241643 · Mitteilungsvorlage
Wohnen in Bonn – konzertiertes städtisches Handeln zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum und insbesondere zur Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
Kerndaten
- Nummer
- 241643
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241643 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wohnen in Bonn – konzertiertes städtisches Handeln zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum und insbesondere zur Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 05.11.2024 Kenntnisnahme Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 14.11.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die bestehende angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, der gerade im Segment des bezahlbaren und insbesondere des öffentlich geförderten Wohnraums bestehende Angebotsmangel und die parallel gleichbleibend bzw. perspektivisch steigende Nachfrage nach Wohnraum in der Bundesstadt Bonn, machen das Thema „Wohnen“ zu einem zentral wichtigen Handlungsfeld. Die Verwaltung geht das Thema Wohnraumschaffung bislang auf verschiedenen Wegen und mit verschiedenen Instrumenten an. Neben Genehmigung von kleineren Vorhaben in Baulücken auf Grundlage bestehenden Planungsrechts oder kleineren Bebauungsplänen werden in der Priorisierung vor allem Bebauungsplanvorhaben in den Fokus genommen, die die Errichtung einer größeren Anzahl von Wohneinheiten ermöglichen. Seit 2020 wurden Zielbeschlüsse für entsprechende Bebauungsplanverfahren mit rund 3.700 Wohneinheiten gefasst. In den Jahren 2023 und 2024 wurden Bebauungspläne zur Umsetzung von ca. 380 Wohneinheiten beschlossen. Weitere große Bauleitplanverfahren sind derzeit in Bearbeitung. Seit Einführung des Bonner Baulandmodells im Jahr 2017 konnte die Errichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus über die Anwendung des Modells in 24 Bauleitplanverfahren gesichert werden.Seite 1 von 5 Seite 2 Wohnen in Bonn – konzertiertes städtisches Handeln zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum Der Verwaltung ist bewusst, dass trotz aller bisherigen Anstrengungen der allgemeinen Nachfrage nach Wohnraum und insbesondere nach Wohnraum für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen nur teilweise nachgekommen wird. Vor diesem Hintergrund steht mit der Zielsetzung der Schaffung und Sicherung von Wohnraum und insbesondere der Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau die Absicht, die vielfältigen Aktivitäten und Handlungsbausteine der städtischen Fachdienststellen zum Thema „Wohnen in Bonn“ transparent zu machen, zusammen zu führen und aufeinander abzustimmen. Hierzu bedeutsam scheint es, die betrachteten Handlungsansätze gegenüber dem konzeptionellen Ansatz aus dem Jahr 2017 zu erweitern und das gesamte auf das Ziel gerichtete Handeln konzertiert in den Blick zu nehmen, um die Wirksamkeit im Handlungsfeld zu erhöhen. Ausgangspunkte hierfür sind neben der beschriebenen Situation und der politischen Auftragslage die Aktivitäten und Handlungsbausteine, die bereits heute mit dem Ziel der Wohnraumversorgung in der Bundesstadt Bonn Anwendung finden. Als verwaltungsinternes, dezernatsübergreifendes Arbeitsgremium, in welchem die maßgeblichen Themen und Aufgaben zur Querschnittsaufgabe Wohnen erarbeitet und aufeinander abgestimmt werden, ist die Arbeitsgruppe (AG) Wohnen & Innenentwicklung eingerichtet. Hier werden querschnittsorientierte Aufgaben und Themen mit besonderer Relevanz im Handlungsfeld Wohnen bearbeitet und eine Entscheidung darüber vorbereitet. Bestehendes Instrumentarium Die bestehenden Instrumente und Aktivitäten der Bundesstadt Bonn im Handlungsfeld Wohnen lassen sich in einem sog. Instrumentenhaus (vgl. Anlage 1) darstellen. Die Instrumente und Handlungsansätze lassen sich thematisch sechs Handlungssäulen zuordnen: • Flächen finden • Bauland bereitstellen & Potenziale aktivieren • Wohnen für Viele (Förderung/Unterstützung besonderer Wohnungsmarktsegmente) • Wohnungsbestand sichern • Anreize für Wohnungsbau schaffen (Wohnungsbauförderung) • Kooperieren für Wohnen (verwaltungsin- und -externe Kommunikations- und Zusammenarbeitsstrukturen) Die einzelnen Instrumente und Handlungsansätze leisten in unterschiedlicher Weise einen Beitrag zur Sicherung bzw. zum Auffinden von möglichen Entwicklungsflächen sowie zur konkreten Schaffung und Sicherung von Wohnraum. Sie sind jeweils in den Zusammenhang zum jeweiligen Vorhaben zu setzen und zielorientiert miteinander zu verknüpfen. Heute finden die bestehenden Instrumentarien anlass- und vorhabenbezogenSeite 2 von 5 Seite 3 Einsatz und leisten grundsätzlich einen Beitrag zum Thema Wohnen. Ihre Anwendung folgt insbesondere im Bereich der Wohnbaulandaktivierung und Planrechtschaffung klaren Priorisierungsvorgaben für Vorhaben, die stringent umsetzbar scheinen und die Realisierung einer großen Zahl von Wohneinheiten erlauben. Eine integrierte programmatische Handlungsgrundlage im Sinne eines Handlungskonzeptes Wohnen, welches über die Dauer strategische Ziele, Handlungsfelder, Maßnahmen und Zeitpläne definiert und den instrumentellen Einsatz ausrichtet, sieht nun das Handlungskonzept Wohnen vor. Projekt Wohnbaulandaktivierung Mit Antrag DS Nr. 241100 ist die Verwaltung gebeten, einen neuen Sachstandsbericht zum Projekt Wohnbaulandaktivierung vorzulegen (vgl. hierzu DS-Nr. 190349). Das Konzept zur Wohnbaulandaktivierung (Projekt Wohnbaulandaktivierung) legte seinen Fokus auf die Erhebung und Aktivierung von Wohnbaulandpotenzialen unter Berücksichtigung des Baulandkatasters der Bundesstadt Bonn gem. § 200 BauGB sowie der Erstellung eines Innenentwicklungsatlas (sog. Scanning) als Grundlage für die Wohnbaulandaktivierung (vgl. DS Nr. 1711932). Hier ist nun vorgesehen, das Thema in einer vernetzten Betrachtung weiterer relevanter planungsrechtlicher, liegenschaftlicher, städtebaulicher wie begleitend kommunikativer Instrumentarien verstärkt weiterzuverfolgen. Handlungskonzept Wohnen In einem Handlungskonzept Wohnen als Basis für das wohnungspolitische Handeln der Stadt wird die Chance gesehen, das Agieren zu fokussieren, d.h. die inhaltliche Ausrichtung und Priorisierung der Tätigkeiten der Fachdienststellen mehr als bis anhin zu erlangen und zielgerichtet den Dialog und die Kooperation mit weiteren Akteur*innen der Wohnungswirtschaft zu betreiben. Mit einem solchen Konzept ergibt sich die Möglichkeit zur Zusammenführung bisheriger Aktivitäten, Schaffung von Synergien und integrierter Wirkungsbetrachtung. Städte wie zum Beispiel Aachen, Dortmund, Münster und Wuppertal, die seit einigen Jahren entsprechende Konzepte haben, bestätigen die konzentrierende und qualifizierende Funktion entsprechender Konzepte und ihres Nutzens für das wirksame Handeln der Kommune und zeigen in der Zusammenschau die Vielfalt der Ausprägungen und Erarbeitungspfade solcher Handlungskonzepte, denen häufig gemein ist, über Zusammenschlüsse mehrerer unterschiedlicher Partner*innen in lokalen Bündnissen zur Bewältigung der individuellen Herausforderungen in kommunalen „Handlungsfeldern Wohnen“ vom „Beschreiben zum gemeinsamen Handeln zu gelangen“. Die AG Wohnen & Innenentwicklung prüft aktuell die städtischen Anforderungen an ein entsprechendes Konzept und befasst sich mit der Identifikation zweckmäßiger Inhalte. Aufbauend auf konkreten Zielsetzungen sind Handlungsfelder und zugehörige Maßnahmen zu entwickeln, Zuständigkeiten zu definieren und Instrumente zur laufenden Überprüfung der Handlungswirksamkeit vorzusehen. Im Rahmen dessen ist u.a. zu entwickeln, in welcher Weise künftig eine systematische Leerstandserfassung von Wohnraum erfolgen kann bzw. wo die Grenzen dieserSeite 3 von 5 Seite 4 liegen. Aktuell verfügt die Stadt nicht über die Möglichkeiten dazu – auch nicht für eine alleinige Erhebung des Leerstands in Objekten der sog. Öffentlichen Hand (vgl. Antrag DS Nr. 241095). Darüber hinaus wird ein denkbarer kooperativer Erarbeitungsprozess skizziert, bei dem der Dialog mit den im Themenfeld agierenden Fachdienststellen, den politischen Entscheider*innen sowie auch mit externen Akteur*innen des Wohnungsmarktes Berücksichtigung findet. Tätigkeitsschwerpunkte Wohnen in Bonn 2024/2025 Neben der Anwendung bzw. Umsetzung der bestehenden Instrumente in laufenden Verfahren im Handlungsfeld Wohnen besteht die Absicht, einzelne Themen, die in besonderer Weise einer querschnittorientierten Betrachtung bedürfen, in den kommenden Monaten bis zum Sommer 2025 in besonderer Weise in den Blick zu nehmen, um damit die Grundlagen für ein langfristig wirkungsvolleres wohnungspolitisches Handeln zu schaffen. Neben der Vorbereitung eines Handlungskonzepts Wohnen – wie vorbeschrieben – sind dies die Erarbeitung und Erprobung eines Bonner Baupotenzialregisters (B²PR) (DS Nr. 241741), die Prüfung von Beschleunigungsmöglichkeiten für Bauleitplanverfahren, die klimagerechte Innenentwicklung und Nachverdichtung (DS Nr. 241644), die Einführung des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung sowie die Kooperation mit Akteur*innen der Wohnungswirtschaft. Zu diesen zählen auch die hier zuständigen städtischen Gesellschaften (VEBOWAG/SEG) sowie Großeigentümer*innen wie bspw. die BImA (vgl. Antrag DS Nr. 241095). Es besteht das Verständnis, dass die hier benannten Tätigkeitsschwerpunkte als Handlungsbausteine in einem Handlungskonzept Wohnen aufgehen. Im 1. Halbjahr 2025 werden neben einer Bilanzierung der Wohnungsbauaktivitäten 2023 und 24 im Sinne eines Wohnungsmarktberichts erste Resultate der hier formulierten Tätigkeitsschwerpunkte in die Gremien gebracht und ein Handlungskonzept Wohnen wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Anlage/n 1 241643_WiB_MV_Entwurf61-1_20241007_Anlage1 (öffentlich)Seite 4 von 5 FLÄCHEN FINDEN BAULAND BEREITSTELLEN - POTENZIALE AKTIVIEREN ZIELSETZUNG(EN)/WOHNUNGSPOLITISCHE PROGRAMMATIK (Koalitionsvertrag 2020-2025 | NEILA | regionales Handlungskonzept Wohnen 2020 (2008) | diverse politische Beschlüsse …) ANREIZE FÜR WOHNUNGSBAU SCHAFFEN WOHNUNGSBESTAND SICHERNWOHNEN FÜR VIELE KOOPERIEREN FÜR WOHNEN BONNER INSTRUMENTE ZUR QUALIFIZIERUNG VON WOHNUNGSBAU (Checkliste Nachhaltige Planung | Solarverpflichtung | Energieeffizienzstandards | Planungshinweise ZURES | Dichtekonzept NEILA | Qualifizierungsverfahren) Flächenmanagement für Flächenerwerb und -bevorratung ▪ Flächenerwerb ▪ Bodenfonds Vorkaufsrecht (i.V.m. Abwendungsvereinbarung) Potenzialflächenregister führen ▪ Innenentwicklungsatlas ▪ Baulandkataster (§200 BauGB) ▪ NEILA Siedlungsflächenkonzept ▪ Bonner Baupotenzialregister (B²PR) – in Vorbereitung Veräußerungen ▪ Konzeptvergabe ▪ Vergabe im Erbbaurecht WOHNEN IN BONN Sicherung und Schaffung von Wohnraum und insbesondere die Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau „Instrumentenhaus“ Anlage 1 zur DS Nr. 241643 Kooperationen und Zusammenarbeit stärken ▪ Interkommunale Kooperationen und regionalen Austausch ▪ Kooperation Stadt & Wowi - in Vorbereitung ▪ Kooperation Verwaltung & Politik ▪ Neuausrichtung AG Wohnen und Innenentwicklung Mobilisierung ▪ Wohnungsbaugesellschaften verpflichten ▪ Aktive Ansprache und Einbindung der Eigentümer*innen ▪ Aktive Ansprache und Einbindung der Investoren*innen Öffentlichkeitsarbeit ▪ Merkblatt für Investor*innen ▪ Wohnungsmarktbeobachtung ▪ Wohnungsmarktberichterstattung Kommunale Förderprogramme einrichten bzw. ausbauen ▪ Dach- und Fassadenbegrünung ▪ Entsiegelung ▪ Altlasten Öffentlich geförderter Wohnungsbau ▪ Wohnraumförderung ▪ Anwendung und Monitoring des Bonner Baulandmodells Beratungsangebote schaffen ▪ Bauberatung Schutz vor Verdrängungs- prozessen ▪ Soziale Erhaltungssatzung (§172 BauGB) – in Vorbereitung ▪ Zweckentfremdungssatzung Erhalt des Gebäudebestandes ▪ Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (§177 BauGB) Öffentlich geförderter Wohnungsbau ▪ Wohnraumförderung ▪ Anwendung und Monitoring des Bonner Baulandmodells Förderung von gemeinschaftlichem Bauen und Wohnen ▪ Bau- und Wohngruppenunterstützung Förderung spezifischer Wohnformen ▪ Beratung zu innovativen Wohnformen Baulandschaffung ▪ Verfahrensbeschleunigung in der Bauleitplanung ▪ städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§165 BauGB) ▪ Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) Umlegungsverfahren ▪ Umlegung nach §45 BauGB ▪ Vereinfachte Umlegung nach §80 BauGB ▪ Vereinbarte Umlegung Abschluss städtebaulicher Verträge • Vorhaben nach § 34 BauGB • Befreiungen nach §31 (3) BauGB Strategien entwickeln ▪ Handlungsleitfaden für die Innenentwicklung ▪ Innenentwicklungskonzept (§176a BauGB) Potenziale sichtbar machen ▪ städtebauliche Rahmenplanung ▪ Pilotprojekte initiierenSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de