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241647 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Holzlar, Siebengebirgsstraße 1 - Dachausbau eines Wohn und Geschäftshauses mit zwei neuen Wohneinheiten Aktenzeichen: 40212/2022

Nummer
241647
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241647
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Holzlar, Siebengebirgsstraße 1
- Dachausbau eines Wohn und Geschäftshauses
mit zwei neuen Wohneinheiten
Aktenzeichen: 40212/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Bauantrag zur Erweiterung eines Wohnhauses abzulehnen, da sich das Vorha-
ben in seiner beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im
Sinne des § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Beabsichtigt ist das vorhandene zweigeschossige Gebäude auf dem
Vorhabengrundstück um ein weiteres Geschoss zu erweitern. Im geplanten
Ausbau sollen zwei neue Wohneinheiten entstehen. Im nordwestlichen und
südöstlichen Bereich des geplanten neuen Geschosses sollen jeweils
Terrassenflächen errichtet werden.
Die Zulässigkeit des angefragten Bauvorhabens richtet sich nach den Inhalten
und Vorgaben des § 34 BauGB, hier nach Art und Maß der baulichen Nutzung,
der Bauweise und der Grundstücksfläche.
Das Bauvorhaben fügt sich zwar grundsätzlich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung ein, verstößt jedoch gegen das Gebot der Rücksichtnahme: Die
geplante Dachterrassenfläche an der Grundstücksgrenze im südöstlichen
Gebäudebereich führt zu einer besonderen Beeinträchtigung des
angrenzenden Nachbarn. Von der Terrassenfläche aus würde die
Einsichtnahme in besonders schutzwürdige Bereiche des unmittelbar
anschließenden Nachbarn ohne Weiteres ermöglicht werden. Daher ist die
Vorlage einer unterschriebenen Einverständniserklärung des Nachbarn
erforderlich. Der Nachbar lehnt eine Zustimmung ab.
Zusätzlich ist hervorzuheben, dass das Vorhabengrundstück eine massive,
nahezu vollständige Flächenversiegelung aufweist. Auch im Sinne von
klimaökologischen Gesichtspunkten ist eine vollflächig versiegelteSeite 1 von 3
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Grundstücksfläche nicht tragbar. Als zusätzlichen Ausgleich neben einer
teilweisen Entsiegelung wird dem Antragsteller eine extensive Begrünung des
Flachdaches nahegelegt.
Dem Bauherrn wurde anheimgestellt, neue Planunterlagen einzureichen. Trotz
mehrfacher Nachfrage seitens des Bauordnungsamtes und zahlreicher
Ankündigungen des Bauherrn, veränderte Planunterlagen vorzulegen, hat er
hiervon keinen Gebrauch gemacht. Aufgrund der vorgenannten Gründe
beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Siebengebirgsstraße 1 (öffentlich)
2 Lageplan Siebengebirgsstr. 1 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de