241654 · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag: Palais Schaumburg
Kerndaten
- Nummer
- 241654
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 20.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 241654 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 20.09.2024 BBB-Dringlichkeitsantrag: Palais Schaumburg Beratungsfolge Rat 26.09.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Angesichts der fortgeschrittenen Verhandlungen zum Berlin/Bonn-Vertrag und der möglicherweise erforderlichen Erweiterung des Denkmalschutzes für das Palais Schaumburg duldet die Beschlussfassung keinen Aufschub bis zur Ratssitzung im November 2024. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Berlin/Bonn-Vertrag dafür Sorge zu tragen, dass das Palais Schaumburg als wesentlicher Ort der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zügig denkmalgerecht saniert und der Öffentlichkeit mindestens entsprechend den Vorschlägen des Leiters des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Besuchern zur Verfügung gestellt wird. 2. bis Jahresende 2024 zu prüfen, ob und in welchem Umfang die bereits unter Schutz gestellte Nutzung des Palais Schaumburg als Amtssitz des Bundeskanzlers auch auf die „ehemalige Funktion als Amtssitz des Bundekanzlers“ und „Zeitzeuge der Demokratie und Ort der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ ausgeweitet werden kann. Begründung Angesichts des vom Bundeskanzleramt getroffenen Entscheides, das Palais Schaumburg nicht mehr als Amtssitz des Bundeskanzlers nutzen zu wollen und des geplanten Eigentumsübergangs des Gebäudes auf die BImA muss die Stadt aus Sicht der BBB-Fraktion dafür Sorge tragen, dass das Palais als Denkmal und Zeitzeuge der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erhalten und einer würdigen Nutzung zugeführt wird. Auch wenn die künftige Eigentümerin BImA öffentlich erklärt hat, die Immobilie nicht verkaufen und einer angemessenen Nutzung zuführen zu wollen, sollte die Stadt darauf nichtSeite 1 von 2 Seite 2 blind vertrauen sondern alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um zum einen auf eine zügige Sanierung hinzuwirken, aber auch eine möglichst irreversible Sicherung einer angemessenen künftigen Nutzung des Palais Schaumburg sicherzustellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de