241647 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Holzlar, Siebengebirgsstraße 1 - Dachausbau eines Wohn und Geschäftshauses mit zwei neuen Wohneinheiten Aktenzeichen: 40212/2022
Kerndaten
- Nummer
- 241647
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 241647 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Holzlar, Siebengebirgsstraße 1 - Dachausbau eines Wohn und Geschäftshauses mit zwei neuen Wohneinheiten Aktenzeichen: 40212/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag zur Erweiterung eines Wohnhauses abzulehnen, da sich das Vorha- ben in seiner beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB einfügt. Begründung Beabsichtigt ist das vorhandene zweigeschossige Gebäude auf dem Vorhabengrundstück um ein weiteres Geschoss zu erweitern. Im geplanten Ausbau sollen zwei neue Wohneinheiten entstehen. Im nordwestlichen und südöstlichen Bereich des geplanten neuen Geschosses sollen jeweils Terrassenflächen errichtet werden. Die Zulässigkeit des angefragten Bauvorhabens richtet sich nach den Inhalten und Vorgaben des § 34 BauGB, hier nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche. Das Bauvorhaben fügt sich zwar grundsätzlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein, verstößt jedoch gegen das Gebot der Rücksichtnahme: Die geplante Dachterrassenfläche an der Grundstücksgrenze im südöstlichen Gebäudebereich führt zu einer besonderen Beeinträchtigung des angrenzenden Nachbarn. Von der Terrassenfläche aus würde die Einsichtnahme in besonders schutzwürdige Bereiche des unmittelbar anschließenden Nachbarn ohne Weiteres ermöglicht werden. Daher ist die Vorlage einer unterschriebenen Einverständniserklärung des Nachbarn erforderlich. Der Nachbar lehnt eine Zustimmung ab. Zusätzlich ist hervorzuheben, dass das Vorhabengrundstück eine massive, nahezu vollständige Flächenversiegelung aufweist. Auch im Sinne von klimaökologischen Gesichtspunkten ist eine vollflächig versiegelteSeite 1 von 3 Seite 2 Grundstücksfläche nicht tragbar. Als zusätzlichen Ausgleich neben einer teilweisen Entsiegelung wird dem Antragsteller eine extensive Begrünung des Flachdaches nahegelegt. Dem Bauherrn wurde anheimgestellt, neue Planunterlagen einzureichen. Trotz mehrfacher Nachfrage seitens des Bauordnungsamtes und zahlreicher Ankündigungen des Bauherrn, veränderte Planunterlagen vorzulegen, hat er hiervon keinen Gebrauch gemacht. Aufgrund der vorgenannten Gründe beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Siebengebirgsstraße 1 (öffentlich) 2 Lageplan Siebengebirgsstr. 1 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de