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241654 · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag: Palais Schaumburg

Nummer
241654
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
20.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.09.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.09.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 241654-01 ST BBB-Dringlichkeitsantrag: Palais Schaumburg

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
241654
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
20.09.2024
BBB-Dringlichkeitsantrag: Palais Schaumburg
Beratungsfolge
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Angesichts der fortgeschrittenen Verhandlungen zum Berlin/Bonn-Vertrag und
der möglicherweise erforderlichen Erweiterung des Denkmalschutzes für das
Palais Schaumburg duldet die Beschlussfassung keinen Aufschub bis zur
Ratssitzung im November 2024.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Berlin/Bonn-Vertrag dafür
Sorge zu tragen, dass das Palais Schaumburg als wesentlicher Ort der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zügig denkmalgerecht saniert und
der Öffentlichkeit mindestens entsprechend den Vorschlägen des Leiters des
Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Besuchern zur
Verfügung gestellt wird.
2. bis Jahresende 2024 zu prüfen, ob und in welchem Umfang die bereits unter
Schutz gestellte Nutzung des Palais Schaumburg als Amtssitz des
Bundeskanzlers auch auf die „ehemalige Funktion als Amtssitz des
Bundekanzlers“ und „Zeitzeuge der Demokratie und Ort der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ ausgeweitet werden kann.
Begründung
Angesichts des vom Bundeskanzleramt getroffenen Entscheides, das Palais
Schaumburg nicht mehr als Amtssitz des Bundeskanzlers nutzen zu wollen und
des geplanten Eigentumsübergangs des Gebäudes auf die BImA muss die
Stadt aus Sicht der BBB-Fraktion dafür Sorge tragen, dass das Palais als
Denkmal und Zeitzeuge der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
erhalten und einer würdigen Nutzung zugeführt wird. Auch wenn die künftige
Eigentümerin BImA öffentlich erklärt hat, die Immobilie nicht verkaufen und
einer angemessenen Nutzung zuführen zu wollen, sollte die Stadt darauf nichtSeite 1 von 2
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blind vertrauen sondern alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um zum
einen auf eine zügige Sanierung hinzuwirken, aber auch eine möglichst
irreversible Sicherung einer angemessenen künftigen Nutzung des Palais
Schaumburg sicherzustellen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de