241657-01 · Mitteilungsvorlage
Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten
Kerndaten
- Nummer
- 241657-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241657-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Entsprechend Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 (DS 231817) berichtet die Verwaltung mit beigefügter Liste über den Sachstand bzw. die Fortschritte der folgenden bedeutenden Verkehrsprojekte: - Zentraler Busbahnhof (ZOB) - Seilbahn - Stadtbahn-Verlängerung Buschdorf - Westbahn - Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln - Nahverkehrsplan - Rad- und Fußbrücken - Guido-Westerwelle-Brücke und Viktoriatunnel Anlage/n 1 Aktueller Sachstand 61 (öffentlich) 2 Aktueller Sachstand 66 (öffentlich)Seite 1 von 5 Aktueller Sachstand 61 Regelmäßiger Bericht zu bedeutenden Verkehrprojekten Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 - DS 231817 Amt 61 Maßnahme / Aktueller Sachstand ZOB Die Auswertung und Prüfung der eingegangenen Rückmeldungen aus dem Beteiligungsvefahren ist beendet. Die Ergebnisse werden als Beschlussvorlage in folgenden politischen Gremien behandelt: 26.11. BV Bonn, 05.12. MoVe, 12.12. Rat. Der getroffene Beschluss bildet im Anschluss die Basis für die weiteren Planungsschritte. Hierzu wird eine Weiterbeauftragung des Architektenbüro Schmitz als Generalplaner erfolgen. Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln Die Beauftragung zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie ergänzender umweltfachlicher Leistungen wurden seitens des Rhein-Sieg-Kreis vergeben. Die Ausschreibung von Leistungen der Projektsteuerung ist nach Abstimmung mit den Projektbeteiligten fertiggestellt worden und soll zeitnah veröffentlicht werden. Es wird ein Fachbüro gesucht, das den Auftraggeber und die Projektpartner bei der Projektsteuerung unterstützt und Aufgaben des Projektcontrollings, der Qualitätssicherung, fachliche Beratungsleistungen sowie unterstützende Arbeiten hinsichtlich anstehender Vergaben im Projekt übernimmt. Dabei soll der Gesamtprozess gesteuert und der Zeitplan eingehalten werden. Aufgaben des Auftragnehmers sind daneben der fortlaufend begleitende Kontakt zum Fördermittelgeber sowie die Sicherstellung der fördertechnischen Abwicklung der Maßnahme. Nahverkehrsplan Der Grundsatzbeschluss zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans wurde mit diversen Änderungsanträgen in den politischen Gremien beraten und in der Sitzung am 12.11. durch den Rat geändert beschlossen. Im Anschluss soll eine erste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Geplant ist zunächst eine Befragung der Bürgerschaft zur allgemeinen Zufriedenheit mit dem städtischen ÖPNV sowie zu konkreten Wünschen und Verbesserungsvorschlägen. Weitere Beteiligungsmaßnahmen sollen dann im Rahmen der Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans folgen. Brücke K12n Eine nötige Artenschutzprüfung hat stattgefunden Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kommunen Bonn und Alfter befindet sich in der Vorbereitung. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 5 Aktueller Sachstand 66 Regelmäßiger Bericht zu bedeutenden Verkehrprojekten Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 - DS 231817 Amt 66 Maßnahme / Aktueller Sachstand Seilbahn In der aktuell bearbeiteten Vorplanungsphase der Seilbahn wurde die Trasse sowohl in ihrem Höhenverlauf als auch teilweise in ihrer Lage an wesentliche örtliche Zwangspunkte wie z.B. Bahnquerungen, Straßenräume etc. angepasst. Fortlaufend haben die Ergebnisse der zurzeit mit substanziell betroffenen Anliegern entlang der Trasse geführten Abstimmungsgespräche Einfluss auf die weitere Optimierung der Trasse. Zur fundierten Ermittlung sämtlicher Planungsrandbedingungen sind auch erste Stufen von Gutachten verschiedener Fachbereiche notwendig wie z.B. meteorologische- und aerodynamische Gutachten, geotechnische Gutachten, naturschutzfachliche Gutachten, Schallschutz etc. Die notwendigen Vorgutachten wurde bereits vergeben und befinden sich in der Ausführung. Im Rahmen des geotechnischen Vorgutachtens wurden bereits Baugrunderkundungsarbeiten am Venusberghang und in den Rheinauen durchgeführt. Das Gutachten wird bis Ende 2024 erwartet. Zu den Windgutachten liegen bereits erste Ergebnisse vor. Die Ergebnisse der Gutachten fließen in die funktionale Ausschreibung zum Seilbahnhersteller ein. Der spätere Betrieb der Seilbahn wird durch die SWB als kommunales Verkehrsunternehmen erfolgen. Ein frühzeitiges Einbinden der SWB bereits in der Planungsphase ist folglich angezeigt, um die Belange des Betriebs (Personal/Arbeitsabläufe) von Anfang an zu berücksichtigen. Hierfür wurde ein gemeinsames "Planungsteam Seilbahn" von SWB und Stadt Bonn gebildet. Aktuell führen die SWB ein Vergabeverfahren zur Beauftragung einer Projektsteuerung durch, die mit dem Seilbahnplaner und weiteren neu hinzukommenden Fachplaner*innen (Architektur, Tragwerksplanung, Spezialist*innen für Technische Gebäudeausrüstung etc.) die Vorplanung in größerer fachlicher Breite vorantreibt. Dies ist zur Erstellung der funktionalen Vergabeunterlagen für die Beauftragung des Seilbahnherstellers notwendig. Als nächster großer Meilenstein wird die Seilbahnherstellung bereits zur Leistungsphase 3 der Planung, der sogenannten Entwurfsphase, ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, dass der Hersteller die Planung der Seilbahn bereits ab diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung seiner firmenspezifischen Module und Patente weiter bis in die Ausführungsplanung vorantreibt, das Planfeststellungsverfahren begleitet und schließlich die Seilbahn baut. Derzeit wird das Lärmschutzgutachten erarbeitet. Hier wird im ersten Schritt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der rechtliche Weg zur Einordnung der Seilbahn in den Schallschutzverordnungen aufgezeigt. Weiterhin befinde wir uns in enger Abstimmung mit den Betroffenen der Seilbahntrasse wie UKB / DHL etc. Brandschutztechnische Belange werden betrachtet. Die Bietergespräche für die Vergabe der Projektsteuerung laufen gerade bei den SWB. Diese wird voraussichtlich bis Ende des 1. Quartals 2025 beauftragt werden können. Durch die verspätete Vergabe ist eine Verzögerung im Projekt nicht auszuschließen.Seite 3 von 5 Aktueller Sachstand 66 Stadtbahnverlängerung Buschdorf Die HGK / Stadtwerke Köln werden erneut angeschrieben, um den Grundstückserwerb für die Bahntrasse abzuschließen; die generelle Bereitschaft zum Verkauf wurde signalisiert. Der Grunderwerb einer Lagerhalle an der Friedrich-Wöhler-Straße wird mit dem Amt für Wirtschaftsförderung abgestimmt. Die Erstellung der standardisierten Bewertung wurde dem Verkehrsministerium bei mehreren Abstimmungsterminen vorgestellt und abgeschlossen. Aktualisierung: Die Planung wird entsprechend Ratsbeschluss vom 29.08.2024 fortgeführt. Der Regionalrat hat die Maßnahme für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW einstimmig vorgeschlagen. Westbahn Auf Basis der 2020 beschlossenen Vorzugsvariante für den Abschnitt Thomas-Mann-Straße bis Provinzialstraße wurden verschiedene Trassenführungen entwickelt. Zur Vorstellung der standardisierten Bewertung und zur Auswahl der Trassenführung für die weitere Planung ist eine Vorzugsvariante den Gremien vorgelegt und durch diese beschlossen worden. Aktuell erfolgt die Projektvorstellung bei der DB. Kurzfristig wird der zweite Abstimmungstermin mit dem Verkehrsministerien von Land und Bund bezüglich der standardisierten Bewertung stattfinden. Parallel wird die Ausarbeitung der Vorzugsvariante fortgeführt. Aktuell ist keine belastbare Einschätzung zum Zeitplan bzw. Baubeginn möglich. Abstimmungen mit der DB über erforderliche Sperrpausen sind erst möglich, wenn der entsprechende Planungsstand erreicht ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein mehrjähriges Planfeststellungsverfahren einzuplanen ist. Ein Baubeginn bis zur Sperrpause 2028 ist ausgeschlossen. Brücke Immenburgstraße / BAB Aufgrund der Beschlusslage, die Brücke vor dem Umbau der BAB zu errichten, ist der Erwerb weiterer Grundstücke und der Umbau von Zufahrten zu Grundstücken erforderlich. Das Ergebnis der Gespräche und Kaufverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist abzuwarten. Weiterhin soll das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau BAB 565 abgewartet werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Enteignungsverfahren voraussichtlich länger dauern wird, als die Umsetzung des ursprünglichen Entwurfs der Verwaltung im Rahmen des Umbaus der Autobahn. Brücke Am Propsthof Der Baubeginn kann erst nach Abschluss der Grundstücksgeschäfte erfolgen, ein Termin ist im Moment nicht absehbar. Die Beantragung eventueller Fördermittel kann erst nach Kenntnis des möglichen Baubeginns erfolgen. Als Übergangslösung wird geprüft, eine signalsierte Führung des Radverkehrs über die Straße Am Probsthof zu ermöglichen.Seite 4 von 5 Aktueller Sachstand 66 Brücke Innovationsdreieck Die Umsetzung der Brücke Immenburgstraße über die DB wird aktuell mit dem Zeitziel der DB- Sperrpausennutzung für Dezember 2025 zusammen mit der QBW geplant. Hierzu sind aktuell die Ingenieurleistungen (Lph. 1-9), sowie die Bodenerkundungsarbeiten und die Artenschutzprüfung 1 beauftragt. Ergänzend läuft die Beauftragung des "Bauüberwachers Bahn". Förderanträge wurden bei der Bezirksregierung Köln und go.Rheinland eingereicht. Erste Bohrungen wurden im Juli durchgeführt. Die Förderfähigkeit wird momentan mit der BezReg besprochen. Aufgrund der Nähe zur Viktoriabrücke und dem um 30 % gekürzten Budget der BezReg konnte bisher noch keine Förderung für 2025 durch die BezReg bestätigt werden. Gemeinsam mit der SWB bzw. QBW wurde der ursprüngliche Zeitplan verworfen, da er nicht umsetzbar ist. Der Einhub des Brückenüberbaus nun für das Jahr 2028 (Sperrpausen im Rahmen des Hochleistungskorridors) geplant. Aktualisierung: In Kürze wird die Verwaltung eine Vorlage zum Beschluss in die Gremien bringen, die über eine erhebliche Kostensteigerung informieren wird. Rheinquerung Fuß/Rad In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte gesichtet und auf ihre Machbarkeit untersucht. Für die Bestimmung von Vorzugsvarianten wird im nächsten Schritt eine Potenzialanalyse erstellt, in der u.a. die Integration in das Radverkehrsnetz untersucht wird. Ein Angebot liegt bereits vor. Hierzu wird aktuell geprüft, ob die Potenzialanalyse personell betreut und beauftragt werden kann. Nach Bestimmung der Vorzugsvarianten und Beteiligung der politischen Gremien zu den Ergebnissen soll eine Bürgerbeteiligung stattfinden. Die Potenzialanalyse ist beauftragt. Erste Ergebnisse sind laut Stadtplanungsamt im 1. Quartal 2025 zu erwarten. Guido-Westerwelle-Brücke und Viktoriatunnel Das Verkehrsgutachten wurde überarbeitet und wird Ende November der BezReg vorgestellt. Wenn das Gutachten akzeptiert wird, kann das Planfeststellungsverfahren fortgeführt werden. Sobald die BezReg eine Aussage zur tatsächlichen Förderung tätigt, kann die Politik über die endgültige Spuraufteilung entscheiden. Ein Bau der Rampe ist wahrscheinlich erst im Rahmen des Hochleistungskorridors der DB in 2028 möglich. Die Verwaltung wird sich jedoch nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens um frühere Sperrpausen bemühen. Der Baustart des Viktoriatunnels wird momentan für Mai 2025 geplant. Sperrpausen sind abgestimmt, aber es liegt noch keine schriftliche Bestätigung vor.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de