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241660 · Mitteilungsvorlage

Bonner Baulandmodell: Vorgehen zur Evaluation des Modells 2024

Nummer
241660
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
30.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 16.12.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241660
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bonner Baulandmodell: Vorgehen zur Evaluation
des Modells 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss vom 30.07.2017 hat der Rat der Stadt Bonn die Einführung des
Bonner Baulandmodells beschlossen. Im weiteren Verlauf der Beschlussum-
setzung wurde die Verwaltung zudem beauftragt, in regelmäßigen Abständen
die Funktionsweise und Wirksamkeit des Modells zu evaluieren und die Politik
darüber in Kenntnis zu setzen (siehe DS 1811574EB5). In diesem Zusammen-
hang wurde im Jahr 2020 ein erster Evaluationsbericht (siehe DS 202198)_er-
stellt.
Es ist geplant, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 für das Bonner Bau-
landmodell eine neue Evaluation durchzuführen und nach Erarbeitungsab-
schluss einen entsprechenden Evaluationsbericht vorzulegen.
Kurzvorstellung des Bonner Baulandmodells
Das Bonner Baulandmodell gilt seit seiner ersten Beschlussfassung vom
30.07.2017 (siehe DS 1613742EB5) grundsätzlich für alle Wohnungsbauvorha-
ben, für die im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens Planungsrecht ge-
schaffen wird. Das Bonner Baulandmodell regelt in diesem Zusammenhang
einheitlich und verbindlich, für alle von ihm erfassten Wohnungsbauvorhaben,
welche Leistungen Vorhabenträger*innen im Sinne der Allgemeinheit zu erbrin-
gen haben. Ein grundsätzliches Anliegen des Modells ist es, entwicklungsvor-
habenbezogene Regelungen über städtebauliche Verträge mit den jeweiligen
Vorhabenträger*innen zu vereinbaren und somit Transparenz und Sicherheit für
alle an einer Planung beteiligten Akteur*innen herzustellen. Hierbei steht ent-
sprechend der aktuellen Bestimmungen des Bonner Baulandmodells (siehe DS
220278) im Mittelpunkt, dass sich Planungsbegünstigte dazu verpflichten, bei
Neubauvorhaben einen Teil der für Wohnzwecke geplanten Bruttogrundfläche
Wohnen zu den jeweils aktuellen Bedingungen des geförderten Wohnungsbaus
zu errichten und eine Kostenbeteiligung zur Herstellung von Betreuungsplätzen
in Kindertagesstätten zu leisten.Seite 1 von 2
Seite 2
Evaluierung des Bonner Baulandmodells
In der nun anstehenden Evaluierung wird ein Evaluationszeitraum von rund 4,5
Jahren (Juli 2020 bis Dezember 2024) abgedeckt, der dem in Bonn wie auch
anderenorts beobachtbaren deutlichen Entwicklungsrückgang auf dem Woh-
nungsmarkt Rechnung trägt. Die kommende Evaluation zum Bonner Bauland-
modell soll über die Auswertung der bisherigen Anwendungsfälle die Bilanz des
Modells zusammenfassen und bewerten. Bestandteil der Bilanzierung werden
unter anderem die über die jeweiligen Entwicklungsvorhaben dem Gemeinwohl
zur Verfügung gestellten Beträge für die Errichtung öffentlich geförderten
Wohnraums sowie die Beiträge der Beteiligung an den Herstellungskosten für
Betreuungsplätze in Kindertagesstätten sein. Die Evaluation soll in diesem Zu-
sammenhang aber auch die Anwendung des Bonner Baulandmodells, die ihm
zugrundeliegende Methodik und seine wohnungsmarktsegmentbezogene Aus-
richtung kritisch auf die jeweilige Praktikabilität hin beleuchten. Thematisieren
soll die Evaluation dabei auch, inwiefern zu den gegenwärtigen Rahmenbedin-
gungen der regionalen und lokalen Wohnungsmarktentwicklung eine Empfeh-
lung zur Fortschreibung des Bonner Baulandmodells gegeben werden kann.
Auseinandergesetzt werden soll sich in diesem Zusammenhang absehbar auch
mit der Frage, ob die Regelungsinhalte des Bonner Baulandmodells ausrei-
chend sind oder ob sie mitunter Ergänzungen oder Nachschärfungen benöti-
gen, um den wohnpolitischen Zielen der Bundesstadt Bonn im Einklang mit
weiteren Zielen und Vorgaben (unter anderem den jährlich aktualisierten Wohn-
raumförderbestimmungen) Rechnung tragen zu können.
Im Verlauf der Evaluation ist vorgesehen, Akteur*innen mit Relevanz für den
Bonner Wohnungsmarkt aktiv einzubeziehen und ihre Erfahrungen sowie Ein-
schätzungen zum Bonner Baulandmodell in den Bericht einfließen zu lassen.
Es ist vorgesehen, im kommenden Evaluationsbericht auch die zukünftige
Kommunikation zwischen Wohnungswirtschaft und Verwaltung zum Bauland-
modell zu skizzieren. Das Bonner Baulandmodell versteht sich als Instrument
zur Umsetzung der Zielsetzung, die Schaffung von öffentlich-gefördertem Woh-
nungsbau zu befördern. Hiermit gehört es in den Gesamtzusammenhang des
Handlungsfeldes „Wohnen in Bonn“ und soll auch im Handlungskonzept Woh-
nen Eingang finden (siehe DS 241643).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de