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241639 · Beschlussvorlage

Quartierskonzept Nordstadt - Bönnsche Viertel

Nummer
241639
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Oppenhoffstraße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Heerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adolfstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Vorgebirgsstraße Straße· Castell, Bonn
  • Peterstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Dorotheenstraße Straße· Castell, Bonn
  • Maxstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Franzstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Georgstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Wolfstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Breite Straße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Alexanderstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Paulstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Weiherstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Schützenstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Frankenbad Straße· Weststadt, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Annagraben Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241639
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Quartierskonzept Nordstadt - Bönnsche Viertel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, das Quartierskonzept Nordstadt mit den darin
vorgeschlagenen Maßnahmen in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Im
Anschluss an die Bürgerversammlung werden die Anregungen in das Konzept
eingearbeitet sowie die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen geprüft. Das
dann überarbeitete finale Konzept wird der Bezirksvertretung Bonn zur Be-
schlussfassung erneut vorgelegt.
Begründung
Mit dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 9.6.2022 (DS 220946) wurde die
Verwaltung beauftragt, einen Mitwirkungsprozess zu initiieren, der
Akteursbedürfnisse sichtbar machen, den gesamtgesellschaftlichen Dialog
fördern, sowie die Akzeptanz für bereits beschlossene Konzepte wie auch
ergänzende Bausteine für nachhaltige Wohnquartiere (Bönnsche Viertel)
erhöhen soll.
Aus den bisherigen Ergebnissen des Projektes Bönnsche Viertel (siehe u.a.
Ergebnisse Beteiligungsprozess Bönnsche Viertel DS 231857) wurden,
ergänzend zu bereits in Planung befindlichen Konzepten (z.B.
Parkraumkonzept Nordstadt), erste Maßnahmenvorschläge für eine nachhaltige
Mobilität in den beiden Modellquartieren Nordstadt und Combahnviertel
identifiziert. Auf Basis dieser Vorschläge wurde im Frühjahr 2024 das
Planungsbüro IKS beauftragt, für die Modellquartiere jeweils ein
Quartierskonzept zu entwickeln.
Im Rahmen des Quartierskonzeptes Nordstadt sollen Handlungsempfehlungen
entwickelt werden, die möglichst zeitnah und kostengünstig umsetzbar sind und
dabei möglichst großen Nutzen zur Umsetzung der angestrebten Zielsetzung
beitragen. Das Quartierskonzept Nordstadt ist in Anlage 1 angehängt.
Darin enthalten ist die Übersicht über die Leitmaßnahmen, welche zentrale
Bausteine für die Umsetzung des Konzepts darstellen. Zu diesen gehört
insbesondere die Umsetzung der verkehrslenkenden Maßnahmen zurSeite 1 von 54
Seite 2
Reduzierung von Durchgangsverkehr in der Nordstadt (z.B.Umdrehung der
Einbahnstraße im Bereich Grundschule in der Heerstraße). Darüber hinaus
schlägt das Büro ergänzende Bausteine vor, welche aus fachlicher Sicht eine
sinnvolle Ergänzung der Leitmaßnahmen darstellen.
Das vorliegende Konzept dient als Grundlage für die noch zu erstellende,
detaillierte Ausführungsplanung. Die Verwaltung wird zunächst eine öffentliche
Informations- und Beiteiligungsveranstaltung durchführen. In dieser wird das
Quartierskonzept Nordstadt vorgestellt und so die Möglichkeit für Vorschläge
der Anwohnenden bzgl. der Maßnahmen gegeben.
Die Maßnahmen werden der BV Bonn in einer gesonderten Vorlage nach
erfolgter öffentlicher Informations- und Beiteiligungsveranstaltung nochmal zum
Beschluss vorgelegt.
Anlage/n
1 2025-05-23_Bericht Bönnsche Viertel_Nordstadt (öffentlich)
2 2025-05-23 Kartenband Nordstadt (öffentlich)Seite 2 von 54
Bundesstadt Bonn
Quartierskonzept „Bönnsches
Viertel“ – Nordstadt
BerichtSeite 3 von 54
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Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- I -
Bundesstadt Bonn
Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- Bericht -
Auftraggeber:in
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Auftragnehmer:in
IKS Mobilitätsplanung
UG (haftungsbeschränkt)
Universitätsplatz 12
34127 Kassel
0561 - 953 79-677
alexander.gardyan@iks-planung.de
www.iks-planung.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc. (Projektleitung)
Hendrik Hartmann, B.Sc.
Jerome Busch, B.Sc.
Kassel, den 23. Mai 2025
© IKS Mobilitätsplanung, 2025
Geschäftsführende Gesellschafter:
Dipl.-Ing. Andreas Schmitz
Dipl.-Ing. Alexander Gardyan, M.Sc.Seite 5 von 54
Seite 6 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- III -
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung / Anlass .............................................................. 1
2 Bestandsanalyse ................................................................ 4
2.1 Vorhandene Planungen, Konzepte und Beteiligungsformate .............. 4
2.2 Konfliktfelder ................................................................................. 6
3 Zielsetzungen und Strategien ............................................. 8
4 Maßnahmenempfehlungen ............................................... 10
4.1 Leitmaßnahmen ............................................................................ 10
4.1.1 Bönnsche Ringe .................................................................................... 10
4.1.2 Umgestaltung der Heerstraße .............................................................. 12
4.1.3 Elternhaltestelle im Umfeld des Frankenbades und
Zebrastreifen Adolfstraße .................................................................... 14
4.2 Sonstige Maßnahmen ....................................................................18
4.2.1 Radverkehrsführung Vorgebirgsstraße ................................................. 18
4.2.2 Verkehrsberuhigter Bereich Peterstraße .............................................. 20
4.2.3 Graffitiflächen im Quartier.................................................................... 23
4.3 Abschätzungen der Verkehrsverlagerungen .....................................24
4.4 Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................... 26
5 Evaluation / Umgang mit Hinweisen .................................. 28
6 Kostenschätzungen und Fördermöglichkeiten .................... 29
7 Fazit und Ausblick .............................................................33
8 Anhang ............................................................................35Seite 7 von 54
Seite 8 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- 1 -
1 Einleitung / Anlass
Die Bundesstadt Bonn hat das Ingenieurbüro IKS Mobilitätsplanung beauftragt, Quar-
tierskonzepte zur Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ in der Nordstadt und dem
Combahnviertel zu erarbeiten.
Gemäß des städtischen Klimaplans 2035 soll der Fuß- und Radverkehr gemeinsam bis
zum Jahr 2030 einen Anteil von 50 Prozent am Modal Split erreichen.1 Die Umsetzung
der „Bönnschen Viertel“ soll dabei ein Baustein zur Erreichung dieser übergeordneten
Zielsetzung darstellen und folgende Unterziele erreichen:
Ziel des Projekts ist es, die Anwohnenden schrittweise von Durchgangsverkehr und
Parkdruck zu entlasten, alternative Mobilitätsformen zu stärken und mit dem ge-
wonnenen Platz neue Möglichkeiten für Begegnung und soziale Teilhabe zu
schaffen.2
In diesem Rahmen sollen mit den Quartierskonzepten Handlungsempfehlungen ent-
wickelt werden, die möglichst zeitnah und kostengünstig umsetzbar sind und dabei
möglichst großen Nutzen zur Umsetzung der angestrebten Zielsetzung beitragen.
Grundlage bildet der Grundsatzbeschluss der Bundesstadt Bonn aus dem Juni 20223
und die bereits stattgefundene umfangreiche Beteiligung der Bürger:innen, mit Work-
shops, Befragungen und Aktionen in den Quartieren.
1 Bundesstadt Bonn; Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für
die Gesamt-Stadt Bonn. Bonn 2022, S. 170
2 Website Bundesstadt Bonn: https://bonn-macht-mit.de/beteiligungen/bonnsche-viertel [Zugriff:
15.07.2024]
3 Bundesstadt Bonn; Grundsatzbeschluss zur Realisierung nachhaltiger Mobilität in innerstädtischen
Wohnquartieren im Rahmen Bönnscher Viertel vom 09.06.2022. Bonn 2022Seite 9 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- 2 -
Untersuchungsgebiet: „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
Das Untersuchungsgebiet „Bönnsches Viertel“ Nordstadt ist in Karte 1 dargestellt. Das
Quartier wird auch als „Altstadt“ bezeichnet und ist zum Großteil ein nach DSchG NRW
geschützter Denkmalbereich. Die Nordstadt grenzt direkt nordwestlich an die Bonner
Innenstadt an.
Karte 1: Untersuchungsgebiet
Das Quartier ist gekennzeichnet durch schmale Straßenquerschnitte mit einer dichten
Bebauung und einer vielfältigen Erdgeschossnutzung. Dies erlebt man beispielsweise
durch ein verteiltes gastronomisches Angebot, welches an vielen Stellen im öffentli-
chen Raum sichtbar wird, sowie kleinteilige Geschäftsstrukturen oder Dienstleistungen
(vgl. Abbildung 1).Seite 10 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
- 3 -
Der Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV) hat bereits einen hohen
Stellenwert im Quartier, der im täglichen Stadtbild sichtbar wird und positiv zu der
Aufenthaltsqualität beiträgt. Durch die überregional bekannte „Bonner Kirschblüte“
strömen zudem jedes Jahr tausende Besucher:innen in die Nordstadt.
Abbildung 1: Impressionen aus der Bonner NordstadtSeite 11 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- 4 -
2 Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse wird auf Grundlage der vorangegangenen Untersuchungen und
dem Beteiligungsverfahren durchgeführt, ergänzt durch eigene Erhebungen und Ab-
stimmungen mit der Verwaltung.
2.1 Vorhandene Planungen, Konzepte und
Beteiligungsformate
Das Quartierskonzept für die Nordstadt baut auf einer Vielzahl bestehender Planungen,
Konzepte und Beteiligungsformate auf. Die Wichtigsten sind nachfolgend nach Aktuali-
tät aufgeführt:
▪ Fußverkehrscheck Bundesstadt Bonn (Februar 2024)4
▪ Erster Maßnahmenkatalog Bönnsche Viertel (Dezember 2023)5
▪ Mitwirkungsprozess Bönnsche Viertel (August 2023)6
▪ Verkehrserhebung Nordstadt (September 2022)7
▪ Gesamtstädtische Parkraumstrategie Bonn (Februar 2022)8
▪ Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt (August 2019)9
4 Planungsbüro VIA eG; Fußverkehrs-Check. Köln 2024
5 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023
6 Ifok GmbH; Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“. Düsseldorf
2023
7 VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022
8 Bundesstadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Park-
raumstrategie vom 10.02.2022. Bonn 2022
9 Runge IVP; Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt. Düsseldorf 2019Seite 12 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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Abbildung 2: Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung zu den Bönnschen Vierteln10
10 Bundesstadt Bonn; Ergebnisbericht Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel - Lebendige Räume für
Menschen“ vom 30.08.2023. Düsseldorf 2023 und Bundesstadt Bonn (2023);
https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/boennsche-
viertel/index.php#&gid=1&pid=1 [Zugriff: 05.08.2024]Seite 13 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- 6 -
2.2 Konfliktfelder
Für das „Bönnsche Viertel“ Nordstadt wurden folgende vordringliche Konfliktfelder
identifiziert. Diese sind in Karte 2 räumlich dargestellt:
Kfz-Durchgangsverkehr
Abschnitte der Heerstraße, der Dorotheenstraße, der Vorgebirgsstraße/ Maxstraße
und der Franzstraße werden von Kfz-Fahrer:innen als Abkürzungen durch das Quartier
genutzt, um beispielsweise das Stadthaus zu erreichen. Der zusätzliche Verkehr hat
keinen Nutzen für das Quartier und schmälert die Aufenthaltsqualität, die Schulwege-
sicherheit und die Qualität der Fahrradstraßen (insbesondere Heerstraße).
Unsicheres Schulumfeld
Im Bereich der Marienschule (Heerstraße und Vorgebirgsstraße) kommt es neben dem
Kfz-Durchgangsverkehr zu Schulbeginn und -ende zu Konfliktsituationen zwischen
Schulkindern und Eltern, die ihre Kinder mit Autos zum Schulgelände bringen (Eltern-
taxis). Ohne Unterbrechung des „Teufelskreises“ (mehr Kfz-Verkehr führt zu mehr
Elterntaxis führt zu mehr Kfz-Verkehr…) ist davon auszugehen, dass die Zahl zufuß-
gehender Kinder weiter abnimmt.
Konflikte Fuß- und Radverkehr
Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist nur in ausgewählten Situationen
zu empfehlen. Durch die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr entgegen der Ein-
bahnstraße in der Vorgebirgsstraße kommt es zu Konflikten zwischen Zufußgehenden,
Radfahrenden und Nutzer:innen der Außengastronomie.
Gehwegparken / Aufteilung öffentlicher Raum
In der Peterstraße entsprechen die Restgehwegbreiten durch das bestehende Geh-
wegparken nicht den Ansprüchen an die Barrierefreiheit beziehungsweise den Vorga-
ben der gesamtstädtischen Parkraumstrategie. Im Rahmen der Umsetzung des Park-
raumkonzeptes Nordstadt wurden daher sämtliche Parkplätze entfernt, was den Park-
druck in umliegenden Straßen voraussichtlich erhöhen wird.Seite 14 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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Karte 2: Relevante Konfliktfelder im „Bönnschen Viertel“ NordstadtSeite 15 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- 8 -
3 Zielsetzungen und Strategien
Durch das vorangegangene Verfahren und die ergänzenden Untersuchungen wurden
folgende primären Zielsetzungen für das Quartierskonzept definiert:
▪ Aufenthaltsqualität steigern und nachhaltige Quartiersentwicklung fördern
▪ Barrierefreie Gehwege anbieten
▪ Komfortable und sichere Radverbindungen entwickeln
▪ Kfz-Durchgangsverkehr verhindern
▪ Verkehrssicherheit in Schulumfeldern steigern
Diese übergeordneten Zielsetzungen sollen mit Hilfe folgender strategischer Ansätze in
die Umsetzung überführt werden:
Integrierte Planung
Das Konzept setzt auf einen integrierten Ansatz mit besonderer Berücksichtigung ver-
kehrstechnischer Ansprüche in Kombination mit den Anforderungen der Nutzer:innen
an die Straße als öffentlichen Raum. So wird gewährleistet, dass Maßnahmen nicht
allein auf einzelne Verkehrsmittel ausgerichtet sind, sondern die Entwicklung der Mo-
bilität und der Aufenthaltsqualität in der Gesamtheit fördern.
Straßenraum als öffentlichen Raum entwickeln
Der öffentliche Straßenraum sollte mit der Zielsetzung entwickelt werden, die Ge-
schäftsbereiche und alltäglichen Zielorte zu attraktivieren und gesundes Wohnen mit
einer hohen Lebensqualität zu fördern. Dementsprechend sollten auch die verkehrli-
chen Regelungen an hohen Anforderungen an Aufenthaltsqualität und Städtebau aus-
gerichtet werden, um den Standort im Gesamten zu stärken.
Fahrbahnen, Seitenräume und Platzflächen sollen insbesondere Zufußgehenden und
Radfahrenden sichere und komfortable Bewegung sowie Verweilen ermöglichen. Die
Straßenräume sollen barrierefrei gestaltet sein, sodass sich auch Kinder und mobilitäts-
eingeschränkte Menschen dort eigenständig und sicher bewegen können.Seite 16 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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Schnelle Umsetzung initiieren
Um möglichst kurzfristige und sichtbare Erfolge zu erzielen, werden vorrangig Projekte
entwickelt, die auch in einem realistischen Kosten- und Zeitrahmen umgesetzt werden
können. Auf Grundlage von positiven Erfahrungen gelungener Projekte können dann
auch größere Projekte (mit höheren Baukosten und längeren Planungsphasen) ange-
gangen und diskutiert werden. Instrumente wie Verkehrsversuche oder Modellprojekte,
aber auch temporäre Lösungen, sollen gezielt als Pilot- und Leitmaßnahmen zum Ein-
satz kommen.
Leitmaßnahmen bilden und umsetzen
Unter Berücksichtigung der genannten Punkte werden für die Nordstadt Leitmaßnah-
men mit hohen Potenzialen zur Erreichung der Zielsetzung entwickelt. Durch eine kom-
pakte Umsetzung der Leitmaßnahmen (inhaltlich und zeitlich) kann das Potenzial der
Maßnahmen voll ausgeschöpft werden und eine hohe Qualitätssteigerung erreicht
werden.
Öffentlichkeitsarbeit weiterführen
Öffentlichkeitsarbeit ist ein entscheidender Baustein in der Mobilitätsplanung. Oft
werden Maßnahmen nicht akzeptiert oder sehr kritisch betrachtet, weil Informationen
fehlen und zum Beispiel Probleme oder erforderliche Kompromisse nicht kommuniziert
werden. Mit transparenten Darstellungen des Entscheidungsprozesses können solche
absehbaren Problematiken oft verhindert werden.
Hier sollte das bereits gestartete Beteiligungsverfahren auch bis zur Umsetzung weiter-
geführt werden, um Entscheidungsprozesse, Abläufe und besonders auch die ange-
strebten Ziele der Maßnahmen zu vermitteln. Nur so kann es auch gelingen, die positi-
ven Aspekte ausreichend zu beleuchten, ohne dass beispielsweise „der Entfall von weni-
gen Parkplätzen“ die Debatten dominiert.
Das Themenfeld Öffentlichkeitsarbeit ist dabei nicht auf eine Maßnahme beschränkt,
sondern soll als Maßnahmenbündel verstanden werden und begleitend zu sämtlichen
Maßnahmen mitgedacht, umgesetzt und angepasst werden.Seite 17 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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4 Maßnahmenempfehlungen
Die folgenden Maßnahmenempfehlungen wurden auf Grundlage der Bestandsanalyse,
des Beteiligungsverfahrens, der Zielsetzung und der Strategien entwickelt. Zur besse-
ren Beschlussfähigkeit des Konzeptes und mit Blick auf die Umsetzungsfähigkeit der
Einzelmaßnahmen, wurden in Absprache mit der Verwaltung „Leitmaßnahmen“ und
„Sonstige Maßnahmen“ identifiziert.
4.1 Leitmaßnahmen
Unter den Leitmaßnahmen ist das Maßnahmenbündel zusammengefasst, dem ein be-
sonders hohes Potenzial und Qualitätssteigerungen für das „Bönnsche Viertel“ Nord-
stadt zugesprochen wird. Außerdem wird auch der Umsetzbarkeit eine hohe Realisie-
rungschance eingeräumt. Die Leitmaßnahmen sollten gemeinsam umgesetzt werden,
da diese Synergieeffekte besitzen und sich sonst die geplante Wirkung nicht entfalten
kann.
4.1.1 Bönnsche Ringe
Um den Kfz-Durchgangsverkehr wirksam zu unterbinden, wird die Einrichtung von vier
„Bönnschen Ringen“ empfohlen. Durch geplante Einbahnstraßenregelungen, Abbiege-
möglichkeiten und sonstige Regelungen, sollen die Autofahr:innen auf die umliegenden
Hauptverkehrsstraßen gelenkt werden (vgl. Karte 3). Eine Durchfahrt von einer Zone in
eine andere Zone soll für den Kfz-Verkehr kaum mehr möglich sein. Innerhalb der
„Bönnschen Ringe“ können auch mit dem Kfz weiterhin alle Ziele frei angefahren wer-
den.
Hierbei ist zu beachten, dass es insbesondere durch ortskundige Kfz-Fahrer:innen zu
Missachtungen der Beschilderung kommen kann, beispielsweise an der Kreuzung
Heerstraße/ Vorgebirgsstraße/ Maxstraße (Missachtung des Rechtsabbiegers). Die vor-
geschlagene Lösung in diesem Bereich wirkt mindestens auf Ortsunkundige, die bei
Nutzung von Navigationssystemen auf die umliegenden Hauptverkehrsstraßen geleitet
werden. Insgesamt ist aufgrund der steigenden Verkehrswiederstände innerhalb der
„Bönnschen Ringe“ von einer merkbaren Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs
auszugehen.Seite 18 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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Fußgänger:innen und Radfahrer:innen können das „Bönnsche Viertel“ weiterhin ohne
Einschränkungen durchqueren. Die Einrichtung sind so gewählt worden, dass die be-
stehenden Buslinien weiterhin auf den gewohnten Strecken verkehren können.
Zur Erleichterung der Erreichbarkeit für die Anwohnenden kann die Einbahnstraße auf
der Heerstraße zwischen Georgstraße und Kölnstraße optional als „unechte Einbahn-
straße“ eingerichtet werden.
Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einrichtung der „Bönnschen Ringe“
Um den Durchgangsverkehr wirksam einzudämmen, sollten folgende Anpassungen
vorgenommen werden:
▪ Umkehrungen / Einrichtung Einbahnstraßen: Heerstraße (zwischen Kölnstraße
und Vorgebirgsstraße); Dorotheenstraße (zwischen Adolfstraße und Heerstraße);
Oppenhoffstraße (zwischen Adolfstraße und Heerstraße); Wolfstraße (zwischen
Heerstraße und Breite Straße), Alexanderstraße (optional bei hohem Verkehr)Seite 19 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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▪ Änderung vorgeschriebene Abbiegerichtung: Adolfstraße (Richtung Dorotheen-
straße, Linksabbieger); Vorgebirgsstraße (Richtung Heerstraße, Rechtsabbieger);
Oppenhoffstraße (Richtung Heerstraße, Rechtsabbieger); Wolfstraße (Richtung
Heerstraße, Rechtsabbieger); Paulstraße (Richtung Heerstraße, Rechtsabbieger)
▪ Anpassung LSA: An der Kreuzung Kölnstraße/ Heerstraße müsste die LSA auf die
neue Verkehrsführung angepasst werden. Weitere LSA-Anpassungen könnten
durch Veränderungen der Verkehrsströme erforderlich werden.
4.1.2 Umgestaltung der Heerstraße
In einer Verkehrserhebung wurden auf dem Abschnitt Heerstraße (vor der Marienschu-
le) 800 Kfz/24h11 gemessen und damit etwa doppelt so viel Verkehr wie auf dem nörd-
lich angrenzenden Abschnitt der Heerstraße.
Um die Verkehrssicherheit im Schulumfeld zu steigern, die Wirksamkeit der
„Bönnschen Ringe“ zu gewährleisten und die Qualität der bestehenden Fahrradstraße
zu verbessern, wird die Umdrehung der Einbahnstraße in der Heerstraße im Bereich der
Grundschule (zwischen Dorotheenstraße und Vorgebirgsstraße) empfohlen.
Um Raum für barrierefreie Gehwegbreiten zu schaffen, zur Steigerung der Aufenthalts-
qualität und um sichere Fahrbahnquerungen für Kinder zu ermöglichen, sollten ausge-
wählte Kfz-Parkplätze in dem Abschnitt umgewandelt werden. Hinweise zum Umgang
mit den Elterntaxis sind in Kapitel 4.1.3 ab Seite 14 beschrieben.
Abbildung 3: Good-Practice-Beispiele zur Umnutzung ehemaliger Kfz-Parkplätze
11 VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022
Osnabrück, DomhofOsnabrück, BierstraßeSeite 20 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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Abbildung 4: Umsetzungsvorschlag zur Heerstraße (Abschnitt vor Marienschule),
Um den Straßenabschnitt gemäß der vielfältigen Anforderungen zu optimieren, sollten
folgende Anpassungen vorgenommen werden:
▪ Umdrehung der bestehenden Einbahnstraßenregelung durch Aufstellung der Be-
schilderung VZ 220-10 (Einbahnstraße) und VZ 1000-32 (Radverkehr im Gegen-
verkehr) an der Kreuzung Heerstraße/ Dorotheenstraße und VZ 250 (Verbot für
Fahrzeuge aller Art) und VZ 1022-10 (Radverkehr frei) an der Kreuzung Heerstraße/
Vorgebirgsstraße.
▪ Umnutzung von ca. 10 Kfz-Parkplätzen im gesamten Abschnitt (zwischen Vorge-
birgsstraße und Dorotheenstraße). Nutzung der Flächen für barrierefreie Gehwe-
ge, Fahrradabstellanlagen, und Sitzmöbel sowie als Fläche für Außengastronomie.
▪ Umnutzung von 4 Kfz-Parkplätzen an der Kreuzung Heerstraße/ Vorgebirgstraße.
Nutzung der Fläche als Ladezone durch Markierungsarbeiten und die Aufstellung
der Beschilderung VZ 289 (Eingeschränktes Halteverbot) und VZ 1012-30
(Ladezone)
▪ Markierung der Fahrradstraße gemäß gültigen Richtlinien. Wichtig ist insbeson-
dere eine deutlich erkennbare Gestaltung als Fahrradstraße.
▪ Anpassung der LSA-Anlage an der Kreuzung Heerstraße / Vorgebirgsstraße (aktu-
ell Signalisierung für Radverkehr)Seite 21 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- 14 -
4.1.3 Elternhaltestelle im Umfeld des Frankenbades und
Zebrastreifen Adolfstraße
Um den Bereich vor der Marienschule verkehrssicher und praxistauglich zu gestalten,
wird neben der Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehres mittels Einbahnstraßen-
regelungen und Abbiegegeboten die Einrichtung einer Elternhaltestelle im Umfeld des
Frankenbades empfohlen. Durch die Anlage einer gut anfahrbaren Elternhaltestelle
inklusive Angebot eines sicheren Schulweges, könnte ein Teil des Hol- und Bringver-
kehrs mittels Kfz (Elterntaxi) auf einen verträglichen Standort verlagert werden und die
Schulkinder von dort eigenständig den Weg zur Schule zurücklegen.
Der ADAC empfiehlt, dass Elternhaltestellen mindestens 250 Meter vom Schulstandort
entfernt liegen sollten, um den Verkehr zu entzerren.12 Eine Elternhaltestelle im Umfeld
des Frankenbades erfüllt dieses Kriterium (vgl. Abbildung 5). Gleichzeitig kann der Kfz-
Verkehr über die Vorgebirgstraße, Adolfstraße und Dorotheenstraße abfließen, ohne
zusätzlichen Durchgangsverkehr durch das Quartierszentrum und im direkten Schulum-
feld zu erzeugen.
Abbildung 5: Elternhaltestellen (Variante 1 und 2) und empfohlener Schulweg zur Marienschule
Zur Abstimmung der Maßnahme Elternhaltestelle beziehungsweise den Regelungen im
Schulumfeld, wurde am 10.04.2025 ein Termin mit der Schulleitung der Marienschule
durchgeführt. Im weiteren Planungsprozess der Elternhaltestelle ist die Schule ent-
sprechend dem verwaltungsinternen Leitfaden zu beteiligen.13
12 Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC); Elternhaltestellen für Grundschulen. München 2022
13 Bundesstadt Bonn; Leitfaden zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen. Bonn 2018Seite 22 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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Um eine möglichst sichere Schulroute für die Kinder zu schaffen und gleichzeitig den
Parkdruck auf dem Parkplatz des Frankenbads nicht weiter zu erhöhen, bieten sich zwei
Standorte zur Einrichtung einer Elternhaltestelle an.
Variante 1: Adolfstraße
In der Adolfstraße (Höhe Hausnummer 47) könnte die Elternhaltestelle im Bereich der
bestehenden Parkbucht integriert werden (siehe Abbildung 6). Die Variante 1 sollte
priorisiert umgesetzt werden, da für die Schulkinder keine Querung der Kreuzungen
Adolfstraße und Vorgebirgsstraße erforderlich ist (vgl. Abbildung 5).
Abbildung 6: geplante Elternhaltestelle Adolfstraße (Ostseite, Höhe Hausnummer 47)
Die beiden vorhandenen Poller zwischen den Baumscheiben vor der Hausnummer 46
sollten gegeben falls entfernt werden, um ein sicheres Ein- und Aussteigen zu gewähr-
leisten.Seite 23 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- 16 -
Variante 2: Vorgebirgsstraße
Alternativ könnte die Elternhaltestelle in der Vorgebirgsstraße (Höhe Hausnummer 22)
im Bereich der bestehenden Ladezone integriert werden (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7: Bestand und geplante Elternhaltestelle Vorgebirgsstraße (Südseite, Höhe Hausnr 22)
Bei der Ersatzpflanzung der beiden abgängigen Bäume sollte die Herstellung von be-
gehbaren Baumscheiben oder als Wassergebundene Wegedecke geprüft werden, um
ein witterungsunabhängiges sicheres Ein- und Aussteigen zu gewährleisten. Zur Um-
setzung der Variante 2 ist die vorherige Herstellung des Zebrastreifens an der Kreuzung
Adolfstraße / Dorotheenstraße von essenzieller Bedeutung (vgl. S. 17).
Sollte es nach Schulschluss zu Konflikten zwischen Lieferverkehr/ parkenden Kfz und
Eltern kommen, sollte eine zusätzliche zeitliche Beschränkung festgelegt werden.
Falls sich zeigen sollte, dass die ausgewiesene Elternhaltestelle (ca. fünf Parkplätze) zur
Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs nicht ausreicht, können im südlichen Bereich
des Quartiers (in der Weiherstraße, Höhe Hausnummer 27) zusätzlich drei Bewohner-
parkplätze in den entsprechenden Zeiten als Elternhaltestelle ausgewiesen werden.
Auch hier könnte der Kfz-Verkehr über die umliegenden Straßen abfließen.
Vorgesehener Bereich  für die
integrierte „Elternhaltestelle“ Foto: Stadt BonnSeite 24 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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Zebrastreifen am Knoten Adolfstraße / Dorotheenstraße
Um die Verkehrssicherheit entlang des hochfrequentierten Schulwegs zusätzlich zu
steigern, sollte die Querung der Adolfstraße (Knoten Dorotheenstraße) mit einem
Zebrastreifen ausgestattet werden (vgl. Abbildung 8). Diese Empfehlung wird auch
durch den Fußverkehrscheck benannt.14 Auch bei Umsetzung der Elternhaltestelle
Variante 1, sollte die Querungsmöglichkeit verbessert werden, um die Zuwegung der
Schule zum Schwimmbad zu sichern (Schulweg).
Die Demarkierung des freilaufenden Rechtsabbiegers für den Radverkehr am Knoten-
punkt an der Adolfstraße und eine Vorziehung des Gehwegbereiches mittels Markie-
rung und „Klebeborden“, wird in diesem Zusammenhang empfohlen, um die Situation
von zwei wartepflichtigen Querungsstellen auf eine bevorrechtigte Querung für den
Fußverkehr (und den Schülerverkehr) zu ändern. Bei der Anlage von „Klebeborden“
oder vergleichbaren baulichen Abgrenzung zur Fahrbahn ist die Entwässerung der Fahr-
bahn sicherzustellen. Bei der Einrichtung der neuen Verkehrsregeln sollte zusätzlich die
Direktion Verkehr der Polizei Bonn mit einbezogen werden, um auch den Kindern die
neuen Regelungen zu erklären.
Abbildung 8: Querung Adolfstraße Bestand (links) und Planung (rechts)
Für den Radverkehr wird diese Maßnahme nur geringfügige Nachteile haben, da die
Kurve nicht in der gleichen Geschwindigkeit umfahren werden kann. Unter Berücksich-
tigung der erheblichen Vorteile für den Fußverkehr, sollte die Änderung vorgenommen
werden.
14 Planungsbüro VIA eG; Fußverkehrs-Check. Köln 2024, Maßnahme BN.015Seite 25 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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4.2 Sonstige Maßnahmen
Unter den „Sonstigen Maßnahmen“ sind Maßnahmenempfehlungen zusammenge-
fasst, die zwar ebenfalls relevante Konfliktfelder lösen und die Qualität im Quartier
steigern können, aber für die Wirksamkeit des Gesamtkonzeptes entbehrlich sind.
Somit kann auf die Umsetzung einzelner „Sonstiger Maßnahmen“ verzichtet werden,
sofern dies politisch gewünscht ist oder zurzeit verkehrsrechtlich nicht darstellbar ist.
Die Umsetzung sämtlicher „Sonstiger Maßnahmen“ wird aus fachplanerischer Sicht
empfohlen.
4.2.1 Radverkehrsführung Vorgebirgsstraße
Der Radverkehr wird im Bestand entgegen der Einbahnstraße auf einem etwa 2,00 m
breiten Gehweg geführt, der für den Radverkehr freigegeben ist. Die Fahrbahn der Ein-
bahnstraße ist etwa 3,50 m breit und wird im Linienbusverkehr von den Linien 604 und
605 befahren. Beidseitig sind Parkstreifen in Längsrichtung vorhanden. Der Gehweg
wird zusätzlich als Fläche für die Außengastronomie genutzt und dient als Schulweg für
die anliegende Marienschule.
Gemäß der Verkehrserhebung in der Nordstadt wurden 2022 in 24 Stunden 400 Rad-
fahrende in der Vorgebirgsstraße entgegen der Einbahnstraße ermittelt.15 Je nach
Differenz in der Spitzenstunde ist somit von einer maximalen Belastung von 20 bis 30
Radfahrenden pro Stunde auszugehen.
Nach VwV-StVO ist eine Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr bei einer Mindest-
breite von 2,00 m möglich.16 Diese Mindestbreite ist aber insbesondere durch die Nut-
zung des Gehwegs durch Außengastronomie in Teilbereichen der Vorgebirgsstraße
nicht gegeben. Darüber hinaus erfüllt die gemeinsame Führung des Fuß- und Radver-
kehrs in der Vorgebirgsstraße mehrere Ausschlusskriterien der ERA17, weshalb eine
gemeinsame Nutzung auszuschließen ist:
▪ Straße mit intensiver Geschäftsnutzung
15 VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022
16 Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in der Fassung
vom 08. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1) - zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 II Freigabe linker
Radwege
17 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrs-
anlagen (ERA). Köln 2010, S. 27Seite 26 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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▪ Überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbe-
dürftige Fußgänger (unmittelbarer Schulweg)
▪ Dichte Folge von unmittelbar an Gehwege mit Mindestbreiten angrenzende
Hauseingänge
▪ Zahlreiche untergeordnete Knotenpunkts- und Grundstückszufahrten bei
beengten Verhältnissen
▪ Überschreitung der Einsatzgrenzen (Mindestbreite 2,50 m)
Aus fachplanerischer Sicht kann daher eine Fortführung der Bestandslösung nicht em-
pfohlen werden, auch wenn hier kein Unfallschwerpunkt oder vermehrte Beschwerden
vorliegen. Eine Herausnahme der Vorgebirgsstraße aus dem Radverkehrsnetz ist aus
planerischer Sicht ebenfalls nicht zielführend, da die Vorgebirgsstraße eine direkte Ver-
bindung des Quartiers zum Frankenbad und dem davor befindlichen Quartiersplatz dar-
stellt.
Abbildung 9: Bestandssituation und Empfehlung zur Anlage von Ausweichbuchten in der Vorgebirgs-
straße
Daher wird eine Verlagerung des Radverkehrs in Gegenrichtung der Einbahnstraße auf
die Fahrbahn empfohlen. Mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m entspricht die Vorge-
birgsstraße den Mindestanforderungen gemäß der ERA als maßgebendem Planungs-
werk.18
18 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrsanla-
gen (ERA). Köln 2010, S. 62
Osnabrück, BierstraßeSeite 27 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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Um auch in Engstellen (teilweise Fahrbahnbreite zwischen 3,30 m – 3,50 m) eine gefahr-
lose Begegnung zwischen Bus- und Radverkehr zu schaffen, wird die Einrichtung meh-
rerer Ausweichbuchten auf bestehenden Kfz-Parkplätzen empfohlen (siehe Abbildung
9, rechts). In diese können Radfahrende im Begegnungsfall ausweichen. Bei der Anlage
ist auf eine sichere Befahrbarkeit der Ausweichbuchten zu achten. Auch im Fußver-
kehrs-Check wird die Lösung empfohlen, den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahr-
bahn zu verlagern.19
Für die besonders schutzbedürftigen Grundschulkinder ergeben sich durch die Rege-
lung kaum Änderungen: Radfahrende Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr
müssen den Gehweg benutzen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen
ihn wahlweise nutzen oder auf der Fahrbahn fahren.20
4.2.2 Verkehrsberuhigter Bereich Peterstraße
Die Peterstraße hat eine Länge von ca. 120 m und ist entsprechend der RASt als Wohn-
weg/ Wohnstraße einzugliedern.21 Die Peterstraße ist als Einbahnstraße mit der zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 km/h ausgewiesen, für den Radverkehr
in Gegenrichtung freigegeben und ist dabei kein Bestandteil des Radverkehrsnetzes. Im
mittleren Abschnitt (zwischen Hausnummer 15 - 21) besteht ein Verkehrsberuhigter Be-
reich (vgl. Abbildung 10).
Abbildung 10: Peterstraße im Bestand
19 Planungsbüro VIA eG; Fußverkehrs-Check. Bonn 2024, Maßnahme BN.017
20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die
zuletzt durch Artikel 24 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 411) geändert worden
ist - §2 Absatz 5
21 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt). Köln 2006, S.36 und 38Seite 28 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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Abbildung 11: Straßenquerschnitt der Peterstraße im Bestand (im Bereich Tempo 30 km/h)
Der nahezu niveaugleiche Straßenraum weist verschiedene Pflasterungen auf, die keine
klare Zuordnung zulassen. Im Bestand sind die äußeren Bereiche allerdings mittels Ver-
kehrszeichen 315-65/66 zum Parken freigegeben und der Seitenraum damit indirekt als
„Gehweg“ festgelegt. Bei einer Straßenraumbreite von ca. 8,70 m, einer Fahrspur von
ca. 3,10 m und den beidseitigen Parkmöglichkeiten, verbleiben Restgehwegbreiten von
ca. 0,80 m was dazu führt, dass Zufußgehende „illegal“ auf der Fahrbahn laufen.
Nach den Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs der FGSV, beträgt die
erforderliche Gehwegbreite in Wohnstraßen 2,50 m.22 In der Parkraumstrategie Bonn
wurde die Freihaltung der Gehwegbreiten von mindestens 1,50 m beziehungsweise
1,80 m in stark frequentierten Bereichen beschlossen, wenn dies baulich möglich ist.23
Die bestehende Regelung, mit Restgehwegbreiten von 0,80 m, entspricht weder den
Regelwerken der FGSV, noch den politischen Anforderungen der Stadt Bonn und ist
auch nicht StVO-konform.
Unter diesem Eindruck und der bestehenden baulichen und nutzungsspezifischen Aus-
gangslage in der Peterstraße, könnte aus fachplanerischer Sicht ein Verkehrsberuhigter
Bereich (Zeichen 325.1/2) in der gesamten Straße die bestehenden Konfliktfelder lösen
(vgl. Abbildung 12).
22 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anlage des
ruhenden Verkehrs (EAR). Köln 2023, S. 46 und Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-
wesen (FGSV); Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln 2002, S. 16
23 Vgl. Stadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraum-
strategie vom 10.02.2022. Bonn 2022Seite 29 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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Abbildung 12: Straßenquerschnitt der Peterstraße im Planungsfall
Der bestehende Straßenraum ist in seiner gestalterischen Gliederung bereits im Be-
stand so angelegt, dass die geplante Regelung als Verkehrsberuhigter Bereich, mit
ausgewiesenen Parkplätzen entlang der Hauswände, auch optisch unterstützt wird.
Bei einer Breite der Parkplätze von 2,15 m24 und einem erforderlichen Abstand zur
Hauswand von 0,55 m - 0,75 m25, entspricht der abweichend von dem Mittelteil gestal-
tete Seitenbereich bereits den erforderlichen Parkplatzbreiten und erfüllt damit die
Kennzeichnung der Parkplätze durch Pflasterwechsel.
Es wären demnach lediglich ergänzende Markierungen erforderlich, um die Hausein-
gänge von parkenden Kfz freizuhalten und die einzelnen Parkplätze zu kennzeichnen.
Durch die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs könnte Barrierefreiheit her-
gestellt werden, ein Teil der Kfz-Parkplätze erhalten werden, die Geschwindigkeit für
Kfz reduziert werden und insgesamt die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die
Lösung entspricht der Nutzung des Straßenraumes in der täglichen Praxis, erfüllt die
relevanten Anforderungen nach VwV-StVO und löst bestehende Problemlagen auf
pragmatische und zeitnah umsetzbare Weise.
Da für diese Fragestellung die Bezirksregierung Köln zuständig ist, wurde im Rahmen
des Konzeptes eine Stellungnahme verfasst, auf deren Ergebnis verwiesen wird. Die
Umsetzung hängt entsprechend von der Bewertung durch die Bezirksregierung Köln
ab. Der dargestellte Lösungsansatz könnte in der Nordstadt auch auf die Schützen-
straße übertragen werden.
24 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anlage des
ruhenden Verkehrs (EAR). Köln 2023, S. 46
25 Ebd. S. 31Seite 30 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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4.2.3 Graffitiflächen im Quartier
Um die Aufenthaltsqualität im Quartier weiter zu verbessern, die Identifizierung der Be-
wohner:innen mit der Nordstadt zu erhöhen und auch andere Zielgruppen in die Quar-
tierentwicklung miteinzubeziehen, wird empfohlen an ausgewählten Standorten
öffentlich nutzbare Flächen für legale Graffiti bereitzustellen.
Die Maßnahmen basieren auf den Ergebnissen der Bürger:innenbeteiligung.
Folgende Fläche wird bereits verwaltungsintern und mit dem Eigentümer besprochen
und wird daher zur Umsetzung empfohlen:
▪ Rückseite des Frauenmuseums
Abbildung 13: Good-Practice-Beispiele zur künstlerischen Gestaltung ungenutzter Flächen
Zur weiteren Umsetzung bieten sich mehrere Flächen im Privatbesitz an. Identifiziert
wurden insbesondere Hauswände in Baulücken. Die Umsetzbarkeit muss im weiteren
Verlauf mit den Eigentümer:innen besprochen und abgestimmt werden. Die Listen mit
den unabgestimmten Vorschlägen finden sich in Tabelle 3 und Tabelle 4 ab Seite 35 im
Anhang.
Nijmegen (NL), Laan van Oost-Indie Los Angeles (USA), Venice BeachSeite 31 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- 24 -
4.3 Abschätzungen der Verkehrsverlagerungen
Unter Einbezug der Umsetzung sämtlicher Maßnahmenempfehlungen sind Änderun-
gen der Verkehrsströme und -mengen im Quartier absehbar. Da im Umfang der beste-
henden Grundlagendaten keine Verkehrsdaten zu Quell-, Ziel- und Durchgangsverkeh-
ren vorlagen, sind die erwarteten Auswirkungen anhand qualitativer Abschätzungen in
Karte 4 auf Seite 25 dargestellt. Dieser Abschätzung der erwarteten Verkehrsverlage-
rungen liegen folgende Annahmen zu Grunde:
▪ Entlang der Straßen, auf denen bisher Durchgangsverkehr bestand, ist durch die
Einführung der „Bönnschen Ringe“ mit einer Abnahme des Kfz-Verkehrs zu rech-
nen. Da auf der Dorotheenstraße im Bestand zwei Routen mit Durchgangsverkehr
zusammentreffen, ist bei Einführung der „Bönnschen Ringe“ mit einer deutlichen
Reduzierung des Kfz-Verkehrs zu rechnen.
▪ Die erwarteten Verringerungen der Kfz-Verkehrsströme innerhalb des Quartiers
werden voraussichtlich insbesondere über die angrenzenden Hauptverkehrs-
straßen aufgenommen. Auf dem westlichen Teilabschnitt der Kölnstraße ist auf-
grund der Führung als Einbahnstraße mit keiner signifikanten Mehrbelastung zu
rechnen. Auf der Weiher- und Maxstraße werden bis zur Einfahrt zur Stadthaus-
garage zukünftig eine leichte Mehrbelastung erwartet. Auch ab der Ausfahrt zum
Berliner Platz ist mit leichtem Mehrverkehr zu rechnen.26
▪ Bei der Mehrbelastung einzelner Straßen ist gemäß der übergeordneten Zielset-
zung zu beachten, dass Durchgangsverkehr auf Sammel- und Hauptverkehrsstra-
ßen gebündelt und aus dem Quartier herausgehalten werden sollen. Aktuelle For-
schungsergebnisse legen nahe, dass sich das Kfz-Verkehrsaufkommen nach den
Verkehrsberuhigungen nicht komplett verlagert: Ein Teil des Kfz-Verkehrs „ver-
pufft“, etwa durch Umstieg auf andere Verkehrsmittel („traffic evaporation“). Die
Menge dieses Effekts wird auf etwa 15 bis 28 Prozent des Kfz-Verkehrsaufkom-
mens geschätzt.27
26 Optional ist je nach Belastung der Bornheimer Straße durch die ausfahrenden Fahrzeuge denkbar, nur
die Ausfahrt aus der Stadthausgarage Richtung Berliner Platz zu erlauben. Auch die Umkehrung der
Einbahnstraßenrichtung der Weiherstraße zwischen Bornheimer Straße und Franzstraße ist möglich.
Dafür muss die Auslastung der umliegenden Verkehrsknoten, unter Einbezug der Auswirkungen auf
den ÖPNV, detailliert untersucht werden.
27 Deutsches Institut für Urbanistik (difu); Verkehrsberuhigung: Entlastung statt Kollaps! Berlin 2023, S. 10Seite 32 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-VerkehrsflüsseSeite 33 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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4.4 Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein bedeutsamer Bestandteil zur Umsetzung der „Bönn-
schen Viertel“. Ohne eine gute Information der Bürger:innen, in der in verständlichem
Maße die Zielsetzungen und die erhofften Effekte der vorzunehmenden Maßnahmen
erläutert werden, können sich schnell „negative“ Einzeldiskussionen bilden (zum Bei-
spiel zum Entfall einzelner Kfz-Parkplätze), welche die gesamten Maßnahmen negativ
besetzen.
Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld der Umsetzungen entsprechende Beteili-
gungsformate zu nutzen, um die Projekte positiv zu besetzen. Die Grundlage bilden
dabei sicherlich die bereits stattgefundenen Formate, deren Ergebnisse auch immer
wieder aufgenommen werden sollten (die Idee der „Bönnschen Viertel“ kommt aus der
Bevölkerung, die im Rahmen des Konzeptes nur in konkrete Maßnahmen überführt
werden).
Bönnsche Ringe
Die Anwohnenden der Nordstadt könnten per Postwurfsendung über die verkehrlichen
Änderungen informiert werden, um nicht „plötzlich“ mit den neuen Verkehrsführungen
konfrontiert zu werden. Gleichzeitig sollte über wesentliche Umsetzungsschritte per
Pressemitteilung und in den sozialen Medien informiert werden. Auch die digitale Ver-
kehrsplanung sollte über die neuen Regelungen informiert werden, um Navigationssys-
temen eine regelkonforme Navigation zu ermöglichen.
Umgestaltung Heerstraße und Elternhaltestelle Frankenbad
Die Umsetzung der Einbahnstraßenregelungen werden als Baustein des Gesamtkon-
zeptes der „Bönnschen Ringe“ empfohlen und sollten dementsprechend kommuniziert
werden.
Die Marienschule sollte, entsprechend dem städtischen Leitfaden, weiterhin frühzeitig
und konstant in die Planung einbezogen werden. Die Lehrer- und Elternschaft sollte
über die schulischen Kanäle über die verkehrlichen Änderungen informiert werden.
Gleichzeitig sollte dort die Elternhaltestelle am Frankenbad als Alternative inklusive
sicherem Schulweg beworben werden. Die Einrichtung der Elternhaltestelle kann zum
Beispiel auch über Handzettel kommuniziert werden, die im Schulgebäude ausliegen.Seite 34 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
- 27 -
Insbesondere bei der Einführung der geänderten Einbahnstraßenregelung sollte die
Einhaltung der Verkehrsregelungen durch Polizei und Ordnungsamt sichergestellt
werden, beispielsweise sollte mittels Fokuskontrollen zu den Bring- und Abholzeiten die
regelkonforme Einfahrt in die Heerstraße geprüft werden.
Radverkehrsführung Vorgebirgsstraße
Die Führung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße über die Ausweichbuchten
stellt eine neuartige Verkehrssituation in der Nordstadt (und in Bonn insgesamt) dar.
Um die Nutzer:innen über die neue Verkehrsführung zu informieren, sollte diese bei
Einführung über die Presse und Social Media kommuniziert werden. Dafür sollten die
städtischen Kanäle genutzt werden. Gleichzeitig ist die zeitweise Aufstellung von Infor-
mationsplakaten oder Bannern denkbar. Die Ausweichbuchten könnten zudem ent-
sprechend beschriftet oder markiert werden, um die vorgesehene Nutzung zu verdeut-
lichen.
Verkehrsberuhigter Bereich Peterstraße
Vor Einführung des Verkehrsberuhigten Bereiches sollten die Anwohnenden über die
Änderungen per Postwurfsendung informiert werden. Eine weitergehende Öffentlich-
keitsarbeit ist voraussichtlich nicht notwendig, da Verkehrsberuhigte Bereiche in der
Bundesstadt Bonn bereits etabliert sind.
Graffitiflächen im Quartier
Um interessierte Künstler:innen, Vereine oder sonstige Interessenten über die neuen
Flächen zu informieren, sollten diese auf der entsprechenden Seite der Bundesstadt
Bonn publiziert werden und relevante Ansprechpartner:innen direkt informiert werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des ersten Maßnahmenkatalogs für die „Bönnschen Vier-
tel“ wurde zudem eine Information zur Gestaltung an den Wänden selbst erwogen.28
28 Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023Seite 35 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
- 28 -
5 Evaluation / Umgang mit Hinweisen
Da die Umsetzung der „Bönnschen Viertel“ unter anderem darauf beruht, kostengüns-
tige und schnell umsetzbare Lösungen zu etablieren, können systembedingt nicht alle
Bereiche „perfekt“ geplant und umgesetzt werden (wie beispielsweise bei umfangrei-
chen, zeitintensiven und kostspieligen Planungen).
Vor diesem Hintergrund kann es erforderlich sein, nach Umsetzung Anpassungen und
Optimierungen im laufenden Betrieb vorzunehmen, um die bestmögliche Funktion zu
gewährleisten (beispielsweise kann es erforderlich sein, die Verkehrsführung leicht an-
zupassen oder zusätzliche Elternhaltestellen einzurichten). Dieser Umstand wird weni-
ger als Nachteil angesehen, sondern kann im Gegenteil dazu führen, dass auf unvorher-
sehbare Entwicklungen ohne große Kosten und Aufwand reagiert werden kann.
Hierzu ist es allerdings erforderlich, insbesondere direkt nach Umsetzung der Maßnah-
men die Situation vor Ort im Blick zu behalten (beispielsweise mittels Begehungen/ Be-
fahrungen) und Hinweise aus der Bevölkerung möglichst zeitnah ergebnisoffen zu prü-
fen. Auch die Anpassung der Maßnahmen sollte öffentlich kommuniziert werden, um
die Offenheit und Durchlässigkeit des Projektes zu betonen.Seite 36 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
- 29 -
6 Kostenschätzungen und
Fördermöglichkeiten
Zur Umsetzung der Maßnahmen stehen verschiedene Förder- und Finanzierungsmög-
lichkeiten zur Verfügung. Folgende bieten sich zur Umsetzung der „Bönnschen Viertel“
besonders an. Zudem wird eine Kostenschätzung vorgenommen, die auf öffentlich ver-
fügbaren Preisen und Erfahrungswerten vergleichbarer Projekte beruhen. Dabei ist zu
beachten, dass dies nur grobe Schätzungen sind, die in einer vertiefenden Planung wei-
ter konkretisiert werden müssen. Nachfolgend sind die relevanten Berechnungsgrund-
lagen dargestellt, die für das Basisjahr 2025 angestellt wurden.
Tabelle 1: Berechnungsgrundlage Kostenschätzungen
Maßnahme Kostenschätzung
Verkehrsschild 300 € je Schild
Fahrradbügel 200 € je Bügel
Aufenthaltsmodul 20.000 € je Modul
Markierungen 15 € pro lfd. Meter
Piktogramm 400 € je Piktogramm
Klebebord 100 € pro lfd. Meter
Bei den nachfolgenden Fördermöglichkeiten ist zu berücksichtigen, dass sich die För-
derbedingungen kurzfristig ändern können. Diese sollten daher immer frühzeitig mit
dem Fördermittelgeber und dem Straßenbaulastträger abgestimmt werden. Grund-
sätzlich sind bei Ausbaumaßnahmen die anerkannten Regeln der Technik nach den
Veröffentlichungen der FGSV (teilweise auch nach E-Klima) zu beachten.
Um den bürokratischen Aufwand zur Antragstellung möglichst gering zu halten, könnte
eine Förderung für die Gesamtmaßnahme „Bönnsches Viertel – Nordstadt und
Combahnviertel“ über das Förderprogramm „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“
in Betracht gezogen werden, auch um die erforderliche Bagatellgrenze zu erreichen:Seite 37 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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▪ Nachhaltige Städtische Mobilität für alle
Gefördert werden nachhaltige und vernetzte Mobilitätslösungen, unter anderem
verkehrsberuhigte und autoarme Zonen, sichere Fuß- und Radwege und weiteres.
Fördersatz: 80 Prozent
Bagatellgrenze: 200.000 €
Zuständigkeit & weitere Informationen: Örtliche Bezirksregierung29
Falls dies nicht möglich ist, könnte eine Förderung der Einzelmaßnahmen (gegebenen-
falls auch gebündelt) über folgende Förderprogramme erreicht werden. Die passenden
Fördermittel sind hinter den jeweiligen Fördermaßnahmen in Tabelle 2 auf Seite 32
noch einmal vermerkt.
▪ Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRI-Nah)
Gefördert werden unter anderem Radverkehrsanlagen und Fußverkehrsanlagen (auch
nach Empfehlungen des Fußverkehrschecks) sowie Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen.
Fördersatz: bis zu 90 Prozent
Bagatellgrenze: 20.000 € (Fahrradabstellanlagen und Öffentlichkeitsarbeit: 5.000 €)
Zuständigkeit & weitere Informationen: Örtliche Bezirksregierung30
29 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Ministerialblatt,
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21456&ver=8&val=21456&sg=0&m
enu=0&vd_back=N
30 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Ministerialblatt,
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21439&ver=8&val=21439&sg=0&me
nu=0&vd_back=NSeite 38 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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▪ Sonderprogramm „Stadt und Land“ (SuL)
Gefördert werden unter anderem der Neu-, Aus- und Umbau von Radwegen, Fahr-
radstraßen und -zonen, Radwegebrücken, Abstellanlagen/ Fahrradparkhäusern, sowie
die dafür erforderliche Planung im ländlichen Raum und in Ballungsräumen.
Fördersatz: 75 Prozent
Bagatellgrenze: 20.000 € (Planung, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit: 2.000 €)
Zuständigkeit & weitere Informationen: Bundesamt für Logistik und Mobilität
(BALM)31
▪ Förderinitiative Fußverkehr (FiF)
Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs, unter
anderem Umgestaltungen des Straßenraums, fußgängerfreundliche Querungsanlagen
und Maßnahmen zur Reduktion der Unfallgefahr.
Fördersatz: 75 Prozent
Bagatellgrenze: nicht bekannt
Zuständigkeit & weitere Informationen: Bundesamt für Logistik und Mobilität
(BALM)32
31 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Radverkehr – Sonderprogramm Stadt und Land,
https://antrag.gbbmdv.bund.de/radverkehr-sonderprogramm-stadt-und-land-s-l-
32 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Förderung des Fußverkehrs,
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Fussverkehr/Foerderung_
des_Fussverkehrs.pdf?__blob=publicationFile&v=2Seite 39 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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Tabelle 2: Kostenschätzung der Maßnahmen inklusive Überblick über Fördermöglichkeiten
Maßnahme Kapitel / Seite Kostenschätzung Fördermöglichkeit
Leitmaßnahmen
Bönnsche Ringe Kapitel 4.1.1 ab
Seite 10 ca. 35.000 € ggf. FiF
Aufstellung Beschilderung ca. 10.000 €
Umrüstung LSA Kölnstraße/
Heerstraße ca. 25.000 €
Umgestaltung der Heerstraße Kapitel 4.1.2 ab
Seite 12 ca. 55.000 € FiF / ggf. SuL
Markierungskosten ca. 10.000 €
Aufstellung Fahrradbügel < 5.000 €
Gestaltungsmodule ca. 40.000 €
Elternhaltestelle Frankenbad Kapitel 4.1.3 ab
Seite 18 ca. 30.000 € FiF / FöRi-Nah
Markierung und Beschilderunng < 5.000 €
ggf. Querung Adolfstraße ca. 25.000 €
GESAMT LEITMAßNAHMEN ca. 120.000 €
Davon möglicherweise förderfähig ca. 75 % ca. 90.000 €
Sonstige Maßnahmen
Radverkehrsführung
Vorgebirgsstraße
Kapitel 4.2.1 ab
Seite 18 ca. 40.000 € FöRi-Nah / SuL
Verkehrsberuhigter Bereich
Peterstraße
Kapitel 4.2.2 ab
Seite 20 ca. 5.000 € FiF / FöRi-Nah
Graffitiflächen im Quartier Kapitel 4.2.3 ab
Seite 23 nicht bezifferbar /
GESAMT SONSTIGE MAßNAHMEN ca. 45.000 €
Davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 35.000 €
Sämtliche Maßnahmen
GESAMT ca. 165.000 €
Davon möglicherweise förderfähig ca. 75-90 % ca. 125.000 €Seite 40 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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7 Fazit und Ausblick
Die Mobilität im „Bönnschen Viertel“ Nordstadt ist bereits heute geprägt durch eine
vielfältige Verkehrsmittelwahl und unterschiedliche Anforderungen des Fuß- und Rad-
verkehrs, des ÖPNV und des Kfz-Verkehrs, einhergehend mit Zielkonflikten zur Nut-
zung des begrenzten Straßenraumes.
Durch die kleinteilige Nutzungsmischung mit Wohnen, Dienstleistungen, Gastronomie,
Schulen und Kindergärten sowie der touristischen Attraktion „Bonner Kirschblüte“,
liegt der Fokus der Quartiersentwicklung auf einer Steigerung der Lebens- und Aufent-
haltsqualität in Verbindung mit alltagstauglichen Verkehrsregelungen.
In diesem Rahmen wurden, insbesondere unter Berücksichtigung der bereits im Vorfeld
stattgefundenen Beteiligungsformate, die Zielsetzungen verfolgt, barrierefreie Geh-
wege anzubieten, komfortable und sichere Radverbindungen zu entwickeln, den Kfz-
Durchgangsverkehr zu verhindern und die Sicherheit in Schulumfeldern zu steigern.
Um den kurzfristigen Handlungsbedarf abzudecken, wurden Maßnahmenempfehlun-
gen entwickelt, die auch ohne größere Umbaumaßnahmen umsetzbar sind. Grundlage
war ein flexibler und ressourcensparender Umgang mit bestehender Infrastruktur, um
langlebige Infrastruktur an die sich deutlich schneller ändernden gesellschaftlichen An-
sprüche an den öffentlichen Raum anzupassen. In diesem Rahmen wurden unter ande-
rem Markierungs- und Beschilderungslösungen in den Fokus genommen.
Die entwickelten „Leitmaßnahmen“ werden bei vollständiger Umsetzung als geeigne-
tes Maßnahmenbündel betrachtet, um die Zielsetzung zu erreichen und trotzdem flexi-
bel in der konkreten Ausgestaltung zu bleiben und ein alltagstaugliches Quartier für
sämtliche Verkehrsmittel zu erhalten. Die Leitmaßnahmen sollten unbedingt gemein-
sam und vollständig beschlossen und umgesetzt werden, da diese Synergieeffekte be-
sitzen und sich nur bei vollständiger Umsetzung die erwarteten Wirkungen entfalten
können.
Die „Sonstigen Maßnahmen“ bilden eine wirksame Ergänzung dazu und können die
Qualität im Quartier zusätzlich steigern. Auf sie kann im Zweifel verzichtet oder eine
spätere Umsetzung angestrebt werden, sofern dies politisch gewünscht oder zurzeit
verkehrsrechtlich nicht darstellbar ist.Seite 41 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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Die Umsetzung mindestens der Leitmaßnahmen sollte möglichst kurzfristig erfolgen
(innerhalb der nächsten 1-2 Jahre), um den umfangreichen Prozess der Bürgerbeteili-
gung nicht ins Leere führen zu lassen und Ergebnisse präsentieren zu können. Dies er-
scheint als Grundvoraussetzung, um mit den vorgesehenen Maßnahmen auch auf Ver-
ständnis und Zustimmung zu stoßen.
Das „Bönnsche Viertel“ Nordstadt könnte mit erfolgreicher Umsetzung in diverser Hin-
sicht als Modellquartier für die Ausweitung auf weitere Quartiere dienen und ein Bau-
stein zur Transformation innerstädtischer Quartiere mit mehr Aufenthalts- und Lebens-
qualität werden.Seite 42 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
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8 Anhang
Tabelle 3: Mögliche Projektwände für gezielte Graffiti-Aktionen (Workshops, Ausschreibungen, etc.)
Adresse Art der Fläche Himmelsrichtung der Fläche
Hochstadenring 53 bestehende Graffiti Südseite
Bornheimer Str.
gegenüber 15
Freie Wandfläche Südseite
Bornheimer Str. 50 / 52 Freie Wandfläche Ostseite (Richtung Parkplatz)
Am Frankenbad 5-7 Freie Wandfläche Nordseite (vermutlich Garage) und
Ostseite (Hauswand) und Westseite
(Hauswand)
Dorotheenstraße 114 Freie Wandfläche Ostseite
Dorotheenstraße 108 Freie Wandfläche Westseite
Heerstraße 137a Bestehende alte Werbung Nordseite
Vorgebirgsstraße 6 Freie Wandfläche
(beschmiert)
Ostseite
Dorotheenstraße 54 Freie Wandfläche
(mit Lüftungsschacht)
Ostseite
Dorotheenstraße 63 Freie Wandfläche Ostseite
Maxstraße 31 Freie Wandfläche Ostseite
Weiherstraße 2 Freie Wandfläche Nordseite
Maxstraße 68 Freie Wandfläche Ostseite
Dorotheenstraße 22 Freie Wandfläche Westseite
Dorotheenstraße 26 Freie Wandfläche
(über Werbetafel)
Ostseite
Peterstraße 14 Freie Wandfläche Nordseite
Alexanderstraße 11 Freie Wandfläche
(beschmiert)
Ostseite
Annagraben 27-29 Freie Wandfläche
(beschmiert)
Südseite
Annagraben 70 bestehende Graffiti (beschmiert) Mauer zur Straßenseite
Annagraben 81 Freie Wandfläche WestseiteSeite 43 von 54
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Hochstadenring 3 teils bestehende alte Werbung,
teils bestehende Graffiti
(beschmiert)
Nordseite
Hochstadenring 21 Freie Wandfläche Südseite
Heerstraße 170 / Südseite
Guido-Westerwelle-
Brücke
bestehende Graffiti (beschmiert) Pfeiler zur Straßenseite
Vorgebirgsstraße 32 bestehende alte Werbung Westseite
Tabelle 4: Mögliche legale Wände für Graffiti („Hall of Fame“)
Adresse Art der Fläche Himmelsrichtung der Fläche
Heerstraße 205 bestehende Graffiti Südseite
Bornheimer Str.
gegenüber 15
Freie Wandfläche Südseite
Bornheimer Str. 50 / 52 Freie Wandfläche Ostseite (Richtung Parkplatz)
Heerstraße 137a
(+ Mauer daneben)
Bestehende alte Werbung Nordseite
Franzstraße 12 Freie Wandfläche Westseite
Maxstraße 68 Freie Wandfläche Ostseite
Alexanderstraße 11 Freie Wandfläche
(beschmiert)
Ostseite
Annagraben 70 bestehende Graffiti (beschmiert) Mauer zur Straßenseite
Guido-Westerwelle-
Brücke
bestehende Graffiti (beschmiert) Pfeiler zur Straßenseite
Maxstraße 50-52 mehrere freie Wandflächen /Seite 44 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ Nordstadt
- 37 -
Kartenverzeichnis
Karte 1: Untersuchungsgebiet .................................................................................................................... 2
Karte 2: Relevante Konfliktfelder im „Bönnschen Viertel“ Nordstadt ...........................................................7
Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur Einrichtung der „Bönnschen Ringe“ .............................................. 11
Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die Kfz-Verkehrsflüsse .................................................................... 25
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Impressionen aus der Bonner Nordstadt ................................................................................ 3
Abbildung 2: Veranstaltungen im Rahmen der Beteiligung zu den Bönnschen Vierteln ............................... 5
Abbildung 3: Good-Practice-Beispiele zur Umnutzung ehemaliger Kfz-Parkplätze.....................................12
Abbildung 4: Umsetzungsvorschlag zur Heerstraße (Abschnitt vor Marienschule), .................................... 13
Abbildung 5: Elternhaltestellen (Variante 1 und 2) und empfohlener Schulweg zur Marienschule ...............14
Abbildung 6: geplante Elternhaltestelle Adolfstraße (Ostseite, Höhe Hausnummer 47) ............................. 15
Abbildung 7: Bestand und geplante Elternhaltestelle Vorgebirgsstraße (Südseite, Höhe Hausnr 22) ......... 16
Abbildung 8: Querung Adolfstraße Bestand (links) und Planung (rechts) ................................................... 17
Abbildung 9: Bestandssituation und Empfehlung zur Anlage von Ausweichbuchten in der
Vorgebirgsstraße ..................................................................................................................................... 19
Abbildung 10: Peterstraße im Bestand ..................................................................................................... 20
Abbildung 11: Straßenquerschnitt der Peterstraße im Bestand (im Bereich Tempo 30 km/h) .....................21
Abbildung 12: Straßenquerschnitt der Peterstraße im Planungsfall .......................................................... 22
Abbildung 13: Good-Practice-Beispiele zur künstlerischen Gestaltung ungenutzter Flächen ......................23
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Berechnungsgrundlage Kostenschätzungen ............................................................................. 29
Tabelle 2: Kostenschätzung der Maßnahmen inklusive Überblick über Fördermöglichkeiten .....................32
Tabelle 3: Mögliche Projektwände für gezielte Graffiti-Aktionen (Workshops, Ausschreibungen, etc.) ....... 35
Tabelle 4: Mögliche legale Wände für Graffiti („Hall of Fame“) .................................................................. 36Seite 45 von 54
Bundesstadt Bonn: Quartierskonzept „Bönnsches Viertel“ – Nordstadt
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Quellenangaben
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001 In der
Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1)
Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC); Elternhaltestellen für Grundschulen. München 2022
Bundesstadt Bonn; Beschlussauszug Sitzung des Rates: Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraum-
strategie vom 10.02.2022. Bonn 2022
Bundesstadt Bonn; Erster Maßnahmenkatalog – Bönnsche Viertel. Bonn 2023
Bundesstadt Bonn; Grundsatzbeschluss zur Realisierung nachhaltiger Mobilität in innerstädtischen
Wohnquartieren im Rahmen Bönnscher Viertel vom 09.06.2022. Bonn 2022
Bundestadt Bonn; Leitfaden zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Bonner Schulen. Bonn 2018
Bundesstadt Bonn; Band 1: Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn – Klimaneutralitäts-Strategie für die
Gesamt-Stadt Bonn. Bonn 2022
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für
Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Köln 2002
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA). Köln 2010
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anlage des ruhenden
Verkehrs (EAR). Köln 2023
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Empfehlungen zur Anwendung und
Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von
Klimaschutzzielen (E-Klima). Köln 2022
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Hinweise für barrierefreie Verkehrs-
anlagen (H BVA). Köln 2011
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt). Köln 2006
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV); Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende
Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06. Köln 2024
Ifok GmbH; Mitwirkungsprozess „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“. Düsseldorf 2023
Planungsbüro VIA eG; Fußverkehrs-Check. Köln 2024
Runge IVP; Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt. Düsseldorf 2019
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt
durch Artikel 24 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I S. 411) geändert worden ist
VE-Kass Ingenieurgesellschaft; Verkehrserhebung Bonn. Köln 2022
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Universitätsplatz 12
34127 Kassel
info@iks-planung.de
www.iks-planung.deSeite 50 von 54
Universitätsplatz �� | ����� Kassel
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Kartengrundlage:
OpenStreetMap (CC BY-SA)
Maßstab: �:����
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Bönnsche Viertel
Legende
Grenze des Untersuchungsgebiets
Einbahnstraßen
Stand: ��.��.����
Karte 1: Untersuchungsgebiet Nordstadt
Stadthausgarage
Einfahrt
AusfahrtSeite 51 von 54
Karte 2: Relevante Konfliktfelder in dem
„Bönnschen Viertel“ Nordstadt
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Kartengrundlage:
OpenStreetMap (CC BY-SA)
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Bönnsche Viertel
Legende
Grenze des Untersuchungsgebiets
Einbahnstraßen
Relevante Buslinien
Bushaltestellen
Besondere Zielorte
Mischnutzung
Gastronomie
Geschäftsstraße
Fahrradstraße
Verkehrsberuhigter Bereich
Relevante Konfliktfelder
Durchgangsverkehr
Unsicheres Schulumfeld
Gehwegparken
Konflikt zwischen Fuß- und Radverkehr
Frankenbad
Hallenbad
Marien-
Stadthaus Bonn
schule
P
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OpenStreetMap (CC BY-SA)
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Bönnsche Viertel
Legende
Einbahnstraßen: Bestand
Einbahnstraßen: Neu
Änderung der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung
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Karte 3: Erforderliche Anpassungen zur
Einrichtung der „Bönnschen Ringe“
Prinzipskizze der Verkehrsführung in den
„Bönnschen Ringen“
Stadthausgarage
Einfahrt
AusfahrtSeite 53 von 54
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Kartengrundlage:
OpenStreetMap (CC BY-SA)
Maßstab: �:����
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Bönnsche Viertel
Legende
Einbahnstraßen: Bestand
Einbahnstraßen: Neu (Empfohlen)
Änderung der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung (Empfohlen)
Verkehrsflüsse (erwartete Auswirkungen)
Deutliche Reduzierung
Leichte Reduzierung
Keine Auswirkungen
Leichte Erhöhung
Deutliche Erhöhung
Stadthausgarage
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Ausfahrt
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Karte 4: Erwartete Auswirkungen auf die
Kfz-VerkehrsflüsseSeite 54 von 54

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Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de