241651 · Mitteilungsvorlage
Klimaplan-Steckbrief 4.2.2.1 „Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung“ | hier: Sachstandsbericht
Kerndaten
- Nummer
- 241651
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241651 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Klimaplan-Steckbrief 4.2.2.1 „Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung“ | hier: Sachstandsbericht Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im März 2023 den Zielbeschluss Bonner Klimaplan (DS 222006) gefasst und die Verwaltung u.a. mit der Umsetzung des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ beauftragt. Der Beschluss zum Bonner Klimaplan umfasst die Klimaneutralitätsstrategie (Band 1) sowie das Arbeitsprogramm Klimaschutz (Band 2). Das Arbeitsprogramm Klimaschutz definiert Maßnahmen der Kernverwaltung der Stadt Bonn als Beitrag zur Klimaneutralität 2035. Das Arbeitsprogramm besteht aus sieben Handlungsfeldern mit einer Vielzahl von beschlossenen Aktivitäten (Steckbriefen) mit vorgesehenem Start im Zeitraum von 2023-2025. Die „Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung“ ist einer der Steckbriefe im Handlungsfeld „Gebäude“. Ziel ist es, eine abgestimmte Strategie zur Umsetzung integrierter und klimafreundlicher Quartiere als wichtige strategische Grundlage für die Entwicklung der Stadt Bonn zu erarbeiten (Phase 1). Dabei stehen die klimarelevanten Aspekte der Quartiersgestaltung in Hinblick auf einen klimaneutralen Gebäudebestand im Vordergrund. Auch die klimafreundliche Aufwertung der Quartiere und die Steigerung der Aufenthaltsqualität sind Kernaspekte. Dabei ist eine sozialverträgliche Entwicklung der Quartiere und eine Vermeidung von Verdrängungseffekten anzustreben. Der Projektstart zur Erarbeitung der Strategie war im Februar 2024. Bis Ende 2025 ist die Strategie in einem interaktiven Prozess in der Verwaltung sowie mit der Politik und den Akteur*innen zu erarbeiten. Die Umsetzung der Strategie (Phase 2) erfolgt ab 2026 durch die Erarbeitung und Realisierung von entsprechenden integrierten, energetischen Quartierskonzepten mit dem Klimaplan-Steckbrief 4.2.2.2. VergabeSeite 1 von 5 Seite 2 Die Erarbeitung der "Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung" wird von einem externen Büro mit praktischer Erfahrung bei der Erstellung von entsprechenden integrierten, energetischen Quartierskonzepten, im technischen Bereich sowie der Durchführung und Moderation von Veranstaltungen begleitet. Zur Vergabe dieser Leistungen wurde im Sommer 2024 eine verkürzte Verhandlungsvergabe (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. § 12 UVgO erfolgreich durchgeführt und in seinem Ergebnis das Büro Innovation City Management GmbH (ICM) aus Bottrop beauftragt. Prozess Der Arbeitsprozess zur Erarbeitung der "Entwicklung einer interdisziplinären Umsetzungsstrategie für die integrierte, klimafreundliche Quartiersentwicklung" gliedert sich in mehrere Bausteine (siehe Anlage 1). Da die Zielsetzung einer interdisziplinären Quartiersentwicklung querschnittsorientiert angelegt ist (Klimaschutz in Bezug auf Gebäude, Energie, Mobilität, Klimaanpassung, Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Gesundheit, Bewegung, Soziales und Bildung, Digitalisierung sowie Bürgerschaftliche Initiative) und bereits heute eine Vielzahl von Projekten und Konzepten zum Thema in verschiedenen Verwaltungseinheiten auch im Rahmen von weiteren Klimaplansteckbriefen bestehen und bearbeitet werden, werden alle relevanten Fachämter sowie die Bonner Energie Agentur, Bonn Netz und die SWB als wichtige Projektpartner in die Bearbeitung eingebunden. Eine besonders enge Abstimmung ist mit der kommunalen Wärmeleitplanung vorgesehen, die derzeit parallel erarbeitet wird. (Bisherige) Schritte Zu Beginn des Prozesses wurde im Juni 2024 in einer verwaltungsinternen Vorabstimmung (mit verschiedenen Fachämtern sowie der Bonner Energie Agentur) eine Auseinandersetzung mit dem Quartiersbegriff, der derzeit in den Fachämtern z. T. sehr unterschiedlich genutzt wird, durchgeführt. Dabei wurde folgende vorläufige Quartiersdefinition als Arbeitsgrundlage für die Strategie gefunden: „Als Quartier wird das Lebensumfeld (bzw. die Lebenswelt) der dort wohnenden Menschen verstanden, welches keine starren Grenzen hat. Die notwendige Abgrenzung/Bildung von Quartieren für die Quartiersstrategie orientiert sich an zusammenhängenden Siedlungsstrukturen, dem Baualter sowie der Bebauungs- und Eigentumsstruktur und statistischen Einheiten.“ Im Weiteren wurde das Verständnis einer „klimafreundlichen, integrierten Quartiersentwicklung“ erörtert. Es konnte ein Überblick über die für die Zielsetzung der integrierten Quartiersentwicklung relevanten, bereits bestehenden und laufenden Projekte und Konzepte gewonnen werden. Im zweiten Schritt hat im September 2024 ein verwaltungsinterner Auftaktworkshop zum Erarbeitungsprozess der Strategie stattgefunden. In diesem wurden eine Methodik zur Bildung und Typisierung von Quartieren inklusive der hierzu zu betrachtenden Indikatoren abgestimmt. Darüber hinaus wurde die Bildung von Facharbeitsgruppen zu maßgeblichen Themen der Quartiersentwicklung vorgenommen, die den Prozess begleiten. (Zukünftige) Schritte Die eigentliche Bildung und Typisierung der Quartiere wird anhand der im Auftaktworkshop abgestimmten Indikatoren durchgeführt. Hierbei werden auch die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sowie anderer Konzepte undSeite 2 von 5 Seite 3 Planungen der Stadt Bonn berücksichtigt, um Synergien zu nutzen. Im weiteren Projektverlauf werden eine Priorisierung der Quartiere vorgenommen und für fünf verschiedene Quartierstypen (in Zusammenarbeit mit den Facharbeitsgruppen) Strategien für die Umsetzung erarbeitet. Darauf aufbauend gilt es, ein gesamtstädtisches Roll-Out zu konzipieren. In einem darauffolgenden Workshop werden die Ergebnisse vorgestellt. Verschiedene Formen zur Akteur*innenbeteiligung (Stakeholder*innen, Politik,…) sind im weiteren Prozessverlauf vorgesehen (bspw. in Form von Workshops und Vorträgen in Fachausschüssen und BV). Eine Beteiligung von Bürger*innen bzw. Akteur*innen vor Ort konkret in den jeweiligen Quartieren wird in der Phase 2 im Rahmen der Erarbeitung der Konzepte und deren Umsetzung (s. o.) durchgeführt. Ziele Die Ergebnisse des Prozesses sollen in einem Handlungsleitfaden o. ä. dargelegt werden. Adressaten sind die Verwaltung, die Bonner Stadtentwicklungsgesellschaft und Quartiers- und Sanierungsmanagements. Der Handlungsleitfaden soll den Akteur*innen, die die Umsetzung der Strategie vornehmen, als Orientierung dienen, um die Prozesse und Maßnahmen ganzheitlich durchzuführen und entsprechend aufeinander abzustimmen. Teil dieses Dokuments wird eine Zusammenstellung sein, die die Rahmenbedingungen für die künftig zu entwickelnden energetischen Quartierskonzepte darstellt und Vorgaben zu Inhalten wie Gliederung, Datengrundlage, Layout etc. gibt. Für ein ausgewähltes Quartier soll in Phase 1 ein entsprechendes integriertes, energetisches Konzept (als Pilotkonzept für alle weiteren Konzepte im Rahmen des Klimaplan-Steckbriefs 4.2.2.2) erarbeitet werden. Über den Fortschritt des Projektes wird fortlaufend informiert. Umgang mit den Empfehlungen von Bonn4Future Im 1. Jahresbericht des Klimaplans [vgl. Mitteilungsvorlage 240487] sind die Empfehlungen von Bonn4Future den einzelnen Steckbriefen zugeordnet worden. Im Folgenden sind die Empfehlungen zum Steckbrief 4.2.2.1 sowie der Umgang damit dargestellt: 1. „Wir empfehlen zu prüfen, inwieweit Entsiegelung oder die Vermeidung von Versiegelung Teil der Bauleitplanung werden kann“ Im Rahmen der Bauleitplanung werden im Sinne des BauGB alle Möglichkeiten geprüft, welche zu einer Vermeidung bzw. Rückbau von Versiegelungen führen. Dies ist laufendes Geschäft der Verwaltung. Weiterhin wird mit der Checkliste „Nachhaltige Planung“, die bei allen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt wird, abgefragt, mit welchen Regelungen sichergestellt wird, dass Vorgärten und Gärten unversiegelt und vollflächig zu bepflanzen sind. 2. „Sinnvoll wären auch Informationsangebote, die Bürger*innen dabei unterstützen, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, selbst möglichst wenig zu versiegeln - etwa Wege, Autostellflächen oder Garagen“Seite 3 von 5 Seite 4 Entsprechende mögliche Informationsformate können in die Strategie aufgenommen werden. Zusätzlich werden diese Informationen u. a. über die Mitmachzentren in den Klimavierteln angeboten (vgl. DS 240301). 3. „Des Weiteren empfehlen wir eine Potentialanalyse zur systematischen Ermittlung und Erfassung von entsiegelbaren Flächen als Planungsgrundlagen.“ Aufgrund der Bearbeitung des Steckbriefes mit einer 75%-Stelle statt 3 Vollzeitäquivalenten kann dieser zusätzliche Arbeitsauftrag nicht geleistet werden. Anlage/n 1 Anlage_1_Schematische_Darstellung_Prozess (öffentlich)Seite 4 von 5 Abb. 1: Schematische Darstellung des Erarbeitungsprozesses (Quelle: eigene Darstellung)Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de