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241636-01 · Mitteilungsvorlage

Kleingartenverein Flora e.V. und Erweiterung Tierheim

Nummer
241636-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Übergeordnet

  1. 241636 CDU, SPD, Rheingrün Dringlichkeitsantrag: Kleingartenverein Flora e.V. und Erweiterung Tierheim

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241636-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Kleingartenverein Flora e.V. und Erweiterung
Tierheim
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
1. Die Verwaltung legt detailliert den Vorgang dar, der sie zu dem Entschluss
gebracht hat, dass die Ausdehnung des Tierheims im unbedingt erforderlichen
Umfang von ca. 5.500 m² erforderlich ist.
2. Dazu stellt die Verwaltung dar, welche Normgrößen für die kommunale
Pflichtaufgaben des Tierschutzes in Bonn gegeben sind und ob die Stadt auch
Pflichtaufgaben des Rhein-Sieg-Kreises teilübernimmt.
Zu 1. und 2.:
Die Verwaltung beobachtet die räumliche Kapazität des Tierheims Bonn und
die sich verändernden Bedarfe vor dem Hintergrund gesellschaftlicher
Veränderungen bereits seit Jahren. Im Rahmen der Ausgestaltung aller drei
Tierheimverträge zur Versorgung von auf Basis des Ordnungs- und
Veterinärrechts im Tierheim untergebrachten Hunden, Katzen und Kleintieren
(2012, 2017, 2023) war eine kontinuierliche Steigerung der Anzahl der
unterzubringenden Tiere, aber auch eine Steigerung der Verweildauer dieser
Tiere im Tierheim, zu beobachten.
Die Coronakrise sowie die Flüchtlingsströme haben zu einem enormen,
anhaltenden Anstieg der im Tierheim zu betreuenden Tiere geführt, eine
rückläufige Tendenz ist hier nicht zu beobachten. Die wirtschaftliche
Entwicklung, die die Bürger*innen durch ansteigende Kosten in fast allen
Lebensbereichen trifft, hat nicht nur dazu geführt, dass in der Coronakrise
unüberlegt angeschaffte Tiere im Bonner Tierheim betreut werden müssen,
sondern dass immer mehr Bürger*innen – hierunter fallen auch die
ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die in Bonn Zuflucht gesucht haben – ihre Tiere
aus finanziellen Gründen nicht mehr tierschutzgerecht (incl. Tierarztbesuche)
versorgen können, so dass diese Tiere aus Gründen des Tierschutzes
anderweitig im Tierheim untergebracht werden müssen. Eine Folge davon ist,
dass solche Tiere oft krank sind und lange im Tierheim bleiben müssen. Es ist
zudem nicht nur bei diesen Tieren, sondern grundsätzlich ein Rückgang der
Vermittlungszahlen zu beobachten. Es werden im Tierheim immer weniger
Plätze durch Vermittlungen frei.
Die Besonderheit der Kooperation mit dem Tierheim ist, dass die Stadt Bonn
einerseits Vertragspartner des Tierheims im Rahmen der Unterbringung von
Tieren auf ordnungs- und veterinärrechtlicher Basis ist, andererseits aber auchSeite 1 von 3
Seite 2
Aufsichtsbehörde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der sog. § 11
Erlaubnis auf Basis des Tierschutzgesetzes. Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten
konnten die Veterinärdienste den Platzmangel im Tierheim häufig als Ursache
für vorgefundene Mängel in Bezug auf tierschutz- und tierseuchenrechtliche
Anforderungen ausmachen.
Basis für die Bewertung der Haltung von Hunden, Katzen und Heimtieren im
Tierheim durch die Veterinärdienste stellen in Kombination das deutsche
Tierschutzgesetz, die Tierschutzhundeverordnung, die Tierheimordnung des
Deutschen Tierschutzbundes e.V sowie die Merkblätter der Tierärztlichen
Vereinigung für Tierschutz e.V. dar.
In den vergangenen Jahren kam es aus Platzmangel immer wieder für einzelne
Tierarten zu Aufnahmestopps, die das Tierheim der Stadt gegenüber kundtun
musste.
Hiermit steht das Tierheim Bonn aber nicht alleine dar. Im Mai 2024 hat der
Deutsche Tierschutzbund e.V. eine Trendabfrage unter seinen Mitgliedern (u.a.
785 angeschlossene örtliche Tierheime) durchgeführt. Nur ein ganz geringer
Anteil der Tierheime gab an, überhaupt noch Kapazitäten zu haben, um Tiere
aufnehmen zu können. Alle anderen Tierheime sind sehr voll bzw. übervoll.
Fast alle Tierheime bestätigen, dass die Anzahl der zu betreuenden Tiere seit
2022 mit Abflachen der Corona-Pandemie angestiegen ist und dass vermehrt
kranke Tiere abgegeben werden, die nur schwer (wenn überhaupt) ein neues
Zuhause finden. Die Tierheime kommen nicht nur finanziell und personell,
sondern auch hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten an ihre Grenzen.
Es ist unter den Tierheimen in vertretbarer Nähe üblich, sich gegenseitig mit
der Unterbringung vereinzelter Tiere auszuhelfen, wenn das eigene Tierheim
derart voll ist, dass dort kein einziges Tier mehr aufgenommen werden kann.
Hierbei handelt es sich jedoch um eine Maßnahme der Nothilfe, die sowohl das
Bonner Tierheim, aber auch andere Tierheime in der Umgebung in der
Vergangenheit in Anspruch genommen haben. Zurzeit können die Tierheime in
vertretbarer Nähe diese Nothilfe für das Bonner Tierheim nicht mehr leisten und
auch das Bonner Tierheim selber ist dazu nicht mehr in der Lage. Die Stadt
Bonn übernimmt grundsätzlich keine Pflichtaufgaben aus dem Rhein-Sieg-
Kreis.
3. Ebenso stellt die Verwaltung dar, weshalb das Vereinshaus des
Kleingartenvereins Flora e.V. weichen muss und wie ein Ersatz dafür im
Landschaftsschutzgebiet an der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf geschaffen
werden soll.
Zu. 3
Die Stadt strebt gemeinsam mit dem Tierheim, dem Stadtverband der
Kleingärtner und dem Verein Flora e.V. eine dauerhafte Lösung für beide
Nutzungen am Standort an. Der Verbleib des Vereinshauses am jetzigen
Standort würde bedeuten, dass dieses von drei Seiten durch das Tierheim
umgeben sein würde. Dies schafft Schnittstellen und gegenseitige Störungen,
die in Zukunft zu erneute Diskussionen führen könnten. Für den Standort eines
Vereinshauses gibt es bislang keine abschließende Lösung, alle möglichen
Varianten werden geprüft.
4. Es wird eine kurzfristige Ortsbegehung mit der Verwaltung und den
Vertretern von Kleingartenanlage und Tierheim terminiert, um die Bedarfe
vorzustellen.Seite 2 von 3
Seite 3
Zu. 4
Ein Ortstermin ist bereits terminiert.
5. Die Verwaltung legt parallel dar, ob die Perspektive für das Tierheim am
Lambareneweg durch die anstehenden langjährigen Bauvorhaben um die
Sanierung des Tausendfüßlers dem Tierwohl nicht empfindlich abträglich sind.
Zu 5.:
Alle Prüfungen aus unterschiedlichen Perspektiven bezüglich eines möglichen
anderen Standorts für das Tierheim Bonn haben ergeben, dass es für den
jetzigen, seit Jahrzehnten im Grundsatz bewährten Standort keine Alternative
gibt.
Vorteile sind beispielsweise die seit Jahrzehnten gegebene Akzeptanz seitens
der Bürger*innen bezüglich des Lärms der Tiere und eines erhöhten
Publikumsverkehrs an dieser Stelle. Hier kam es in der Vergangenheit nie zu
Beschwerden von Anliegern.
Zudem ist der Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln für interessierte
Besucher*innen und die ehrenamtlich tätigen „Gassi-Geher*innen“ und
„Katzen-Kümmer*innen“ sehr gut erreichbar. Der Wert dieses Personenkreises
darf im Hinblick auf eine gute Betreuung der Tiere nicht unterschätzt werden.
Bereits jetzt befindet sich das Tierheim unter der Autobahn an einer aus
menschlicher Sicht gesehen weniger schönen Stelle der Stadt Bonn. Die dort
arbeitenden Menschen haben sich an die Belastung, die die Lage mit sich
bringt, nicht zuletzt wegen ihres großen Idealismus gewöhnt. Für die Hunde in
den Außenzwingern ist es primär wichtig, dass sie ausreichend Platz haben
und artgerecht versorgt werden. Das gleiche gilt für alle anderen Tiere, die
grundsätzlich in Räumen untergebracht sind und den Einflüssen der Umgebung
somit nicht ständig ausgesetzt sind, sofern sie sich nicht gerade in einem
Auslauf befinden. Durch die Sanierung des „Tausendfüßlers“ wird das Tierheim
von der jetzt zur Verfügung stehenden Fläche ein deutliches Stück verlieren. Es
benötigt daher zwingend eine Ausgleichsfläche, die mit dem Rückbau von
einigen Parzellen des Kleingartenvereins Flora e.V. in einer perspektivisch
sinnvollen Größe geschaffen wird.
Zum reibungslosen Ablauf der zu erledigenden Tätigkeiten und zur
gleichzeitigen Sicherung der tierschutz- und tierseuchenrechtlichen
Anforderungen ist es unerlässlich, dass alle Unterbringungs- und
Geschäftsbereiche des Tierheims auf einem einzigen Gelände liegen. Es wäre
schädlich und zusätzlich belastend, wenn z.B. ein Tier, welches dem Tierarzt
vorgestellt werden müsste, zunächst von einer Außenstelle in das Tierheim zur
Untersuchung und Behandlung gebracht werden müsste. Zur Betreuung der
Tiere – gerade auch in unerwarteten Situationen - müssen den
Mitarbeiter*innen kurze Wege zur Verfügung stehen und das Personal muss
schnell an einer Stelle gebündelt tätig werden können.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de