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241652-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Künftige Tiefbaumaßnahmen unter Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung

Nummer
241652-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Wesselstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241652 BBB-Anfrage: Künftige Tiefbaumaßnahmen unter Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241652-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
20.09.2024
BBB-Anfrage: Künftige Tiefbaumaßnahmen unter
Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die kommunale Wärmeplanung und das dieser zugrunde liegende Konzept
stehen derzeit im Prozess der Offenlegung, politischen Beratung und weiteren
Ausformulierung (vgl. Mitteilung DS.: 241723). Sobald zu einem späteren Zeit-
punkt eine zeitlich und örtlich konkretisierte Umsetzungsplanung seitens der
SWB entwickelt wird, erfolgt selbstverständlich eine intensive Abstimmung mit
der Stadt und den im Tiefbauamt geplanten oder seitens anderer Versorgungs-
träger angezeigten Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum. Dadurch werden,
wie auch bereits bei heutigen Fernwärmesanierungsmaßnahmen, mittels abge-
stimmter Planung verschiedener Baumaßnahmen Mehrfachaufbrüche konse-
quent vermieden (Beispiel: Bereich Rathausgasse/ Wesselstraße).
Maßnahmen des Amtes für Umwelt und Stadtgrün, die innerhalb der öffentli-
chen Verkehrsflächen vorgesehen sind, werden bereits jetzt regelmäßig mit
dem Tiefbauamt abgestimmt, dazu zählen insbesondere alle baulichen Verän-
derungen, die im Zusammenhang mit Baumpflanzungen geplant werden. Wenn
dort Hinweise darauf vorliegen, dass in bestimmten Straßen Kanal-, Straßen-
oder Leitungsbaumaßnahmen in absehbarer Zeit anstehen, werden Pflanz-
maßnahmen möglichst so terminiert, dass diese erst nach dem Abschluss der
anderen Baumaßnahmen erfolgen. Die Einbeziehung der tiefbautechnischen
Maßnahmen für Baumpflanzungen in die anderen Baumaßnahmen wird ange-
strebt, kann aber auch nicht in allen Fällen vollständig sicher gestellt werden.
Die Prüfung der unterirdischen Infrastruktur ist für die Vorbereitung und Durch-
führung von Baumaßnahmen im Straßenraum unerlässlich. Dies gilt auch für
die Pflanzung von Straßenbäumen. Können erforderliche Abstände zu Ver- und
Entsorgungsleitungen nicht eingehalten werden, werden zunächst Schutzmaß-
nahmen in Form von Wurzelleitbahnen geprüft. Sind auch diese nicht möglich
oder ausreichend, wird auf die Baumpflanzung verzichtet. Nicht verlegte bzw.
noch nicht geplante Leitungen können auch in diesem Prozess nicht berück-
sichtigt werden, es sei denn die Information dazu liegt im Tiefbauamt bereits
vor, was bezüglich der Wärmeplanung nicht der Fall ist.
Zu Frage 2 kann grundsätzlich Folgendes mitgeteilt werden:Seite 1 von 2
Seite 2
Ein Aufbruch ist generell möglichst zu vermeiden, da man den Straßenaufbau
stört bzw. beeinträchtigt. Das Tiefbauamt koordiniert daher planbare Maßnah-
men. Für einen Aufbruch bedarf es eines Antrages und der Zustimmung des
Straßenbaulastträgers.
Sehr negativ wirkt sich das neue Telekommunikationsgesetz auf das städtische
Straßennetz aus. Telekommunikationsfirmen sind seit der Gesetzesnovellie-
rung praktisch uneingeschränkt berechtigt, Leitungen zu verlegen und der
Straßenbaulastträger kann keinen zeitlichen Einfluss auf die Verlegung neh-
men. Daher ist eine Koordinierung dieser Maßnahmen fast unmöglich gewor-
den und ist abhängig von der Flexibilität des Telekommunikationsunterneh-
mens. Störungsbedingte Arbeiten an der gesamten Versorgungsinfrastruktur
bedürfen sogar nur einer Anzeige der Maßnahme an den Straßenbaulastträger.
Ein mehrfaches Öffnen der Straße durch Telekommunikationsunternehmen ist
daher nicht auszuschließen und auch bereits erfolgt.
Wenn ein Aufbruch nicht vermeidbar ist, ist eine fachgerechte Wiederherstel-
lung des Unter- und Oberaus dringend erforderlich. Die Qualität der Straßen-
bauarbeiten entscheidet über die Lebensdauer der Straße. Im Tiefbauamt
überwachen vier Mitarbeiter die Arbeiten der Versorgungsträger. Die regel-
mäßig festgestellten Mängel bestätigen die Sinnhaftigkeit dieser Überwachung.
Es ist jedoch anzumerken, dass mit den zunehmenden Leitungsverlegungen
durch Kommunikationsunternehmen und zur Energiewende die Anzahl der Mit-
arbeiter nicht ausreicht und eine Aufstockung im Interesse des Erhalts des
Straßenvermögens sinnvoll wäre.
Eine Aussage zur Abnahme der Lebensdauer infolge Aufbrüchen ist nicht mög-
lich, denn eine Reduzierung der Nutzungsdauer durch Straßenaufbrüche wird
in der Fachwelt bisher nicht gesehen. Letztendlich dienen hier die technischen
Standards der Wiederherstellung dazu, einen gleichwertigen Zustand wieder-
herzustellen. Problematisch ist allerdings die steigende Tendenz, diese Stan-
dards nicht einzuhalten bzw. nicht fachlich tiefgreifend umzusetzen. Demzufol-
ge kann dann der Straßenkörper erheblich leiden.
Anlage/n
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