetzt werden. Da zusätzliche Bebauungen durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu Grünflächen- und Gehölzverlust und damit zur Abnahme der Artenvielfalt führen, ist es bedeutsam, darauf zu achten, dass möglichst viele Grünflächen mit Bodenbezug erhalten bzw. geschaffen bleiben. Notwendige Ersatzpflanzungen für die unvermeidbare Fällung von satzungsgeschützten Bäumen sind innerhalb des Plangebietes auf gewachsenem Boden, außerhalb von Tiefgaragen, vorzunehmen. Die Abbildung 6 zeigt alle satzungsgeschützten Bäume (in Grün) sowie die geschützten Alleenbäume (in Rot). In grün mit roter Umrandung sind die Alleenbäume dargestellt. Abbildung 5 Darstellung der geschützten Bäume (Cityförster)Seite 15 von 37 Stand: 07.10.2024 11 Klimaschutz und Klimaanpassung: Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Bundesstadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung, welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund sind Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, PV- Verpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Gebäudebegrünung, Regenwassermanagement) zu erfüllen. Der Planungsraum ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn, wobei in der Nachtsituation eine Kaltluftleitbahn vom Landschaftsschutzgebiet Kottenforst kommend auf das Gebiet trifft. Der Baum- und Gehölzbestand reduziert durch Verschattung tagsüber die Wärmebelastung, die Grünflächen produzieren nächtliche Kaltluft. Die bereits bebauten Bereiche innerhalb des Planungsraums weisen tagsüber eine ungünstige und nachts eine weniger günstige bioklimatische Situation auf. Durch die Realisierung der Planungsabsicht wird die bauliche Dichte im Planungsraum zunehmen, zudem müssen Bestandsbäume entfernt werden. Ohne weitere Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung würde dies zu einer Verschlechterung der bioklimatischen Situation im Planungsraum führen. Eine Betrachtung dieser Ebene ist daher unabdingbar. Schutzgut Boden: Nach den vorliegenden Informationen ist das Plangebiet teilweise von folgenden Altlasten betroffen. Altablagerung 7818-017 Bei dieser Altablagerung handelt es sich um eine ab ca. 1913 betriebene Sand- und Kiesgrube, die im Zeitraum ab 1951 hauptsächlich mit Bauschutt und Bodenaushub sowie untergeordnet mit organischen Abfällen verfüllt wurde. Im Rahmen der Errichtung des Landesbehördenhauses in den Jahren von 1970 bis 1972 wurde die Altablagerung weitestgehend beseitigt. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde die Altablagerung aus der Überwachung entlassen. Die Altablagerung wird mit dem Status „bei derzeitiger Nutzung kein Handlungsbedarf“ im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn geführt. Altstandort-Verdachtsfläche 7818-105 Auf dieser Verdachtsfläche war im Zeitraum von 1972 bis 2007 das Polizeipräsidium Bonn mit einer Eigenverbrauchstankstelle und einer Kfz-Werkstatt ansässig. Darüber hinaus liegen u. a. Erkenntnisse über eine Funk- und Elektrowerkstatt, eine Autowaschanlage sowie ein Fett- und Öllager vor. Altstandortspezifische Untersuchungen liegen hier nicht vor. In einer vom Amt für Wirtschaftsförderung beauftragten gutachterlichen Stellungnahme „Landesbehördenhaus Bonn / Technische Due Diligence“ erstellt von der zarinfar GmbH vom 13.05.2022 wird eine 2014 durchgeführte altlastspezifische Untersuchung ausgewertet. Hierbei zeigten sich Hinweise auf letztlich als geringfügig eingestufte Verunreinigungen des Untergrundes. Die Altstandort- Verdachtsfläche wird derzeit mit dem Status „Verdachtsfläche“ im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn geführt. Es ist nicht erkennbar, dass die Altlastensituation ein Hemmnis für die Umsetzung des Planvorhabens darstellt. Bei der Installation von Versickerungsanlagen, ist die Altlastsituation zu berücksichtigen. Schutzgut Wasser: Für das Plangebiet gilt, dass das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) ortsnah zu versickern oder zu verrieseln ist. Dazu sind geeignete Flächen mit Bodenanschluss vorzusehen. Durch Altablagerungen darf grundsätzlich nur dann gezielt versickert werden, wenn der Nachweis erfolgt, dass im Bereich der Versickerungsanlage in der Altablagerung die Werte für den Materialwert BM-0 der Ersatzbaustoffverordnung eingehalten werden. Des Weiteren ist eine Versickerung gegebenenfalls möglich, wenn der versickerungswirksameSeite 16 von 37 Stand: 07.10.2024 12 Teil der Versickerungsanlage unterhalb der Altablagerung liegt oder die Altablagerung im Bereich der Versickerungsanlage weiträumig ausgekoffert, bzw. ein Bodenaustausch vorgenommen wird. Bei der Versickerung im Bereich von Altstandorten kann nur in Bereichen versickert werden, die keine Belastungen des Bodenmaterials aufweisen. Eine Verfrachtung von potentiellen Schadstoffen in das Grundwasser ist zu verhindern. Eine Übersicht der Flächen befindet sich im Anhang xx. Starkregen: Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Nach der Starkregen-Gefahrenkarte ist derzeit bereits für ein 50- jährliches Ereignis an einzelnen Stellen des Plangebietes mit Wasserständen von ≥ 0,5 m zu rechnen (Teichanlagen). Denkmalschutz Im näheren Umfeld des Plangebiets befinden sich mit einem Preußischen Meilenstein an der Friedrich-Ebert-Allee (B 9) und dem Friedrich-Ebert-Gymnasium an der Ollenhauerstraße zwei Denkmäler nördlich und mit dem Südfriedhof ein Denkmal westlich des Wettbewerbsgebietes. Im Südosten befinden sich mehrere Denkmäler auf dem Areal zwischen Max-Löbner-Straße, B 9, Heinemannstraße und Langer Grabenweg. Unmittelbar mit dem Wettbewerbsgebiet verbunden oder dort vorhanden sind keine unter Denkmalschutz stehenden Gebäude oder Bodenvorkommen. 2.4.5 Infrastruktur und Erschließung Motorisierter Individualverkehr Die direkte Erschließung des Wettbewerbsgebietes für den motorisierten Verkehr erfolgt über die B 9, die Nahum- Goldmann-Allee und die A 562. Letztere führt in nordöstlicher Richtung in Form der Konrad-Adenauer-Brücke über den Rhein und verbindet die Nahum-Goldmann-Allee sowie die B 9 mit der rechtsrheinischen B 42 und A 59, welche einen überregionalen Anschluss darstellen. Die beiden erstgenannten werden von der etwa 260 Meter langen Olof-Palme-Allee miteinander verknüpft, welche zudem eine Hauptanbindung des gesamten Komplexes darstellt. Die B 9 dient als infrastrukturelle Hauptschlagader sowohl der direkten Verbindung mit den umliegenden Bereichen des Bundesviertels als auch der (über-)regionalen Anbindung an das Bonner Zentrum sowie den südlich liegenden Städten Remagen und Koblenz bis nach Bingen. An der Olof-Palme-Allee ist durchgängig und teilweise beidseitig straßenbegleitendes Parken möglich. Darüber hinaus befinden sich auf dem Wettbewerbsgebiet ausgeprägte Stellplatzflächen, welche für die dazugehörige Bebauung vorgesehen waren. Radverkehr An der Nahum-Goldmann-Allee verläuft parallel ein Geh- und Radweg. Auf der Olof-Palme-Allee teilt sich der Radverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr den Straßenraum. Die B 9 weist einen von der Fahrbahn durch Bäume und kleinere Hecken abgetrennten Fuß- und Radverkehrsbereich auf. Durch farbliche Unterschiede wird dabei zwischen Fuß- und Radverkehr getrennt. Öffentlicher Personennahverkehr Neben dem MIV ist eine gut funktionierende Anbindung an den ÖPNV von elementarer Wichtigkeit für ein belebtes und urbanes Quartier. In einem Radius von 1.000 Metern um das Plangebiet ist die Stadtbahn-Haltestelle „Olof- Palme-Allee“ vorhanden, die auf der B 9 östlich des Wettbewerbsareals liegt. Die Station „Olof-Palme-Allee“ führt aufgrund der Stadtbahnlinien 16 und 63 (Bad Godesberg – Bonn Hbf – Köln), 66 (Bad Honnef – Bonn Hbf – Sieburg Hbf), 67 (Siegburg – Bonn Hbf – Bad Godesberg) und 68 (Ramersdorf – Bonn Hbf – Köln) auf schnellem und direktem Wege zum Bonner Hauptbahnhof, weiteren Bonner Stadtteilen, sowie zu angrenzenden Städten wie Siegburg, Königswinter, Wesseling und Köln. Die Taktung der Tramlinien variiert je nach Tageszeit jeweils zwischen zehn und 30 Minuten.Seite 17 von 37 Stand: 07.10.2024 13 Zusätzlich vernetzen die Nachtbuslinien N7 (Hauptbahnhof – Bad Godesberg – Mehlem) und N10 (Hauptbahnhof – Bad Godesberg – Heiderhof) das Gebiet zudem auch zu Nachtzeiten im Stundentakt mit der restlichen Stadt. Die darüber hinaus am nächsten zum Wettbewerbsgebiet gelegenen Haltestellen, befinden sich mit der „Ollerhauerstraße“ (nördlich) und der „Max-Löbner-Str./Friesdorf“ (südlich) ebenfalls auf B 9 und weisen nahezu identische Linien mit der Station „Olof-Palme-Allee“ auf. Lediglich die Bahnlinien 66 und 68 verkehren nicht bei der Station „Max-Löbner-Str./Friesdorf“, da sie vorher Richtung Rhein und der Haltestelle „Robert-Schumann-Platz“ abzweigen und die dortigen Ministerien und Ämter anbinden, bevor sie über die Konrad-Adenauer-Brücke in die rechtsrheinischen Stadtteile führen.Seite 18 von 37 Stand: 07.10.2024 14 3 Kapitel 3 – Wettbewerbsaufgabe 3.1 Allgemeine Wettbewerbsziele Der gegenständliche freiraumplanerische Wettbewerb dient der Qualifizierung des Freiraums im Zusammenhang mit dem am 26. September 2024 durch den Rat beschlossenen städtebaulichen Konzept für das Neue Quartier Bundesviertel. Dieses beruht auf dem Rahmenplan Bundesviertel, welcher Leitlinien für eine strukturelle Transformation des Stadtteils aufzeigt. Der freiraumplanerische Wettbewerb orientiert sich zudem an dem Grünrahmenplan des Bundesviertels. Für das etwa 52.000 m² große Plangebiet sind im Zuge der Um- und Neugestaltung einige wichtige Aspekte zu beachten, um einen qualitativ hochwertigen Freiraum und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen. Wettbewerbsaufgabe ist die Erarbeitung eines freiraumplanerischen Konzepts unter der Beachtung von Klimaanpassungsmaßnahmen und zukunftsweisender Mobilität. Der Freiraum bildet eine Klammer für das Gesamtkonzept des Gebietes und bietet somit die Möglichkeit neue Gestaltungs- und Nutzungselemente sowie neue Orte und Anknüpfungspunkte zu integrieren. Das Quartier ist im Sinne einer Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Verbesserung der Lärm- und Schadstoffsituation als autofreies Gebiet zu entwickeln. Die Erschließung mit dem motorisierten Individualverkehr erfolgt über Tiefgaragen, welche von den an das Gebiet angrenzenden Straßen angefahren werden. Dementsprechend soll eine Neuaufteilung des Straßenraumes im Sinne von attraktiven Fahrrad- und Fußwegeverbindungen erfolgen. Trotz der großen urbanen Dichte soll im Neuen Quartier Bundesviertel eine hohe Binnenqualität, auch für Familien und Kinder, entstehen. Übergreifendes Ziel ist hierbei die Herstellung von Klimakomfortplätzen, also begrünten öffentlichen Räumen mit schattigen Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten sowie Wasserspielen und (Trink-)Brunnen. Hierbei spielen vegetativer und technischer Sonnenschutz sowie die Durchlüftung des öffentlichen Raumes und das Nutzen von Plätzen als Luftleitbahnen eine wichtige Rolle. Bei der Herstellung des Freiraums soll zudem ein Beitrag zur Biodiversität geleistet und Animal aided design berücksichtigt werden. Hierzu gehört auch die Auswahl von standortgerechten und klimaangepassten Gehölz- und Baumarten im Wettbewerbsgebiet. Der öffentliche Raum soll gleichzeitig den Funktionen des Rückhaltens und Versickerns von Regenwasser nachkommen. Weitere Zielvorstellungen zum Thema Wasser finden sich in Kapitel 3.4.1. 3.2 Planungshinweise Der freiraumplanerische Wettbewerb Neues Quartier Bundesviertel orientiert sich an dem vorab durchgeführten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren und dem daraus hervorgegangenem städtebaulichen Entwurf des Stadtplanung- und Architekturbüros CITYFÖRSTER. (siehe Abb. 7 Städtebauliches Konzept Urbane Bausteine).Seite 19 von 37 Stand: 07.10.2024 15 Abbildung 6 Städtebauliches Konzept Urbane Bausteine mit Markierung des Wettbewerbsgebiets (rot), Cityförster Stand: 10.06.2024 Das städtebauliche Konzept trägt den Namen „Urbane Bausteine“ und setzt sich aus zwei urbanen Wohnhöfen sowie zwei Hochhäusern mit Sockelebene zusammen, welche den Bestand des ehemaligen Landesbehördenhaus, der „Liegenden Acht“ zu einem Quartier mit klar definierten Stadträumen ergänzen. Als städtebaulicher Auftakt im Norden leitet das 120 m hohe Hochhaus über den Auftaktplatz in die Mitte und ins Quartier (Baufeld 02). Das Hochhaus setzt sich aus einem Secure-Digital-Campus (SDC) im Sockel und freifinanziertem Wohnen oberhalb des Sockels zusammenwährend zeitgleich (auch bezahlbarer) Wohnraum geschaffen werden soll. Das Pendant bildet die Bebauung am südlichen Eck mit einem zweigeschossigen Grundschul-Sockel mit Kindertagesstätte und einem kleinem Wohnhochhaus für Studierende und Auszubildende (Höhe max. 40 m) (Baufeld 03). Der Schulhof liegt unter den Bestandsbäumen entlang der Nahum-Goldmann-Allee. Die Außenfläche der Kindertagesstätte liegt auf dem Dach des Sockelgebäudes. Das Schulgebäude sowie der Kindertagesstätte mit ihren Freiräumen sind nicht Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe. Das Gebäude der „Liegenden Acht“ im Nordwesten soll künftig durch die Stadtverwaltung sowie durch einen Nahversorger genutzt werden. Das Bestandsgebäude wird hierfür um ein Geschoss in Leichtbauweise aufgestockt und sich zur Mitte abstaffeln. Die Erdgeschossbereiche bilden mit Raum für Foyerflächen sowie für Sitzungs- & Veranstaltungsräume oder eine Kantine im rückwärtigen Teil eine Arkade am adressgebenden Auftaktplatz. Zwei großzügige Wohnhöfe mit aktiven Erdgeschossnutzungen zur Mitte des Quartiers ergänzen den Bestand der „Liegenden Acht“ sowie die neuen Hochpunkte zu einem urbanen Quartier. Im südlichen Wohnhof wird das bestehende Gebäude eingeschossig aufgestockt und anhand von Laubengängen in eine Wohntypologie umgewandelt, die sich einem gemeinsamen Innenhof öffnet. Ein L-förmiger Neubau ergänzt den Wohnhof. Die Höhenentwicklung der Wohnbebauung in den Höfen variiert zwischen fünf und sieben Geschossen (Baufeld 04). Die nördlichen Wohngebäude mit großzügigem Innenhof integrieren neben Gastronomie und Handelsflächen imSeite 20 von 37 Stand: 07.10.2024 16 Erdgeschoss zum Grünen Forum auch eine Tiefgarage mit ca. 180 Stellplätzen (Baufeld 01). Die bestehende Tiefgarage wird modernisiert und erhält einen eingeschossigen Anbau unter dem 120 m hohen Hochhaus (Baufeld 02, in dem sich die neue Rampenanlage befindet). Das Dach der Tiefgarage bildet den begrünten Innenhof der Wohngebäude des Baufeld 01. Dabei wird der zentrale Bereich des Innenhofes nicht von der Tiefgarage unterbaut sein, sodass hier Wurzelraum verbleibt. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Olof-Palme-Allee. Im Zentrum der Bebauung liegt das Grüne Forum (Dimension ca. 55 m x 75 m), welches zwischen dem Hochhaus im Norden und der Wohnbebauung inkl. Schulbaustein im Süden vermittelt. Die MIV-Erschließung des Quartiers erfolgt über die Olof-Palme-Allee sowie die Nahum-Goldmann-Allee. Die beiden neuen Tiefgaragen sollen direkt über die Olof-Palme-Allee erschlossen werden. Die Bestandgarage wird entweder über einen Verbindungstunnel zur Hochhausrampe oder über eine südliche Zufahrt an der Nahum- Goldmann-Allee angefahren. Die neu geplante Tiefgarage umfasst 90 Stellplätze. Innerhalb des Quartiers sind Mischverkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr sowie, in Ausnahmefällen, zur Anlieferung vorgesehen. Dezentrale, wohnungsnahe Fahrradräume (jeweils rund 300 F-SP) und Angebote in den Tiefgaragen (ca. 1.300 F- SP) sind als Abstellanlagen zu berücksichtigen. An den Gebäudeeingängen sind jeweils der Nutzung entsprechend oberirdische Fahrradabstellplätze für Besucher*innen einzuplanen. Ergänzend ist eine oberirdische Mobilstation mit Sharing Angeboten in zentraler Lage, jedoch außerhalb des Grünen Forums, vorzusehen. Bring- und Holverkehre im Bereich der vorgesehenen Kita und Schule sind zu berücksichtigen (u.a. Angebot von Stellplätzen). Insgesamt können ca. 132.500 m² BGF im Bestand und Neubau realisiert werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise anhand einzelner Nutzungsbausteine und Baufelder. Mit 31 % unversiegelter Fläche wird der angestrebte Wert von einem Drittel unversiegelter Fläche beinahe erreicht. 3.3 Raum- und Funktionsprogramm Der Freiraum des Neuen Quartier Bundesviertel soll zu einem attraktiven Stadtraum transformiert werden. Zentrales Ziel ist die Entwicklung eines inneren Freiraumsystems unter Berücksichtigung der Bedarfe an Spiel- und Erholungseinrichtungen, sowie dem Einbezug von erhaltenswerten Grünstrukturen und der Differenzierung zwischen privaten und öffentlichen Freiflächen. Als Querschnittsaufgabe ist dabei das Niederschlagsmanagement nach dem Schwammstadt-Prinzip zu sehen. Dabei sind im Rahmen der Konzeption freiraumgestalterische Elemente und Verknüpfungen vorzuschlagen. Der städtebauliche Entwurf des Neuen Quartier Bundesviertel gliedert den Freiraum in unterschiedliche Teilbereiche auf, welche folgendes Raumprogramm bilden: Zentraler Anlaufpunkt im Quartier soll das Grüne Forum bilden, welches sich über eine Fläche von ca. 55 x 75 Meter erstreckt. Es umfasst somit 2.500 m² Grünfläche, von welcher 1.200 m² für eine Mehrgenerationenfläche vorgesehen sind. Kleinere, dem Kinderspiel zugedachte, jedoch optimalerweise für Alle nutzbare Ausstattungselemente können installiert werden. Eine Ausweisung als öffentlicher Kinderspielplatz findet nicht statt, da das Grüne Forum als zentraler öffentlicher Freiraum konsumfreie Aufenthaltsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Nutzer*innengruppen des Quartiers bieten soll. Dabei ist die bioklimatische Situation zu beachten und Bereiche, an denen sich Menschen besonders lange oder häufig aufhalten, überwiegend durch Baumpflanzungen zu beschatten. Gleichzeitig soll das Grüne Forum durch eine multifunktionale blau-grüne Infrastruktur und eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung gestaltet werden. Das Grüne Forum ist eingefasst von gebäudebezogenen Erdgeschossbereichen, die direkt an den öffentlichen Raum angrenzen. Öffentlicher Raum und Erdgeschoss- Vorzone sind als zusammenhängende Fläche zu betrachten und zu gestalten. Neben den öffentlichen Räumen sind private beziehungsweise gemeinsam genutzte Grünflächen in den Wohnhöfen der Baufelder 01 und 04 und deren Anschlüsse an die öffentlichen Grünflächen zu gestalten. In Summe betragen diese Flächen 7.800 m², davon sind im städtebaulichen Entwurf 1.550 m² für KleinkindspielSeite 21 von 37 Stand: 07.10.2024 17 vorgesehen. Die Wohnhöfe gliedern sich in ihrer Funktion in private Gärten, Spielflächen und eine halböffentlichen Durchwegung. Zu beachten ist dabei der Aufbau der Bepflanzung auf den Bereichen der Tiefgarage. Das ehemalige Landesbehördenhaus der „Liegenden Acht“ prägt als Bestandsgebäude das Entwurfsgebiet. Im Rahmen des freiraumplanerischen Entwurfs sollen Aussagen zur Durchwegung des Innenhofs der Verwaltung aber auch der Dachnutzung des Supermarkts als Terrasse getroffen werden. Im Verwaltungshof können dabei unterschiedliche Elemente zum Aufenthalt oder auch künstlerische Bespielung integriert werden. Als Rückgrat des städtebaulichen Entwurfs soll innerhalb des Wettbewerbsgebiets das Fuß- und Radwegenetz neu ausgebaut und strukturiert werden sowie die Wegeverbindungen und Anschlüsse in das umgebende Quartier bedacht werden. Der motorisierte Individualverkehr wird anhand von Quartierstiefgaragen aus den inneren Verkehrswegen des Quartiers gehalten. Lediglich die Anlieferung des Nahversorgers erfolgt über die Bestandsstraße und eine Umfahrung der „Liegenden Acht“. Alternativ hierzu wird aktuell geprüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind, eine Anlieferung über den geplanten unterirdischen Anschluss an die Bestandstiefgarage (Liegende Acht) von der Olof-Palme-Allee aus realisieren zu können. Sofern diese Prüfung rechtzeitig abgeschlossen ist, wird das Ergebnis vor der Arbeitsphase an die Teilnehmenden zwecks Berücksichtigung übermittelt. Gegenstand des Wettbewerbs ist dem zu Folge die Entwicklung einer qualitativ hochwertig gestalteten, barrierefreien Fuß- und Radwegeführung durch das Quartier. Dies geht mit der Gestaltung der Wegeflächen des öffentlichen Raums zur Stärkung seiner Verweil- und Verbindungsfunktion einher, wobei auf die Verwendung von wasserdurchlässigen Oberflächenmaterialien zu achten ist. Neben einer hohen Langlebigkeit und Nachhaltigkeit sollen die gewählten Oberflächenmaterialien zu einer Verbesserung des Mikroklimas beitragen. Die Materialauswahl ist mit den jeweiligen Fachämtern in der Leistungsphase 5 abzustimmen. Der städtebauliche Entwurf „Neues Quartier Bundesviertel“ sieht vor, die nicht anderweitig genutzten Dachflächen als Photovoltaik-Gründächer zu gestalten. Diese werden mit einer Substratdicke von 12 cm extensiv begrünt. Dachfläche ohne Photovoltaik werden intensiv mit einer Substratstärke von mindestens 15 cm begrünt. Hierzu sollen im Rahmen des freiraumplanerischen Wettbewerbes Aussagen getroffen werden, wie auch zur intensiven Dachbegrünung/ Retentionsdächern in Verbindung mit Regenwasserbewirtschaftung. 3.4 Nachhaltigkeitsanforderungen Der freiraumplanerische Wettbewerb Neues Quartier Bundesviertel hat den Anspruch eine konsequente und zukunftsorientierte Umsetzung von Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung vorzunehmen. Dabei sind insbesondere die folgenden Themenbereiche zu beachten. 3.4.1 Wasser Die Stadt Bonn verfolgt gemäß ihrer Strategie der „wassersensitiven Stadtentwicklung“ das Ziel, verstärkt eine naturnahe und dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung im Stadtraum zu implementieren, um zukünftig die Auswirkungen des Klimawandels abmildern zu können. Nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ wird dabei zunächst angestrebt, die Belastung in der Stadt während Hitzeperioden durch eine gezielte Verdunstung von Regenwasser zu mindern sowie die Versorgung der Vegetation im Stadtraum in Trockenzeiten durch eine dezentrale Speicherung und Nutzung von Regenwasser zu verbessern. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, vor dem Hintergrund der erwarteten Zunahme von seltenen und außergewöhnlichen Starkregen, effiziente Anpassungsmaßnahmen zum Überflutungsschutz zu entwickeln, bei denen neben den unterirdischen Entwässerungssystemen zeitweise auch gezielt öffentliche Verkehrs- und Freiflächen miteinbezogen werden. Sukzessive sollen alle Entwicklungen im Bonner Stadtgebiet für die Integration einer wassersensitiven Gestaltung genutzt werden. Insbesondere bei Neuplanungen, wie auf den Flächen des ehemaligen Landesbehördenhauses bieten sich in diesem Sinne umfangreiche Möglichkeiten für eine Stadt- und Freiraumgestaltung. Der dezentraleSeite 22 von 37 Stand: 07.10.2024 18 und ganzheitliche Umgang mit Niederschlagswasser sollte hier daher frühzeitig in die Entwurfsplanung einbezogen werden. Dabei gilt es, Synergien zwischen den verschiedenen Aspekten der wassersensitiven Stadtentwicklung zu nutzen, um negative Wechselwirkungen zu vermeiden. Das Neue Quartier Bundesviertel ist diesen Vorgaben folgend als ein Null-Abfluss-Quartier zu entwickeln. Das auf der Fläche anfallende Niederschlagswasser soll vollständig vor Ort durch Verdunstung, Versickerung, Speicherung und Nutzung bewirtschaftet werden. Um dies zu ermöglichen, sollen ausreichend dimensionierte Bausteine der Schwammstadt und der Überflutungsvorsorge zum Einsatz kommen. Die unterirdischen Bauwerke schränken die Möglichkeiten der Niederschlagsversickerung stark ein. Ziel ist es, das anfallende Niederschlagwasser auf Gebäuden, im öffentlichen Raum oder in unterirdischen Füllkörpern zu sammeln, zu speichern und in Trockenperioden für die Bewässerung der Begrünung auf dem Gelände nutzbar zu machen. Von den Teilnehmenden sind in diesem Sinne Maßnahmen einer wassersensitiven Freiraumgestaltung zu entwickeln. In diesem Rahmen ist auch die Begrünung der Dachflächen zu beachten. Ergänzend kann bewegtes Wasser zur Verbesserung der bioklimatischen Situation beitragen. Zur Beurteilung der freiraumplanerischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Konzeption werden konkrete Aussagen zu der Gestaltung und Ausstattung des Freiraums und der Konstruktion der Maßnahmen des Schwammstadtkonzepts erwartet. Die siedlungswasserwirtschaftlichen Konzepte sollen im Rahmen des Erläuterungstextes und dem Konzept beschrieben werden. 3.4.2 Baumpflanzungen Der Baumbestand ist grundsätzlich zu erhalten, zu schützen und dort, wo es aufgrund der unterirdischen Bauwerke möglich ist, zu ergänzen. Bei Standortvorschlägen für Baumneupflanzungen ist auf die unterirdischen Bauwerke zu achten, da hier nur eine geringe Überdeckung zu erwarten ist. Grundsätzlich wird bei Neupflanzungen empfohlen, die Straßenbaumliste „Zukunftsbäume“ des Arbeitskreises „Stadtbäume“ der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) bei der Planung zu berücksichtigen (Anlage xx). Das Plangebiet wird an drei Seiten von gesetzlich geschützten Alleen gesäumt: Nahum-Goldmann-Allee, Olof-Palme-Allee und Friedrich-Ebert- Allee. Die Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind gesetzlich geschützt. Die geschützten Bestandsbäume sind soweit wie möglich zu erhalten und Neupflanzungen auf gewachsenen Boden abseits von Tiefgaragen vorzunehmen. Um dem Artenschutz Rechnung zu tragen, sind darüber hinaus insbesondere die Bäume mit großen Kronendurchmesser zu erhalten, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätten fungieren. Zur Verbesserung des Habitats sollen Standorte für Nisthilfen für Fledermäuse und Vögel geprüft werden. Im Zuge der Planungen des Neuen Quartier Bundesviertel kommt es 35 Baumentnahmen, davon sind 20 Stück geschützte Bäume. Angestrebt sind in diesem Zuge 63 Baumneupflanzungen. 3.4.3 Begrünung und Bepflanzung Zur Erhöhung der Biodiversität und der Artenvielfalt ist auf die Auswahl von heimischen bzw. standortgerechten, klimawandelangepassten und insektenfreundlichen Pflanzen zu achten. Der Blattflächenindex soll konzeptabhängig erhöht werden und somit zu einer Zunahme der Verdunstungskühle beitragen. Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes soll bei der Begrünung und Bepflanzung auf allergene Pflanzen, wie beispielsweise Hasel, Erle und Birke, sowie auf stark giftige Gewächse verzichtet werden. Zur verbeugenden Vermeidung der Besiedelung der zukünftigen Grünfläche mit Schadnagern, wie insbesondere Ratten, sollte von einer Begrünung mit flächig bodendeckenden Pflanzen abgesehen werden. Eine Begrünung durch Staudenmischpflanzungen ist hingegen möglich. 3.4.4 Stadtklima und Durchlüftung Durch das Vorsehen wirksamer Durchlüftungskorridore kann die Freiraumplanung einen wichtigen Beitrag zur humanbioklimatischen Situation im Quartier beitragen. Unter Berücksichtigung des städtebaulichen Entwurfs sowie der Hauptwindrichtung und der Kaltluftleitbahn sind demzufolge Frischluftbahnen im Quartier zu schaffen, welche ein möglichst ungehindertes Durchströmen aus Richtung Südosten ermöglichen.Seite 23 von 37 Stand: 07.10.2024 19 3.5 Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbes Wirtschaftlichkeit Bei der Umsetzung des Freiraumprogramms wird eine wirtschaftliche und funktionale Lösung angestrebt. Baukosten Für die Neugestaltung des Freiraums im Neuen Quartier Bundesviertel sind anrechenbare Kosten in Höhe von insgesamt circa 18.74 Mio. Euro (brutto) veranschlagt (circa 16.5 Mio. Euro für Freiraumplanung, 1.5 Mio. Euro für Ingenieurbauwerke und circa 900.000 Euro für Verkehrsanlagen). Dieser Kostenrahmen soll bei der Planung Berücksichtigung finden. Lebenszykluskosten Grundsätzlich bezieht sich wirtschaftliche Verwendung von Mitteln sowohl auf die Errichtung der Freiraumgestaltung als auch auf deren Pflege und Nutzung. Im Sinne einer zukunftsfähigen Bauweise sollten heutige Einsparungen nicht zu Lasten von Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit im Betrieb vorgenommen werden. Dementsprechend ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben. 3.6 Zeitschiene Die Bundesstadt Bonn hat das Plangebiet im Jahr 2024 vom Land Nordrhein-Westfalen erworben. Seit 10.06.2024 liegt das, auf Grundlage der Rahmenplanung Bundesviertel, entwickelte städtebauliche Konzept vor. Mit Ratsbeschluss am 26.09.2024 ist dieses Konzept Grundlage für alle weiteren Plan- und Vergabeverfahren die Liegenschaft betreffend. Parallel zum hier ausgelobten freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb führt die Stadt Bonn ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Die Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Dezember 2024 geplant. Die an das Wettbewerbsverfahren anschließende Vergabe und stufenweise Erbringung der Leistungen zur Ausarbeitung der Freiraum- und Erschließungsplanung ist eine Grundlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Auf Grundlage des veröffentlichten Bebauungsplanentwurfes können die konkreten, mehrstufig vorgesehenen, Vergabeverhandlungen anhand von indikativen Angeboten der an der Errichtung bzw. Bestandssanierung von einzelnen oder mehreren Gebäuden auf den zu definierenden Baufeldern interessierten Bauträger erfolgen. Die Stadt Bonn behält sich vor vom Kaufvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen zurückzutreten. Spätestens im April 2026 entscheidet der Rat der Stadt Bonn, ob die Stadt vom Kaufvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen zurücktritt. Grundlagen für diese Entscheidung sind insbesondere etwaige Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Quartiersentwicklung sowie voraussichtlich die indikativen Angebote der Bieter. Ab Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages (April 2024) läuft die Fertigstellungsfrist von 12 Jahren. Bis spätestens April 2036 sind die Gebäude bezugsfertig herzustellen und die zweckentsprechende Nutzung aufzunehmen.Seite 24 von 37 Stand: 07.10.2024 20 4 Kapitel 4 – Wettbewerbsbedingungen Die Ausloberin, die Teilnehmenden, das Preisgericht sowie die Vorprüfenden erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. 4.1 Ausloberin des Wettbewerbs Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt – Amt 61 Berliner Platz 2 53111 Bonn Ansprechperson: Nils Simon Schütt Tel.: 0228 – 77 2208 eMail: nilssimon.schuett@bonn.de 4.2 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung Die Betreuung und Organisation des Wettbewerbs übernimmt das Büro Stottrop Stadtplanung: Stottrop Stadtplanung Marsiliusstraße 20 Innenhof 50937 Köln Ansprechperson: Zoë Kuhfuß Tel.: 0221-13961-76 eMail: kuhfuss@stottrop-stadtplanung.de 4.3 Registriernummer des Wettbewerbs Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat bei der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und das Verfahren unter der Nummer W xx/xx registriert. Die Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen hat das Verfahren unter der Registriernummer 2024/046 registriert. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) entsprechen. 4.4 Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs ist die Freianlagenplanung im Zuge der Entwicklung des ehemaligen Landesbehördenhauses im Bonner Bundesviertel. Ziel ist die Erlangung eines funktionalen sowie in Bau und Betrieb wirtschaftlichen Entwurfs für das Neue Quartier Bundesviertel. Die Liegenschaft mit einer Fläche von rund 52.000 m² wurde vom Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt Bonn verkauft. Im Rahmen der Wettbewerbsarbeit sind circa 30.000 m² Frei- und Grünflächen sowie 2.300 m² Verkehrsfläche zu entwerfen. Zusätzlich sind noch in etwa 13.500 m² gebäudegebundene Flächen (Dachflächen) in die anstehende Planung einzubeziehen. Die geschätzten Bauwerkskosten (KG 500) betragen rund 18,7 Mio. Euro brutto. Es ist geplant, die Leistungsphase 5 bis zum Jahr 2026 zu realisieren. Als Orientierung wird sowohl auf das städtebauliche Konzept vom Büro CITYFÖRSTER als auch auf den Grünrahmenplan für das Bundesviertel hingewiesen.Seite 25 von 37 Stand: 07.10.2024 21 4.5 Art des Wettbewerbs Der voraussichtliche Auftragswert überschreitet den EU-Schwellenwert für Dienstleistungen in Höhe von aktuell 221.000 Euro. Der Wettbewerb wird als nicht-offener, einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (5) VgV durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. 4.6 Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. 4.7 Teilnahmeberechtigung Alle teilnehmenden Büros haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Landschaftsarchitekt*innen und Fachplaner*innen aus dem Bereich der Siedlungswasserwirtschaft (Ingenieurbauwerke). Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 18 beschränkt. Neben sechs zugeladenen Teilnehmenden werden weitere zwölf Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren ermittelt. Der Einbezug von Fachplanenden zu Entwässerung und Regenwasserbewirtschaftung in die Planung ist zur umfassenden Bearbeitung der Anforderungen Voraussetzung für die Teilnahme. Das Bewerbungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe muss sich nur das federführende Planungsbüro (Landschaftsarchitekt*innen) bewerben. Nach der Auslosung und der Prüfung werden die ausgelosten federführenden Planungsbüros zur Benennung der weiteren Mitglieder des Planungsteams aufgefordert. Bewerbungsverfahren: 1. Stufe In der ersten Stufe wird die fachliche Anforderung anhand der Berufszulassung Landschaftsarchitekt*in geprüft. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*innen befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt*in wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Planungsteams natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied des Planungsteams die fachlichen Anforderungen und das Planungsteam insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: 1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis)Seite 26 von 37 Stand: 07.10.2024 22 2. Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Planungsteams (Partner*in, freie Mitarbeiter*in, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. 3. Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. 4. Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. 6. Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. 7. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland- Sanktionen) vorliegen. 8. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. 9. Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. 10. Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Aus allen Bewerbungen werden zwölf Teilnehmende und nachrückende Büros in fester Reihenfolge ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach erfolgter Nachforderung werden noch immer unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer und Teilnehmerinnen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Informationen hierzu sind in Kapitel 4.18 beschrieben. Bewerbungsverfahren 2. Stufe: In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bewerber*innen aufgeforderte, ihr Team mit Fachplaner*innen aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft (Ingenieurbauwerke) zu benennen. Zugelassen sind Planungsteams und/oder die Benennung von Nachunternehmen. Jedes Mitglied des Planungsteams / jedes Unternehmen muss teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Landschaftsarchitekt*innen sind die federführende und bevollmächtigte Vertretung des Planungsteams. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn die Fachplaner*innen aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin bzw. Ingenieur“ berechtigt sind, nachweisbar zum Beispiel durch Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer. Zusätzlich ist eine Liste mit Referenzen aus dem Bereich Siedlungswasserbau einzureichen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe im Bereich Siedlungswasserwirtschaft o. ä. entsprechen.Seite 27 von 37 Stand: 07.10.2024 23 Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung und die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit müssen, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. In einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Losergebnisses sind folgende Nachweise auf der 2. Stufe einzureichen: - Teilnahmeantrag mit Namens- und Adressangabe der Bewerberinnen und Bewerber bzw. der Mitglieder des Planungsteams mit Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (Partnerin bzw. Partner, freie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, Angestellte bzw. Angestellter) bewirbt, und dass die Bewerberin bzw. Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschuss und ggf. der eingereichten Arbeit führen; - Unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 521 EU), - Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin bzw. Ingenieur“, zum Beispiel durch Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer. Als Stichtag gilt der Tag der Bekanntmachung (bei ausländischen Bewerbungen Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG).Referenzliste mit Projekten zum Thema Siedlungswasserbau. Zusätzlich von Planungsteams einzureichen: - Benennung einer bevollmächtigten Vertretung und Erklärung der Mitglieder zur Bildung eines Planungsteams (Formblatt 531 EU). 4.8 Teilnehmende Folgende Teilnehmende wurden direkt zum Wettbewerb eingeladen: 1. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn mit Ingenieurgruppe Steen-Meyers-Schmidden beratende Ingenieure PartG mbB, Alfter 2. Scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf mit FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH, Erftstadt 3. studio grüngrau Gmbh, Düsseldorf mit Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf 4. WES GmbH LandschaftsArchitektur, Hamburg mit Tom Kirsten Freier Landschaftsarchitekt, Berlin 5. Sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin mit Ingenieurbüro BWS GmbH, Hamburg, 6. QUERFELDEINS | Landschaft | Städtebau | Architektur, Partnerschaftsgesellschaft von Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und Architekten Grosskopf-Stöcker-Fischer mbB, Dresden mit BDG ECOSAX GmbH, Dresden Folgende Teilnehmende wurden durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ausgewählt: 7. xx 8. xx 9. xx 10. xx 11. xx 12. xx 13. xx 14. xx 15. xx 16. xx 17. xxSeite 28 von 37 Stand: 07.10.2024 24 18. xx Folgende Nachrücker*innen wurden in der aufgeführten Reihenfolge durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ausgewählt: 1. xx 2. xx 3. xx Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Es werden alle Teilnehmenden gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich durchzusehen und zu prüfen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der auslobenden Stelle bitte bis zum Ablauf der Rückfragenfrist mit. Etwaige Nachrücker*innen werden bis spätestens zum Tag vor dem Einführungskolloquium über ihre Teilnahmemöglichkeit benachrichtigt. 4.9 Preisgericht Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden Personen zusammen (jeweils in alphabetischer Reihenfolge), die ihr Amt persönlich und unabhängig allein nach fachlichen Gesichtspunkten ausüben. 4.9.1 Stimmberechtigte Mitglieder 4.9.1.1 Sachpreisgericht: 1. Katja Dörner, Oberbürgermeisterin Stadt Bonn 2. Victoria Appelbe, Leiterin des Amtes für Wirtschaftsförderung 3. N.N. Politik 4. N.N. Politik 5. N.N. Politik 6. N.N. Politik 7. Vorsitzende*r des Klimaschutzbeirates der Bundesstadt Bonn angefragt 4.9.1.2 Fachpreisgericht: 1. Helmut Wiesner, Stadtbaurat, Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr, Bundesstadt Bonn 2. Prof. Florian Otto, Landschaftsarchitekt Teilnahme angefragt 3. Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Mitglied des Gestaltungsbeirats Bonn Teilnahme bestätigt 4. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin Teilnahme bestätigt 5. Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt Teilnahme bestätigt 6. Prof. Marc Illgen, Siedlungswasserwirtschaftler Teilnahme bestätigt 7. Dr. Mathias Kaiser, Siedlungswasserwirtschaftler Teilnahme bestätigt 8. Prof. Günter Müller-Czygan, Siedlungswasserwirtschaftler Teilnahme bestätigt 4.9.2 Stellvertretende Mitglieder 4.9.2.1 Sachpreisgericht: 1. N.N. Politik 2. N.N. Politik 3. N.N. Politik 4.9.2.2 Fachpreisgericht: 1. David Baier, Landschaftsarchitekt, Amtsleiter, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Bundesstadt Bonn 2. Jutta Wakob, Landschaftsarchitektin Teilnahme bestätigt 3. Thomas Köhlmos, Landschaftsarchitekt, Teilnahme angefragt 4. Dr. Ioannis Papadakis, Siedlungswasserwirtschaftler Teilnahme angefragtSeite 29 von 37 Stand: 07.10.2024 25 4.9.3 Sachverständige Berater*innen (ohne Stimmrecht) - Dr.-Ing. Thomas Baum, Verkehrsplaner 4.9.4 Vorprüfung Die Vorprüfung der Arbeiten erfolgt durch das betreuende Büro und Mitarbeiter*innen der auslobenden Stelle. Leiter*in der Vorprüfung ist: Regina Stottrop, Stadtplanerin, Stottrop Stadtplanung. Die auslobende Stelle behält sich vor, weitere Personen bzw. zu beteiligende Ämter als Sachverständige oder Vorprüfer hinzuzuziehen. 4.10 Wettbewerbsunterlagen Folgende Unterlagen werden allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt: 1. Auslobung (pdf) 2. Plangrundlage (Lageplan), bestehend aus Kataster, Kleintopografie des Wettbewerbsgebietes, eingemessener Baumbestand, Höhen, Infrastruktur und Leitungen, Gebietsabgrenzung und Darstellungen aus Rechtsplänen (z.B. B-Plan) (dxf, dwg, pdf) 3. Lageplan mit Höhenangaben (pdf, dwg) 4. Luftbild, georeferenziert (tiff, pdf) 5. Situationsfotos (jpg) 6. Funktionsschemata (pdf) 7. Relevante Gutachten (pdf) 8. Beschluss der Stadt Bonn über Grundregeln für die Visualisierung bei städtebaulichen und architektonischen Wettbewerben (pdf) 9. Formblätter für die Berechnungen (xlsx, pdf) 10. Formblätter für den Erläuterungsbericht (docx, pdf) 11. Formblätter für die Verfassererklärung (pdf) 12. Lageplan Städtebaulicher Entwurf CITYFÖRSTER (pdf) 13. Gebäudekubaturen/ Grundlagen für Schnitte (pdf) Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Unterlagen ausschließlich zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu nutzen. 4.11 Wettbewerbsleistungen Alle Teilnehmenden dürfen nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Varianten, auch als Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zugelassen. Wettbewerbsarbeiten mit Minderleistungen können vom Preisgericht zugelassen werden, wenn eine Beurteilung möglich ist. Mehrleistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und in der Preisgerichtssitzung abgedeckt. Die vorgegebenen Blattschnitte und die Blattausrichtung sind unbedingt einzuhalten. Dies dient vor allem der besseren Vergleichbarkeit der Konzepte durch das Preisgericht und der optimalen Darstellung der Pläne in der Dokumentation. Folgende Wettbewerbsleistungen sind durch die Teilnehmenden auf max. 2 DIN A0-Plänen im Querformat zu erbringen: Übersichtsplan (genordet, M 1:2.000) stellt das freiraumplanerische Konzept und seine Einbindung in die städtebaulichen Strukturen der Umgebung sowie die Gestaltungsideen für den Betrachtungsraum dar. Freiraumplanerisches Gesamtkonzept (genordet, M 1:500) mit Aussagen zur freiraumplanerischen Gestaltung und Struktur, Verteilung der Nutzungen und Erschließungen, Integration der benachbarten Nutzungen sowie zuSeite 30 von 37 Stand: 07.10.2024 26 baulichen Maßnahmen der integrierten Regenwasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadtprinzip. Darüber hinaus sollen Aussagen zur begrünten/ versiegelten Fläche, Baum- und Grünstandorten, privaten und öffentlichen Freiflächen, Ausstattung des öffentlichen Raums, Pflanz- und Materialkonzept, und die Durchwegung der Wohnhöfe und der „Liegenden-Acht“ getroffen werden. Grafisch-schematische und textliche Darstellung der Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung mit Aussagen zu Fließwegen und Fließrichtungen des Regenwassers (Abflusskaskade) und zum Umgang mit den topografischen Gegebenheiten (inkl. technische Umsetzungsmöglichkeiten), zu Flächenbedarfen und Standorten für die Versickerung/ Verdunstung von Regenwasser, zur Speicherung/ Nutzbarmachung des gesammelten Regenwassers und zum temporären und schadfreien Rückhalt von Abflussspitzen bei Starkregen treffen. Schnittansichten (1 Quer und 1 Längs, M 1:500) in beide Richtungen durch das Gelände, die die Geländehöhen, die Anbindung an benachbarte Bereiche sowie das Retentionskonzept oberirdisch und unterirdisch zeigen. Der Querschnitt schneidet den gemeinsamen Wohnhof mit Tiefgarage sowie das Grüne Forum, sodass Aussagen zu Aufbauhöhen, erdgebunden Freiflächen und den Umgang mit Bestandsbäumen getroffen werden. Der längsverlaufende Schnitt schneidet das Gebäude der „Liegenden 8“ mit Dachterrasse und Durchwegung. Eine Darstellung der Verortung der Schnitte befindet sich in Anlage xx. Die Gebäudeansichten müssen nicht dargestellt werden. Eine Perspektive zur Veranschaulichung der freiraumplanerischen Entwurfsidee des Grünen Forums. Weitere Vorgaben sind der Anlage xx „Grundregeln für die Visualisierung bei städtebaulichen und architektonischen Wettbewerben“ der Stadt Bonn zu entnehmen. Lupenraum (M 1:100) zur Darstellung des Grünen Forums als Ausschnitt mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung. Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe und maximal im Rahmen der o.g. maximalen Blattanzahl. Weitere 3D-Darstellungen wie z.B. Renderings werden von der Beurteilung ausdrücklich ausgeschlossen. Flächenberechnungen nach groben Kategorien auf den ausgegebenen Formblättern. Erläuterungsbericht auf max. zwei DIN A4-Seiten auf dem ausgegebenen Formblatt unter Einhaltung der vorgegebenen Gliederung zu den grundlegenden Entwurfsgedanken, die Art der vorgenommenen Gestaltung und den verwendeten Pflanzenarten und Materialien. In diesem Erläuterungsbericht sind Aussagen zum Oberflächenentwässerungskonzept und zu besonderen Aspekten der Nachhaltigkeit und zur Wirtschaftlichkeit und Minimierung der Bau- und Pflegekosten zu integrieren. Kostenschätzung für die Freianlagenrealisierung nach DIN 276 1. Ebene. Prüfpläne sind in digitaler Form einzureichen. Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: - ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt - Verfassererklärung gemäß Formblatt in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit Angaben zu Anlage V (3) RPW 2013 Digitale Unterlagen: - Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-OriginalformatSeite 31 von 37 Stand: 07.10.2024 27 - dxf- oder dwg-Dateien aller Planzeichnungen - Berechnungen im xlsx- und pdf-Format - Erläuterungsbericht im pdf-Format - Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die Vorprüfunterlagen müssen nicht in Papierform abgegeben werden. 4.12 Preisrichtervorbesprechung, Rückfragen und Einführungskolloquium Das Preisgericht wirkt nach § 2 (3) RPW 2013 an der Vorbereitung der Auslobung mit. Es wird daher vor Versand der Auslobung an die Teilnehmenden eine Preisgerichtsvorbesprechung durchgeführt. Die Preisgerichtsvorbesprechung findet gemeinsam mit der auslobenden Stelle statt am xx.xx.2024, um xx:xx Uhr in xx (Adresse, PLZ, Ort). Rückfragen können bis zum xx.xx.2024 in Textform an kuhfuss@stottrop-stadtplanung.de gerichtet werden. Es ist vorgesehen, Rückfragen in einem Einführungskolloquium am xx.xx.2024, um xx:xx Uhr in xx (Adresse, PLZ, Ort) gemeinsam mit der auslobenden Stelle, dem Preisgericht und den Teilnehmenden zu erörtern. Die Teilnahme am Kolloquium wird allen Teilnehmenden dringend empfohlen. Vor dem Kolloquium findet bereits ab xx:xx Uhr eine Ortsbesichtigung statt. Treffpunkt ist xx (Adresse, PLZ, Ort). Das Protokoll des Kolloquiums wird inkl. Beantwortung der Rückfragen innerhalb von sieben Tagen nach dem Kolloquium an alle Teilnehmenden und das Preisgericht versandt und verbindlicher Bestandteil der Auslobung. Nach dem Kolloquium eingehende Rückfragen können in der Regel nicht beantwortet werden. 4.13 Abgabe und Kennzeichnung Wettbewerbsarbeit Die Papierunterlagen sind bis spätestens zum xx.xx.20xx, xx:xx Uhr, an Stottrop Stadtplanung Marsiliusstraße 20 Innenhof 50937 Köln zu senden oder dort abzugeben. Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt: - die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- oder Zeitangabe, wenn die Arbeit bei der angegebenen Adresse persönlich abgegeben wird, - dass auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, wenn die Arbeit bei einem Versandunternehmen aufgegeben wird. Der Teilnehmende sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zustellung durch ein Versandunternehmen als Absender die Anschrift der Wettbewerbsbetreuung zu verwenden. Das Versandgut istSeite 32 von 37 Stand: 07.10.2024 28 deutlich lesbar mit der Kennziffer und der Aufschrift „Freiraumplanerischer Wettbewerb Neues Quartier Bundesviertel“ zu versehen. Über die Zulassung rechtzeitig bei dem Versandunternehmen eingelieferter Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage nach dem Einlieferungstermin eintreffen, entscheidet das Preisgericht. Der Teilnehmende hat seine Wettbewerbsarbeit in allen Teilen nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der rechten oberen Ecke (max. 1 cm Höhe und 6 cm Breite) angebracht sein. Bei mehrseitigen Dokumenten (z.B. Erläuterungsbericht) ist es ausreichend, wenn die Seiten zusammengeheftet werden und die erste Seite mit der Kennzahl versehen wird. Die Verfassererklärung ist auf dem beigefügten Formblatt auszufüllen und in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen. Die Kennzahl darf keine Rückschlüsse auf die Wettbewerbsteilnehmenden (Geburtstag, Telefonnummer o.ä.) zulassen. 4.14 Beurteilungskriterien und bindende Vorgaben Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): - Freiraumplanerische Leitidee - Freiraumplanerische Qualität - Qualität des Schwammstadtkonzepts - Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms - Erfüllung der Vorgaben und funktionalen Anforderungen - Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, - die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, - in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, - termingerecht eingegangen sind, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. 4.15 Wettbewerbssumme und Preisgelder Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 240.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Insgesamt wird eine Summe von 108.000 Euro für Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Jedes Büro, dass eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6.000 Euro (brutto), sofern alle 18 Teilnehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 52.800 Euro 2. Preis: 33.000 Euro 3. Preis: 19.800 EuroSeite 33 von 37 Stand: 07.10.2024 29 Zwei Anerkennungen à: 13.200 Euro Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen und ggf. Aufwandsentschädigungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende Büros mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. 4.16 Abschluss des Planungswettbewerbs Das Preisgericht benachrichtigt die Verfasser*innen der ausgezeichneten Arbeiten unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung der Teilnahmeberechtigung unmittelbar nach seiner Entscheidung. Das Ergebnis wird allen Teilnehmenden, dem Preisgericht und der AKNW innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Niederschrift zur Verfügung gestellt. Das Wettbewerbsergebnis wird gegebenenfalls in der Fachpresse veröffentlicht. Alle eingereichten Arbeiten werden gemäß den Vorgaben der RPW 2013 nach Abschluss des Wettbewerbes öffentlich ausgestellt. Ort und Datum werden spätestens im Protokoll der Preisgerichtssitzung bekannt gegeben. 4.17 Eigentum und Urheberrecht, Rückversand Eigentum und Urheberrecht regelt § 8 Abs. 3 RPW 2013. Rückversand regelt § 8 Abs. 4 RPW 2013. Sofern Unterlagen auf Anforderung der Teilnehmenden zurückgesandt werden, gehen die Kosten zu Lasten der Teilnehmenden. 4.18 Art, Umfang und Bedingungen der vorgesehenen Beauftragung Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind der oder die Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Folgende Leistungen werden vergeben: 1. Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): mindestens Leistungsphase 1-3 und 5 gegeben falls in Verbindung mit § 47 HOAI (Objektplanung Verkehrsanlagen) 2. Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI (Honorarzone III): mindestens Leistungsphase 1-3 und 5 Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 und die stufenweise Vergabe aller Leistungsphasen in maximal vier Stufen vor. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Die Auftraggebende wird zunächst mit dem 1. Preisträger verhandeln („in der Regel den Gewinner“). Für den Fall, dass diese singuläre Verhandlung scheitert, wird im Anschluss mit allen Preisträgern verhandelt. Die Verhandlung gilt als gescheitert, wenn die Eignung des/der Erstplatzierten nicht nachgewiesen wird bzw. von dieser/m kein oder ein unwirtschaftliches bzw. anderweitig nicht annehmbares Angebot abgegeben wird.Seite 34 von 37 Stand: 07.10.2024 30 Sollte mit allen Preisträger*innen verhandelt werden, gilt Folgendes: Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage des fachlichen Angebots und dessen Erläuterung in dem Vergabegespräch sowie des Honorarangebots anhand der folgenden Zuschlagskriterien: Insgesamt 100 % A) Planungsqualität a. Wettbewerbsplatzierung 45 % b. Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrags 5 % B) Projektumsetzung 35 % C) Wirtschaftlichkeit / Kosten Honorar 15 % Im Rahmen der Verhandlungen wird das Wettbewerbsergebnis mit 45 % der max. 100 erreichbaren Gesamtpunkte berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Preis 45 Punkte, der 2. Preis 30 Punkte und der 3. Preis 15 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis. Der erste Preis erhält somit insgesamt 15 Prozentpunkte Vorsprung gegenüber dem zweiten Preis. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des ausgezeichneten Teams bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: 1. Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. xx Mio. Euro; Personenschäden: min. xx Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. 2. Darstellung von folgenden Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. a. Nachweis min. einer Referenz einer realisierten Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Größe und vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Freiraumplanung einer Grünanlage unter Einbezug der Regenwasserbewirtschaftung ii. Abschluss der Leistungsphase 5 in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Abnahme durch den Auftraggeber ist der Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbes) iii. min. 1.000 m² Freifläche iv. min. Honorarzone IV v. min. Leistungsphasen 2-3 und 5 nach § 39 HOAI. b. Nachweis min. einer Referenz einer realisierten Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Größe und vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Freiraumplanung für ein urbanes Wohnquartier (Dachbegrünung, Kinderspielflächen, private Gärten, Tiefgarage) ii. Abschluss der Leistungsphase 5 in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Abnahme durch den Auftraggeber ist der Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbes) iii. min. 1.000 m² Freifläche iv. min. Honorarzone III v. min. Leistungsphasen 2-3 und 5 nach § 39 HOAI.Seite 35 von 37 Stand: 07.10.2024 31 c. Nachweis min. einer Referenz einer realisierten Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Themengebieten der klimaangepassten Freiraumplanung und Regenwasserbewirtschaftung der Gruppe 2, Anlage 12 HOAI mit vergleichbarer Größe und vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Abschluss der Leistungsphase 5 in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Abnahme durch den Auftraggeber ist der Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbes) ii. min. 20.000 m² Erschließungsgebiet iii. min. Honorarzone III iv. min. Leistungsphase 2-3 und 5 nach § 43 HOAI. Mit Angaben zu Art der Entwässerungsplanung, Auftraggeber*in, Planungszeitraum oder Realisierungszeitraum, Plangebietsgröße. 3. Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient. Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Abnahme durch die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Der Bewerber bzw. die Bewerberin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmer*innen) in Anspruch zu nehmen; er / sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm /ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Innerhalb des an den Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens können zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen weitere Unternehmen herangezogen werden. Sowohl die Eignungsleihe sowie die Eingehung von Kooperationen ist bis zum Ablauf der (ersten) Angebotsfrist des VgV-Verfahrens zulässig, wobei auch innerhalb dieses Verfahrens die am RPW-Wettbewerb beteiligten Personen (Büros / Unternehmen) repräsentiert sein müssen. 4.19 Behandlung von Verfahrensrügen Wettbewerbsteilnehmende können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der auslobenden Stelle rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der auslobenden Stelle eingehen. Diese trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit der zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammer. Im Anwendungsbereich der VgV sind Vorgehensweise und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Absatz 3 GWB festgelegt (siehe Wettbewerbsbekanntmachung VI.4.3 zur Einlegung von Rechtsbehelfen). Zuständig ist die Vergabekammer xx. 4.20 Datenschutz Mit der Teilnahme am Wettbewerb – ob im Rahmen von Preisgericht, Vorprüfung oder Teilnehmerkreis (inkl. angestellten Mitarbeitern/Sonderfachleuten) – wird dem betreuenden Büro bzw. der auslobenden Stelle das Recht eingeräumt, personenbezogene Daten zu erheben, für die Dauer des Verfahrens zu speichern und im erforderlichen Umfang in Dokumenten (hier z.B. Auslobung, Protokolle von Sitzungen, Vorprüfberichte, Pressemitteilungen, Dokumentation, Vergabe) zu verwenden und zu kommunizieren. Es sind dies: - Name, Vorname, Gender, akad. Grad/TitelSeite 36 von 37 Stand: 07.10.2024 32 - Berufsbezeichnung - Organisation - Anschrift - Telefon - E-Mail 4.21 Termine Wettbewerbsbekanntmachung: KW 46 2024 Bewerbungsschluss: KW 49 2024 Versand der Auslobungsunterlagen: KW 05 2025 Frist für Rückfragen KW 06 2025 Preisgerichtsvorbesprechung & Einführungskolloquium: KW 7-9 2025 Beginn der Arbeitsphase KW 9 2025 Abgabe der Planunterlagen: KW 19 2025 Preisgerichtssitzung: KW 26 2025Seite 37 von 37
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de