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241651 · Mitteilungsvorlage

Klimaplan-Steckbrief 4.2.2.1 „Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung“ | hier: Sachstandsbericht

Nummer
241651
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.11.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241651
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Klimaplan-Steckbrief 4.2.2.1 „Entwicklung einer
interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die
integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung“ |
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.10.2024 Kenntnisnahme
Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im März 2023 den Zielbeschluss Bonner
Klimaplan (DS 222006) gefasst und die Verwaltung u.a. mit der Umsetzung des
„Arbeitsprogramms Klimaschutz“ beauftragt. Der Beschluss zum Bonner
Klimaplan umfasst die Klimaneutralitätsstrategie (Band 1) sowie das
Arbeitsprogramm Klimaschutz (Band 2). Das Arbeitsprogramm Klimaschutz
definiert Maßnahmen der Kernverwaltung der Stadt Bonn als Beitrag zur
Klimaneutralität 2035. Das Arbeitsprogramm besteht aus sieben
Handlungsfeldern mit einer Vielzahl von beschlossenen Aktivitäten
(Steckbriefen) mit vorgesehenem Start im Zeitraum von 2023-2025. Die
„Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die integrierte,
klimafreundliche Quartiersentwicklung“ ist einer der Steckbriefe im
Handlungsfeld „Gebäude“.
Ziel ist es, eine abgestimmte Strategie zur Umsetzung integrierter und
klimafreundlicher Quartiere als wichtige strategische Grundlage für die
Entwicklung der Stadt Bonn zu erarbeiten (Phase 1). Dabei stehen die
klimarelevanten Aspekte der Quartiersgestaltung in Hinblick auf einen
klimaneutralen Gebäudebestand im Vordergrund. Auch die klimafreundliche
Aufwertung der Quartiere und die Steigerung der Aufenthaltsqualität sind
Kernaspekte. Dabei ist eine sozialverträgliche Entwicklung der Quartiere und
eine Vermeidung von Verdrängungseffekten anzustreben. Der Projektstart zur
Erarbeitung der Strategie war im Februar 2024. Bis Ende 2025 ist die Strategie
in einem interaktiven Prozess in der Verwaltung sowie mit der Politik und den
Akteur*innen zu erarbeiten. Die Umsetzung der Strategie (Phase 2) erfolgt ab
2026 durch die Erarbeitung und Realisierung von entsprechenden integrierten,
energetischen Quartierskonzepten mit dem Klimaplan-Steckbrief 4.2.2.2.
VergabeSeite 1 von 5
Seite 2
Die Erarbeitung der "Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie
für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung" wird von einem
externen Büro mit praktischer Erfahrung bei der Erstellung von entsprechenden
integrierten, energetischen Quartierskonzepten, im technischen Bereich sowie
der Durchführung und Moderation von Veranstaltungen begleitet. Zur Vergabe
dieser Leistungen wurde im Sommer 2024 eine verkürzte
Verhandlungsvergabe (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. § 12 UVgO
erfolgreich durchgeführt und in seinem Ergebnis das Büro Innovation City
Management GmbH (ICM) aus Bottrop beauftragt.
Prozess
Der Arbeitsprozess zur Erarbeitung der "Entwicklung einer interdisziplinären
Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung"
gliedert sich in mehrere Bausteine (siehe Anlage 1).
Da die Zielsetzung einer interdisziplinären Quartiersentwicklung
querschnittsorientiert angelegt ist (Klimaschutz in Bezug auf Gebäude, Energie,
Mobilität, Klimaanpassung, Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Gesundheit,
Bewegung, Soziales und Bildung, Digitalisierung sowie Bürgerschaftliche
Initiative) und bereits heute eine Vielzahl von Projekten und Konzepten zum
Thema in verschiedenen Verwaltungseinheiten auch im Rahmen von weiteren
Klimaplansteckbriefen bestehen und bearbeitet werden, werden alle relevanten
Fachämter sowie die Bonner Energie Agentur, Bonn Netz und die SWB als
wichtige Projektpartner in die Bearbeitung eingebunden. Eine besonders enge
Abstimmung ist mit der kommunalen Wärmeleitplanung vorgesehen, die derzeit
parallel erarbeitet wird.
(Bisherige) Schritte
Zu Beginn des Prozesses wurde im Juni 2024 in einer verwaltungsinternen
Vorabstimmung (mit verschiedenen Fachämtern sowie der Bonner Energie
Agentur) eine Auseinandersetzung mit dem Quartiersbegriff, der derzeit in den
Fachämtern z. T. sehr unterschiedlich genutzt wird, durchgeführt. Dabei wurde
folgende vorläufige Quartiersdefinition als Arbeitsgrundlage für die Strategie
gefunden: „Als Quartier wird das Lebensumfeld (bzw. die Lebenswelt) der dort
wohnenden Menschen verstanden, welches keine starren Grenzen hat. Die
notwendige Abgrenzung/Bildung von Quartieren für die Quartiersstrategie
orientiert sich an zusammenhängenden Siedlungsstrukturen, dem Baualter
sowie der Bebauungs- und Eigentumsstruktur und statistischen Einheiten.“ Im
Weiteren wurde das Verständnis einer „klimafreundlichen, integrierten
Quartiersentwicklung“ erörtert. Es konnte ein Überblick über die für die
Zielsetzung der integrierten Quartiersentwicklung relevanten, bereits
bestehenden und laufenden Projekte und Konzepte gewonnen werden.
Im zweiten Schritt hat im September 2024 ein verwaltungsinterner
Auftaktworkshop zum Erarbeitungsprozess der Strategie stattgefunden. In
diesem wurden eine Methodik zur Bildung und Typisierung von Quartieren
inklusive der hierzu zu betrachtenden Indikatoren abgestimmt. Darüber hinaus
wurde die Bildung von Facharbeitsgruppen zu maßgeblichen Themen der
Quartiersentwicklung vorgenommen, die den Prozess begleiten.
(Zukünftige) Schritte
Die eigentliche Bildung und Typisierung der Quartiere wird anhand der im
Auftaktworkshop abgestimmten Indikatoren durchgeführt. Hierbei werden auch
die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sowie anderer Konzepte undSeite 2 von 5
Seite 3
Planungen der Stadt Bonn berücksichtigt, um Synergien zu nutzen.
Im weiteren Projektverlauf werden eine Priorisierung der Quartiere
vorgenommen und für fünf verschiedene Quartierstypen (in Zusammenarbeit
mit den Facharbeitsgruppen) Strategien für die Umsetzung erarbeitet. Darauf
aufbauend gilt es, ein gesamtstädtisches Roll-Out zu konzipieren. In einem
darauffolgenden Workshop werden die Ergebnisse vorgestellt.
Verschiedene Formen zur Akteur*innenbeteiligung (Stakeholder*innen,
Politik,…) sind im weiteren Prozessverlauf vorgesehen (bspw. in Form von
Workshops und Vorträgen in Fachausschüssen und BV). Eine Beteiligung von
Bürger*innen bzw. Akteur*innen vor Ort konkret in den jeweiligen Quartieren
wird in der Phase 2 im Rahmen der Erarbeitung der Konzepte und deren
Umsetzung (s. o.) durchgeführt.
Ziele
Die Ergebnisse des Prozesses sollen in einem Handlungsleitfaden o. ä.
dargelegt werden. Adressaten sind die Verwaltung, die Bonner
Stadtentwicklungsgesellschaft und Quartiers- und Sanierungsmanagements.
Der Handlungsleitfaden soll den Akteur*innen, die die Umsetzung der Strategie
vornehmen, als Orientierung dienen, um die Prozesse und Maßnahmen
ganzheitlich durchzuführen und entsprechend aufeinander abzustimmen. Teil
dieses Dokuments wird eine Zusammenstellung sein, die die
Rahmenbedingungen für die künftig zu entwickelnden energetischen
Quartierskonzepte darstellt und Vorgaben zu Inhalten wie Gliederung,
Datengrundlage, Layout etc. gibt.
Für ein ausgewähltes Quartier soll in Phase 1 ein entsprechendes integriertes,
energetisches Konzept (als Pilotkonzept für alle weiteren Konzepte im Rahmen
des Klimaplan-Steckbriefs 4.2.2.2) erarbeitet werden.
Über den Fortschritt des Projektes wird fortlaufend informiert.
Umgang mit den Empfehlungen von Bonn4Future
Im 1. Jahresbericht des Klimaplans [vgl. Mitteilungsvorlage 240487] sind die
Empfehlungen von Bonn4Future den einzelnen Steckbriefen zugeordnet
worden. Im Folgenden sind die Empfehlungen zum Steckbrief 4.2.2.1 sowie der
Umgang damit dargestellt:
1. „Wir empfehlen zu prüfen, inwieweit Entsiegelung oder die Vermeidung
von Versiegelung Teil der Bauleitplanung werden kann“
Im Rahmen der Bauleitplanung werden im Sinne des BauGB alle Möglichkeiten
geprüft, welche zu einer Vermeidung bzw. Rückbau von Versiegelungen
führen. Dies ist laufendes Geschäft der Verwaltung. Weiterhin wird mit der
Checkliste „Nachhaltige Planung“, die bei allen Bebauungsplanverfahren
berücksichtigt wird, abgefragt, mit welchen Regelungen sichergestellt wird,
dass Vorgärten und Gärten unversiegelt und vollflächig zu bepflanzen sind.
2. „Sinnvoll wären auch Informationsangebote, die Bürger*innen dabei
unterstützen, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, selbst möglichst
wenig zu versiegeln - etwa Wege, Autostellflächen oder Garagen“Seite 3 von 5
Seite 4
Entsprechende mögliche Informationsformate können in die Strategie
aufgenommen werden. Zusätzlich werden diese Informationen u. a. über die
Mitmachzentren in den Klimavierteln angeboten (vgl. DS 240301).
3. „Des Weiteren empfehlen wir eine Potentialanalyse zur systematischen
Ermittlung und Erfassung von entsiegelbaren Flächen als
Planungsgrundlagen.“
Aufgrund der Bearbeitung des Steckbriefes mit einer 75%-Stelle statt 3
Vollzeitäquivalenten kann dieser zusätzliche Arbeitsauftrag nicht geleistet
werden.
Anlage/n
1 Anlage_1_Schematische_Darstellung_Prozess (öffentlich)Seite 4 von 5
Abb. 1: Schematische Darstellung des Erarbeitungsprozesses (Quelle: eigene Darstellung)Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de