241655-01 · Mitteilungsvorlage
Vereinfachte Beantragung bei Festen von Organisationen und Vereinen
Kerndaten
- Nummer
- 241655-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241655-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Vereinfachte Beantragung bei Festen von Organisationen und Vereinen Beratungsfolge Hauptausschuss 13.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Veranstaltungskoordination als Fachbereich der Bürgerdienste ist als Dienstleisterin innerhalb der Stadtverwaltung Ansprechpartnerin für alle Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, unabhängig vom konkreten Format. Sie stellt bei der Vielzahl an privatrechtlichen und vereinsorganisierten Veranstaltungen, die in Bonn im Jahresverlauf durchgeführt werden,sicher, dass alle Veranstaltungen rechtssicher und im erlaubten Rahmen durchgeführt werden. Darüber hinaus werden Doppelbelegungen und Überfrequentierungen von Veranstaltungsflächen verhindert. Weiterhin können so schon bei der Planung von Veranstaltungen verschiedene weitere Aspekte, wie die Belange der Anwohnenden oder des Einzelhandels, aber beispielsweise auch polizeilicher Maßnahmen (Versammlungen) berücksichtigt werden. Das Verfahren zur Anmeldung einer Veranstaltung ist klar geregelt und wird auf den städtischen Internetseiten umfassend und verständlich kommuniziert. Sollten dennoch Fragen oder Unklarheiten aufkommen, stehen die Kolleg*innen der Veranstaltungskoordination und des Leistungszentrum Märkte jederzeit unterstützend zur Verfügung. Um Veranstaltungen auf den öffentlichen Flächen in der Stadt Bonn durchführen zu können, müssen Veranstaltende (auch ehrenamtliche Veranstaltende) bei der Veranstaltungskoordination einen ausgefüllten Fragebogen sowie einen Aufbauplan einreichen. Beide Dokumente zusammen gelten als Antrag, eine Veranstaltung durchführen zu wollen. Auf der Basis der gemachten Angaben werden einerseits gegebenenfalls weitere Unterlagen angefordert und andererseits die zuständigen Ämter beteiligt. Dabei und auch in der Folgezeit sind die Kolleg*innen der Veranstaltungskoordination im regelmäßigen Kontakt mit den Veranstaltenden und den zuständigen Ämtern. Im Rahmen dieses Verfahrens müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachtet und eingehalten werden. Dies reicht vom Immissionsschutz (z.B. Beschallung) über Fragen des Gewerberechts (z.B. Ausschank alkoholischer Getränke), des Baurechts (gegebenenfalls muss ein Bauantrag eingereicht werden) bis zum Natur- und Landschaftschutz (so sind die städtischen Grünflächen teilweise natur- oder landschaftsschutzrechtlich geschützt).Aus den so zu klärenden Themen leitet sich dann auch ab, wie viele und welcheSeite 1 von 2 Seite 2 Genehmigungen eingeholt werden müssen. Dies ist für jede Veranstaltung individuell zu betrachten. In Bezug auf individuell auszustellende Ausnahmegenehmigungen arbeitet die Stadt Bonn gerade an Allgemeinlösungen für die jeweiligen Bereiche. Dies könnte beispielsweise beim Landschaftsschutz das Genehmigungsverfahren erleichtern. Die Erlaubnis zur Nutzung von städtischen Grünflächen obliegt jedoch weiter dem zuständigen Fachbereich, der die Bewirtschaftung und Pflege mit den jeweiligen Veranstaltenden vertraglich regelt. Insbesondere bei wiederkehrende Veranstaltungen findet eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung statt, da der Ablauf und die Prozesse allen Beteiligten gut bekannt sind. Bei Veranstaltungen, die sich in den letzten Jahren in Art und Umfang verändert haben, muss das Verfahren aber natürlich entsprechend dem Genannten angepasst werden, was vereinzelt zu Herausforderungen geführt hat. Hier konnte die Veranstaltungskoordination jedoch vermitteln und auch aufgrund der Konstruktivität der städtischen Fachbereiche und der Veranstaltenden für beide Seiten positive Kompromisse und Lösungen herbeiführen. Insgesamt gilt daher: Das gesamte Verfahren wird so seit vielen Jahren durchgeführt und hat sich grundsätzlich bewährt. Aufgrund der genannten und weiterer gesetzlicher Vorgaben kann davon auch nicht ohne Weiteres abgesehen oder abgewichen werden. Unabhängig davon wird das Verfahren aber regelmäßig intern überprüft und wo möglich vereinfacht und/oder präzisiert. Daher sieht die Bundesstadt Bonn aktuell weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit das allgemeine Antragsverfahren umfassend zu verändern. Insbesondere da die Ortsvereine und ehrenamtlichen Organisationen, aber auch alle anderen Veranstaltenden, gut beraten und unterstützt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de