241657-02 · Mitteilungsvorlage
Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten
Kerndaten
- Nummer
- 241657-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Buschdorf Hauptort
- Guido-Westerwelle-Brücke
- Friedrich-Wöhler-Straße
- Thomas-Mann-Straße
- Provinzialstraße
- Immenburgstraße
- Am Propsthof
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241657-02 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Entsprechend Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 (DS 231817) berichtet die Verwaltung mit beigefügter Liste über den Sachstand bzw. die Fortschritte der folgenden bedeutenden Verkehrsprojekte: - Zentraler Busbahnhof (ZOB) - Seilbahn - Stadtbahn-Verlängerung Buschdorf - Westbahn - Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln - Nahverkehrsplan - Rad- und Fußbrücken - Guido-Westerwelle-Brücke und Viktoriatunnel Anlage/n 1 Aktueller Sachstand 61 (öffentlich) 2 Aktueller Sachstand 66 (2) (öffentlich)Seite 1 von 6 Aktueller Sachstand 61 20.05.2025 Regelmäßiger Bericht zu bedeutenden Verkehrprojekten Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 - DS 231817 Amt 61 Maßnahme / Aktueller Sachstand ZOB Die Auswertung und Prüfung der eingegangenen Rückmeldungen aus dem Beteiligungsvefahren ist beendet. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Ratssitzung am 08.05.2025 gefasst. Auf Basis des Beschlusses müssen noch planerische Anpassungen an der Vorentwurfsplanung (LPH 2) seitens des beauftragten Büros vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Integration der geforderten Rampe und einer festen Treppe sowie Notfalltreppe in Abstimmung mit dem Brandschutz. Durch den Beschluss der Ratssitzung am 08.05.2025 kann nun die Weiterbeauftragung der LPH 3+4 erfolgen, damit nach den erforderlichen planerischen Anpassungen der LPH 2 eine nahtlose Fortführung der Planungsschritte erfolgen kann. Zur Vermeidung einer Belastung des städtischen Haushaltes mit konsumtiv zu veranschlagenden Planungsmitteln ist zudem eine Vereinbarung mit den SWBV über die Übernahme des Projektes erforderlich, die den Kriterien des § 44 Abs. 2 KomHVO genügt und eine investive Veranschlagung der Mittel ermöglicht. Eine Übernahme des Projektes durch die SWBV ist voraussichtlich ab LPH 5 möglich. Hierüber finden zur Zeit Abstimmungen statt. Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln Die Beauftragung zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie ergänzender umweltfachlicher Leistungen wurden seitens des Rhein-Sieg-Kreis vergeben. Die Ausschreibung von Leistungen der Projektsteuerung ist nach Abstimmung mit den Projektbeteiligten erfolgreich abgeschlossen worden. Das Fachbüro, das den Auftraggeber und die Projektpartner bei der Projektsteuerung unterstützt und Aufgaben des Projektcontrollings, der Qualitätssicherung, fachliche Beratungsleistungen sowie unterstützende Arbeiten hinsichtlich anstehender Vergaben im Projekt übernimmt, hat die Arbeit aufgenommen. Erste Abstimmungstermine zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber haben stattgefunden. Aufgabe des Büros ist die Steuerung des Gesamtprozesses sowie, dass der Zeitplan eingehalten wird. Aufgaben des Büros sind daneben der fortlaufend begleitende Kontakt zum Fördermittelgeber sowie die Sicherstellung der fördertechnischen Abwicklung der Maßnahme. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 6 Aktueller Sachstand 61 20.05.2025 Nahverkehrsplan Der Grundsatzbeschluss zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans wurde mit diversen Änderungsanträgen in den politischen Gremien beraten und in der Sitzung am 12.11. durch den Rat geändert beschlossen. Für die inhaltliche Bearbeitung des Projektes ist ein Arbeitskreis mit den SWB Bus und Bahn eingerichtet worden, der regelmäßig tagt. Bevor mit der inhaltlichen Bearbeitung des neuen Nahverkehrsplans begonnen wird, soll zunächst eine Befragung der Bürgerschaft zur allgemeinen Zufriedenheit mit dem städtischen ÖPNV sowie zu konkreten Wünschen und Verbesserungsvorschlägen durchgeführt werden. Des Weiteren gibt die SWBV eine Studie in Auftrag, die den Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz des (bestehenden) Linienangebots legt. Die Ergebnisse sowohl aus der Studie als auch aus der Befragung sollen als Grundlage für die Erarbeitung und Maßnahmenentwicklung des neuen Nahverkehrsplans dienen. Weitere Beteiligungsmaßnahmen sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt während der Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans folgen. Ein entsprechendes Vorhabenblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in den zuständigen Beteiligungsgremien beraten und beschlossen (vgl. DS 252862). Für die Durchführung der ÖPNV-Befragung wurde bereits ein Büro beauftragt. Derzeit laufen die inhaltlichen Vorbereitungen, so dass in den Sommermonaten die Befragung durchgeführt werden kann. Bis Herbst sollen die Ergebnisse vorliegen. Zeitgleich soll die Ausschreibung zur inhaltlichen Bearbeitung des neuen Nahverkehrsplans erfolgen und ein Gutachterbüro beauftragt werden. Brücke K12n Eine nötige Artenschutzprüfung hat stattgefunden Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kommunen Bonn und Alfter befindet sich in der Vorbereitung. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 6 Aktueller Sachstand 66 21.05.2025 mit weitreren Änderungen Wiesner(2) Regelmäßiger Bericht zu bedeutenden Verkehrprojekten Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 - DS 231817 Amt 66 Maßnahme / Aktueller Sachstand Seilbahn In der aktuell bearbeiteten Vorplanungsphase der Seilbahn wurde die Trasse sowohl in ihrem Höhenverlauf als auch teilweise in ihrer Lage an wesentliche örtliche Zwangspunkte wie z.B. Bahnquerungen, Straßenräume etc. angepasst. Fortlaufend haben die Ergebnisse der zurzeit mit substanziell betroffenen Anliegern entlang der Trasse geführten Abstimmungsgespräche Einfluss auf die weitere Optimierung der Trasse. Zur fundierten Ermittlung sämtlicher Planungsrandbedingungen sind auch erste Stufen von Gutachten verschiedener Fachbereiche notwendig wie z.B. meteorologische- und aerodynamische Gutachten, geotechnische Gutachten, naturschutzfachliche Gutachten, Schallschutz etc. Die notwendigen Vorgutachten wurde bereits vergeben und befinden sich in der Ausführung. Im Rahmen des geotechnischen Vorgutachtens wurden bereits Baugrunderkundungsarbeiten am Venusberghang und in den Rheinauen durchgeführt. Das Gutachten wird bis Ende 2024 erwartet. Zu den Windgutachten liegen bereits erste Ergebnisse vor. Die Ergebnisse der Gutachten fließen in die funktionale Ausschreibung zum Seilbahnhersteller ein. Der spätere Betrieb der Seilbahn wird durch die SWB als kommunales Verkehrsunternehmen erfolgen. Ein frühzeitiges Einbinden der SWB bereits in der Planungsphase ist folglich angezeigt, um die Belange des Betriebs (Personal/Arbeitsabläufe) von Anfang an zu berücksichtigen. Hierfür wurde ein gemeinsames "Planungsteam Seilbahn" von SWB und Stadt Bonn gebildet. Die SWB hat ein Vergabeverfahren zur Beauftragung einer Projektsteuerung durchgeführt, die mit dem Seilbahnplaner und weiteren neu hinzukommenden Fachplaner*innen (Architektur, Tragwerksplanung, Spezialist*innen für Technische Gebäudeausrüstung etc.) die Vorplanung in größerer fachlicher Breite vorantreibt. Dies ist zur Erstellung der funktionalen Vergabeunterlagen für die Beauftragung des Seilbahnherstellers notwendig. Als nächster großer Meilenstein wird die Seilbahnherstellung bereits zur Leistungsphase 3 der Planung, der sogenannten Entwurfsphase, ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, dass der Hersteller die Planung der Seilbahn bereits ab diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung seiner firmenspezifischen Module und Patente weiter bis in die Ausführungsplanung vorantreibt, das Planfeststellungsverfahren begleitet und schließlich die Seilbahn baut. Derzeit wird das Lärmschutzgutachten erarbeitet. Hier wird im ersten Schritt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der rechtliche Weg zur Einordnung der Seilbahn in den Schallschutzverordnungen aufgezeigt. Weiterhin befinde wir uns in enger Abstimmung mit den Betroffenen der Seilbahntrasse wie UKB / DHL etc. Brandschutztechnische Belange werden betrachtet. Die Projektsteuerung wurde an ein Fachbüro vergeben.Seite 4 von 6 Aktueller Sachstand 66 21.05.2025 mit weitreren Änderungen Wiesner(2) Stadtbahnverlängerung Buschdorf Die HGK / Stadtwerke Köln werden erneut angeschrieben, um den Grundstückserwerb für die Bahntrasse abzuschließen; die generelle Bereitschaft zum Verkauf wurde signalisiert. Der Grunderwerb einer Lagerhalle an der Friedrich-Wöhler-Straße wird mit dem Amt für Wirtschaftsförderung abgestimmt. Die Erstellung der standardisierten Bewertung wurde dem Verkehrsministerium bei mehreren Abstimmungsterminen vorgestellt und abgeschlossen. Die Planung wird entsprechend Ratsbeschluss vom 29.08.2024 fortgeführt. Der Regionalrat hat die Maßnahme für den ÖPNV- Bedarfsplan NRW einstimmig vorgeschlagen. Am 29.03.2025 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung unter reger Beteiligung statt. Grunderwerbsangelegenheiten werden vorangetrieben. Aktualisierung: Es wird kontinuierlich an der Planung gearbeitet. Westbahn Auf Basis der 2020 beschlossenen Vorzugsvariante für den Abschnitt Thomas-Mann-Straße bis Provinzialstraße wurden verschiedene Trassenführungen entwickelt. Zur Vorstellung der standardisierten Bewertung und zur Auswahl der Trassenführung für die weitere Planung ist eine Vorzugsvariante den Gremien vorgelegt und durch diese beschlossen worden. Aktuell erfolgt die Projektvorstellung bei der DB. Kurzfristig wird der zweite Abstimmungstermin mit dem Verkehrsministerien von Land und Bund bezüglich der standardisierten Bewertung stattfinden. Parallel wird die Ausarbeitung der Vorzugsvariante fortgeführt. Aktuell ist keine belastbare Einschätzung zum Zeitplan bzw. Baubeginn möglich. Abstimmungen mit der DB über erforderliche Sperrpausen sind erst möglich, wenn der entsprechende Planungsstand erreicht ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein mehrjähriges Planfeststellungsverfahren einzuplanen ist. Ein Baubeginn bis zur Sperrpause 2028 ist ausgeschlossen. Momentan befinden sich die Ingenieurbüros in der Überarbeitung der umfangreichen Planungsunterlagen für die Vorentwurfsphase. Die interne Abstimmung über die Standardisierte Bewertung läuft derzeit und wir warten auf die entsprechenden Rückmeldungen. Die erforderlichen Unterlagen für die nächste Regionalratssitzung sollen nach Abschluss der Bearbeitung und Freigabe durch die SWB bei der Geschäftsstelle des Regionalrates eingereicht werden. Mittlerweile hat die Westbahn den Regionalrat erfolgreich durchlaufen hat und läuft nun auf den Verkehrsausschuss des Landtags zu. Brücke Immenburgstraße / BAB Aufgrund der Beschlusslage, die Brücke vor dem Umbau der BAB zu errichten, ist der Erwerb weiterer Grundstücke und der Umbau von Zufahrten zu Grundstücken erforderlich. Das Ergebnis der Gespräche und Kaufverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist abzuwarten. Weiterhin soll das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau BAB 565 abgewartet werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Enteignungsverfahren voraussichtlich länger dauern wird, als die Umsetzung des ursprünglichen Entwurfs der Verwaltung im Rahmen des Umbaus der Autobahn. Brücke Am Propsthof Der Baubeginn kann erst nach Abschluss der Grundstücksgeschäfte erfolgen, ein Termin ist im Moment nicht absehbar. Die Beantragung eventueller Fördermittel kann erst nach Kenntnis des möglichen Baubeginns erfolgen. Als Übergangslösung wird geprüft, eine signalsierte Führung des Radverkehrs über die Straße Am Probsthof zu ermöglichen.Seite 5 von 6 Aktueller Sachstand 66 21.05.2025 mit weitreren Änderungen Wiesner(2) Brücke Innovationsdreieck Der Einhub des Brückenüberbaus ist für das Jahr 2028 (Sperrpausen im Rahmen des Hochleistungskorridors) geplant. Die Verwaltung hat im Frühjahr 2025 eine Vorlage zum Beschluss in die Gremien gebracht, welche über eine erhebliche Kostensteigerung informierte und zwei Ausführungsvarianten vorstellte. Die von der Politik favorisierte Variante (Absenkung der Oberleitung) lässt sich nachweislich nicht umsetzen. Die Verwaltung verfolgt nun die Variante mit der Erhöhung der Brücke fort. Die aktualisierten Förderanträge wurden bei der Bezirksregierung Köln und dem Fördergeber Go-Rheinland eingereicht. Rheinquerung Fuß/Rad In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte gesichtet und auf ihre Machbarkeit untersucht. Für die Bestimmung von Vorzugsvarianten wird momentan eine Potenzialanalyse erstellt, in der u.a. die Integration in das Radverkehrsnetz untersucht wird. Nach Bestimmung der Vorzugsvarianten und Beteiligung der politischen Gremien zu den Ergebnissen soll eine Bürgerbeteiligung stattfinden. Erste Ergebnisse der Potentialanalyse werden aktuell ausgearbeitet. Guido-Westerwelle-Brücke und Viktoriatunnel Das Verkehrsgutachten wurde überarbeitet und Ende November der BezReg vorgestellt. Fragen der BezReg wurden beantwortet. Es findet ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der BezReg statt. Wenn das Gutachten akzeptiert wird, kann das Planfeststellungsverfahren fortgeführt werden. Sobald die BezReg eine Aussage zur tatsächlichen Förderung tätigt, kann die Politik über die endgültige Spuraufteilung entscheiden. Ein Bau der Rampe ist wahrscheinlich erst im Rahmen des Hochleistungskorridors der DB in 2028 möglich. Die Verwaltung wird sich jedoch nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens um frühere Sperrpausen bemühen. Der Baustart des Viktoriatunnels war für Mai 2025 geplant und die Arbeiten bereits submittiert. Die Ausschreibung musste aufgehoben werden, da die Deutsche Bahn Ende März 2025 darüber informiert hat, dass man trotz jahrelanger Abstimmungen nun doch keine Baugenehmigung erteilen kann und das EBA beteiligt werden muss. Der Bau wird nun wohl erst in 2028 möglich sein. Die Verwaltung informierte in einer gesonderten Vorlage (252902) über diesen unbefriedigenden Vorgang. Momentan finden Abstimmungstermine mit der DB statt, um das weitere Vorgehen zu klären und die Voraussetzungen zur Baugenehmigung zu schaffen. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin um Sperrpausen vor 2028.Seite 6 von 6
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