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241656 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung über die Verwendung der Ersatzgelder (Ersatzgeldverzeichnis) gemäß § 31 Abs. 4 S. 5 LNatSchG NRW

Nummer
241656
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 18.02.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241656
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung über die Verwendung der Ersatzgelder
(Ersatzgeldverzeichnis) gemäß § 31 Abs. 4 S. 5
LNatSchG NRW
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 18.02.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß § 31 Abs. 4 S. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW sind
Listen über die geplante Verwendung der Ersatzgelder aufzustellen, die gemäß
§ 31 Abs. 4 S. 5 LNatSchG NRW dem Naturschutzbeirat vorzustellen sind.
Die Stadt Bonn hat in den Jahren 2016 bis 2024 die folgenden Ersatzgelder
eingenommen und zur Umsetzung von ökologischen Maßnahmen im Bonner
Stadtgebiet eingesetzt (siehe Anlage Tabelle I + II).
Anlage/n
1 Anlage 1: Ersatzgeld-Tabelle I - Einnahmen (öffentlich)
2 Anlage 1: Ersatzgeld-Tabelle II - Ausgaben (öffentlich)
3 Anlage 3: zum Leitfaden für die Erhebung und Verwendung von
Ersatzgeldern (öffentlich)Seite 1 von 8
Ersatzgeldverzeichnis - Bundesstadt Bonn - Meldung über Einnahmen/Ausgaben
Zuständigkeit: Amt 67-6 - Untere Naturschutzbehörde Stand: 20.09.2024
Einnahmen - Übersicht
Jahr der
Einnahme
Ersatzgeld
Einnahmen (€)
Einnahmen-
Nr. Datum Vorhaben Kapitalerträge Verwendung
bis
2016 76.455,58 € o.A. o.A. Bestand aus den Vorjahren 41,88 2020
2017 0,00 € - - keine Einnahmen 2021
2018 0,00 € - - keine Einnahmen 2022
2019 14.400,00 € 1 31.12.19 Antennenträger Ückesdorf 2023
2020 0,00 € - - keine Einnahmen 2024
2021 0,00 € - - keine Einnahmen 2025
2022 0,00 € - - keine Einnahmen 2026
2023 0,00 € - - keine Einnahmen 2027
2024 0,00 € - - keine Einnahmen 2028
Untere Naturschutzbehörde (UNB) / 67-6 Tabelle I Stand: 20.09.2024Seite 2 von 8
Ausgaben - Übersicht
Rechnungs-
datum
verausgabtes
Ersatzgeld Restbetrag Maßnahmen-
Nr. Maßnahmenbezeichnung Verwendungszweck
(siehe Anlage zum Leitfaden)
76.455,58 €
23.08.2017 -16.929,52 € 59.526,06 € 1 Grunderwerb Lyngsberg 4.1
05.12.2018 -21.207,87 € 38.318,19 € 2 Grunderwerb Lyngsberg 4.1
31.10.2019 -5.460,91 € 32.857,28 € 3 Besucherlenkung Rodderberg 4.4, 5.2
31.12.20221 -32.857,28 € 0,00 € 4 Umsetzung PEPL Lyngsberg NSG (20% Eigenanteil) 1.1, 1.3, 4.4, 5.2
14.400,00 €
31.12.2022 -6.254,72 € 8.145,28 € 4 Umsetzung PEPL Lyngsberg NSG (20% Eigenanteil) 1.1, 1.3, 4.4, 5.2
31.12.2022 -8.145,28 € 0,00 € 5 Umsetzung PEPL Lyngsberg NSG 4.8
Restbetrag 0,00 €
Bemerkungen
1Die 2020 vorhandenen Ersatzgelder wurden für die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen am 'Lyngsberg' verwendet. Aufgrund
von Verzögerungen in der Ausführung der Maßnahme konnten die Gelder in Absprache mit der Bezirksregierung Köln im Jahr 2022
eingesetzt werden.
(zu verwenden bis einschl. 2020)
(zu verwenden bis einschl. 2023)
Untere Naturschutzbehörde (UNB) / 67-6 Tabelle II Stand: 20.09.2024Seite 3 von 8
Anlage zum Leitfaden für die Erhebung und Verwendung von Ersatzgeldern (Stand Januar 2018)
Ersatzgeldfähige Maßnahmen
Lfd.N
r. Maßnahme Ggfs. Voraussetzungen
1 Aufwertende Pflegemaßnahmen
1.1 Entbuschung
1.2 Mistelentfernung an Streuobstbäumen
1.3 Gehölzentnahme zur Entwicklung/Erweiterung eines Sandmagerrasens/einer
Heide etc.
1.4 Abplaggen einer Heidefläche
1.5 Beweidung/Mahd Wenn sie mit dem Ziel einer Biotopentwicklung erfolgt. Hierfür sind der
derzeitige Biotoptyp, der Zielbiotoptyp als Entwicklungsziel sowie der
Zeitraum bis zur Zielerreichung darzulegen. Eine rein erhaltende, jährlich
wiederkehrende Beweidung/Mahd (< 7 Jahren) ist nicht ersatzgeldfähig.
1.6 Bekämpfung invasiver Arten Wenn Sie mit dem Ziel einer Flächenentwicklung erfolgt. Maßnahmen,
die der reinen Gefahrenabwehr oder der Ausrottung ohne
naturschutzfachliche Konzeption dienen sind nicht ersatzgeldfähig.
1.7 Gehölzrückschnitte, Kopfbaumschnitte, Schnitt von Streuobstbäumen Nur ein Instandsetzungsschnitt inklusive anschließender Nachpflege hat
aufwertenden Charakter; kein regelmäßiger Rückschnitt (< 7 Jahren)
1.8 Beseitigung von Wasserschossen Wenn dies nach einem Instandsetzungsschnitt im Rahmen einer
Gesamtmaßnahme erforderlich ist
2 Aufwertende Biotopentwicklungsmaßnahmen
2.1 Heckenanpflanzung
2.2 Anlage/Erweiterung einer Streuobstwiese
2.3 Umwandlung Fichtenbestand in LaubwaldSeite 4 von 8
2.4 Anlage von Blühfeldern/-streifen und Brachen an/auf Ackerflächen Nur bei Erstanlage und im Einzelfall inklusive einer maximal 1 bis 2
jährigen Nachfolgepflege und bis das Biotoptypenziel erreicht ist
2.5 Erstmalige Einsaat zur Entwicklung einer Extensivwiese
2.6 Mehrjährige Naturschutzprojekte Nur wenn darin aufwertende Maßnahmen differenziert erkennbar sind
und bis das Biotoptypenziel erreicht ist.
2.7 Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung, z.B. Beseitigung eines Gewässerstaus,
Anreißen der Uferböschung, Auflösen Steinverbau, Initiieren eines naturnahen
Bachbettes
Im Einzelfall in Abstimmung mit UWB/OWB
Sofern dies zugleich eine Maßnahme der WRRL ist, wäre vorrangig eine
Finanzierung durch die WRRL zu prüfen.
3 Artenschutzmaßnahmen, die zu einer Aufwertung des
Lebensraums führen
3.1 Anlage Laichgewässer
3.2 Kauf und Aufhängen von Nisthilfen Nisthilfen sind unverzüglich anzubringen; kein Kauf auf Vorrat
3.3 Besatz mit Raubfischen, um ein ausgewogenes Räuber-/Beuteverhältnis zu
erreichen
Verbesserung Lebensraum ist in Bezug auf den konkreten Einzelfall
nachzuweisen
3.4 Errichtung von „Schlangenbrettern“
4 Mittelbare Maßnahmen im Zusammenhang mit einer
unmittelbar wirkenden Aufwertung
4.1 Grunderwerb Grunderwerb muss mit anschließenden Aufwertungsmaßnahmen
verbunden sein. Alternativ ist nachzuweisen, dass es auch ohne aktive
Maßnahmen zu einer Aufwertung der Fläche kommen wird.
Dingliche Sicherung der Flächen für Natur und Landschaft im Grundbuch
4.2 Verbissschutz an Streuobstbäumen Nur unmittelbar im Zusammenhang mit der Neuanpflanzung eines
Streuobstbaumes
4.3 Verbissschutz bei Altbäumen Nur im Einzelfall, wenn durch den Verbiß eine konkrete Beeinträchtigung
erfolgt und durch die Schutz eine aufwertende Entwicklung konkret
beschreibbar unmittelbar eingeleitet wirdSeite 5 von 8
4.4 Abzäunung zum Schutz vor unbefugtem Betreten Nur im Einzelfall, wenn durch das Betreten eine Störung erfolgt und durch
die Abzäunung eine aufwertende Entwicklung konkret beschreibbar
unmittelbar eingeleitet wird
4.5 Erstabzäunung einer Wiese als Voraussetzung zur Überführung in eine extensive
Beweidung
Nur im Einzelfall, wenn durch die Einführung einer Beweidung eine
Extensivierung nachhaltig eingeleitet und dauerhaft gesichert wird und die
Einzäunung nicht bereits in einem sonstigen Bewirtschaftungsvertrag
beinhaltet ist.
4.6 Finanzielle Unterstützung von Naturschutzvereinen, Beschäftigungsprojekten für
Langzeitarbeitslose, Landschaftspflegehof, Stiftungen etc.
Nur möglich wenn:
- maßnahmenbezogen (keine Pauschalsumme)
- Verwendung nur für aufwertende Maßnahmen
- sichergestellt ist, dass Maßnahme dauerhaft
wirkt
- keine Verwendung für Personal- und Overhead-
kosten
4.7 Planungskosten Nur sofern sie innerhalb einer Gesamtmaßnahme einschließlich der
unmittelbar anschließenden Umsetzung aufwertender Maßnahmen
anfallen
4.8 Pflegeverträge Nur zulässig, wenn diese ausschließlich aufwertende Maßnahmen
enthalten und bis das Biotoptypenziel erreicht ist
4.9 Entschädigungszahlungen Nur zulässig, wenn für diese keine gesetzliche Verpflichtung besteht und
nur in unmittelbarem Zusammenhang mit aufwertenden Maßnahmen
(z.B. Hiebsunreifeentschädigung bei Entfichtungen)
4.10 Pachtzahlungen Nur zulässig, wenn
- langfristiger Vertrag über mindestens 30 Jahre
- dingliche Sicherung der Flächen für Natur und Landschaft im Grundbuch
- Umsetzung konkreter aufwertender Maßnahmen
4.11 Gerätebeschaffung Nur wenn sie für die Umsetzung einer aufwertenden Maßnahme
erforderlich ist und die Kosten in diese anteilig einfließen
4.12 Auslösen aufwertender Maßnahmen aus einem Ökokonto Nur möglich, wenn eine konkrete aufwertende Maßnahme vollständig
finanziert , nicht für andere Eingriffe bereits verbucht und mit der
Auslösung vollständig aus dem Ökokonto ausgebucht wird
4.13 Verlegung Forstweg zum Schutz eines Naturdenkmals Nur im Einzelfall, wenn durch den Weg eine konkrete
Beeinträchtigung/Gefährdung erfolgt und durch die Wegeverlegung eine
aufwertende Entwicklung konkret beschreibbar unmittelbar eingeleitet
wirdSeite 6 von 8
5 Weitere Verwendungsmöglichkeiten
5.1 Kreisanteil an der Finanzierung der Biologischen Stationen in Höhe von bis zu
20% der in dem jeweiligen Vorjahr vereinnahmten Ersatzgelder
Im AMP müssen auch Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und
Landschaft enthalten sein
Vgl. Erlasse des MUNLV vom 23.03. und 26.06.2006, Referat III
5.2 Verwendung für den Eigenanteil im Rahmen der Förderung nach FöNa Vgl. Ziffer 5.2 der FöNa
5.3 Verwendung für den Eigenanteil im Rahmen der Förderung nach ELER Vgl. Erlass des MKULNV vom 29.06.2011, Az.: IV-6-110-500-010
Nicht ersatzgeldfähige Maßnahmen
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Wiederkehrende Pflegemaßnahmen (<7 Jahren) mit
lediglich erhaltender Wirkung
1 wiederkehrende Mahd
2 wiederkehrender Heckenschnitt
Artenschutzmaßnahmen, die nur eine
Vermeidungsfunktion haben
3 Straßensperrungen
4 Isolierung Freiluftleitungen zum Schutz von Greifvögeln, da gesetzliche
VerpflichtungSeite 7 von 8
Sonstiges
5 Erstellung von Gutachten, Grundlagenermittlungen, Kartierungen, Monitoring,
Maßnahmenkonzepten, PEPL
6 Reine Planungskosten ohne Einbindung in eine konkrete Maßnahmenumsetzung
7 Erwerb von Tauschflächen allein zum Zweck der Flächenbevorratung
8 Durchführung örtlicher Kontrollen
9 Anschub-/Zwischenfinanzierung eines Ökokontos
10 Aufstellen von Schildern
11 Obstbaumfragestunden
12 Schnittkurse
13 Mitfinanzierung von Werbeaktionen, Bürgerfesten etc.
14 Flyer, Broschüren etc
15 Anschaffung von Geräten ohne direkten Zusammenhang mit einer aufwertenden
Maßnahme
16 Müllbeseitigung, da gesetzliche Verpflichtung
17 Altlastensanierung, da gesetzliche Verpflichtung
18 Entschädigungszahlungen gemäß § 76 Absatz 2 LNatSchG, da gesetzliche
VerpflichtungSeite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de