241639 · Beschlussvorlage
Quartierskonzept Nordstadt - Bönnsche Viertel
Kerndaten
- Nummer
- 241639
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Oppenhoffstraße Hauptort
- Heerstraße
- Berliner Platz
- Adolfstraße
- Vorgebirgsstraße
- Peterstraße
- Dorotheenstraße
- Maxstraße
- Franzstraße
- Stadthaus
- Georgstraße
- Kölnstraße
- Wolfstraße
- Breite Straße
- Alexanderstraße
- Paulstraße
- Weiherstraße
- Schützenstraße
- Bornheimer Straße
- Am Frankenbad
- Hochstadenring
- Annagraben
- Guido-Westerwelle-Brücke
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 241639 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Quartierskonzept Nordstadt - Bönnsche Viertel Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, das Quartierskonzept Nordstadt mit den darin vorgeschlagenen Maßnahmen in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Im Anschluss an die Bürgerversammlung werden die Anregungen in das Konzept eingearbeitet sowie die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen geprüft. Das dann überarbeitete finale Konzept wird der Bezirksvertretung Bonn zur Be- schlussfassung erneut vorgelegt. Begründung Mit dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 9.6.2022 (DS 220946) wurde die Verwaltung beauftragt, einen Mitwirkungsprozess zu initiieren, der Akteursbedürfnisse sichtbar machen, den gesamtgesellschaftlichen Dialog fördern, sowie die Akzeptanz für bereits beschlossene Konzepte wie auch ergänzende Bausteine für nachhaltige Wohnquartiere (Bönnsche Viertel) erhöhen soll. Aus den bisherigen Ergebnissen des Projektes Bönnsche Viertel (siehe u.a. Ergebnisse Beteiligungsprozess Bönnsche Viertel DS 231857) wurden, ergänzend zu bereits in Planung befindlichen Konzepten (z.B. Parkraumkonzept Nordstadt), erste Maßnahmenvorschläge für eine nachhaltige Mobilität in den beiden Modellquartieren Nordstadt und Combahnviertel identifiziert. Auf Basis dieser Vorschläge wurde im Frühjahr 2024 das Planungsbüro IKS beauftragt, für die Modellquartiere jeweils ein Quartierskonzept zu entwickeln. Im Rahmen des Quartierskonzeptes Nordstadt sollen Handlungsempfehlungen entwickelt werden, die möglichst zeitnah und kostengünstig umsetzbar sind und dabei möglichst großen Nutzen zur Umsetzung der angestrebten Zielsetzung beitragen. Das Quartierskonzept Nordstadt ist in Anlage 1 angehängt. Darin enthalten ist die Übersicht über die Leitmaßnahmen, welche zentrale Bausteine für die Umsetzung des Konzepts darstellen. Zu diesen gehört insbesondere die Umsetzung der verkehrslenkenden Maßnahmen zurSeite 1 von 54 Seite 2 Reduzierung von Durchgangsverkehr in der Nordstadt (z.B.Umdrehung der Einbahnstraße im Bereich Grundschule in der Heerstraße). Darüber hinaus schlägt das Büro ergänzende Bausteine vor, welche aus fachlicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung der Leitmaßnahmen darstellen. Das vorliegende Konzept dient als Grundlage für die noch zu erstellende, detaillierte Ausführungsplanung. Die Verwaltung wird zunächst eine öffentliche Informations- und Beiteiligungsveranstaltung durchführen. In dieser wird das Quartierskonzept Nordstadt vorgestellt und so die Möglichkeit für Vorschläge der Anwohnenden bzgl. der Maßnahmen gegeben. Die Maßnahmen werden der BV Bonn in einer gesonderten Vorlage nach erfolgter öffentlicher Informations- und Beiteiligungsveranstaltung nochmal zum Beschluss vorgelegt. Anlage/n 1 2025-05-23_Bericht Bönnsche Viertel_Nordstadt (öffentlich) 2 2025-05-23 Kartenband Nordstadt (öffentlich)Seite 2 von 54 Bundesstadt Bonn Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt BerichtSeite 3 von 54 Seite 4 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - I - Bundesstadt Bonn Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - Bericht - Auftraggeber:in Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn Auftragnehmer:in IKS Mobilitätsplanung UG (haftungsbeschränkt) Universitätsplatz 12 34127 Kassel 0561 - 953 79-677 alexander.gardyan@iks-planung.de www.iks-planung.de Bearbeitung Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc. (Projektleitung) Hendrik Hartmann, B.Sc. Jerome Busch, B.Sc. Kassel, den 23. Mai 2025 © IKS Mobilitätsplanung, 2025 Geschäftsführende Gesellschafter: Dipl.-Ing. Andreas Schmitz Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc.Seite 5 von 54 Seite 6 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - III - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung / Anlass .............................................................. 1 2 Bestandsanalyse ................................................................ 4 2.1 Vorhandene Planungen, Konzepte und Beteiligungsformate .............. 4 2.2 Konfliktfelder ................................................................................. 6 3 Zielsetzungen und Strategien ............................................. 8 4 Maßnahmenempfehlungen ............................................... 10 4.1 Leitmaßnahmen ............................................................................ 10 4.1.1 Bönnsche Ringe .................................................................................... 10 4.1.2 Umgestaltung der Heerstraße .............................................................. 12 4.1.3 Elternhaltestelle im Umfeld des Frankenbades und Zebrastreifen Adolfstraße .................................................................... 14 4.2 Sonstige Maßnahmen ....................................................................18 4.2.1 Radverkehrsführung Vorgebirgsstraße ................................................. 18 4.2.2 Verkehrsberuhigter Bereich Peterstraße .............................................. 20 4.2.3 Graffitiflächen im Quartier.................................................................... 23 4.3 Abschätzungen der Verkehrsverlagerungen .....................................24 4.4 Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................... 26 5 Evaluation / Umgang mit Hinweisen .................................. 28 6 Kostenschätzungen und Fördermöglichkeiten .................... 29 7 Fazit und Ausblick .............................................................33 8 Anhang ............................................................................35Seite 7 von 54 Seite 8 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 1 - 1 Einleitung / Anlass Die Bundesstadt Bonn hat das Ingenieurbüro IKS Mobilitätsplanung beauftragt, Quar- tierskonzepte zur Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ in der Nordstadt und dem Combahnviertel zu erarbeiten. Gemäß des städtischen Klimaplans 2035 soll der Fuß- und Radverkehr gemeinsam bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 50 Prozent am Modal Split erreichen.1 Die Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ soll dabei ein Baustein zur Erreichung dieser übergeordneten Zielsetzung darstellen und folgende Unterziele erreichen: Ziel des Projekts ist es, die Anwohnenden schrittweise von Durchgangsverkehr und Parkdruck zu entlasten, alternative Mobilitätsformen zu stärken und mit dem ge- wonnenen Platz neue Möglichkeiten für Begegnung und soziale Teilhabe zu schaffen.2 In diesem Rahmen sollen mit den Quartierskonzepten Handlungsempfehlungen ent- wickelt werden, die möglichst zeitnah und kostengünstig umsetzbar sind und dabei möglichst großen Nutzen zur Umsetzung der angestrebten Zielsetzung beitragen. Grundlage bildet der Grundsatzbeschluss der Bundesstadt Bonn aus dem Juni 20223 und die bereits stattgefundene umfangreiche Beteiligung der Bürger:innen, mit Work- shops, Befragungen und Aktionen in den Quartieren. 1 Bundesstadt Bonn; Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn. Bonn 2022, S. 170 2 Website Bundesstadt Bonn: https://bonn-macht-mit.de/beteiligungen/bonnsche-viertel [Zugriff: 15.07.2024] 3 Bundesstadt Bonn; Grundsatzbeschluss zur Realisierung nachhaltiger Mobilität in innerstädtischen Wohnquartieren im Rahmen Bönnscher Viertel vom 09.06.2022. Bonn 2022Seite 9 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 2 - Untersuchungsgebiet: „Bönnsches Viertel“ Nordstadt Das Untersuchungsgebiet „Bönnsches Viertel“ Nordstadt ist in Karte 1 dargestellt. Das Quartier wird auch als „Altstadt“ bezeichnet und ist zum Großteil ein nach DSchG NRW geschützter Denkmalbereich. Die Nordstadt grenzt direkt nordwestlich an die Bonner Innenstadt an. Karte 1: Untersuchungsgebiet Das Quartier ist gekennzeichnet durch schmale Straßenquerschnitte mit einer dichten Bebauung und einer vielfältigen Erdgeschossnutzung. Dies erlebt man beispielsweise durch ein verteiltes gastronomisches Angebot, welches an vielen Stellen im öffentli- chen Raum sichtbar wird, sowie kleinteilige Geschäftsstrukturen oder Dienstleistungen (vgl. Abbildung 1).Seite 10 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 3 - Der Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV) hat bereits einen hohen Stellenwert im Quartier, der im täglichen Stadtbild sichtbar wird und positiv zu der Aufenthaltsqualität beiträgt. Durch die überregional bekannte „Bonner Kirschblüte“ strömen zudem jedes Jahr tausende Besucher:innen in die Nordstadt. Abbildung 1: Impressionen aus der Bonner NordstadtSeite 11 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 4 - 2 Bestandsanalyse Die Bestandsanalyse wird auf Grundlage der vorangegangenen Untersuchungen und dem Beteiligungsverfahren durchgeführt, ergänzt durch eigene Erhebungen und Ab- stimmungen mit der Verwaltung. 2.1 Vorhandene Planungen, Konzepte und Beteiligungsformate Das Quartierskonzept für die Nordstadt baut auf einer Vielzahl bestehender Planungen, Konzepte und Beteiligungsformate auf. Die Wichtigsten sind nachfolgend nach Aktuali- tät aufgeführt: ▪ Fußverkehrscheck Bundesstadt Bonn (Februar 2024)4 ▪ Erster Maßnahmenkatalog Bönnsche Viertel (Dezember 2023)5 ▪ Mitwirkungsprozess Bönnsche Viertel (August 2023)6 ▪ Verkehrserhebung Nordstadt (September 2022)7 ▪ Gesamtstädtische Parkraumstrategie Bonn (Februar 2022)8 ▪ Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt (August 2019)9 4 Planungsbüro VIA eG; Fußverkehrs-Check. Köln 2024 5 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023 6 Ifok GmbH; Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“. Düsseldorf 2023 7 VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022 8 Bundesstadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Park- raumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022 9 Runge IVP; Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt. Düsseldorf 2019Seite 12 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 5 - Abbildung 2: Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung zu den Bönnschen Vierteln10 10 Bundesstadt Bonn; Ergebnisbericht Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel - Lebendige Räume für Menschen“ vom 30.08.2023. Düsseldorf 2023 und Bundesstadt Bonn (2023); https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/boennsche- viertel/index.php#&gid=1&pid=1 [Zugriff: 05.08.2024]Seite 13 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 6 - 2.2 Konfliktfelder Für das „Bönnsche Viertel“ Nordstadt wurden folgende vordringliche Konfliktfelder identifiziert. Diese sind in Karte 2 räumlich dargestellt: Kfz-Durchgangsverkehr Abschnitte der Heerstraße, der Dorotheenstraße, der Vorgebirgsstraße/ Maxstraße und der Franzstraße werden von Kfz-Fahrer:innen als Abkürzungen durch das Quartier genutzt, um beispielsweise das Stadthaus zu erreichen. Der zusätzliche Verkehr hat keinen Nutzen für das Quartier und schmälert die Aufenthaltsqualität, die Schulwege- sicherheit und die Qualität der Fahrradstraßen (insbesondere Heerstraße). Unsicheres Schulumfeld Im Bereich der Marienschule (Heerstraße und Vorgebirgsstraße) kommt es neben dem Kfz-Durchgangsverkehr zu Schulbeginn und -ende zu Konfliktsituationen zwischen Schulkindern und Eltern, die ihre Kinder mit Autos zum Schulgelände bringen (Eltern- taxis). Ohne Unterbrechung des „Teufelskreises“ (mehr Kfz-Verkehr führt zu mehr Elterntaxis führt zu mehr Kfz-Verkehr…) ist davon auszugehen, dass die Zahl zufuß- gehender Kinder weiter abnimmt. Konflikte Fuß- und Radverkehr Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist nur in ausgewählten Situationen zu empfehlen. Durch die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr entgegen der Ein- bahnstraße in der Vorgebirgsstraße kommt es zu Konflikten zwischen Zufußgehenden, Radfahrenden und Nutzer:innen der Außengastronomie. Gehwegparken / Aufteilung öffentlicher Raum In der Peterstraße entsprechen die Restgehwegbreiten durch das bestehende Geh- wegparken nicht den Ansprüchen an die Barrierefreiheit beziehungsweise den Vorga- ben der gesamtstädtischen Parkraumstrategie. Im Rahmen der Umsetzung des Park- raumkonzeptes Nordstadt wurden daher sämtliche Parkplätze entfernt, was den Park- druck in umliegenden Straßen voraussichtlich erhöhen wird.Seite 14 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 7 - Karte 2: Relevante Konfliktfelder im „Bönnschen Viertel“ NordstadtSeite 15 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 8 - 3 Zielsetzungen und Strategien Durch das vorangegangene Verfahren und die ergänzenden Untersuchungen wurden folgende primären Zielsetzungen für das Quartierskonzept definiert: ▪ Aufenthaltsqualität steigern und nachhaltige Quartiersentwicklung fördern ▪ Barrierefreie Gehwege anbieten ▪ Komfortable und sichere Radverbindungen entwickeln ▪ Kfz-Durchgangsverkehr verhindern ▪ Verkehrssicherheit in Schulumfeldern steigern Diese übergeordneten Zielsetzungen sollen mit Hilfe folgender strategischer Ansätze in die Umsetzung überführt werden: Integrierte Planung Das Konzept setzt auf einen integrierten Ansatz mit besonderer Berücksichtigung ver- kehrstechnischer Ansprüche in Kombination mit den Anforderungen der Nutzer:innen an die Straße als öffentlichen Raum. So wird gewährleistet, dass Maßnahmen nicht allein auf einzelne Verkehrsmittel ausgerichtet sind, sondern die Entwicklung der Mo- bilität und der Aufenthaltsqualität in der Gesamtheit fördern. Straßenraum als öffentlichen Raum entwickeln Der öffentliche Straßenraum sollte mit der Zielsetzung entwickelt werden, die Ge- schäftsbereiche und alltäglichen Zielorte zu attraktivieren und gesundes Wohnen mit einer hohen Lebensqualität zu fördern. Dementsprechend sollten auch die verkehrli- chen Regelungen an hohen Anforderungen an Aufenthaltsqualität und Städtebau aus- gerichtet werden, um den Standort im Gesamten zu stärken. Fahrbahnen, Seitenräume und Platzflächen sollen insbesondere Zufußgehenden und Radfahrenden sichere und komfortable Bewegung sowie Verweilen ermöglichen. Die Straßenräume sollen barrierefrei gestaltet sein, sodass sich auch Kinder und mobilitäts- eingeschränkte Menschen dort eigenständig und sicher bewegen können.Seite 16 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 9 - Schnelle Umsetzung initiieren Um möglichst kurzfristige und sichtbare Erfolge zu erzielen, werden vorrangig Projekte entwickelt, die auch in einem realistischen Kosten- und Zeitrahmen umgesetzt werden können. Auf Grundlage von positiven Erfahrungen gelungener Projekte können dann auch größere Projekte (mit höheren Baukosten und längeren Planungsphasen) ange- gangen und diskutiert werden. Instrumente wie Verkehrsversuche oder Modellprojekte, aber auch temporäre Lösungen, sollen gezielt als Pilot- und Leitmaßnahmen zum Ein- satz kommen. Leitmaßnahmen bilden und umsetzen Unter Berücksichtigung der genannten Punkte werden für die Nordstadt Leitmaßnah- men mit hohen Potenzialen zur Erreichung der Zielsetzung entwickelt. Durch eine kom- pakte Umsetzung der Leitmaßnahmen (inhaltlich und zeitlich) kann das Potenzial der Maßnahmen voll ausgeschöpft werden und eine hohe Qualitätssteigerung erreicht werden. Öffentlichkeitsarbeit weiterführen Öffentlichkeitsarbeit ist ein entscheidender Baustein in der Mobilitätsplanung. Oft werden Maßnahmen nicht akzeptiert oder sehr kritisch betrachtet, weil Informationen fehlen und zum Beispiel Probleme oder erforderliche Kompromisse nicht kommuniziert werden. Mit transparenten Darstellungen des Entscheidungsprozesses können solche absehbaren Problematiken oft verhindert werden. Hier sollte das bereits gestartete Beteiligungsverfahren auch bis zur Umsetzung weiter- geführt werden, um Entscheidungsprozesse, Abläufe und besonders auch die ange- strebten Ziele der Maßnahmen zu vermitteln. Nur so kann es auch gelingen, die positi- ven Aspekte ausreichend zu beleuchten, ohne dass beispielsweise „der Entfall von weni- gen Parkplätzen“ die Debatten dominiert. Das Themenfeld Öffentlichkeitsarbeit ist dabei nicht auf eine Maßnahme beschränkt, sondern soll als Maßnahmenbündel verstanden werden und begleitend zu sämtlichen Maßnahmen mitgedacht, umgesetzt und angepasst werden.Seite 17 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 10 - 4 Maßnahmenempfehlungen Die folgenden Maßnahmenempfehlungen wurden auf Grundlage der Bestandsanalyse, des Beteiligungsverfahrens, der Zielsetzung und der Strategien entwickelt. Zur besse- ren Beschlussfähigkeit des Konzeptes und mit Blick auf die Umsetzungsfähigkeit der Einzelmaßnahmen, wurden in Absprache mit der Verwaltung „Leitmaßnahmen“ und „Sonstige Maßnahmen“ identifiziert. 4.1 Leitmaßnahmen Unter den Leitmaßnahmen ist das Maßnahmenbündel zusammengefasst, dem ein be- sonders hohes Potenzial und Qualitätssteigerungen für das „Bönnsche Viertel“ Nord- stadt zugesprochen wird. Außerdem wird auch der Umsetzbarkeit eine hohe Realisie- rungschance eingeräumt. Die Leitmaßnahmen sollten gemeinsam umgesetzt werden, da diese Synergieeffekte besitzen und sich sonst die geplante Wirkung nicht entfalten kann. 4.1.1 Bönnsche Ringe Um den Kfz-Durchgangsverkehr wirksam zu unterbinden, wird die Einrichtung von vier „Bönnschen Ringen“ empfohlen. Durch geplante Einbahnstraßenregelungen, Abbiege- möglichkeiten und sonstige Regelungen, sollen die Autofahr:innen auf die umliegenden Hauptverkehrsstraßen gelenkt werden (vgl. Karte 3). Eine Durchfahrt von einer Zone in eine andere Zone soll für den Kfz-Verkehr kaum mehr möglich sein. Innerhalb der „Bönnschen Ringe“ können auch mit dem Kfz weiterhin alle Ziele frei angefahren wer- den. Hierbei ist zu beachten, dass es insbesondere durch ortskundige Kfz-Fahrer:innen zu Missachtungen der Beschilderung kommen kann, beispielsweise an der Kreuzung Heerstraße/ Vorgebirgsstraße/ Maxstraße (Missachtung des Rechtsabbiegers). Die vor- geschlagene Lösung in diesem Bereich wirkt mindestens auf Ortsunkundige, die bei Nutzung von Navigationssystemen auf die umliegenden Hauptverkehrsstraßen geleitet werden. Insgesamt ist aufgrund der steigenden Verkehrswiederstände innerhalb der „Bönnschen Ringe“ von einer merkbaren Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs auszugehen.Seite 18 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 11 - Fußgänger:innen und Radfahrer:innen können das „Bönnsche Viertel“ weiterhin ohne Einschränkungen durchqueren. Die Einrichtung sind so gewählt worden, dass die be- stehenden Buslinien weiterhin auf den gewohnten Strecken verkehren können. Zur Erleichterung der Erreichbarkeit für die Anwohnenden kann die Einbahnstraße auf der Heerstraße zwischen Georgstraße und Kölnstraße optional als „unechte Einbahn- straße“ eingerichtet werden. Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einrichtung der „Bönnschen Ringe“ Um den Durchgangsverkehr wirksam einzudämmen, sollten folgende Anpassungen vorgenommen werden: ▪ Umkehrungen / Einrichtung Einbahnstraßen: Heerstraße (zwischen Kölnstraße und Vorgebirgsstraße); Dorotheenstraße (zwischen Adolfstraße und Heerstraße); Oppenhoffstraße (zwischen Adolfstraße und Heerstraße); Wolfstraße (zwischen Heerstraße und Breite Straße), Alexanderstraße (optional bei hohem Verkehr)Seite 19 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 12 - ▪ Änderung vorgeschriebene Abbiegerichtung: Adolfstraße (Richtung Dorotheen- straße, Linksabbieger); Vorgebirgsstraße (Richtung Heerstraße, Rechtsabbieger); Oppenhoffstraße (Richtung Heerstraße, Rechtsabbieger); Wolfstraße (Richtung Heerstraße, Rechtsabbieger); Paulstraße (Richtung Heerstraße, Rechtsabbieger) ▪ Anpassung LSA: An der Kreuzung Kölnstraße/ Heerstraße müsste die LSA auf die neue Verkehrsführung angepasst werden. Weitere LSA-Anpassungen könnten durch Veränderungen der Verkehrsströme erforderlich werden. 4.1.2 Umgestaltung der Heerstraße In einer Verkehrserhebung wurden auf dem Abschnitt Heerstraße (vor der Marienschu- le) 800 Kfz/24h11 gemessen und damit etwa doppelt so viel Verkehr wie auf dem nörd- lich angrenzenden Abschnitt der Heerstraße. Um die Verkehrssicherheit im Schulumfeld zu steigern, die Wirksamkeit der „Bönnschen Ringe“ zu gewährleisten und die Qualität der bestehenden Fahrradstraße zu verbessern, wird die Umdrehung der Einbahnstraße in der Heerstraße im Bereich der Grundschule (zwischen Dorotheenstraße und Vorgebirgsstraße) empfohlen. Um Raum für barrierefreie Gehwegbreiten zu schaffen, zur Steigerung der Aufenthalts- qualität und um sichere Fahrbahnquerungen für Kinder zu ermöglichen, sollten ausge- wählte Kfz-Parkplätze in dem Abschnitt umgewandelt werden. Hinweise zum Umgang mit den Elterntaxis sind in Kapitel 4.1.3 ab Seite 14 beschrieben. Abbildung 3: Good-Practice-Beispiele zur Umnutzung ehemaliger Kfz-Parkplätze 11 VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022 Osnabrück, DomhofOsnabrück, BierstraßeSeite 20 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 13 - Abbildung 4: Umsetzungsvorschlag zur Heerstraße (Abschnitt vor Marienschule), Um den Straßenabschnitt gemäß der vielfältigen Anforderungen zu optimieren, sollten folgende Anpassungen vorgenommen werden: ▪ Umdrehung der bestehenden Einbahnstraßenregelung durch Aufstellung der Be- schilderung VZ 220-10 (Einbahnstraße) und VZ 1000-32 (Radverkehr im Gegen- verkehr) an der Kreuzung Heerstraße/ Dorotheenstraße und VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und VZ 1022-10 (Radverkehr frei) an der Kreuzung Heerstraße/ Vorgebirgsstraße. ▪ Umnutzung von ca. 10 Kfz-Parkplätzen im gesamten Abschnitt (zwischen Vorge- birgsstraße und Dorotheenstraße). Nutzung der Flächen für barrierefreie Gehwe- ge, Fahrradabstellanlagen, und Sitzmöbel sowie als Fläche für Außengastronomie. ▪ Umnutzung von 4 Kfz-Parkplätzen an der Kreuzung Heerstraße/ Vorgebirgstraße. Nutzung der Fläche als Ladezone durch Markierungsarbeiten und die Aufstellung der Beschilderung VZ 289 (Eingeschränktes Halteverbot) und VZ 1012-30 (Ladezone) ▪ Markierung der Fahrradstraße gemäß gültigen Richtlinien. Wichtig ist insbeson- dere eine deutlich erkennbare Gestaltung als Fahrradstraße. ▪ Anpassung der LSA-Anlage an der Kreuzung Heerstraße / Vorgebirgsstraße (aktu- ell Signalisierung für Radverkehr)Seite 21 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 14 - 4.1.3 Elternhaltestelle im Umfeld des Frankenbades und Zebrastreifen Adolfstraße Um den Bereich vor der Marienschule verkehrssicher und praxistauglich zu gestalten, wird neben der Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehres mittels Einbahnstraßen- regelungen und Abbiegegeboten die Einrichtung einer Elternhaltestelle im Umfeld des Frankenbades empfohlen. Durch die Anlage einer gut anfahrbaren Elternhaltestelle inklusive Angebot eines sicheren Schulweges, könnte ein Teil des Hol- und Bringver- kehrs mittels Kfz (Elterntaxi) auf einen verträglichen Standort verlagert werden und die Schulkinder von dort eigenständig den Weg zur Schule zurücklegen. Der ADAC empfiehlt, dass Elternhaltestellen mindestens 250 Meter vom Schulstandort entfernt liegen sollten, um den Verkehr zu entzerren.12 Eine Elternhaltestelle im Umfeld des Frankenbades erfüllt dieses Kriterium (vgl. Abbildung 5). Gleichzeitig kann der Kfz- Verkehr über die Vorgebirgstraße, Adolfstraße und Dorotheenstraße abfließen, ohne zusätzlichen Durchgangsverkehr durch das Quartierszentrum und im direkten Schulum- feld zu erzeugen. Abbildung 5: Elternhaltestellen (Variante 1 und 2) und empfohlener Schulweg zur Marienschule Zur Abstimmung der Maßnahme Elternhaltestelle beziehungsweise den Regelungen im Schulumfeld, wurde am 10.04.2025 ein Termin mit der Schulleitung der Marienschule durchgeführt. Im weiteren Planungsprozess der Elternhaltestelle ist die Schule ent- sprechend dem verwaltungsinternen Leitfaden zu beteiligen.13 12 Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC); Elternhaltestellen für Grundschulen. München 2022 13 Bundesstadt Bonn; Leitfaden zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen. Bonn 2018Seite 22 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 15 - Um eine möglichst sichere Schulroute für die Kinder zu schaffen und gleichzeitig den Parkdruck auf dem Parkplatz des Frankenbads nicht weiter zu erhöhen, bieten sich zwei Standorte zur Einrichtung einer Elternhaltestelle an. Variante 1: Adolfstraße In der Adolfstraße (Höhe Hausnummer 47) könnte die Elternhaltestelle im Bereich der bestehenden Parkbucht integriert werden (siehe Abbildung 6). Die Variante 1 sollte priorisiert umgesetzt werden, da für die Schulkinder keine Querung der Kreuzungen Adolfstraße und Vorgebirgsstraße erforderlich ist (vgl. Abbildung 5). Abbildung 6: geplante Elternhaltestelle Adolfstraße (Ostseite, Höhe Hausnummer 47) Die beiden vorhandenen Poller zwischen den Baumscheiben vor der Hausnummer 46 sollten gegeben falls entfernt werden, um ein sicheres Ein- und Aussteigen zu gewähr- leisten.Seite 23 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 16 - Variante 2: Vorgebirgsstraße Alternativ könnte die Elternhaltestelle in der Vorgebirgsstraße (Höhe Hausnummer 22) im Bereich der bestehenden Ladezone integriert werden (siehe Abbildung 7). Abbildung 7: Bestand und geplante Elternhaltestelle Vorgebirgsstraße (Südseite, Höhe Hausnr 22) Bei der Ersatzpflanzung der beiden abgängigen Bäume sollte die Herstellung von be- gehbaren Baumscheiben oder als Wassergebundene Wegedecke geprüft werden, um ein witterungsunabhängiges sicheres Ein- und Aussteigen zu gewährleisten. Zur Um- setzung der Variante 2 ist die vorherige Herstellung des Zebrastreifens an der Kreuzung Adolfstraße / Dorotheenstraße von essenzieller Bedeutung (vgl. S. 17). Sollte es nach Schulschluss zu Konflikten zwischen Lieferverkehr/ parkenden Kfz und Eltern kommen, sollte eine zusätzliche zeitliche Beschränkung festgelegt werden. Falls sich zeigen sollte, dass die ausgewiesene Elternhaltestelle (ca. fünf Parkplätze) zur Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs nicht ausreicht, können im südlichen Bereich des Quartiers (in der Weiherstraße, Höhe Hausnummer 27) zusätzlich drei Bewohner- parkplätze in den entsprechenden Zeiten als Elternhaltestelle ausgewiesen werden. Auch hier könnte der Kfz-Verkehr über die umliegenden Straßen abfließen. Vorgesehener Bereich für die integrierte „Elternhaltestelle“ Foto: Stadt BonnSeite 24 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 17 - Zebrastreifen am Knoten Adolfstraße / Dorotheenstraße Um die Verkehrssicherheit entlang des hochfrequentierten Schulwegs zusätzlich zu steigern, sollte die Querung der Adolfstraße (Knoten Dorotheenstraße) mit einem Zebrastreifen ausgestattet werden (vgl. Abbildung 8). Diese Empfehlung wird auch durch den Fußverkehrscheck benannt.14 Auch bei Umsetzung der Elternhaltestelle Variante 1, sollte die Querungsmöglichkeit verbessert werden, um die Zuwegung der Schule zum Schwimmbad zu sichern (Schulweg). Die Demarkierung des freilaufenden Rechtsabbiegers für den Radverkehr am Knoten- punkt an der Adolfstraße und eine Vorziehung des Gehwegbereiches mittels Markie- rung und „Klebeborden“, wird in diesem Zusammenhang empfohlen, um die Situation von zwei wartepflichtigen Querungsstellen auf eine bevorrechtigte Querung für den Fußverkehr (und den Schülerverkehr) zu ändern. Bei der Anlage von „Klebeborden“ oder vergleichbaren baulichen Abgrenzung zur Fahrbahn ist die Entwässerung der Fahr- bahn sicherzustellen. Bei der Einrichtung der neuen Verkehrsregeln sollte zusätzlich die Direktion Verkehr der Polizei Bonn mit einbezogen werden, um auch den Kindern die neuen Regelungen zu erklären. Abbildung 8: Querung Adolfstraße Bestand (links) und Planung (rechts) Für den Radverkehr wird diese Maßnahme nur geringfügige Nachteile haben, da die Kurve nicht in der gleichen Geschwindigkeit umfahren werden kann. Unter Berücksich- tigung der erheblichen Vorteile für den Fußverkehr, sollte die Änderung vorgenommen werden. 14 Planungsbüro VIA eG; Fußverkehrs-Check. Köln 2024, Maßnahme BN.015Seite 25 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 18 - 4.2 Sonstige Maßnahmen Unter den „Sonstigen Maßnahmen“ sind Maßnahmenempfehlungen zusammenge- fasst, die zwar ebenfalls relevante Konfliktfelder lösen und die Qualität im Quartier steigern können, aber für die Wirksamkeit des Gesamtkonzeptes entbehrlich sind. Somit kann auf die Umsetzung einzelner „Sonstiger Maßnahmen“ verzichtet werden, sofern dies politisch gewünscht ist oder zurzeit verkehrsrechtlich nicht darstellbar ist. Die Umsetzung sämtlicher „Sonstiger Maßnahmen“ wird aus fachplanerischer Sicht empfohlen. 4.2.1 Radverkehrsführung Vorgebirgsstraße Der Radverkehr wird im Bestand entgegen der Einbahnstraße auf einem etwa 2,00 m breiten Gehweg geführt, der für den Radverkehr freigegeben ist. Die Fahrbahn der Ein- bahnstraße ist etwa 3,50 m breit und wird im Linienbusverkehr von den Linien 604 und 605 befahren. Beidseitig sind Parkstreifen in Längsrichtung vorhanden. Der Gehweg wird zusätzlich als Fläche für die Außengastronomie genutzt und dient als Schulweg für die anliegende Marienschule. Gemäß der Verkehrserhebung in der Nordstadt wurden 2022 in 24 Stunden 400 Rad- fahrende in der Vorgebirgsstraße entgegen der Einbahnstraße ermittelt.15 Je nach Differenz in der Spitzenstunde ist somit von einer maximalen Belastung von 20 bis 30 Radfahrenden pro Stunde auszugehen. Nach VwV-StVO ist eine Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr bei einer Mindest- breite von 2,00 m möglich.16 Diese Mindestbreite ist aber insbesondere durch die Nut- zung des Gehwegs durch Außengastronomie in Teilbereichen der Vorgebirgsstraße nicht gegeben. Darüber hinaus erfüllt die gemeinsame Führung des Fuß- und Radver- kehrs in der Vorgebirgsstraße mehrere Ausschlusskriterien der ERA17, weshalb eine gemeinsame Nutzung auszuschließen ist: ▪ Straße mit intensiver Geschäftsnutzung 15 VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022 16 Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 08. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1) - zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 II Freigabe linker Radwege 17 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrs- anlagen (ERA). Köln 2010, S. 27Seite 26 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 19 - ▪ Überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbe- dürftige Fußgänger (unmittelbarer Schulweg) ▪ Dichte Folge von unmittelbar an Gehwege mit Mindestbreiten angrenzende Hauseingänge ▪ Zahlreiche untergeordnete Knotenpunkts- und Grundstückszufahrten bei beengten Verhältnissen ▪ Überschreitung der Einsatzgrenzen (Mindestbreite 2,50 m) Aus fachplanerischer Sicht kann daher eine Fortführung der Bestandslösung nicht em- pfohlen werden, auch wenn hier kein Unfallschwerpunkt oder vermehrte Beschwerden vorliegen. Eine Herausnahme der Vorgebirgsstraße aus dem Radverkehrsnetz ist aus planerischer Sicht ebenfalls nicht zielführend, da die Vorgebirgsstraße eine direkte Ver- bindung des Quartiers zum Frankenbad und dem davor befindlichen Quartiersplatz dar- stellt. Abbildung 9: Bestandssituation und Empfehlung zur Anlage von Ausweichbuchten in der Vorgebirgs- straße Daher wird eine Verlagerung des Radverkehrs in Gegenrichtung der Einbahnstraße auf die Fahrbahn empfohlen. Mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m entspricht die Vorge- birgsstraße den Mindestanforderungen gemäß der ERA als maßgebendem Planungs- werk.18 18 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrsanla- gen (ERA). Köln 2010, S. 62 Osnabrück, BierstraßeSeite 27 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 20 - Um auch in Engstellen (teilweise Fahrbahnbreite zwischen 3,30 m – 3,50 m) eine gefahr- lose Begegnung zwischen Bus- und Radverkehr zu schaffen, wird die Einrichtung meh- rerer Ausweichbuchten auf bestehenden Kfz-Parkplätzen empfohlen (siehe Abbildung 9, rechts). In diese können Radfahrende im Begegnungsfall ausweichen. Bei der Anlage ist auf eine sichere Befahrbarkeit der Ausweichbuchten zu achten. Auch im Fußver- kehrs-Check wird die Lösung empfohlen, den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahr- bahn zu verlagern.19 Für die besonders schutzbedürftigen Grundschulkinder ergeben sich durch die Rege- lung kaum Änderungen: Radfahrende Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen den Gehweg benutzen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen ihn wahlweise nutzen oder auf der Fahrbahn fahren.20 4.2.2 Verkehrsberuhigter Bereich Peterstraße Die Peterstraße hat eine Länge von ca. 120 m und ist entsprechend der RASt als Wohn- weg/ Wohnstraße einzugliedern.21 Die Peterstraße ist als Einbahnstraße mit der zu- lässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 km/h ausgewiesen, für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben und ist dabei kein Bestandteil des Radverkehrsnetzes. Im mittleren Abschnitt (zwischen Hausnummer 15 - 21) besteht ein Verkehrsberuhigter Be- reich (vgl. Abbildung 10). Abbildung 10: Peterstraße im Bestand 19 Planungsbüro VIA eG; Fußverkehrs-Check. Bonn 2024, Maßnahme BN.017 20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 24 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 411) geändert worden ist - §2 Absatz 5 21 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Köln 2006, S.36 und 38Seite 28 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 21 - Abbildung 11: Straßenquerschnitt der Peterstraße im Bestand (im Bereich Tempo 30 km/h) Der nahezu niveaugleiche Straßenraum weist verschiedene Pflasterungen auf, die keine klare Zuordnung zulassen. Im Bestand sind die äußeren Bereiche allerdings mittels Ver- kehrszeichen 315-65/66 zum Parken freigegeben und der Seitenraum damit indirekt als „Gehweg“ festgelegt. Bei einer Straßenraumbreite von ca. 8,70 m, einer Fahrspur von ca. 3,10 m und den beidseitigen Parkmöglichkeiten, verbleiben Restgehwegbreiten von ca. 0,80 m was dazu führt, dass Zufußgehende „illegal“ auf der Fahrbahn laufen. Nach den Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs der FGSV, beträgt die erforderliche Gehwegbreite in Wohnstraßen 2,50 m.22 In der Parkraumstrategie Bonn wurde die Freihaltung der Gehwegbreiten von mindestens 1,50 m beziehungsweise 1,80 m in stark frequentierten Bereichen beschlossen, wenn dies baulich möglich ist.23 Die bestehende Regelung, mit Restgehwegbreiten von 0,80 m, entspricht weder den Regelwerken der FGSV, noch den politischen Anforderungen der Stadt Bonn und ist auch nicht StVO-konform. Unter diesem Eindruck und der bestehenden baulichen und nutzungsspezifischen Aus- gangslage in der Peterstraße, könnte aus fachplanerischer Sicht ein Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1/2) in der gesamten Straße die bestehenden Konfliktfelder lösen (vgl. Abbildung 12). 22 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anlage des ruhenden Verkehrs (EAR). Köln 2023, S. 46 und Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs- wesen (FGSV); Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln 2002, S. 16 23 Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraum- strategie vom 10.02.2022. Bonn 2022Seite 29 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 22 - Abbildung 12: Straßenquerschnitt der Peterstraße im Planungsfall Der bestehende Straßenraum ist in seiner gestalterischen Gliederung bereits im Be- stand so angelegt, dass die geplante Regelung als Verkehrsberuhigter Bereich, mit ausgewiesenen Parkplätzen entlang der Hauswände, auch optisch unterstützt wird. Bei einer Breite der Parkplätze von 2,15 m24 und einem erforderlichen Abstand zur Hauswand von 0,55 m - 0,75 m25, entspricht der abweichend von dem Mittelteil gestal- tete Seitenbereich bereits den erforderlichen Parkplatzbreiten und erfüllt damit die Kennzeichnung der Parkplätze durch Pflasterwechsel. Es wären demnach lediglich ergänzende Markierungen erforderlich, um die Hausein- gänge von parkenden Kfz freizuhalten und die einzelnen Parkplätze zu kennzeichnen. Durch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs könnte Barrierefreiheit her- gestellt werden, ein Teil der Kfz-Parkplätze erhalten werden, die Geschwindigkeit für Kfz reduziert werden und insgesamt die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Lösung entspricht der Nutzung des Straßenraumes in der täglichen Praxis, erfüllt die relevanten Anforderungen nach VwV-StVO und löst bestehende Problemlagen auf pragmatische und zeitnah umsetzbare Weise. Da für diese Fragestellung die Bezirksregierung Köln zuständig ist, wurde im Rahmen des Konzeptes eine Stellungnahme verfasst, auf deren Ergebnis verwiesen wird. Die Umsetzung hängt entsprechend von der Bewertung durch die Bezirksregierung Köln ab. Der dargestellte Lösungsansatz könnte in der Nordstadt auch auf die Schützen- straße übertragen werden. 24 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anlage des ruhenden Verkehrs (EAR). Köln 2023, S. 46 25 Ebd. S. 31Seite 30 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 23 - 4.2.3 Graffitiflächen im Quartier Um die Aufenthaltsqualität im Quartier weiter zu verbessern, die Identifizierung der Be- wohner:innen mit der Nordstadt zu erhöhen und auch andere Zielgruppen in die Quar- tierentwicklung miteinzubeziehen, wird empfohlen an ausgewählten Standorten öffentlich nutzbare Flächen für legale Graffiti bereitzustellen. Die Maßnahmen basieren auf den Ergebnissen der Bürger:innenbeteiligung. Folgende Fläche wird bereits verwaltungsintern und mit dem Eigentümer besprochen und wird daher zur Umsetzung empfohlen: ▪ Rückseite des Frauenmuseums Abbildung 13: Good-Practice-Beispiele zur künstlerischen Gestaltung ungenutzter Flächen Zur weiteren Umsetzung bieten sich mehrere Flächen im Privatbesitz an. Identifiziert wurden insbesondere Hauswände in Baulücken. Die Umsetzbarkeit muss im weiteren Verlauf mit den Eigentümer:innen besprochen und abgestimmt werden. Die Listen mit den unabgestimmten Vorschlägen finden sich in Tabelle 3 und Tabelle 4 ab Seite 35 im Anhang. Nijmegen (NL), Laan van Oost-Indie Los Angeles (USA), Venice BeachSeite 31 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 24 - 4.3 Abschätzungen der Verkehrsverlagerungen Unter Einbezug der Umsetzung sämtlicher Maßnahmenempfehlungen sind Änderun- gen der Verkehrsströme und -mengen im Quartier absehbar. Da im Umfang der beste- henden Grundlagendaten keine Verkehrsdaten zu Quell-, Ziel- und Durchgangsverkeh- ren vorlagen, sind die erwarteten Auswirkungen anhand qualitativer Abschätzungen in Karte 4 auf Seite 25 dargestellt. Dieser Abschätzung der erwarteten Verkehrsverlage- rungen liegen folgende Annahmen zu Grunde: ▪ Entlang der Straßen, auf denen bisher Durchgangsverkehr bestand, ist durch die Einführung der „Bönnschen Ringe“ mit einer Abnahme des Kfz-Verkehrs zu rech- nen. Da auf der Dorotheenstraße im Bestand zwei Routen mit Durchgangsverkehr zusammentreffen, ist bei Einführung der „Bönnschen Ringe“ mit einer deutlichen Reduzierung des Kfz-Verkehrs zu rechnen. ▪ Die erwarteten Verringerungen der Kfz-Verkehrsströme innerhalb des Quartiers werden voraussichtlich insbesondere über die angrenzenden Hauptverkehrs- straßen aufgenommen. Auf dem westlichen Teilabschnitt der Kölnstraße ist auf- grund der Führung als Einbahnstraße mit keiner signifikanten Mehrbelastung zu rechnen. Auf der Weiher- und Maxstraße werden bis zur Einfahrt zur Stadthaus- garage zukünftig eine leichte Mehrbelastung erwartet. Auch ab der Ausfahrt zum Berliner Platz ist mit leichtem Mehrverkehr zu rechnen.26 ▪ Bei der Mehrbelastung einzelner Straßen ist gemäß der übergeordneten Zielset- zung zu beachten, dass Durchgangsverkehr auf Sammel- und Hauptverkehrsstra- ßen gebündelt und aus dem Quartier herausgehalten werden sollen. Aktuelle For- schungsergebnisse legen nahe, dass sich das Kfz-Verkehrsaufkommen nach den Verkehrsberuhigungen nicht komplett verlagert: Ein Teil des Kfz-Verkehrs „ver- pufft“, etwa durch Umstieg auf andere Verkehrsmittel („traffic evaporation“). Die Menge dieses Effekts wird auf etwa 15 bis 28 Prozent des Kfz-Verkehrsaufkom- mens geschätzt.27 26 Optional ist je nach Belastung der Bornheimer Straße durch die ausfahrenden Fahrzeuge denkbar, nur die Ausfahrt aus der Stadthausgarage Richtung Berliner Platz zu erlauben. Auch die Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung der Weiherstraße zwischen Bornheimer Straße und Franzstraße ist möglich. Dafür muss die Auslastung der umliegenden Verkehrsknoten, unter Einbezug der Auswirkungen auf den ÖPNV, detailliert untersucht werden. 27 Deutsches Institut für Urbanistik (difu); Verkehrsberuhigung: Entlastung statt Kollaps! Berlin 2023, S. 10Seite 32 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 25 - Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-VerkehrsflüsseSeite 33 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 26 - 4.4 Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein bedeutsamer Bestandteil zur Umsetzung der „Bönn- schen Viertel“. Ohne eine gute Information der Bürger:innen, in der in verständlichem Maße die Zielsetzungen und die erhofften Effekte der vorzunehmenden Maßnahmen erläutert werden, können sich schnell „negative“ Einzeldiskussionen bilden (zum Bei- spiel zum Entfall einzelner Kfz-Parkplätze), welche die gesamten Maßnahmen negativ besetzen. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld der Umsetzungen entsprechende Beteili- gungsformate zu nutzen, um die Projekte positiv zu besetzen. Die Grundlage bilden dabei sicherlich die bereits stattgefundenen Formate, deren Ergebnisse auch immer wieder aufgenommen werden sollten (die Idee der „Bönnschen Viertel“ kommt aus der Bevölkerung, die im Rahmen des Konzeptes nur in konkrete Maßnahmen überführt werden). Bönnsche Ringe Die Anwohnenden der Nordstadt könnten per Postwurfsendung über die verkehrlichen Änderungen informiert werden, um nicht „plötzlich“ mit den neuen Verkehrsführungen konfrontiert zu werden. Gleichzeitig sollte über wesentliche Umsetzungsschritte per Pressemitteilung und in den sozialen Medien informiert werden. Auch die digitale Ver- kehrsplanung sollte über die neuen Regelungen informiert werden, um Navigationssys- temen eine regelkonforme Navigation zu ermöglichen. Umgestaltung Heerstraße und Elternhaltestelle Frankenbad Die Umsetzung der Einbahnstraßenregelungen werden als Baustein des Gesamtkon- zeptes der „Bönnschen Ringe“ empfohlen und sollten dementsprechend kommuniziert werden. Die Marienschule sollte, entsprechend dem städtischen Leitfaden, weiterhin frühzeitig und konstant in die Planung einbezogen werden. Die Lehrer- und Elternschaft sollte über die schulischen Kanäle über die verkehrlichen Änderungen informiert werden. Gleichzeitig sollte dort die Elternhaltestelle am Frankenbad als Alternative inklusive sicherem Schulweg beworben werden. Die Einrichtung der Elternhaltestelle kann zum Beispiel auch über Handzettel kommuniziert werden, die im Schulgebäude ausliegen.Seite 34 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 27 - Insbesondere bei der Einführung der geänderten Einbahnstraßenregelung sollte die Einhaltung der Verkehrsregelungen durch Polizei und Ordnungsamt sichergestellt werden, beispielsweise sollte mittels Fokuskontrollen zu den Bring- und Abholzeiten die regelkonforme Einfahrt in die Heerstraße geprüft werden. Radverkehrsführung Vorgebirgsstraße Die Führung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße über die Ausweichbuchten stellt eine neuartige Verkehrssituation in der Nordstadt (und in Bonn insgesamt) dar. Um die Nutzer:innen über die neue Verkehrsführung zu informieren, sollte diese bei Einführung über die Presse und Social Media kommuniziert werden. Dafür sollten die städtischen Kanäle genutzt werden. Gleichzeitig ist die zeitweise Aufstellung von Infor- mationsplakaten oder Bannern denkbar. Die Ausweichbuchten könnten zudem ent- sprechend beschriftet oder markiert werden, um die vorgesehene Nutzung zu verdeut- lichen. Verkehrsberuhigter Bereich Peterstraße Vor Einführung des Verkehrsberuhigten Bereiches sollten die Anwohnenden über die Änderungen per Postwurfsendung informiert werden. Eine weitergehende Öffentlich- keitsarbeit ist voraussichtlich nicht notwendig, da Verkehrsberuhigte Bereiche in der Bundesstadt Bonn bereits etabliert sind. Graffitiflächen im Quartier Um interessierte Künstler:innen, Vereine oder sonstige Interessenten über die neuen Flächen zu informieren, sollten diese auf der entsprechenden Seite der Bundesstadt Bonn publiziert werden und relevante Ansprechpartner:innen direkt informiert werden. Im Rahmen der Erarbeitung des ersten Maßnahmenkatalogs für die „Bönnschen Vier- tel“ wurde zudem eine Information zur Gestaltung an den Wänden selbst erwogen.28 28 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023Seite 35 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 28 - 5 Evaluation / Umgang mit Hinweisen Da die Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ unter anderem darauf beruht, kostengüns- tige und schnell umsetzbare Lösungen zu etablieren, können systembedingt nicht alle Bereiche „perfekt“ geplant und umgesetzt werden (wie beispielsweise bei umfangrei- chen, zeitintensiven und kostspieligen Planungen). Vor diesem Hintergrund kann es erforderlich sein, nach Umsetzung Anpassungen und Optimierungen im laufenden Betrieb vorzunehmen, um die bestmögliche Funktion zu gewährleisten (beispielsweise kann es erforderlich sein, die Verkehrsführung leicht an- zupassen oder zusätzliche Elternhaltestellen einzurichten). Dieser Umstand wird weni- ger als Nachteil angesehen, sondern kann im Gegenteil dazu führen, dass auf unvorher- sehbare Entwicklungen ohne große Kosten und Aufwand reagiert werden kann. Hierzu ist es allerdings erforderlich, insbesondere direkt nach Umsetzung der Maßnah- men die Situation vor Ort im Blick zu behalten (beispielsweise mittels Begehungen/ Be- fahrungen) und Hinweise aus der Bevölkerung möglichst zeitnah ergebnisoffen zu prü- fen. Auch die Anpassung der Maßnahmen sollte öffentlich kommuniziert werden, um die Offenheit und Durchlässigkeit des Projektes zu betonen.Seite 36 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 29 - 6 Kostenschätzungen und Fördermöglichkeiten Zur Umsetzung der Maßnahmen stehen verschiedene Förder- und Finanzierungsmög- lichkeiten zur Verfügung. Folgende bieten sich zur Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ besonders an. Zudem wird eine Kostenschätzung vorgenommen, die auf öffentlich ver- fügbaren Preisen und Erfahrungswerten vergleichbarer Projekte beruhen. Dabei ist zu beachten, dass dies nur grobe Schätzungen sind, die in einer vertiefenden Planung wei- ter konkretisiert werden müssen. Nachfolgend sind die relevanten Berechnungsgrund- lagen dargestellt, die für das Basisjahr 2025 angestellt wurden. Tabelle 1: Berechnungsgrundlage Kostenschätzungen Maßnahme Kostenschätzung Verkehrsschild 300 € je Schild Fahrradbügel 200 € je Bügel Aufenthaltsmodul 20.000 € je Modul Markierungen 15 € pro lfd. Meter Piktogramm 400 € je Piktogramm Klebebord 100 € pro lfd. Meter Bei den nachfolgenden Fördermöglichkeiten ist zu berücksichtigen, dass sich die För- derbedingungen kurzfristig ändern können. Diese sollten daher immer frühzeitig mit dem Fördermittelgeber und dem Straßenbaulastträger abgestimmt werden. Grund- sätzlich sind bei Ausbaumaßnahmen die anerkannten Regeln der Technik nach den Veröffentlichungen der FGSV (teilweise auch nach E-Klima) zu beachten. Um den bürokratischen Aufwand zur Antragstellung möglichst gering zu halten, könnte eine Förderung für die Gesamtmaßnahme „Bönnsches Viertel – Nordstadt und Combahnviertel“ über das Förderprogramm „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“ in Betracht gezogen werden, auch um die erforderliche Bagatellgrenze zu erreichen:Seite 37 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 30 - ▪ Nachhaltige Städtische Mobilität für alle Gefördert werden nachhaltige und vernetzte Mobilitätslösungen, unter anderem verkehrsberuhigte und autoarme Zonen, sichere Fuß- und Radwege und weiteres. Fördersatz: 80 Prozent Bagatellgrenze: 200.000 € Zuständigkeit & weitere Informationen: Örtliche Bezirksregierung29 Falls dies nicht möglich ist, könnte eine Förderung der Einzelmaßnahmen (gegebenen- falls auch gebündelt) über folgende Förderprogramme erreicht werden. Die passenden Fördermittel sind hinter den jeweiligen Fördermaßnahmen in Tabelle 2 auf Seite 32 noch einmal vermerkt. ▪ Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRI-Nah) Gefördert werden unter anderem Radverkehrsanlagen und Fußverkehrsanlagen (auch nach Empfehlungen des Fußverkehrschecks) sowie Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen. Fördersatz: bis zu 90 Prozent Bagatellgrenze: 20.000 € (Fahrradabstellanlagen und Öffentlichkeitsarbeit: 5.000 €) Zuständigkeit & weitere Informationen: Örtliche Bezirksregierung30 29 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Ministerialblatt, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21456&ver=8&val=21456&sg=0&m enu=0&vd_back=N 30 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Ministerialblatt, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21439&ver=8&val=21439&sg=0&me nu=0&vd_back=NSeite 38 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 31 - ▪ Sonderprogramm „Stadt und Land“ (SuL) Gefördert werden unter anderem der Neu-, Aus- und Umbau von Radwegen, Fahr- radstraßen und -zonen, Radwegebrücken, Abstellanlagen/ Fahrradparkhäusern, sowie die dafür erforderliche Planung im ländlichen Raum und in Ballungsräumen. Fördersatz: 75 Prozent Bagatellgrenze: 20.000 € (Planung, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit: 2.000 €) Zuständigkeit & weitere Informationen: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)31 ▪ Förderinitiative Fußverkehr (FiF) Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs, unter anderem Umgestaltungen des Straßenraums, fußgängerfreundliche Querungsanlagen und Maßnahmen zur Reduktion der Unfallgefahr. Fördersatz: 75 Prozent Bagatellgrenze: nicht bekannt Zuständigkeit & weitere Informationen: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)32 31 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Radverkehr – Sonderprogramm Stadt und Land, https://antrag.gbbmdv.bund.de/radverkehr-sonderprogramm-stadt-und-land-s-l- 32 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Förderung des Fußverkehrs, https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Fussverkehr/Foerderung_ des_Fussverkehrs.pdf?__blob=publicationFile&v=2Seite 39 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 32 - Tabelle 2: Kostenschätzung der Maßnahmen inklusive Überblick über Fördermöglichkeiten Maßnahme Kapitel / Seite Kostenschätzung Fördermöglichkeit Leitmaßnahmen Bönnsche Ringe Kapitel 4.1.1 ab Seite 10 ca. 35.000 € ggf. FiF Aufstellung Beschilderung ca. 10.000 € Umrüstung LSA Kölnstraße/ Heerstraße ca. 25.000 € Umgestaltung der Heerstraße Kapitel 4.1.2 ab Seite 12 ca. 55.000 € FiF / ggf. SuL Markierungskosten ca. 10.000 € Aufstellung Fahrradbügel < 5.000 € Gestaltungsmodule ca. 40.000 € Elternhaltestelle Frankenbad Kapitel 4.1.3 ab Seite 18 ca. 30.000 € FiF / FöRi-Nah Markierung und Beschilderunng < 5.000 € ggf. Querung Adolfstraße ca. 25.000 € GESAMT LEITMAßNAHMEN ca. 120.000 € Davon möglicherweise förderfähig ca. 75 % ca. 90.000 € Sonstige Maßnahmen Radverkehrsführung Vorgebirgsstraße Kapitel 4.2.1 ab Seite 18 ca. 40.000 € FöRi-Nah / SuL Verkehrsberuhigter Bereich Peterstraße Kapitel 4.2.2 ab Seite 20 ca. 5.000 € FiF / FöRi-Nah Graffitiflächen im Quartier Kapitel 4.2.3 ab Seite 23 nicht bezifferbar / GESAMT SONSTIGE MAßNAHMEN ca. 45.000 € Davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 35.000 € Sämtliche Maßnahmen GESAMT ca. 165.000 € Davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 125.000 €Seite 40 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 33 - 7 Fazit und Ausblick Die Mobilität im „Bönnschen Viertel“ Nordstadt ist bereits heute geprägt durch eine vielfältige Verkehrsmittelwahl und unterschiedliche Anforderungen des Fuß- und Rad- verkehrs, des ÖPNV und des Kfz-Verkehrs, einhergehend mit Zielkonflikten zur Nut- zung des begrenzten Straßenraumes. Durch die kleinteilige Nutzungsmischung mit Wohnen, Dienstleistungen, Gastronomie, Schulen und Kindergärten sowie der touristischen Attraktion „Bonner Kirschblüte“, liegt der Fokus der Quartiersentwicklung auf einer Steigerung der Lebens- und Aufent- haltsqualität in Verbindung mit alltagstauglichen Verkehrsregelungen. In diesem Rahmen wurden, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits im Vorfeld stattgefundenen Beteiligungsformate, die Zielsetzungen verfolgt, barrierefreie Geh- wege anzubieten, komfortable und sichere Radverbindungen zu entwickeln, den Kfz- Durchgangsverkehr zu verhindern und die Sicherheit in Schulumfeldern zu steigern. Um den kurzfristigen Handlungsbedarf abzudecken, wurden Maßnahmenempfehlun- gen entwickelt, die auch ohne größere Umbaumaßnahmen umsetzbar sind. Grundlage war ein flexibler und ressourcensparender Umgang mit bestehender Infrastruktur, um langlebige Infrastruktur an die sich deutlich schneller ändernden gesellschaftlichen An- sprüche an den öffentlichen Raum anzupassen. In diesem Rahmen wurden unter ande- rem Markierungs- und Beschilderungslösungen in den Fokus genommen. Die entwickelten „Leitmaßnahmen“ werden bei vollständiger Umsetzung als geeigne- tes Maßnahmenbündel betrachtet, um die Zielsetzung zu erreichen und trotzdem flexi- bel in der konkreten Ausgestaltung zu bleiben und ein alltagstaugliches Quartier für sämtliche Verkehrsmittel zu erhalten. Die Leitmaßnahmen sollten unbedingt gemein- sam und vollständig beschlossen und umgesetzt werden, da diese Synergieeffekte be- sitzen und sich nur bei vollständiger Umsetzung die erwarteten Wirkungen entfalten können. Die „Sonstigen Maßnahmen“ bilden eine wirksame Ergänzung dazu und können die Qualität im Quartier zusätzlich steigern. Auf sie kann im Zweifel verzichtet oder eine spätere Umsetzung angestrebt werden, sofern dies politisch gewünscht oder zurzeit verkehrsrechtlich nicht darstellbar ist.Seite 41 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 34 - Die Umsetzung mindestens der Leitmaßnahmen sollte möglichst kurzfristig erfolgen (innerhalb der nächsten 1-2 Jahre), um den umfangreichen Prozess der Bürgerbeteili- gung nicht ins Leere führen zu lassen und Ergebnisse präsentieren zu können. Dies er- scheint als Grundvoraussetzung, um mit den vorgesehenen Maßnahmen auch auf Ver- ständnis und Zustimmung zu stoßen. Das „Bönnsche Viertel“ Nordstadt könnte mit erfolgreicher Umsetzung in diverser Hin- sicht als Modellquartier für die Ausweitung auf weitere Quartiere dienen und ein Bau- stein zur Transformation innerstädtischer Quartiere mit mehr Aufenthalts- und Lebens- qualität werden.Seite 42 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 35 - 8 Anhang Tabelle 3: Mögliche Projektwände für gezielte Graffiti-Aktionen (Workshops, Ausschreibungen, etc.) Adresse Art der Fläche Himmelsrichtung der Fläche Hochstadenring 53 bestehende Graffiti Südseite Bornheimer Str. gegenüber 15 Freie Wandfläche Südseite Bornheimer Str. 50 / 52 Freie Wandfläche Ostseite (Richtung Parkplatz) Am Frankenbad 5-7 Freie Wandfläche Nordseite (vermutlich Garage) und Ostseite (Hauswand) und Westseite (Hauswand) Dorotheenstraße 114 Freie Wandfläche Ostseite Dorotheenstraße 108 Freie Wandfläche Westseite Heerstraße 137a Bestehende alte Werbung Nordseite Vorgebirgsstraße 6 Freie Wandfläche (beschmiert) Ostseite Dorotheenstraße 54 Freie Wandfläche (mit Lüftungsschacht) Ostseite Dorotheenstraße 63 Freie Wandfläche Ostseite Maxstraße 31 Freie Wandfläche Ostseite Weiherstraße 2 Freie Wandfläche Nordseite Maxstraße 68 Freie Wandfläche Ostseite Dorotheenstraße 22 Freie Wandfläche Westseite Dorotheenstraße 26 Freie Wandfläche (über Werbetafel) Ostseite Peterstraße 14 Freie Wandfläche Nordseite Alexanderstraße 11 Freie Wandfläche (beschmiert) Ostseite Annagraben 27-29 Freie Wandfläche (beschmiert) Südseite Annagraben 70 bestehende Graffiti (beschmiert) Mauer zur Straßenseite Annagraben 81 Freie Wandfläche WestseiteSeite 43 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 36 - Hochstadenring 3 teils bestehende alte Werbung, teils bestehende Graffiti (beschmiert) Nordseite Hochstadenring 21 Freie Wandfläche Südseite Heerstraße 170 / Südseite Guido-Westerwelle- Brücke bestehende Graffiti (beschmiert) Pfeiler zur Straßenseite Vorgebirgsstraße 32 bestehende alte Werbung Westseite Tabelle 4: Mögliche legale Wände für Graffiti („Hall of Fame“) Adresse Art der Fläche Himmelsrichtung der Fläche Heerstraße 205 bestehende Graffiti Südseite Bornheimer Str. gegenüber 15 Freie Wandfläche Südseite Bornheimer Str. 50 / 52 Freie Wandfläche Ostseite (Richtung Parkplatz) Heerstraße 137a (+ Mauer daneben) Bestehende alte Werbung Nordseite Franzstraße 12 Freie Wandfläche Westseite Maxstraße 68 Freie Wandfläche Ostseite Alexanderstraße 11 Freie Wandfläche (beschmiert) Ostseite Annagraben 70 bestehende Graffiti (beschmiert) Mauer zur Straßenseite Guido-Westerwelle- Brücke bestehende Graffiti (beschmiert) Pfeiler zur Straßenseite Maxstraße 50-52 mehrere freie Wandflächen /Seite 44 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt - 37 - Kartenverzeichnis Karte 1: Untersuchungsgebiet .................................................................................................................... 2 Karte 2: Relevante Konfliktfelder im „Bönnschen Viertel“ Nordstadt ...........................................................7 Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einrichtung der „Bönnschen Ringe“ .............................................. 11 Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-Verkehrsflüsse .................................................................... 25 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Impressionen aus der Bonner Nordstadt ................................................................................ 3 Abbildung 2: Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung zu den Bönnschen Vierteln ............................... 5 Abbildung 3: Good-Practice-Beispiele zur Umnutzung ehemaliger Kfz-Parkplätze.....................................12 Abbildung 4: Umsetzungsvorschlag zur Heerstraße (Abschnitt vor Marienschule), .................................... 13 Abbildung 5: Elternhaltestellen (Variante 1 und 2) und empfohlener Schulweg zur Marienschule ...............14 Abbildung 6: geplante Elternhaltestelle Adolfstraße (Ostseite, Höhe Hausnummer 47) ............................. 15 Abbildung 7: Bestand und geplante Elternhaltestelle Vorgebirgsstraße (Südseite, Höhe Hausnr 22) ......... 16 Abbildung 8: Querung Adolfstraße Bestand (links) und Planung (rechts) ................................................... 17 Abbildung 9: Bestandssituation und Empfehlung zur Anlage von Ausweichbuchten in der Vorgebirgsstraße ..................................................................................................................................... 19 Abbildung 10: Peterstraße im Bestand ..................................................................................................... 20 Abbildung 11: Straßenquerschnitt der Peterstraße im Bestand (im Bereich Tempo 30 km/h) .....................21 Abbildung 12: Straßenquerschnitt der Peterstraße im Planungsfall .......................................................... 22 Abbildung 13: Good-Practice-Beispiele zur künstlerischen Gestaltung ungenutzter Flächen ......................23 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Berechnungsgrundlage Kostenschätzungen ............................................................................. 29 Tabelle 2: Kostenschätzung der Maßnahmen inklusive Überblick über Fördermöglichkeiten .....................32 Tabelle 3: Mögliche Projektwände für gezielte Graffiti-Aktionen (Workshops, Ausschreibungen, etc.) ....... 35 Tabelle 4: Mögliche legale Wände für Graffiti („Hall of Fame“) .................................................................. 36Seite 45 von 54 Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt - 38 - Quellenangaben Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001 In der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1) Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC); Elternhaltestellen für Grundschulen. München 2022 Bundesstadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraum- strategie vom 10.02.2022. Bonn 2022 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023 Bundesstadt Bonn; Grundsatzbeschluss zur Realisierung nachhaltiger Mobilität in innerstädtischen Wohnquartieren im Rahmen Bönnscher Viertel vom 09.06.2022. Bonn 2022 Bundestadt Bonn; Leitfaden zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen. Bonn 2018 Bundesstadt Bonn; Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die Gesamt-Stadt Bonn. Bonn 2022 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln 2002 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Köln 2010 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anlage des ruhenden Verkehrs (EAR). Köln 2023 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E-Klima). Köln 2022 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Hinweise für barrierefreie Verkehrs- anlagen (H BVA). Köln 2011 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Köln 2006 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06. Köln 2024 Ifok GmbH; Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“. Düsseldorf 2023 Planungsbüro VIA eG; Fußverkehrs-Check. Köln 2024 Runge IVP; Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt. Düsseldorf 2019 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 24 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 411) geändert worden ist VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022 _Seite 46 von 54 Seite 47 von 54 Seite 48 von 54 Seite 49 von 54 Universitätsplatz 12 34127 Kassel info@iks-planung.de www.iks-planung.deSeite 50 von 54 Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA) Maßstab: �:���� ��� m���� Bönnsche Viertel Legende Grenze des Untersuchungsgebiets Einbahnstraßen Stand: ��.��.���� Karte 1: Untersuchungsgebiet Nordstadt Stadthausgarage Einfahrt AusfahrtSeite 51 von 54 Karte 2: Relevante Konfliktfelder in dem „Bönnschen Viertel“ Nordstadt Stand: ��.��.���� Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA) Maßstab: �:���� ��� m���� Bönnsche Viertel Legende Grenze des Untersuchungsgebiets Einbahnstraßen Relevante Buslinien Bushaltestellen Besondere Zielorte Mischnutzung Gastronomie Geschäftsstraße Fahrradstraße Verkehrsberuhigter Bereich Relevante Konfliktfelder Durchgangsverkehr Unsicheres Schulumfeld Gehwegparken Konflikt zwischen Fuß- und Radverkehr Frankenbad Hallenbad Marien- Stadthaus Bonn schule P PSeite 52 von 54 Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA) Maßstab: �:���� ��� m���� Bönnsche Viertel Legende Einbahnstraßen: Bestand Einbahnstraßen: Neu Änderung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung Stand: ��.��.���� Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einrichtung der „Bönnschen Ringe“ Prinzipskizze der Verkehrsführung in den „Bönnschen Ringen“ Stadthausgarage Einfahrt AusfahrtSeite 53 von 54 Universitätsplatz �� | ����� Kassel info@iks-planung.de Kartengrundlage: OpenStreetMap (CC BY-SA) Maßstab: �:���� ��� m���� Bönnsche Viertel Legende Einbahnstraßen: Bestand Einbahnstraßen: Neu (Empfohlen) Änderung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Empfohlen) Verkehrsflüsse (erwartete Auswirkungen) Deutliche Reduzierung Leichte Reduzierung Keine Auswirkungen Leichte Erhöhung Deutliche Erhöhung Stadthausgarage Einfahrt Ausfahrt Stand: ��.��.���� Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-VerkehrsflüsseSeite 54 von 54
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