← Vorlagen

241655-01 · Mitteilungsvorlage

Vereinfachte Beantragung bei Festen von Organisationen und Vereinen

Nummer
241655-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 13.03.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241655 Vereinfachte Beantragung bei Festen von Organisationen und Vereinen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.356 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
241655-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Vereinfachte Beantragung bei Festen von
Organisationen und Vereinen
Beratungsfolge
Hauptausschuss 13.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Veranstaltungskoordination als Fachbereich der Bürgerdienste ist als
Dienstleisterin innerhalb der Stadtverwaltung Ansprechpartnerin für alle
Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, unabhängig vom konkreten Format.
Sie stellt bei der Vielzahl an privatrechtlichen und vereinsorganisierten
Veranstaltungen, die in Bonn im Jahresverlauf durchgeführt werden,sicher,
dass alle Veranstaltungen rechtssicher und im erlaubten Rahmen durchgeführt
werden. Darüber hinaus werden Doppelbelegungen und Überfrequentierungen
von Veranstaltungsflächen verhindert. Weiterhin können so schon bei der
Planung von Veranstaltungen verschiedene weitere Aspekte, wie die Belange
der Anwohnenden oder des Einzelhandels, aber beispielsweise auch
polizeilicher Maßnahmen (Versammlungen) berücksichtigt werden.
Das Verfahren zur Anmeldung einer Veranstaltung ist klar geregelt und wird auf
den städtischen Internetseiten umfassend und verständlich kommuniziert.
Sollten dennoch Fragen oder Unklarheiten aufkommen, stehen die
Kolleg*innen der Veranstaltungskoordination und des Leistungszentrum Märkte
jederzeit unterstützend zur Verfügung.
Um Veranstaltungen auf den öffentlichen Flächen in der Stadt Bonn
durchführen zu können, müssen Veranstaltende (auch ehrenamtliche
Veranstaltende) bei der Veranstaltungskoordination einen ausgefüllten
Fragebogen sowie einen Aufbauplan einreichen. Beide Dokumente zusammen
gelten als Antrag, eine Veranstaltung durchführen zu wollen. Auf der Basis der
gemachten Angaben werden einerseits gegebenenfalls weitere Unterlagen
angefordert und andererseits die zuständigen Ämter beteiligt. Dabei und auch
in der Folgezeit sind die Kolleg*innen der Veranstaltungskoordination im
regelmäßigen Kontakt mit den Veranstaltenden und den zuständigen Ämtern.
Im Rahmen dieses Verfahrens müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben
beachtet und eingehalten werden. Dies reicht vom Immissionsschutz (z.B.
Beschallung) über Fragen des Gewerberechts (z.B. Ausschank alkoholischer
Getränke), des Baurechts (gegebenenfalls muss ein Bauantrag eingereicht
werden) bis zum Natur- und Landschaftschutz (so sind die städtischen
Grünflächen teilweise natur- oder landschaftsschutzrechtlich geschützt).Aus
den so zu klärenden Themen leitet sich dann auch ab, wie viele und welcheSeite 1 von 2
Seite 2
Genehmigungen eingeholt werden müssen. Dies ist für jede Veranstaltung
individuell zu betrachten.
In Bezug auf individuell auszustellende Ausnahmegenehmigungen arbeitet die
Stadt Bonn gerade an Allgemeinlösungen für die jeweiligen Bereiche. Dies
könnte beispielsweise beim Landschaftsschutz das Genehmigungsverfahren
erleichtern. Die Erlaubnis zur Nutzung von städtischen Grünflächen obliegt
jedoch weiter dem zuständigen Fachbereich, der die Bewirtschaftung und
Pflege mit den jeweiligen Veranstaltenden vertraglich regelt.
Insbesondere bei wiederkehrende Veranstaltungen findet eine schnelle und
unkomplizierte Bearbeitung statt, da der Ablauf und die Prozesse allen
Beteiligten gut bekannt sind. Bei Veranstaltungen, die sich in den letzten
Jahren in Art und Umfang verändert haben, muss das Verfahren aber natürlich
entsprechend dem Genannten angepasst werden, was vereinzelt zu
Herausforderungen geführt hat. Hier konnte die Veranstaltungskoordination
jedoch vermitteln und auch aufgrund der Konstruktivität der städtischen
Fachbereiche und der Veranstaltenden für beide Seiten positive Kompromisse
und Lösungen herbeiführen.
Insgesamt gilt daher: Das gesamte Verfahren wird so seit vielen Jahren
durchgeführt und hat sich grundsätzlich bewährt. Aufgrund der genannten und
weiterer gesetzlicher Vorgaben kann davon auch nicht ohne Weiteres
abgesehen oder abgewichen werden. Unabhängig davon wird das Verfahren
aber regelmäßig intern überprüft und wo möglich vereinfacht und/oder
präzisiert.
Daher sieht die Bundesstadt Bonn aktuell weder die Möglichkeit noch die
Notwendigkeit das allgemeine Antragsverfahren umfassend zu verändern.
Insbesondere da die Ortsvereine und ehrenamtlichen Organisationen, aber
auch alle anderen Veranstaltenden, gut beraten und unterstützt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de