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241657-02 · Mitteilungsvorlage

Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten

Nummer
241657-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn
  • Friedrich-Wöhler-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Thomas-Mann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Provinzialstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Propsthof Straße· Endenich, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241657 Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241657-02
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Entsprechend Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 (DS 231817)
berichtet die Verwaltung mit beigefügter Liste über den Sachstand bzw. die
Fortschritte der folgenden bedeutenden Verkehrsprojekte:
- Zentraler Busbahnhof (ZOB)
- Seilbahn
- Stadtbahn-Verlängerung Buschdorf
- Westbahn
- Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln
- Nahverkehrsplan
- Rad- und Fußbrücken
- Guido-Westerwelle-Brücke und Viktoriatunnel
Anlage/n
1 Aktueller Sachstand 61 (öffentlich)
2 Aktueller Sachstand 66 (2) (öffentlich)Seite 1 von 6
Aktueller Sachstand 61 20.05.2025
Regelmäßiger Bericht zu bedeutenden Verkehrprojekten
Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 - DS 231817
Amt 61
Maßnahme / Aktueller Sachstand
ZOB
Die Auswertung und Prüfung der eingegangenen Rückmeldungen aus dem Beteiligungsvefahren ist
beendet. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Ratssitzung am 08.05.2025 gefasst. Auf Basis des
Beschlusses müssen noch planerische Anpassungen an der Vorentwurfsplanung (LPH 2) seitens des
beauftragten Büros vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Integration der geforderten
Rampe und einer festen Treppe sowie Notfalltreppe in Abstimmung mit dem Brandschutz.
Durch den Beschluss der Ratssitzung am 08.05.2025 kann nun die Weiterbeauftragung der LPH 3+4
erfolgen, damit nach den erforderlichen planerischen Anpassungen der LPH 2 eine nahtlose Fortführung
der Planungsschritte erfolgen kann.
Zur Vermeidung einer Belastung des städtischen Haushaltes mit konsumtiv zu veranschlagenden
Planungsmitteln ist zudem eine Vereinbarung mit den SWBV über die Übernahme des Projektes
erforderlich, die den Kriterien des § 44 Abs. 2 KomHVO genügt und eine investive Veranschlagung der
Mittel ermöglicht. Eine Übernahme des Projektes durch die SWBV ist voraussichtlich ab LPH 5 möglich.
Hierüber finden zur Zeit Abstimmungen statt.
Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln
Die Beauftragung zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), eines
Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie
ergänzender umweltfachlicher Leistungen wurden seitens des Rhein-Sieg-Kreis vergeben.
Die Ausschreibung von Leistungen der Projektsteuerung ist nach Abstimmung mit den
Projektbeteiligten erfolgreich abgeschlossen worden. Das Fachbüro, das den Auftraggeber und die
Projektpartner bei der Projektsteuerung unterstützt und Aufgaben des Projektcontrollings, der
Qualitätssicherung, fachliche Beratungsleistungen sowie unterstützende Arbeiten hinsichtlich
anstehender Vergaben im Projekt übernimmt, hat die Arbeit aufgenommen. Erste Abstimmungstermine
zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber haben stattgefunden. Aufgabe des Büros ist die
Steuerung des Gesamtprozesses sowie, dass der Zeitplan eingehalten wird. Aufgaben des Büros sind
daneben
der fortlaufend begleitende Kontakt zum Fördermittelgeber sowie die Sicherstellung
der fördertechnischen Abwicklung der Maßnahme.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 6
Aktueller Sachstand 61 20.05.2025
Nahverkehrsplan
Der Grundsatzbeschluss zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans wurde mit diversen
Änderungsanträgen in den politischen Gremien beraten und in der Sitzung am 12.11. durch den Rat
geändert beschlossen. Für die inhaltliche Bearbeitung des Projektes ist ein Arbeitskreis mit den SWB Bus
und Bahn eingerichtet worden, der regelmäßig tagt.
Bevor mit der inhaltlichen Bearbeitung des neuen Nahverkehrsplans begonnen wird, soll zunächst eine
Befragung der Bürgerschaft zur allgemeinen Zufriedenheit mit dem städtischen ÖPNV sowie zu
konkreten Wünschen und Verbesserungsvorschlägen durchgeführt werden. Des Weiteren gibt die SWBV
eine Studie in Auftrag, die den Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz des (bestehenden)
Linienangebots legt. Die Ergebnisse sowohl aus der Studie als auch aus der Befragung sollen als
Grundlage für die Erarbeitung und Maßnahmenentwicklung des neuen Nahverkehrsplans dienen.
Weitere Beteiligungsmaßnahmen sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt während der Erarbeitung
des neuen Nahverkehrsplans folgen. Ein entsprechendes Vorhabenblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung
wurde in den zuständigen Beteiligungsgremien beraten und beschlossen (vgl. DS 252862).
Für die Durchführung der ÖPNV-Befragung wurde bereits ein Büro beauftragt. Derzeit laufen die
inhaltlichen Vorbereitungen, so dass in den Sommermonaten die Befragung durchgeführt werden kann.
Bis Herbst sollen die Ergebnisse vorliegen.
Zeitgleich soll die Ausschreibung zur inhaltlichen Bearbeitung des neuen Nahverkehrsplans erfolgen und
ein Gutachterbüro beauftragt werden.
Brücke K12n
Eine nötige Artenschutzprüfung hat stattgefunden
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kommunen Bonn und Alfter befindet sich in der
Vorbereitung.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 6
Aktueller Sachstand 66 21.05.2025 mit weitreren Änderungen Wiesner(2)
Regelmäßiger Bericht zu bedeutenden Verkehrprojekten
Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 - DS 231817
Amt 66
Maßnahme / Aktueller Sachstand
Seilbahn
In der aktuell bearbeiteten Vorplanungsphase der Seilbahn wurde die Trasse sowohl in ihrem
Höhenverlauf als auch teilweise in ihrer Lage an wesentliche örtliche Zwangspunkte wie z.B.
Bahnquerungen, Straßenräume etc. angepasst. Fortlaufend haben die Ergebnisse der zurzeit mit
substanziell betroffenen Anliegern entlang der Trasse geführten Abstimmungsgespräche Einfluss auf die
weitere Optimierung der Trasse.
Zur fundierten Ermittlung sämtlicher Planungsrandbedingungen sind auch erste Stufen von Gutachten
verschiedener Fachbereiche notwendig wie z.B. meteorologische- und aerodynamische Gutachten,
geotechnische Gutachten, naturschutzfachliche Gutachten, Schallschutz etc. Die notwendigen
Vorgutachten wurde bereits vergeben und befinden sich in der Ausführung. Im Rahmen des
geotechnischen Vorgutachtens wurden bereits Baugrunderkundungsarbeiten am Venusberghang und in
den Rheinauen durchgeführt. Das Gutachten wird bis Ende 2024 erwartet. Zu den Windgutachten liegen
bereits erste Ergebnisse vor. Die Ergebnisse der Gutachten fließen in die funktionale Ausschreibung zum
Seilbahnhersteller ein.
Der spätere Betrieb der Seilbahn wird durch die SWB als kommunales Verkehrsunternehmen erfolgen.
Ein frühzeitiges Einbinden der SWB bereits in der Planungsphase ist folglich angezeigt, um die Belange
des Betriebs (Personal/Arbeitsabläufe) von Anfang an zu berücksichtigen. Hierfür wurde ein
gemeinsames "Planungsteam Seilbahn" von SWB und Stadt Bonn gebildet. Die SWB hat ein
Vergabeverfahren zur Beauftragung einer Projektsteuerung durchgeführt, die mit dem Seilbahnplaner
und weiteren neu hinzukommenden Fachplaner*innen (Architektur, Tragwerksplanung, Spezialist*innen
für Technische Gebäudeausrüstung etc.) die Vorplanung in größerer fachlicher Breite vorantreibt. Dies
ist zur Erstellung der funktionalen Vergabeunterlagen für die Beauftragung des Seilbahnherstellers
notwendig. Als nächster großer Meilenstein wird die Seilbahnherstellung bereits zur Leistungsphase 3
der Planung, der sogenannten Entwurfsphase, ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, dass der Hersteller die
Planung der Seilbahn bereits ab diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung seiner firmenspezifischen
Module und Patente weiter bis in die Ausführungsplanung vorantreibt, das Planfeststellungsverfahren
begleitet und schließlich die Seilbahn baut. Derzeit wird das Lärmschutzgutachten erarbeitet. Hier wird
im ersten Schritt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der rechtliche Weg zur Einordnung der Seilbahn
in den Schallschutzverordnungen aufgezeigt. Weiterhin befinde wir uns in enger Abstimmung mit den
Betroffenen der Seilbahntrasse wie UKB / DHL etc. Brandschutztechnische Belange werden betrachtet.
Die Projektsteuerung wurde an ein Fachbüro vergeben.Seite 4 von 6
Aktueller Sachstand 66 21.05.2025 mit weitreren Änderungen Wiesner(2)
Stadtbahnverlängerung Buschdorf
Die HGK / Stadtwerke Köln werden erneut angeschrieben, um den Grundstückserwerb für die
Bahntrasse abzuschließen; die generelle Bereitschaft zum Verkauf wurde signalisiert. Der Grunderwerb
einer Lagerhalle an der Friedrich-Wöhler-Straße wird mit dem Amt für Wirtschaftsförderung
abgestimmt. Die Erstellung der standardisierten Bewertung wurde dem Verkehrsministerium bei
mehreren Abstimmungsterminen vorgestellt und abgeschlossen. Die Planung wird entsprechend
Ratsbeschluss vom 29.08.2024 fortgeführt. Der Regionalrat hat die Maßnahme für den ÖPNV-
Bedarfsplan NRW einstimmig vorgeschlagen. Am 29.03.2025 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung
unter reger Beteiligung statt. Grunderwerbsangelegenheiten werden vorangetrieben. Aktualisierung: Es
wird kontinuierlich an der Planung gearbeitet.
Westbahn
Auf Basis der 2020 beschlossenen Vorzugsvariante für den Abschnitt Thomas-Mann-Straße bis
Provinzialstraße wurden verschiedene Trassenführungen entwickelt. Zur Vorstellung der
standardisierten Bewertung und zur Auswahl der Trassenführung für die weitere Planung ist eine
Vorzugsvariante den Gremien vorgelegt und durch diese beschlossen worden. Aktuell erfolgt die
Projektvorstellung bei der DB. Kurzfristig wird der zweite Abstimmungstermin mit dem
Verkehrsministerien von Land und Bund bezüglich der standardisierten Bewertung stattfinden. Parallel
wird die Ausarbeitung der Vorzugsvariante fortgeführt.
Aktuell ist keine belastbare Einschätzung zum Zeitplan bzw. Baubeginn möglich. Abstimmungen mit der
DB über erforderliche Sperrpausen sind erst möglich, wenn der entsprechende Planungsstand erreicht
ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein mehrjähriges Planfeststellungsverfahren einzuplanen ist. Ein
Baubeginn bis zur Sperrpause 2028 ist ausgeschlossen. Momentan befinden sich die Ingenieurbüros in
der Überarbeitung der umfangreichen Planungsunterlagen für die Vorentwurfsphase. Die interne
Abstimmung über die Standardisierte Bewertung läuft derzeit und wir warten auf die entsprechenden
Rückmeldungen. Die erforderlichen Unterlagen für die nächste Regionalratssitzung sollen nach
Abschluss der Bearbeitung und Freigabe durch die SWB bei der Geschäftsstelle des Regionalrates
eingereicht werden. Mittlerweile hat die Westbahn den Regionalrat erfolgreich durchlaufen hat und
läuft nun auf den Verkehrsausschuss des Landtags zu.
Brücke Immenburgstraße / BAB
Aufgrund der Beschlusslage, die Brücke vor dem Umbau der BAB zu errichten, ist der Erwerb weiterer
Grundstücke und der Umbau von Zufahrten zu Grundstücken erforderlich. Das Ergebnis der Gespräche
und Kaufverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist abzuwarten. Weiterhin soll
das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau BAB 565 abgewartet werden. Die Verwaltung
weist darauf hin, dass ein Enteignungsverfahren voraussichtlich länger dauern wird, als die Umsetzung
des ursprünglichen Entwurfs der Verwaltung im Rahmen des Umbaus der Autobahn.
Brücke Am Propsthof
Der Baubeginn kann erst nach Abschluss der Grundstücksgeschäfte erfolgen, ein Termin ist im Moment
nicht absehbar. Die Beantragung eventueller Fördermittel kann erst nach Kenntnis des möglichen
Baubeginns erfolgen. Als Übergangslösung wird geprüft, eine signalsierte Führung des Radverkehrs über
die Straße Am Probsthof zu ermöglichen.Seite 5 von 6
Aktueller Sachstand 66 21.05.2025 mit weitreren Änderungen Wiesner(2)
Brücke Innovationsdreieck
Der Einhub des Brückenüberbaus ist für das Jahr 2028 (Sperrpausen im Rahmen des
Hochleistungskorridors) geplant. Die Verwaltung hat im Frühjahr 2025 eine Vorlage zum Beschluss in
die Gremien gebracht, welche über eine erhebliche Kostensteigerung informierte und zwei
Ausführungsvarianten vorstellte. Die von der Politik favorisierte Variante (Absenkung der
Oberleitung) lässt sich nachweislich nicht umsetzen. Die Verwaltung verfolgt nun die Variante mit der
Erhöhung der Brücke fort. Die aktualisierten Förderanträge wurden bei der Bezirksregierung Köln und
dem Fördergeber Go-Rheinland eingereicht.
Rheinquerung Fuß/Rad
In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte gesichtet und auf ihre Machbarkeit
untersucht. Für die Bestimmung von Vorzugsvarianten wird momentan eine Potenzialanalyse erstellt,
in der u.a. die Integration in das Radverkehrsnetz untersucht wird. Nach Bestimmung der
Vorzugsvarianten und Beteiligung der politischen Gremien zu den Ergebnissen soll eine
Bürgerbeteiligung stattfinden. Erste Ergebnisse der Potentialanalyse werden aktuell ausgearbeitet.
Guido-Westerwelle-Brücke und Viktoriatunnel
Das Verkehrsgutachten wurde überarbeitet und Ende November der BezReg vorgestellt. Fragen der
BezReg wurden beantwortet. Es findet ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der BezReg statt.
Wenn das Gutachten akzeptiert wird, kann das Planfeststellungsverfahren fortgeführt werden. Sobald
die BezReg eine Aussage zur tatsächlichen Förderung tätigt, kann die Politik über die endgültige
Spuraufteilung entscheiden. Ein Bau der Rampe ist wahrscheinlich erst im Rahmen des
Hochleistungskorridors der DB in 2028 möglich. Die Verwaltung wird sich jedoch nach Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens um frühere Sperrpausen bemühen.
Der Baustart des Viktoriatunnels war für Mai 2025 geplant und die Arbeiten bereits submittiert. Die
Ausschreibung musste aufgehoben werden, da die Deutsche Bahn Ende März 2025 darüber informiert
hat, dass man trotz jahrelanger Abstimmungen nun doch keine Baugenehmigung erteilen kann und
das EBA beteiligt werden muss. Der Bau wird nun wohl erst in 2028 möglich sein. Die Verwaltung
informierte in einer gesonderten Vorlage (252902) über diesen unbefriedigenden Vorgang. Momentan
finden Abstimmungstermine mit der DB statt, um das weitere Vorgehen zu klären und die
Voraussetzungen zur Baugenehmigung zu schaffen. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin um
Sperrpausen vor 2028.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 22:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de