241636-01 · Mitteilungsvorlage
Kleingartenverein Flora e.V. und Erweiterung Tierheim
Kerndaten
- Nummer
- 241636-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241636-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Kleingartenverein Flora e.V. und Erweiterung Tierheim Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Aktuelle Informationen der Verwaltung Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme 1. Die Verwaltung legt detailliert den Vorgang dar, der sie zu dem Entschluss gebracht hat, dass die Ausdehnung des Tierheims im unbedingt erforderlichen Umfang von ca. 5.500 m² erforderlich ist. 2. Dazu stellt die Verwaltung dar, welche Normgrößen für die kommunale Pflichtaufgaben des Tierschutzes in Bonn gegeben sind und ob die Stadt auch Pflichtaufgaben des Rhein-Sieg-Kreises teilübernimmt. Zu 1. und 2.: Die Verwaltung beobachtet die räumliche Kapazität des Tierheims Bonn und die sich verändernden Bedarfe vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen bereits seit Jahren. Im Rahmen der Ausgestaltung aller drei Tierheimverträge zur Versorgung von auf Basis des Ordnungs- und Veterinärrechts im Tierheim untergebrachten Hunden, Katzen und Kleintieren (2012, 2017, 2023) war eine kontinuierliche Steigerung der Anzahl der unterzubringenden Tiere, aber auch eine Steigerung der Verweildauer dieser Tiere im Tierheim, zu beobachten. Die Coronakrise sowie die Flüchtlingsströme haben zu einem enormen, anhaltenden Anstieg der im Tierheim zu betreuenden Tiere geführt, eine rückläufige Tendenz ist hier nicht zu beobachten. Die wirtschaftliche Entwicklung, die die Bürger*innen durch ansteigende Kosten in fast allen Lebensbereichen trifft, hat nicht nur dazu geführt, dass in der Coronakrise unüberlegt angeschaffte Tiere im Bonner Tierheim betreut werden müssen, sondern dass immer mehr Bürger*innen – hierunter fallen auch die ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die in Bonn Zuflucht gesucht haben – ihre Tiere aus finanziellen Gründen nicht mehr tierschutzgerecht (incl. Tierarztbesuche) versorgen können, so dass diese Tiere aus Gründen des Tierschutzes anderweitig im Tierheim untergebracht werden müssen. Eine Folge davon ist, dass solche Tiere oft krank sind und lange im Tierheim bleiben müssen. Es ist zudem nicht nur bei diesen Tieren, sondern grundsätzlich ein Rückgang der Vermittlungszahlen zu beobachten. Es werden im Tierheim immer weniger Plätze durch Vermittlungen frei. Die Besonderheit der Kooperation mit dem Tierheim ist, dass die Stadt Bonn einerseits Vertragspartner des Tierheims im Rahmen der Unterbringung von Tieren auf ordnungs- und veterinärrechtlicher Basis ist, andererseits aber auchSeite 1 von 3 Seite 2 Aufsichtsbehörde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der sog. § 11 Erlaubnis auf Basis des Tierschutzgesetzes. Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten konnten die Veterinärdienste den Platzmangel im Tierheim häufig als Ursache für vorgefundene Mängel in Bezug auf tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen ausmachen. Basis für die Bewertung der Haltung von Hunden, Katzen und Heimtieren im Tierheim durch die Veterinärdienste stellen in Kombination das deutsche Tierschutzgesetz, die Tierschutzhundeverordnung, die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes e.V sowie die Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. dar. In den vergangenen Jahren kam es aus Platzmangel immer wieder für einzelne Tierarten zu Aufnahmestopps, die das Tierheim der Stadt gegenüber kundtun musste. Hiermit steht das Tierheim Bonn aber nicht alleine dar. Im Mai 2024 hat der Deutsche Tierschutzbund e.V. eine Trendabfrage unter seinen Mitgliedern (u.a. 785 angeschlossene örtliche Tierheime) durchgeführt. Nur ein ganz geringer Anteil der Tierheime gab an, überhaupt noch Kapazitäten zu haben, um Tiere aufnehmen zu können. Alle anderen Tierheime sind sehr voll bzw. übervoll. Fast alle Tierheime bestätigen, dass die Anzahl der zu betreuenden Tiere seit 2022 mit Abflachen der Corona-Pandemie angestiegen ist und dass vermehrt kranke Tiere abgegeben werden, die nur schwer (wenn überhaupt) ein neues Zuhause finden. Die Tierheime kommen nicht nur finanziell und personell, sondern auch hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten an ihre Grenzen. Es ist unter den Tierheimen in vertretbarer Nähe üblich, sich gegenseitig mit der Unterbringung vereinzelter Tiere auszuhelfen, wenn das eigene Tierheim derart voll ist, dass dort kein einziges Tier mehr aufgenommen werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Maßnahme der Nothilfe, die sowohl das Bonner Tierheim, aber auch andere Tierheime in der Umgebung in der Vergangenheit in Anspruch genommen haben. Zurzeit können die Tierheime in vertretbarer Nähe diese Nothilfe für das Bonner Tierheim nicht mehr leisten und auch das Bonner Tierheim selber ist dazu nicht mehr in der Lage. Die Stadt Bonn übernimmt grundsätzlich keine Pflichtaufgaben aus dem Rhein-Sieg- Kreis. 3. Ebenso stellt die Verwaltung dar, weshalb das Vereinshaus des Kleingartenvereins Flora e.V. weichen muss und wie ein Ersatz dafür im Landschaftsschutzgebiet an der Alfterer Straße in Bonn-Dransdorf geschaffen werden soll. Zu. 3 Die Stadt strebt gemeinsam mit dem Tierheim, dem Stadtverband der Kleingärtner und dem Verein Flora e.V. eine dauerhafte Lösung für beide Nutzungen am Standort an. Der Verbleib des Vereinshauses am jetzigen Standort würde bedeuten, dass dieses von drei Seiten durch das Tierheim umgeben sein würde. Dies schafft Schnittstellen und gegenseitige Störungen, die in Zukunft zu erneute Diskussionen führen könnten. Für den Standort eines Vereinshauses gibt es bislang keine abschließende Lösung, alle möglichen Varianten werden geprüft. 4. Es wird eine kurzfristige Ortsbegehung mit der Verwaltung und den Vertretern von Kleingartenanlage und Tierheim terminiert, um die Bedarfe vorzustellen.Seite 2 von 3 Seite 3 Zu. 4 Ein Ortstermin ist bereits terminiert. 5. Die Verwaltung legt parallel dar, ob die Perspektive für das Tierheim am Lambareneweg durch die anstehenden langjährigen Bauvorhaben um die Sanierung des Tausendfüßlers dem Tierwohl nicht empfindlich abträglich sind. Zu 5.: Alle Prüfungen aus unterschiedlichen Perspektiven bezüglich eines möglichen anderen Standorts für das Tierheim Bonn haben ergeben, dass es für den jetzigen, seit Jahrzehnten im Grundsatz bewährten Standort keine Alternative gibt. Vorteile sind beispielsweise die seit Jahrzehnten gegebene Akzeptanz seitens der Bürger*innen bezüglich des Lärms der Tiere und eines erhöhten Publikumsverkehrs an dieser Stelle. Hier kam es in der Vergangenheit nie zu Beschwerden von Anliegern. Zudem ist der Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln für interessierte Besucher*innen und die ehrenamtlich tätigen „Gassi-Geher*innen“ und „Katzen-Kümmer*innen“ sehr gut erreichbar. Der Wert dieses Personenkreises darf im Hinblick auf eine gute Betreuung der Tiere nicht unterschätzt werden. Bereits jetzt befindet sich das Tierheim unter der Autobahn an einer aus menschlicher Sicht gesehen weniger schönen Stelle der Stadt Bonn. Die dort arbeitenden Menschen haben sich an die Belastung, die die Lage mit sich bringt, nicht zuletzt wegen ihres großen Idealismus gewöhnt. Für die Hunde in den Außenzwingern ist es primär wichtig, dass sie ausreichend Platz haben und artgerecht versorgt werden. Das gleiche gilt für alle anderen Tiere, die grundsätzlich in Räumen untergebracht sind und den Einflüssen der Umgebung somit nicht ständig ausgesetzt sind, sofern sie sich nicht gerade in einem Auslauf befinden. Durch die Sanierung des „Tausendfüßlers“ wird das Tierheim von der jetzt zur Verfügung stehenden Fläche ein deutliches Stück verlieren. Es benötigt daher zwingend eine Ausgleichsfläche, die mit dem Rückbau von einigen Parzellen des Kleingartenvereins Flora e.V. in einer perspektivisch sinnvollen Größe geschaffen wird. Zum reibungslosen Ablauf der zu erledigenden Tätigkeiten und zur gleichzeitigen Sicherung der tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen ist es unerlässlich, dass alle Unterbringungs- und Geschäftsbereiche des Tierheims auf einem einzigen Gelände liegen. Es wäre schädlich und zusätzlich belastend, wenn z.B. ein Tier, welches dem Tierarzt vorgestellt werden müsste, zunächst von einer Außenstelle in das Tierheim zur Untersuchung und Behandlung gebracht werden müsste. Zur Betreuung der Tiere – gerade auch in unerwarteten Situationen - müssen den Mitarbeiter*innen kurze Wege zur Verfügung stehen und das Personal muss schnell an einer Stelle gebündelt tätig werden können. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de