← Vorlagen

241657-01 · Mitteilungsvorlage

Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten

Nummer
241657-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 924,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241657 Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (11.359 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
241657-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bericht zu bedeutenden Verkehrsprojekten
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Entsprechend Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 (DS 231817)
berichtet die Verwaltung mit beigefügter Liste über den Sachstand bzw. die
Fortschritte der folgenden bedeutenden Verkehrsprojekte:
- Zentraler Busbahnhof (ZOB)
- Seilbahn
- Stadtbahn-Verlängerung Buschdorf
- Westbahn
- Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln
- Nahverkehrsplan
- Rad- und Fußbrücken
- Guido-Westerwelle-Brücke und Viktoriatunnel
Anlage/n
1 Aktueller Sachstand 61 (öffentlich)
2 Aktueller Sachstand 66 (öffentlich)Seite 1 von 5
Aktueller Sachstand 61
Regelmäßiger Bericht zu bedeutenden Verkehrprojekten
Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 - DS 231817
Amt 61
Maßnahme / Aktueller Sachstand
ZOB
Die Auswertung und Prüfung der eingegangenen Rückmeldungen aus dem Beteiligungsvefahren ist
beendet. Die Ergebnisse werden als Beschlussvorlage in folgenden politischen Gremien behandelt:
26.11. BV Bonn, 05.12. MoVe, 12.12. Rat. Der getroffene Beschluss bildet im Anschluss die Basis für die
weiteren Planungsschritte. Hierzu wird eine Weiterbeauftragung des Architektenbüro Schmitz als
Generalplaner erfolgen.
Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln
Die Beauftragung zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), eines
Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie
ergänzender umweltfachlicher Leistungen wurden seitens des Rhein-Sieg-Kreis vergeben.
Die Ausschreibung von Leistungen der Projektsteuerung ist nach Abstimmung mit den
Projektbeteiligten fertiggestellt worden und soll zeitnah veröffentlicht werden. Es wird
ein Fachbüro gesucht, das den Auftraggeber und die Projektpartner bei der
Projektsteuerung unterstützt und Aufgaben des Projektcontrollings, der Qualitätssicherung, fachliche
Beratungsleistungen sowie unterstützende Arbeiten hinsichtlich
anstehender Vergaben im Projekt übernimmt. Dabei soll der Gesamtprozess gesteuert
und der Zeitplan eingehalten werden. Aufgaben des Auftragnehmers sind daneben
der fortlaufend begleitende Kontakt zum Fördermittelgeber sowie die Sicherstellung
der fördertechnischen Abwicklung der Maßnahme.
Nahverkehrsplan
Der Grundsatzbeschluss zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans wurde mit diversen
Änderungsanträgen in den politischen Gremien beraten und in der Sitzung am 12.11. durch den Rat
geändert beschlossen. Im Anschluss soll eine erste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.
Geplant ist zunächst eine Befragung der Bürgerschaft zur allgemeinen Zufriedenheit mit dem
städtischen ÖPNV sowie zu konkreten Wünschen und Verbesserungsvorschlägen. Weitere
Beteiligungsmaßnahmen sollen dann im Rahmen der Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans folgen.
Brücke K12n
Eine nötige Artenschutzprüfung hat stattgefunden
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kommunen Bonn und Alfter befindet sich in der
Vorbereitung.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 5
Aktueller Sachstand 66
Regelmäßiger Bericht zu bedeutenden Verkehrprojekten
Beschluss des Hauptausschusses vom 02.11.2023 - DS 231817
Amt 66
Maßnahme / Aktueller Sachstand
Seilbahn
In der aktuell bearbeiteten Vorplanungsphase der Seilbahn wurde die Trasse sowohl in ihrem
Höhenverlauf als auch teilweise in ihrer Lage an wesentliche örtliche Zwangspunkte wie z.B.
Bahnquerungen, Straßenräume etc. angepasst. Fortlaufend haben die Ergebnisse der zurzeit mit
substanziell betroffenen Anliegern entlang der Trasse geführten Abstimmungsgespräche Einfluss auf die
weitere Optimierung der Trasse.
Zur fundierten Ermittlung sämtlicher Planungsrandbedingungen sind auch erste Stufen von Gutachten
verschiedener Fachbereiche notwendig wie z.B. meteorologische- und aerodynamische Gutachten,
geotechnische Gutachten, naturschutzfachliche Gutachten, Schallschutz etc. Die notwendigen
Vorgutachten wurde bereits vergeben und befinden sich in der Ausführung. Im Rahmen des
geotechnischen Vorgutachtens wurden bereits Baugrunderkundungsarbeiten am Venusberghang und in
den Rheinauen durchgeführt. Das Gutachten wird bis Ende 2024 erwartet. Zu den Windgutachten liegen
bereits erste Ergebnisse vor. Die Ergebnisse der Gutachten fließen in die funktionale Ausschreibung zum
Seilbahnhersteller ein.
Der spätere Betrieb der Seilbahn wird durch die SWB als kommunales Verkehrsunternehmen erfolgen.
Ein frühzeitiges Einbinden der SWB bereits in der Planungsphase ist folglich angezeigt, um die Belange
des Betriebs (Personal/Arbeitsabläufe) von Anfang an zu berücksichtigen. Hierfür wurde ein
gemeinsames "Planungsteam Seilbahn" von SWB und Stadt Bonn gebildet. Aktuell führen die SWB ein
Vergabeverfahren zur Beauftragung einer Projektsteuerung durch, die mit dem Seilbahnplaner und
weiteren neu hinzukommenden Fachplaner*innen (Architektur, Tragwerksplanung, Spezialist*innen für
Technische Gebäudeausrüstung etc.) die Vorplanung in größerer fachlicher Breite vorantreibt. Dies ist
zur Erstellung der funktionalen Vergabeunterlagen für die Beauftragung des Seilbahnherstellers
notwendig. Als nächster großer Meilenstein wird die Seilbahnherstellung bereits zur Leistungsphase 3
der Planung, der sogenannten Entwurfsphase, ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, dass der Hersteller die
Planung der Seilbahn bereits ab diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung seiner firmenspezifischen
Module und Patente weiter bis in die Ausführungsplanung vorantreibt, das Planfeststellungsverfahren
begleitet und schließlich die Seilbahn baut. Derzeit wird das Lärmschutzgutachten erarbeitet. Hier wird
im ersten Schritt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie der rechtliche Weg zur Einordnung der Seilbahn
in den Schallschutzverordnungen aufgezeigt. Weiterhin befinde wir uns in enger Abstimmung mit den
Betroffenen der Seilbahntrasse wie UKB / DHL etc. Brandschutztechnische Belange werden betrachtet.
Die Bietergespräche für die Vergabe der Projektsteuerung laufen gerade bei den SWB. Diese wird
voraussichtlich bis Ende des 1. Quartals 2025 beauftragt werden können. Durch die verspätete Vergabe
ist eine Verzögerung im Projekt nicht auszuschließen.Seite 3 von 5
Aktueller Sachstand 66
Stadtbahnverlängerung Buschdorf
Die HGK / Stadtwerke Köln werden erneut angeschrieben, um den Grundstückserwerb für die
Bahntrasse abzuschließen; die generelle Bereitschaft zum Verkauf wurde signalisiert. Der Grunderwerb
einer Lagerhalle an der Friedrich-Wöhler-Straße wird mit dem Amt für Wirtschaftsförderung
abgestimmt. Die Erstellung der standardisierten Bewertung wurde dem Verkehrsministerium bei
mehreren Abstimmungsterminen vorgestellt und abgeschlossen. Aktualisierung: Die Planung wird
entsprechend Ratsbeschluss vom 29.08.2024 fortgeführt. Der Regionalrat hat die Maßnahme für den
ÖPNV-Bedarfsplan NRW einstimmig vorgeschlagen.
Westbahn
Auf Basis der 2020 beschlossenen Vorzugsvariante für den Abschnitt Thomas-Mann-Straße bis
Provinzialstraße wurden verschiedene Trassenführungen entwickelt. Zur Vorstellung der
standardisierten Bewertung und zur Auswahl der Trassenführung für die weitere Planung ist eine
Vorzugsvariante den Gremien vorgelegt und durch diese beschlossen worden. Aktuell erfolgt die
Projektvorstellung bei der DB. Kurzfristig wird der zweite Abstimmungstermin mit dem
Verkehrsministerien von Land und Bund bezüglich der standardisierten Bewertung stattfinden. Parallel
wird die Ausarbeitung der Vorzugsvariante fortgeführt.
Aktuell ist keine belastbare Einschätzung zum Zeitplan bzw. Baubeginn möglich. Abstimmungen mit
der DB über erforderliche Sperrpausen sind erst möglich, wenn der entsprechende Planungsstand
erreicht ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein mehrjähriges Planfeststellungsverfahren
einzuplanen ist. Ein Baubeginn bis zur Sperrpause 2028 ist ausgeschlossen.
Brücke Immenburgstraße / BAB
Aufgrund der Beschlusslage, die Brücke vor dem Umbau der BAB zu errichten, ist der Erwerb weiterer
Grundstücke und der Umbau von Zufahrten zu Grundstücken erforderlich. Das Ergebnis der Gespräche
und Kaufverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist abzuwarten. Weiterhin soll
das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau BAB 565 abgewartet werden. Die Verwaltung
weist darauf hin, dass ein Enteignungsverfahren voraussichtlich länger dauern wird, als die Umsetzung
des ursprünglichen Entwurfs der Verwaltung im Rahmen des Umbaus der Autobahn.
Brücke Am Propsthof
Der Baubeginn kann erst nach Abschluss der Grundstücksgeschäfte erfolgen, ein Termin ist im Moment
nicht absehbar. Die Beantragung eventueller Fördermittel kann erst nach Kenntnis des möglichen
Baubeginns erfolgen. Als Übergangslösung wird geprüft, eine signalsierte Führung des Radverkehrs über
die Straße Am Probsthof zu ermöglichen.Seite 4 von 5
Aktueller Sachstand 66
Brücke Innovationsdreieck
Die Umsetzung der Brücke Immenburgstraße über die DB wird aktuell mit dem Zeitziel der DB-
Sperrpausennutzung für Dezember 2025 zusammen mit der QBW geplant. Hierzu sind aktuell die
Ingenieurleistungen (Lph. 1-9), sowie die Bodenerkundungsarbeiten und die Artenschutzprüfung 1
beauftragt. Ergänzend läuft die Beauftragung des "Bauüberwachers Bahn". Förderanträge wurden bei
der Bezirksregierung Köln und go.Rheinland eingereicht. Erste Bohrungen wurden im Juli durchgeführt.
Die Förderfähigkeit wird momentan mit der BezReg besprochen. Aufgrund der Nähe zur Viktoriabrücke
und dem um 30 % gekürzten Budget der BezReg konnte bisher noch keine Förderung für 2025 durch die
BezReg bestätigt werden. Gemeinsam mit der SWB bzw. QBW wurde der ursprüngliche Zeitplan
verworfen, da er nicht umsetzbar ist. Der Einhub des Brückenüberbaus nun für das Jahr 2028
(Sperrpausen im Rahmen des Hochleistungskorridors) geplant. Aktualisierung: In Kürze wird die
Verwaltung eine Vorlage zum Beschluss in die Gremien bringen, die über eine erhebliche
Kostensteigerung informieren wird.
Rheinquerung Fuß/Rad
In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte gesichtet und auf ihre Machbarkeit
untersucht. Für die Bestimmung von Vorzugsvarianten wird im nächsten Schritt eine Potenzialanalyse
erstellt, in der u.a. die Integration in das Radverkehrsnetz untersucht wird. Ein Angebot liegt bereits vor.
Hierzu wird aktuell geprüft, ob die Potenzialanalyse personell betreut und beauftragt werden kann.
Nach Bestimmung der Vorzugsvarianten und Beteiligung der politischen Gremien zu den Ergebnissen
soll eine Bürgerbeteiligung stattfinden. Die Potenzialanalyse ist beauftragt. Erste Ergebnisse sind laut
Stadtplanungsamt im 1. Quartal 2025 zu erwarten.
Guido-Westerwelle-Brücke und Viktoriatunnel
Das Verkehrsgutachten wurde überarbeitet und wird Ende November der BezReg vorgestellt. Wenn
das Gutachten akzeptiert wird, kann das Planfeststellungsverfahren fortgeführt werden. Sobald die
BezReg eine Aussage zur tatsächlichen Förderung tätigt, kann die Politik über die endgültige
Spuraufteilung entscheiden. Ein Bau der Rampe ist wahrscheinlich erst im Rahmen des
Hochleistungskorridors der DB in 2028 möglich. Die Verwaltung wird sich jedoch nach Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens um frühere Sperrpausen bemühen.
Der Baustart des Viktoriatunnels wird momentan für Mai 2025 geplant. Sperrpausen sind abgestimmt,
aber es liegt noch keine schriftliche Bestätigung vor.Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de