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241653-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Abschreibungsregeln der Bundesnetzagentur für die Gasnetze

Nummer
241653-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241653 BBB-Anfrage: Abschreibungsregeln der Bundesnetzagentur für die Gasnetze

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241653-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zur BBB-Anfrage:
Abschreibungsregeln der Bundesnetzagentur für
die Gasnetze
Beratungsfolge
Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme
Zur Anfrage aus der DS 241653 nimmt die BonnNetz GmbH wie folgt Stellung:
1. In welcher Form und in welchem Umfang werden die SWB/EnW
Gebrauch von den neuen Abschreibungsmodalitäten für ihr Gasnetz
machen, die die Bundesnetzagentur in ihrem "Festlegungsverfahren zur
Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und
Abschreibungsmodalitäten von Erdgasinfrastrukturen (KANU 2.0)"
eröffnet haben?
Die große Beschlusskammer der BNetzA hat am 25.09.2024 den finalen
Beschluss zur Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern und
Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (im Folgenden
„KANU 2.0“) festgelegt. Im Grundsatz enthält die neue Festlegung KANU 2.0
die Möglichkeit, die betriebsgewöhnlichen kalkulatorischen Nutzungsdauern
nahezu sämtlicher Anlagegüter der Gasversorgung abweichend von den
bisherigen Regelungen festzulegen. Auf Basis KANU 2.0 ist künftig eine lineare
Abschreibung bis 2045 (oder ggf. 2035) oder eine degressive Abschreibung
(zwischen 8 und 12 %) möglich. Die Anwendung der Festlegung ist freiwillig.
Die Bonn-Netz hat sich gegen eine umfangreiche Anwendung der KANU 2.0-
Regelungen, das heißt die Anwendung auf die Bestands- und Neuanlagen für
das Jahr 2025 entschieden. Viele Detailfragen (u. a. Ergebnisse der
kommunalen Wärmeplanung, Auswirkungen auf die handels- und
steuerrechtliche Bilanzierung) sowie die Vorgehensweise der Lan-
desregulierungskammer NRW sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht
abschließend geklärt. Die Bonn-Netz wird lediglich die Möglichkeit ergreifen, die
unkritische lineare Ab-schreibung der Neuanlagen bis 2045 anzuwenden.
Im Jahr 2025 wird im Nachgang zur kommunalen Wärmeplanung die
Anwendung KANU 2.0 sowie deren Auswirkung detailliert geprüft und eine
Umsetzung im Jahr 2026 in Erwäung gezogen.
2. Mit welchen Auswirkungen auf die Erdgaspreise ist damit fürSeite 1 von 3
Seite 2
Privatverbraucher in Bonn zu rechnen?
Die Netzentgelte bilden nur einen Teil der Erdgaspreise. Die konkreten
Auswirkungen auf die Erdgaspreise für den einzelnen Privatverbraucher in
Bonn sind daher erst nach Kenntnis der Resultate aus der kommunalen
Wärmeplanung ableitbar. Für die Gesamtsumme der Netzentgelte Gas ergeben
sich in 2025 lediglich geringe Erhöhungen aus der Anwendung der KANU 2.0-
Regelungen für Neuanlagen.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de