241653-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Abschreibungsregeln der Bundesnetzagentur für die Gasnetze
Kerndaten
- Nummer
- 241653-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241653-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Abschreibungsregeln der Bundesnetzagentur für die Gasnetze Beratungsfolge Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme Zur Anfrage aus der DS 241653 nimmt die BonnNetz GmbH wie folgt Stellung: 1. In welcher Form und in welchem Umfang werden die SWB/EnW Gebrauch von den neuen Abschreibungsmodalitäten für ihr Gasnetz machen, die die Bundesnetzagentur in ihrem "Festlegungsverfahren zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasinfrastrukturen (KANU 2.0)" eröffnet haben? Die große Beschlusskammer der BNetzA hat am 25.09.2024 den finalen Beschluss zur Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (im Folgenden „KANU 2.0“) festgelegt. Im Grundsatz enthält die neue Festlegung KANU 2.0 die Möglichkeit, die betriebsgewöhnlichen kalkulatorischen Nutzungsdauern nahezu sämtlicher Anlagegüter der Gasversorgung abweichend von den bisherigen Regelungen festzulegen. Auf Basis KANU 2.0 ist künftig eine lineare Abschreibung bis 2045 (oder ggf. 2035) oder eine degressive Abschreibung (zwischen 8 und 12 %) möglich. Die Anwendung der Festlegung ist freiwillig. Die Bonn-Netz hat sich gegen eine umfangreiche Anwendung der KANU 2.0- Regelungen, das heißt die Anwendung auf die Bestands- und Neuanlagen für das Jahr 2025 entschieden. Viele Detailfragen (u. a. Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung, Auswirkungen auf die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung) sowie die Vorgehensweise der Lan- desregulierungskammer NRW sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt. Die Bonn-Netz wird lediglich die Möglichkeit ergreifen, die unkritische lineare Ab-schreibung der Neuanlagen bis 2045 anzuwenden. Im Jahr 2025 wird im Nachgang zur kommunalen Wärmeplanung die Anwendung KANU 2.0 sowie deren Auswirkung detailliert geprüft und eine Umsetzung im Jahr 2026 in Erwäung gezogen. 2. Mit welchen Auswirkungen auf die Erdgaspreise ist damit fürSeite 1 von 3 Seite 2 Privatverbraucher in Bonn zu rechnen? Die Netzentgelte bilden nur einen Teil der Erdgaspreise. Die konkreten Auswirkungen auf die Erdgaspreise für den einzelnen Privatverbraucher in Bonn sind daher erst nach Kenntnis der Resultate aus der kommunalen Wärmeplanung ableitbar. Für die Gesamtsumme der Netzentgelte Gas ergeben sich in 2025 lediglich geringe Erhöhungen aus der Anwendung der KANU 2.0- Regelungen für Neuanlagen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de