241656 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung über die Verwendung der Ersatzgelder (Ersatzgeldverzeichnis) gemäß § 31 Abs. 4 S. 5 LNatSchG NRW
Kerndaten
- Nummer
- 241656
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241656 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mitteilung über die Verwendung der Ersatzgelder (Ersatzgeldverzeichnis) gemäß § 31 Abs. 4 S. 5 LNatSchG NRW Beratungsfolge Naturschutzbeirat 18.02.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Gemäß § 31 Abs. 4 S. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW sind Listen über die geplante Verwendung der Ersatzgelder aufzustellen, die gemäß § 31 Abs. 4 S. 5 LNatSchG NRW dem Naturschutzbeirat vorzustellen sind. Die Stadt Bonn hat in den Jahren 2016 bis 2024 die folgenden Ersatzgelder eingenommen und zur Umsetzung von ökologischen Maßnahmen im Bonner Stadtgebiet eingesetzt (siehe Anlage Tabelle I + II). Anlage/n 1 Anlage 1: Ersatzgeld-Tabelle I - Einnahmen (öffentlich) 2 Anlage 1: Ersatzgeld-Tabelle II - Ausgaben (öffentlich) 3 Anlage 3: zum Leitfaden für die Erhebung und Verwendung von Ersatzgeldern (öffentlich)Seite 1 von 8 Ersatzgeldverzeichnis - Bundesstadt Bonn - Meldung über Einnahmen/Ausgaben Zuständigkeit: Amt 67-6 - Untere Naturschutzbehörde Stand: 20.09.2024 Einnahmen - Übersicht Jahr der Einnahme Ersatzgeld Einnahmen (€) Einnahmen- Nr. Datum Vorhaben Kapitalerträge Verwendung bis 2016 76.455,58 € o.A. o.A. Bestand aus den Vorjahren 41,88 2020 2017 0,00 € - - keine Einnahmen 2021 2018 0,00 € - - keine Einnahmen 2022 2019 14.400,00 € 1 31.12.19 Antennenträger Ückesdorf 2023 2020 0,00 € - - keine Einnahmen 2024 2021 0,00 € - - keine Einnahmen 2025 2022 0,00 € - - keine Einnahmen 2026 2023 0,00 € - - keine Einnahmen 2027 2024 0,00 € - - keine Einnahmen 2028 Untere Naturschutzbehörde (UNB) / 67-6 Tabelle I Stand: 20.09.2024Seite 2 von 8 Ausgaben - Übersicht Rechnungs- datum verausgabtes Ersatzgeld Restbetrag Maßnahmen- Nr. Maßnahmenbezeichnung Verwendungszweck (siehe Anlage zum Leitfaden) 76.455,58 € 23.08.2017 -16.929,52 € 59.526,06 € 1 Grunderwerb Lyngsberg 4.1 05.12.2018 -21.207,87 € 38.318,19 € 2 Grunderwerb Lyngsberg 4.1 31.10.2019 -5.460,91 € 32.857,28 € 3 Besucherlenkung Rodderberg 4.4, 5.2 31.12.20221 -32.857,28 € 0,00 € 4 Umsetzung PEPL Lyngsberg NSG (20% Eigenanteil) 1.1, 1.3, 4.4, 5.2 14.400,00 € 31.12.2022 -6.254,72 € 8.145,28 € 4 Umsetzung PEPL Lyngsberg NSG (20% Eigenanteil) 1.1, 1.3, 4.4, 5.2 31.12.2022 -8.145,28 € 0,00 € 5 Umsetzung PEPL Lyngsberg NSG 4.8 Restbetrag 0,00 € Bemerkungen 1Die 2020 vorhandenen Ersatzgelder wurden für die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen am 'Lyngsberg' verwendet. Aufgrund von Verzögerungen in der Ausführung der Maßnahme konnten die Gelder in Absprache mit der Bezirksregierung Köln im Jahr 2022 eingesetzt werden. (zu verwenden bis einschl. 2020) (zu verwenden bis einschl. 2023) Untere Naturschutzbehörde (UNB) / 67-6 Tabelle II Stand: 20.09.2024Seite 3 von 8 Anlage zum Leitfaden für die Erhebung und Verwendung von Ersatzgeldern (Stand Januar 2018) Ersatzgeldfähige Maßnahmen Lfd.N r. Maßnahme Ggfs. Voraussetzungen 1 Aufwertende Pflegemaßnahmen 1.1 Entbuschung 1.2 Mistelentfernung an Streuobstbäumen 1.3 Gehölzentnahme zur Entwicklung/Erweiterung eines Sandmagerrasens/einer Heide etc. 1.4 Abplaggen einer Heidefläche 1.5 Beweidung/Mahd Wenn sie mit dem Ziel einer Biotopentwicklung erfolgt. Hierfür sind der derzeitige Biotoptyp, der Zielbiotoptyp als Entwicklungsziel sowie der Zeitraum bis zur Zielerreichung darzulegen. Eine rein erhaltende, jährlich wiederkehrende Beweidung/Mahd (< 7 Jahren) ist nicht ersatzgeldfähig. 1.6 Bekämpfung invasiver Arten Wenn Sie mit dem Ziel einer Flächenentwicklung erfolgt. Maßnahmen, die der reinen Gefahrenabwehr oder der Ausrottung ohne naturschutzfachliche Konzeption dienen sind nicht ersatzgeldfähig. 1.7 Gehölzrückschnitte, Kopfbaumschnitte, Schnitt von Streuobstbäumen Nur ein Instandsetzungsschnitt inklusive anschließender Nachpflege hat aufwertenden Charakter; kein regelmäßiger Rückschnitt (< 7 Jahren) 1.8 Beseitigung von Wasserschossen Wenn dies nach einem Instandsetzungsschnitt im Rahmen einer Gesamtmaßnahme erforderlich ist 2 Aufwertende Biotopentwicklungsmaßnahmen 2.1 Heckenanpflanzung 2.2 Anlage/Erweiterung einer Streuobstwiese 2.3 Umwandlung Fichtenbestand in LaubwaldSeite 4 von 8 2.4 Anlage von Blühfeldern/-streifen und Brachen an/auf Ackerflächen Nur bei Erstanlage und im Einzelfall inklusive einer maximal 1 bis 2 jährigen Nachfolgepflege und bis das Biotoptypenziel erreicht ist 2.5 Erstmalige Einsaat zur Entwicklung einer Extensivwiese 2.6 Mehrjährige Naturschutzprojekte Nur wenn darin aufwertende Maßnahmen differenziert erkennbar sind und bis das Biotoptypenziel erreicht ist. 2.7 Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung, z.B. Beseitigung eines Gewässerstaus, Anreißen der Uferböschung, Auflösen Steinverbau, Initiieren eines naturnahen Bachbettes Im Einzelfall in Abstimmung mit UWB/OWB Sofern dies zugleich eine Maßnahme der WRRL ist, wäre vorrangig eine Finanzierung durch die WRRL zu prüfen. 3 Artenschutzmaßnahmen, die zu einer Aufwertung des Lebensraums führen 3.1 Anlage Laichgewässer 3.2 Kauf und Aufhängen von Nisthilfen Nisthilfen sind unverzüglich anzubringen; kein Kauf auf Vorrat 3.3 Besatz mit Raubfischen, um ein ausgewogenes Räuber-/Beuteverhältnis zu erreichen Verbesserung Lebensraum ist in Bezug auf den konkreten Einzelfall nachzuweisen 3.4 Errichtung von „Schlangenbrettern“ 4 Mittelbare Maßnahmen im Zusammenhang mit einer unmittelbar wirkenden Aufwertung 4.1 Grunderwerb Grunderwerb muss mit anschließenden Aufwertungsmaßnahmen verbunden sein. Alternativ ist nachzuweisen, dass es auch ohne aktive Maßnahmen zu einer Aufwertung der Fläche kommen wird. Dingliche Sicherung der Flächen für Natur und Landschaft im Grundbuch 4.2 Verbissschutz an Streuobstbäumen Nur unmittelbar im Zusammenhang mit der Neuanpflanzung eines Streuobstbaumes 4.3 Verbissschutz bei Altbäumen Nur im Einzelfall, wenn durch den Verbiß eine konkrete Beeinträchtigung erfolgt und durch die Schutz eine aufwertende Entwicklung konkret beschreibbar unmittelbar eingeleitet wirdSeite 5 von 8 4.4 Abzäunung zum Schutz vor unbefugtem Betreten Nur im Einzelfall, wenn durch das Betreten eine Störung erfolgt und durch die Abzäunung eine aufwertende Entwicklung konkret beschreibbar unmittelbar eingeleitet wird 4.5 Erstabzäunung einer Wiese als Voraussetzung zur Überführung in eine extensive Beweidung Nur im Einzelfall, wenn durch die Einführung einer Beweidung eine Extensivierung nachhaltig eingeleitet und dauerhaft gesichert wird und die Einzäunung nicht bereits in einem sonstigen Bewirtschaftungsvertrag beinhaltet ist. 4.6 Finanzielle Unterstützung von Naturschutzvereinen, Beschäftigungsprojekten für Langzeitarbeitslose, Landschaftspflegehof, Stiftungen etc. Nur möglich wenn: - maßnahmenbezogen (keine Pauschalsumme) - Verwendung nur für aufwertende Maßnahmen - sichergestellt ist, dass Maßnahme dauerhaft wirkt - keine Verwendung für Personal- und Overhead- kosten 4.7 Planungskosten Nur sofern sie innerhalb einer Gesamtmaßnahme einschließlich der unmittelbar anschließenden Umsetzung aufwertender Maßnahmen anfallen 4.8 Pflegeverträge Nur zulässig, wenn diese ausschließlich aufwertende Maßnahmen enthalten und bis das Biotoptypenziel erreicht ist 4.9 Entschädigungszahlungen Nur zulässig, wenn für diese keine gesetzliche Verpflichtung besteht und nur in unmittelbarem Zusammenhang mit aufwertenden Maßnahmen (z.B. Hiebsunreifeentschädigung bei Entfichtungen) 4.10 Pachtzahlungen Nur zulässig, wenn - langfristiger Vertrag über mindestens 30 Jahre - dingliche Sicherung der Flächen für Natur und Landschaft im Grundbuch - Umsetzung konkreter aufwertender Maßnahmen 4.11 Gerätebeschaffung Nur wenn sie für die Umsetzung einer aufwertenden Maßnahme erforderlich ist und die Kosten in diese anteilig einfließen 4.12 Auslösen aufwertender Maßnahmen aus einem Ökokonto Nur möglich, wenn eine konkrete aufwertende Maßnahme vollständig finanziert , nicht für andere Eingriffe bereits verbucht und mit der Auslösung vollständig aus dem Ökokonto ausgebucht wird 4.13 Verlegung Forstweg zum Schutz eines Naturdenkmals Nur im Einzelfall, wenn durch den Weg eine konkrete Beeinträchtigung/Gefährdung erfolgt und durch die Wegeverlegung eine aufwertende Entwicklung konkret beschreibbar unmittelbar eingeleitet wirdSeite 6 von 8 5 Weitere Verwendungsmöglichkeiten 5.1 Kreisanteil an der Finanzierung der Biologischen Stationen in Höhe von bis zu 20% der in dem jeweiligen Vorjahr vereinnahmten Ersatzgelder Im AMP müssen auch Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft enthalten sein Vgl. Erlasse des MUNLV vom 23.03. und 26.06.2006, Referat III 5.2 Verwendung für den Eigenanteil im Rahmen der Förderung nach FöNa Vgl. Ziffer 5.2 der FöNa 5.3 Verwendung für den Eigenanteil im Rahmen der Förderung nach ELER Vgl. Erlass des MKULNV vom 29.06.2011, Az.: IV-6-110-500-010 Nicht ersatzgeldfähige Maßnahmen Lfd. Nr. Maßnahme Wiederkehrende Pflegemaßnahmen (<7 Jahren) mit lediglich erhaltender Wirkung 1 wiederkehrende Mahd 2 wiederkehrender Heckenschnitt Artenschutzmaßnahmen, die nur eine Vermeidungsfunktion haben 3 Straßensperrungen 4 Isolierung Freiluftleitungen zum Schutz von Greifvögeln, da gesetzliche VerpflichtungSeite 7 von 8 Sonstiges 5 Erstellung von Gutachten, Grundlagenermittlungen, Kartierungen, Monitoring, Maßnahmenkonzepten, PEPL 6 Reine Planungskosten ohne Einbindung in eine konkrete Maßnahmenumsetzung 7 Erwerb von Tauschflächen allein zum Zweck der Flächenbevorratung 8 Durchführung örtlicher Kontrollen 9 Anschub-/Zwischenfinanzierung eines Ökokontos 10 Aufstellen von Schildern 11 Obstbaumfragestunden 12 Schnittkurse 13 Mitfinanzierung von Werbeaktionen, Bürgerfesten etc. 14 Flyer, Broschüren etc 15 Anschaffung von Geräten ohne direkten Zusammenhang mit einer aufwertenden Maßnahme 16 Müllbeseitigung, da gesetzliche Verpflichtung 17 Altlastensanierung, da gesetzliche Verpflichtung 18 Entschädigungszahlungen gemäß § 76 Absatz 2 LNatSchG, da gesetzliche VerpflichtungSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de