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241643 · Mitteilungsvorlage

Wohnen in Bonn – konzertiertes städtisches Handeln zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum und insbesondere zur Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau

Nummer
241643
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 05.11.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Rates 16.12.2024 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 14.11.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241643
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Wohnen in Bonn –
konzertiertes städtisches Handeln zur Schaffung
und Sicherung von Wohnraum und insbesondere
zur Förderung von öffentlich gefördertem
Wohnungsbau
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.10.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.10.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
05.11.2024 Kenntnisnahme
Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
14.11.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die bestehende angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, der gerade im
Segment des bezahlbaren und insbesondere des öffentlich geförderten
Wohnraums bestehende Angebotsmangel und die parallel gleichbleibend bzw.
perspektivisch steigende Nachfrage nach Wohnraum in der Bundesstadt Bonn,
machen das Thema „Wohnen“ zu einem zentral wichtigen Handlungsfeld.
Die Verwaltung geht das Thema Wohnraumschaffung bislang auf verschiedenen
Wegen und mit verschiedenen Instrumenten an. Neben Genehmigung von
kleineren Vorhaben in Baulücken auf Grundlage bestehenden Planungsrechts oder
kleineren Bebauungsplänen werden in der Priorisierung vor allem
Bebauungsplanvorhaben in den Fokus genommen, die die Errichtung einer
größeren Anzahl von Wohneinheiten ermöglichen. Seit 2020 wurden
Zielbeschlüsse für entsprechende Bebauungsplanverfahren mit rund 3.700
Wohneinheiten gefasst. In den Jahren 2023 und 2024 wurden Bebauungspläne zur
Umsetzung von ca. 380 Wohneinheiten beschlossen. Weitere große
Bauleitplanverfahren sind derzeit in Bearbeitung. Seit Einführung des Bonner
Baulandmodells im Jahr 2017 konnte die Errichtung öffentlich geförderten
Wohnungsbaus über die Anwendung des Modells in 24 Bauleitplanverfahren
gesichert werden.Seite 1 von 5
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Wohnen in Bonn –
konzertiertes städtisches Handeln zur Schaffung und Sicherung von
Wohnraum
Der Verwaltung ist bewusst, dass trotz aller bisherigen Anstrengungen der
allgemeinen Nachfrage nach Wohnraum und insbesondere nach Wohnraum für
Wohnungssuchende mit geringem Einkommen nur teilweise nachgekommen wird.
Vor diesem Hintergrund steht mit der Zielsetzung der Schaffung und Sicherung von
Wohnraum und insbesondere der Förderung von öffentlich gefördertem
Wohnungsbau die Absicht, die vielfältigen Aktivitäten und Handlungsbausteine der
städtischen Fachdienststellen zum Thema „Wohnen in Bonn“ transparent zu
machen, zusammen zu führen und aufeinander abzustimmen. Hierzu bedeutsam
scheint es, die betrachteten Handlungsansätze gegenüber dem konzeptionellen
Ansatz aus dem Jahr 2017 zu erweitern und das gesamte auf das Ziel gerichtete
Handeln konzertiert in den Blick zu nehmen, um die Wirksamkeit im Handlungsfeld
zu erhöhen.
Ausgangspunkte hierfür sind neben der beschriebenen Situation und der
politischen Auftragslage die Aktivitäten und Handlungsbausteine, die bereits heute
mit dem Ziel der Wohnraumversorgung in der Bundesstadt Bonn Anwendung
finden.
Als verwaltungsinternes, dezernatsübergreifendes Arbeitsgremium, in welchem die
maßgeblichen Themen und Aufgaben zur Querschnittsaufgabe Wohnen erarbeitet
und aufeinander abgestimmt werden, ist die Arbeitsgruppe (AG) Wohnen &
Innenentwicklung eingerichtet. Hier werden querschnittsorientierte Aufgaben und
Themen mit besonderer Relevanz im Handlungsfeld Wohnen bearbeitet und eine
Entscheidung darüber vorbereitet.
Bestehendes Instrumentarium
Die bestehenden Instrumente und Aktivitäten der Bundesstadt Bonn im
Handlungsfeld Wohnen lassen sich in einem sog. Instrumentenhaus (vgl. Anlage 1)
darstellen.
Die Instrumente und Handlungsansätze lassen sich thematisch sechs
Handlungssäulen zuordnen:
• Flächen finden
• Bauland bereitstellen & Potenziale aktivieren
• Wohnen für Viele (Förderung/Unterstützung besonderer
Wohnungsmarktsegmente)
• Wohnungsbestand sichern
• Anreize für Wohnungsbau schaffen (Wohnungsbauförderung)
• Kooperieren für Wohnen (verwaltungsin- und -externe Kommunikations- und
Zusammenarbeitsstrukturen)
Die einzelnen Instrumente und Handlungsansätze leisten in unterschiedlicher
Weise einen Beitrag zur Sicherung bzw. zum Auffinden von möglichen
Entwicklungsflächen sowie zur konkreten Schaffung und Sicherung von
Wohnraum. Sie sind jeweils in den Zusammenhang zum jeweiligen Vorhaben zu
setzen und zielorientiert miteinander zu verknüpfen.
Heute finden die bestehenden Instrumentarien anlass- und vorhabenbezogenSeite 2 von 5
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Einsatz und leisten grundsätzlich einen Beitrag zum Thema Wohnen.
Ihre Anwendung folgt insbesondere im Bereich der Wohnbaulandaktivierung und
Planrechtschaffung klaren Priorisierungsvorgaben für Vorhaben, die stringent
umsetzbar scheinen und die Realisierung einer großen Zahl von Wohneinheiten
erlauben. Eine integrierte programmatische Handlungsgrundlage im Sinne eines
Handlungskonzeptes Wohnen, welches über die Dauer strategische Ziele,
Handlungsfelder, Maßnahmen und Zeitpläne definiert und den instrumentellen
Einsatz ausrichtet, sieht nun das Handlungskonzept Wohnen vor.
Projekt Wohnbaulandaktivierung
Mit Antrag DS Nr. 241100 ist die Verwaltung gebeten, einen neuen
Sachstandsbericht zum Projekt Wohnbaulandaktivierung vorzulegen (vgl. hierzu
DS-Nr. 190349).
Das Konzept zur Wohnbaulandaktivierung (Projekt Wohnbaulandaktivierung) legte
seinen Fokus auf die Erhebung und Aktivierung von Wohnbaulandpotenzialen
unter Berücksichtigung des Baulandkatasters der Bundesstadt Bonn gem. § 200
BauGB sowie der Erstellung eines Innenentwicklungsatlas (sog. Scanning) als
Grundlage für die Wohnbaulandaktivierung (vgl. DS Nr. 1711932). Hier ist nun
vorgesehen, das Thema in einer vernetzten Betrachtung weiterer relevanter
planungsrechtlicher, liegenschaftlicher, städtebaulicher wie begleitend
kommunikativer Instrumentarien verstärkt weiterzuverfolgen.
Handlungskonzept Wohnen
In einem Handlungskonzept Wohnen als Basis für das wohnungspolitische
Handeln der Stadt wird die Chance gesehen, das Agieren zu fokussieren, d.h. die
inhaltliche Ausrichtung und Priorisierung der Tätigkeiten der Fachdienststellen
mehr als bis anhin zu erlangen und zielgerichtet den Dialog und die Kooperation
mit weiteren Akteur*innen der Wohnungswirtschaft zu betreiben. Mit einem solchen
Konzept ergibt sich die Möglichkeit zur Zusammenführung bisheriger Aktivitäten,
Schaffung von Synergien und integrierter Wirkungsbetrachtung.
Städte wie zum Beispiel Aachen, Dortmund, Münster und Wuppertal, die seit
einigen Jahren entsprechende Konzepte haben, bestätigen die konzentrierende
und qualifizierende Funktion entsprechender Konzepte und ihres Nutzens für das
wirksame Handeln der Kommune und zeigen in der Zusammenschau die Vielfalt
der Ausprägungen und Erarbeitungspfade solcher Handlungskonzepte, denen
häufig gemein ist, über Zusammenschlüsse mehrerer unterschiedlicher
Partner*innen in lokalen Bündnissen zur Bewältigung der individuellen
Herausforderungen in kommunalen „Handlungsfeldern Wohnen“ vom „Beschreiben
zum gemeinsamen Handeln zu gelangen“.
Die AG Wohnen & Innenentwicklung prüft aktuell die städtischen Anforderungen an
ein entsprechendes Konzept und befasst sich mit der Identifikation zweckmäßiger
Inhalte. Aufbauend auf konkreten Zielsetzungen sind Handlungsfelder und
zugehörige Maßnahmen zu entwickeln, Zuständigkeiten zu definieren und
Instrumente zur laufenden Überprüfung der Handlungswirksamkeit vorzusehen. Im
Rahmen dessen ist u.a. zu entwickeln, in welcher Weise künftig eine systematische
Leerstandserfassung von Wohnraum erfolgen kann bzw. wo die Grenzen dieserSeite 3 von 5
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liegen. Aktuell verfügt die Stadt nicht über die Möglichkeiten dazu – auch nicht für
eine alleinige Erhebung des Leerstands in Objekten der sog. Öffentlichen Hand
(vgl. Antrag DS Nr. 241095).
Darüber hinaus wird ein denkbarer kooperativer Erarbeitungsprozess skizziert, bei
dem der Dialog mit den im Themenfeld agierenden Fachdienststellen, den
politischen Entscheider*innen sowie auch mit externen Akteur*innen des
Wohnungsmarktes Berücksichtigung findet.
Tätigkeitsschwerpunkte Wohnen in Bonn 2024/2025
Neben der Anwendung bzw. Umsetzung der bestehenden Instrumente in laufenden
Verfahren im Handlungsfeld Wohnen besteht die Absicht, einzelne Themen, die in
besonderer Weise einer querschnittorientierten Betrachtung bedürfen, in den
kommenden Monaten bis zum Sommer 2025 in besonderer Weise in den Blick zu
nehmen, um damit die Grundlagen für ein langfristig wirkungsvolleres
wohnungspolitisches Handeln zu schaffen.
Neben der Vorbereitung eines Handlungskonzepts Wohnen – wie
vorbeschrieben – sind dies die Erarbeitung und Erprobung eines Bonner
Baupotenzialregisters (B²PR) (DS Nr. 241741), die Prüfung von
Beschleunigungsmöglichkeiten für Bauleitplanverfahren, die klimagerechte
Innenentwicklung und Nachverdichtung (DS Nr. 241644), die Einführung des
Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung sowie die Kooperation mit
Akteur*innen der Wohnungswirtschaft. Zu diesen zählen auch die hier
zuständigen städtischen Gesellschaften (VEBOWAG/SEG) sowie
Großeigentümer*innen wie bspw. die BImA (vgl. Antrag DS Nr. 241095).
Es besteht das Verständnis, dass die hier benannten Tätigkeitsschwerpunkte als
Handlungsbausteine in einem Handlungskonzept Wohnen aufgehen.
Im 1. Halbjahr 2025 werden neben einer Bilanzierung der Wohnungsbauaktivitäten
2023 und 24 im Sinne eines Wohnungsmarktberichts erste Resultate der hier
formulierten Tätigkeitsschwerpunkte in die Gremien gebracht und ein
Handlungskonzept Wohnen wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n
1 241643_WiB_MV_Entwurf61-1_20241007_Anlage1 (öffentlich)Seite 4 von 5
FLÄCHEN FINDEN BAULAND BEREITSTELLEN -
POTENZIALE AKTIVIEREN
ZIELSETZUNG(EN)/WOHNUNGSPOLITISCHE PROGRAMMATIK
(Koalitionsvertrag 2020-2025 | NEILA | regionales Handlungskonzept Wohnen 2020 (2008) | diverse politische Beschlüsse …)
ANREIZE FÜR WOHNUNGSBAU
SCHAFFEN
WOHNUNGSBESTAND SICHERNWOHNEN FÜR VIELE KOOPERIEREN FÜR WOHNEN
BONNER INSTRUMENTE ZUR QUALIFIZIERUNG VON WOHNUNGSBAU
(Checkliste Nachhaltige Planung | Solarverpflichtung | Energieeffizienzstandards | Planungshinweise ZURES | Dichtekonzept NEILA | Qualifizierungsverfahren)
Flächenmanagement für
Flächenerwerb und -bevorratung
▪ Flächenerwerb
▪ Bodenfonds
Vorkaufsrecht (i.V.m.
Abwendungsvereinbarung)
Potenzialflächenregister führen
▪ Innenentwicklungsatlas
▪ Baulandkataster (§200 BauGB)
▪ NEILA Siedlungsflächenkonzept
▪ Bonner Baupotenzialregister (B²PR)
– in Vorbereitung
Veräußerungen
▪ Konzeptvergabe
▪ Vergabe im Erbbaurecht
WOHNEN IN BONN
Sicherung und Schaffung von Wohnraum und
insbesondere die Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
„Instrumentenhaus“
Anlage 1 zur DS Nr. 241643
Kooperationen und
Zusammenarbeit stärken
▪ Interkommunale Kooperationen
und regionalen Austausch
▪ Kooperation Stadt & Wowi - in
Vorbereitung
▪ Kooperation Verwaltung & Politik
▪ Neuausrichtung AG Wohnen und
Innenentwicklung
Mobilisierung
▪ Wohnungsbaugesellschaften
verpflichten
▪ Aktive Ansprache und Einbindung
der Eigentümer*innen
▪ Aktive Ansprache und Einbindung
der Investoren*innen
Öffentlichkeitsarbeit
▪ Merkblatt für Investor*innen
▪ Wohnungsmarktbeobachtung
▪ Wohnungsmarktberichterstattung
Kommunale Förderprogramme
einrichten bzw. ausbauen
▪ Dach- und Fassadenbegrünung
▪ Entsiegelung
▪ Altlasten
Öffentlich geförderter
Wohnungsbau
▪ Wohnraumförderung
▪ Anwendung und Monitoring des
Bonner Baulandmodells
Beratungsangebote schaffen
▪ Bauberatung
Schutz vor Verdrängungs-
prozessen
▪ Soziale Erhaltungssatzung (§172
BauGB) – in Vorbereitung
▪ Zweckentfremdungssatzung
Erhalt des Gebäudebestandes
▪ Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen (§177
BauGB)
Öffentlich geförderter
Wohnungsbau
▪ Wohnraumförderung
▪ Anwendung und Monitoring des
Bonner Baulandmodells
Förderung von
gemeinschaftlichem Bauen und
Wohnen
▪ Bau- und
Wohngruppenunterstützung
Förderung spezifischer
Wohnformen
▪ Beratung zu innovativen
Wohnformen
Baulandschaffung
▪ Verfahrensbeschleunigung in der
Bauleitplanung
▪ städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme (§165
BauGB)
▪ Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan und
Bebauungspläne)
Umlegungsverfahren
▪ Umlegung nach §45 BauGB
▪ Vereinfachte Umlegung nach §80
BauGB
▪ Vereinbarte Umlegung
Abschluss städtebaulicher
Verträge
• Vorhaben nach § 34 BauGB
• Befreiungen nach §31 (3) BauGB
Strategien entwickeln
▪ Handlungsleitfaden für die
Innenentwicklung
▪ Innenentwicklungskonzept (§176a
BauGB)
Potenziale sichtbar machen
▪ städtebauliche Rahmenplanung
▪ Pilotprojekte initiierenSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de